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3454/2025

Beschluss über die Einleitung der 2. Änderung (2. Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 64450/02 (6444 Nc/02), Arbeitstitel: Haselbergstrasse/Piusstrasse, 2. Änderung (2. Teilaufhebung) in Köln-Lindenthal

Beschlussvorlage Ausschuss 05.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 09.03.2026, TOP 9.2.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Bebauungsplan Nummer 64450/02 (6444 Nc/02)

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

4145 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3454/2025 
Freigabedatum 
05.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung der 2. Änderung (2. Teilaufhebung) des 
Bebauungsplanes 64450/02 (6444 Nc/02), Arbeitstitel: Haselbergstrasse/Piusstrasse,     
2. Änderung (2. Teilaufhebung) in Köln-Lindenthal  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
 beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung (2. Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 
64450/02 (6444 Nc/02) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das 
Gebiet der Zweckbestimmung Friedhof, Haselbergstraße, Geleniusstraße, Piusstraße 
und Aachener Straße —Arbeitstitel: Haselbergstraße/Piusstraße in Köln - Lindenthal— 
einzuleiten; 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
 
Am 25.09.1958 wurde der Durchführungsplan Nr. 64450/02 (6444 Nc/02) durch Beschluss 
des Rates förmlich festgestellt. 
 
Dieser Durchführungsplan wurde am 10.01.2000 teilaufgehoben und am 27.01.2010 in Teilen 
überplant. In seinem verbleibenden Geltungsbereich zwischen Haselbergstraße, Aachener 
Straße sowie Teilen des Friedhofes Melaten werden Festsetzungen zu überbaubaren Grund-
stücksflächen, Geschoßzahlen, Vorgärten, öffentlichen Grünfläche (Zweckbestimmung Fried-
hof), öffentliche Verkehrsfläche sowie einen öffentlichen Parkplatz getroffen. 
 
Aufgrund der starken Abweichung der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke von den 
Festsetzungen des Durchführungsplanes ist dieser Plan bauplanerisch weitestgehend als 
funktionslos anzusehen. Er soll aus Gründen der Rechtssicherheit sowie aus städtebaulichen 
Gründen im Bereich der Zweckbestimmung Friedhof, Haselbergstraße, Geleniusstraße, Pius-
straße und Aachener Straße aufgehoben werden. 
 
Mithilfe der vorliegenden 2. Änderung (2. Teilaufhebung) sollen vor allem die bauplanungs-
rechtliche Voraussetzung geschaffen werden, um einen städtebaulich sinnvollen Lücken-
schluss der Block umlaufenden Bebauung zu erzielen. Mit einer Bebauung des bestehenden 
öffentlichen Parkplatzes kann insbesondere ein homogenes Straßenbild erzeugt werden und 
ein Beitrag zur Deckung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet werden.  
 
Die geordnete städtebauliche Entwicklung ist weiterhin durch die Anwendung des § 34 Absatz 
2 BauGB gewährleistet. 
Der verbleibende Bereich Geleniusstraße Haselbergstraße, Aachener Straße und Piusstraße 
ist weitestgehend nach den Zielen des Durchführungsplanes errichtet worden. Insbesondere 
die Festsetzungen zu Vorgärten sollen erhalten bleiben und somit weiterhin bauplanungs-
rechtlich gesichert werden. 
 
Aufhebung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
 
Die 2. Änderung (2. Teilaufhebung) erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 
1 BauGB. Das Plangebiet umfasst eine versiegelte Grundfläche von ca. 10.000 m². Der ca. 
52.000 m² große Geltungsbereich der 2. Änderung (2. Teilaufhebung) umfasst neben der ver-
siegelten Grundfläche von ca. 10.000 m² und der Verkehrsfläche von ca. 10.000 m² weitere 
ca. 31.500 m² Friedhofsfläche, so dass die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens 
erfüllt sind.  
Eine abschließende Prüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 
Abs. 4 BauGB erfolgt im weiteren Verfahren. Auf Grundlage der Planung und der damit ver-
bundenen Maßnahmen zur Bebauung der derzeit ausgewiesenen öffentlichen Parkplatzfläche 
kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die 2. Änderung (2. Teilaufhe-
bung) keine erheblichen Umweltauswirkungen mit sich führen wird. 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich 
3 Bebauungsplan Nummer 64450/02 (6444 Nc/02)

Anlage 3 Bebauungsplan Nummer 64450/02 (6444 Nc/02)

289 Zeichen

verbleibender
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
64450/02
Haselbergstraße
Anlage 3
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der 2. Änderung (2.Teilaufhebung)
des Bebauungsplanes  64450/02
 Haselbergstraße/Piusstraße
in Köln - Lindenthal
Geltungsbereich 
der
2.Teilaufhebung

Anlage 2 Geltungsbereich

506 Zeichen

verbleibender
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
64450/02
Haselbergstraße
Geltungsbereich 
der
2.Teilaufhebung
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der 2. Änderung (2.Teilaufhebung)
des Bebauungsplanes  64450/02
 Haselbergstraße/Piusstraße
in Köln - Lindenthal

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1012 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
 
Die Öffentlichkeit wird über die Einleitung des Verfahrens durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der 
Stadt-Köln informiert. Im weiteren Verfahren bekommt die Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB 
Gelegenheit sich zur Planung zu äußern.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

29.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3454/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.01.2026
Erstellt
03.12.2025 07:55