3454/2025
Beschluss über die Einleitung der 2. Änderung (2. Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 64450/02 (6444 Nc/02), Arbeitstitel: Haselbergstrasse/Piusstrasse, 2. Änderung (2. Teilaufhebung) in Köln-Lindenthal
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 3454/2025 Freigabedatum 05.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung der 2. Änderung (2. Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 64450/02 (6444 Nc/02), Arbeitstitel: Haselbergstrasse/Piusstrasse, 2. Änderung (2. Teilaufhebung) in Köln-Lindenthal Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung (2. Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 64450/02 (6444 Nc/02) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz- buch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet der Zweckbestimmung Friedhof, Haselbergstraße, Geleniusstraße, Piusstraße und Aachener Straße —Arbeitstitel: Haselbergstraße/Piusstraße in Köln - Lindenthal— einzuleiten; Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 25.09.1958 wurde der Durchführungsplan Nr. 64450/02 (6444 Nc/02) durch Beschluss des Rates förmlich festgestellt. Dieser Durchführungsplan wurde am 10.01.2000 teilaufgehoben und am 27.01.2010 in Teilen überplant. In seinem verbleibenden Geltungsbereich zwischen Haselbergstraße, Aachener Straße sowie Teilen des Friedhofes Melaten werden Festsetzungen zu überbaubaren Grund- stücksflächen, Geschoßzahlen, Vorgärten, öffentlichen Grünfläche (Zweckbestimmung Fried- hof), öffentliche Verkehrsfläche sowie einen öffentlichen Parkplatz getroffen. Aufgrund der starken Abweichung der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke von den Festsetzungen des Durchführungsplanes ist dieser Plan bauplanerisch weitestgehend als funktionslos anzusehen. Er soll aus Gründen der Rechtssicherheit sowie aus städtebaulichen Gründen im Bereich der Zweckbestimmung Friedhof, Haselbergstraße, Geleniusstraße, Pius- straße und Aachener Straße aufgehoben werden. Mithilfe der vorliegenden 2. Änderung (2. Teilaufhebung) sollen vor allem die bauplanungs- rechtliche Voraussetzung geschaffen werden, um einen städtebaulich sinnvollen Lücken- schluss der Block umlaufenden Bebauung zu erzielen. Mit einer Bebauung des bestehenden öffentlichen Parkplatzes kann insbesondere ein homogenes Straßenbild erzeugt werden und ein Beitrag zur Deckung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung ist weiterhin durch die Anwendung des § 34 Absatz 2 BauGB gewährleistet. Der verbleibende Bereich Geleniusstraße Haselbergstraße, Aachener Straße und Piusstraße ist weitestgehend nach den Zielen des Durchführungsplanes errichtet worden. Insbesondere die Festsetzungen zu Vorgärten sollen erhalten bleiben und somit weiterhin bauplanungs- rechtlich gesichert werden. Aufhebung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Die 2. Änderung (2. Teilaufhebung) erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 1 BauGB. Das Plangebiet umfasst eine versiegelte Grundfläche von ca. 10.000 m². Der ca. 52.000 m² große Geltungsbereich der 2. Änderung (2. Teilaufhebung) umfasst neben der ver- siegelten Grundfläche von ca. 10.000 m² und der Verkehrsfläche von ca. 10.000 m² weitere ca. 31.500 m² Friedhofsfläche, so dass die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens erfüllt sind. Eine abschließende Prüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im weiteren Verfahren. Auf Grundlage der Planung und der damit ver- bundenen Maßnahmen zur Bebauung der derzeit ausgewiesenen öffentlichen Parkplatzfläche kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die 2. Änderung (2. Teilaufhe- bung) keine erheblichen Umweltauswirkungen mit sich führen wird. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich 3 Bebauungsplan Nummer 64450/02 (6444 Nc/02)
Anlage 3 Bebauungsplan Nummer 64450/02 (6444 Nc/02)
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verbleibender Geltungsbereich des Bebauungsplanes 64450/02 Haselbergstraße Anlage 3 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich der 2. Änderung (2.Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 64450/02 Haselbergstraße/Piusstraße in Köln - Lindenthal Geltungsbereich der 2.Teilaufhebung
Anlage 2 Geltungsbereich
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verbleibender Geltungsbereich des Bebauungsplanes 64450/02 Haselbergstraße Geltungsbereich der 2.Teilaufhebung Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich der 2. Änderung (2.Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 64450/02 Haselbergstraße/Piusstraße in Köln - Lindenthal
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Öffentlichkeit wird über die Einleitung des Verfahrens durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt-Köln informiert. Im weiteren Verfahren bekommt die Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit sich zur Planung zu äußern. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3454/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 03.12.2025 07:55