2008/0135
Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Nahverkehrs-Service GmbH (NVS) durch die HEAG mobilo GmbH
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2008/0135
7594 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
03.04.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Beteiligungscontrolling
Dezernat I
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0135
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Nahverkehrs-Service GmbH (NVS) durch die
HEAG mobilo GmbH
Vorlage vom: 20. 3.2008
Beschlussvorschlag:
Dem Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Nahverkehrs-Service GmbH (NVS) durch die HEAG
mobilo GmbH wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.03.2008
Begründung:
Vorgesehen ist der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Nahverkehr-Service GmbH (NVS)
durch die HEAG mobilo GmbH.
Die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (vormals „Glück & Seitz GmbH & Co. KG“, im Jahr 1999 von der
HEAG AG erworben) ist an der NVS seit 1997 mit derzeit 25% beteiligt. Die übrigen Gesellschafter
waren drei inhabergeführte Privatunternehmen. Die Gründungsgesellschafter wollten mit der NVS ihre
Kräfte bündeln, um im Wettbewerb konkurrenzfähige Angebote abgegeben zu können. Die Koopera-
tion war kartellrechtlich genehmigt.
Die privaten Gesellschafter haben ihre Unternehmen inzwischen an überregional oder international
agierende Großunternehmen verkauft (First Bus Rhein-Neckar, Abellio, Rhein-Neckar-
Verkehrsgesellschaft) oder sich in Nischen-Angebote zurückgezogen. Eine Kooperation der neuen
mittelbaren Eigentümer der NVS ist kartellrechtlich nicht genehmigungsfähig und liegt auch nicht im
Interesse der Großunternehmen. Diese Unternehmen haben ihre eigenen Marktstrategien und stehen
auch gegeneinander in heftigem Wettbewerb. Entsprechend haben die Gesellschafter kurzfristig ihren
Wunsch erklärt, sich von den Anteilen zu trennen. Nur Abellio hatte Interesse, die Anteile von First
Bus und der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft zu übernehmen und so 75% der NVS bei sich zu
vereinen. Die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG stand damit vor der Alternative, Minderheitsgesell-
schafter eines Abellio-Unternehmens zu werden oder die gesamte Gesellschaft selbst zu erwerben.
Die NVS besitzt keine Busse und hat keine Mitarbeitenden mehr. Die NVS-Beschäftigten wurden be-
reits sozialverträglich abgebaut und von den Gesellschaftern übernommen. Die beiden noch bis De-
zember 2013 laufenden Fahrleistungsaufträge der NVS (Bündel Ried und Bündel Bergstraße) wurden
auf die Omnibusbetriebe Beth, Lampertheim bzw. die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG übertragen,
so dass die NVS derzeit kein operatives Geschäft mehr durchführt. Sonstige Verbindlichkeiten beste-
hen nicht. Die NVS ist ein Verkehrsunternehmen, das über alle notwendigen Genehmigungen und
Eintragungen verfügt. Mit der NVS kann sich der HEAG-Verkehrskonzern flexibel und schnell neuen,
derzeit nicht planbaren, Markterfordernissen anpassen, ohne dass eine neue Gesellschaft kostenauf-
wändig eingerichtet werden muss.
Sämtliche Anteile an der NVS sollen künftig von der HEAG mobilo GmbH gehalten werden. Die
HEAG mobilo GmbH wird daher die Anteile der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG und der drei weite-
ren Gesellschafter zu einem Preis von 35.000 Euro je Viertel der Gesellschaftsanteile erwerben. Der
Kauf der NVS ist für die HEAG mobilo GmbH kostenneutral, da das zur Finanzierung des Kaufs erfor-
derliche Geld in der NVS vorhanden ist (Barvermögen). Unter Berücksichtigung der Erlöse aus dem
Verkauf der Busse und der Fahrleistungsaufträge und bestehender Gewinnrücklagen aus den Vorjah-
ren sowie eingeplanter Rückstellungen (z.B. für Jahresabschlusskosten) wurde ein Unternehmens-
wert von ca. 150.000 EUR ermittelt.
Anteilskäufe
a) Unternehmenszweck und prozentualer Anteil an der Beteiligung.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Organisation und Durchführung von Öffentlichen
Personen Nahverkehr (ÖPNV).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist über die HEAG AG, die HEAG mobilo GmbH und die HEAG
mobiBus GmbH & Co. KG mittelbar mit 17,57 % an der NVS beteiligt. Die mittelbare Beteiligung der
Stadt wird sich durch den Erwerb weiterer 75 % der Geschäftsanteile auf 70,29 % erhöhen.
…
- 3 -
b) Der Unternehmensgegenstand des neuen Unternehmens/ Beteiligung ist durch den
Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft abgedeckt.
Die HEAG mobilo GmbH mit dem Gesellschaftszweck der Beförderung von Personen im öffentlichen
Nahverkehr darf sich gemäß § 2 Abs. 2 ihres Gesellschaftsvertrags zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a.
an anderen Unternehmen beteiligen.
c) Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft des neuen Unternehmens/ Betei-
ligung.
Die im Unternehmen vorhandene Liquidität deckt den Kaufpreis für die NVS ab. Solange das operati-
ve Geschäft ruht, wird keine Ertrags- und Liquiditätsplanung erstellt.
Nach Wiederaufnahme des Betriebes unterliegt das Unternehmen den üblichen Marktchancen und -
risiken im ÖPNV. Die Wettbewerbschancen sind aufgrund der Möglichkeit die Unternehmensstruktu-
ren von vorneherein schlank und kostengünstig zu gestalten als gut anzusehen.
d) Die Voraussetzungen des § 122 HGO sind erfüllt.
Mit der Organisation und Durchführung von Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) mit ganz ü-
berwiegend lokalem bzw. regionalem Bezug verfolgt die NVS einen öffentlichen Zweck. Art und Um-
fang der Betätigung der NVS haben stets einem auf die lokalen bzw. regionalen ÖPNV-Bedürfnisse
zugeschnittenen Maßstab entsprochen und werden diesem auch in Zukunft entsprechen.
Die bereits seit 1999 bestehende und Bestandsschutz genießende Beteiligung des HEAG-
Verkehrskonzerns an der NVS soll künftig über die HEAG mobilo GmbH fortgesetzt werden, eine
Ausweitung des Unternehmensgegenstands ist nicht beabsichtigt. Da es sich nicht um eine neue wirt-
schaftliche Betätigung handelt, ist der Geschäftsbereich der Kammern nicht betroffen.
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der GmbH sichergestellt.
Einfluss kann die Stadt Darmstadt über ihre Vertreter im Aufsichtsrat der HEAG mobilo GmbH aus-
üben, die nach dem Kauf sämtliche Gesellschaftsanteile an der NVS halten wird.
Im Hinblick auf § 122 Abs. 1 S.1 Nr. 4 HGO und § 123 HGO ist vorgesehen, den Gesellschaftsvertrag
um die üblichen Regelungen zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zu ergänzen. Au-
ßerdem soll der Gesellschaftssitz nach Darmstadt verlegt werden.
e) Es handelt sich um keine Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO.
f) Auswirkungen auf Handwerk und mittelständige Wirtscha ft:
Die seit Jahren praktizierte Übung des HEAG-Verkehrskonzerns zur Kooperation mit privaten mittel-
ständischen Verkehrsunternehmen soll auch die NVS im Fall der Wiederaufnahme des operativen
Geschäfts fortsetzen.
Bei der NVS handelt es sich nicht um ein neues Unternehmen. Eine negative Veränderung der Markt-
anteile der mittelständischen Wirtschaft war und ist durch die Tätigkeit der NVS nicht zu erwarten.
Wie bislang wird die NVS bei Wiederaufnahme des operativen Geschäfts allein nach erwerbswirt-
schaftlichen Grundsätzen mit dem Ziel der angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals ge-
führt.
Darmstadt, 20.03.2008
Der Dezernent I
Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0135
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.03.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00