V/0810/2005
Änderung der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik
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Anlage 3 Gebührenvergleich - aktuell und geplant/Gebührenrahmen in NRW
1331 Zeichen
Gebühren aktuell und geplant im Vergleich zu den Gebühren NRW des Jahres 2004 (aktuellere Zahlen liegen seitens des VdM nicht vor)
aktuelle
Gebühr
geplante Gebühr ohne Ensemble-
unterricht
Durchschnittsgebühr NRW Rahmengebühr NRW
2005 2006 2006 2004 von 2004 bis
Elementarunterricht
18,00 €
18,00 €
20,08 €
11,08 €
35,00 €
Gruppenunterricht 4 Teiln.
23,00 €
24,00 €
26,83 €
16,08 €
49,00 €
Gruppenunterricht 3 Teiln.
29,00 €
31,00 €
29,58 €
16,08 €
49,00 €
Gruppenunterricht 2 Teiln.
38,00 €
40,00 €
44,00 €
37,92 €
23,00 €
50,33 €
Einzelunt. 22,5 min/14-
tägig 45 min
Einzelunterrciht 45 min.
74,00 €
79,00 €
84,00 €
67,08 €
32,50 €
109,00 €
Anlage 3
Anlage 4 Auswirkungen der Gebührenerhöhung
814 Zeichen
Auswirkungen der Gebührenerhöhung auf eine Familie mit zwei Kindern, davon eines im Instrumental- oder Vokalunterricht und eines im Elementarunterricht 2005 Kind 1 45 min 74,00 € Orchester/Chor - € Kind 2 MFE 18,00 € Geschwisterermäßigung - 3,60 € monatliche Belastung 88,40 € Kind 1 30 min 50,00 € Orchester/Chor - € Kind 2 MFE 18,00 € Geschwisterermäßigung - 3,60 € monatliche Belastung 64,40 € 2006 Kind 1 45 min 79,00 € Orchester/Chor - € Kind 2 MFE 18,00 € Geschwisterermäßigung 1,80 € monatliche Belastung 98,80 € Kind 1 30 min 53,00 € Orchester/Chor - € Kind 2 MFE 18,00 € Geschwisterermäßigung - 1,80 € monatliche Belastung 69,20 € Anlage 4
1. Ergänzungsvorlage zur V/0810/2005
3129 Zeichen
V/0810/2005/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Westf. Schule für Musik
Betrifft
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälischen Schule für Musik
Beratungsfolge
22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage
1 der Ergänzungsvorlage) wird beschlossen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 09.11.2005 hat der Rat einzelne Punkte der Gebührensatzung mit Änd e-
rungswünschen an die Verwaltung zurückverwiesen. Diese Anregungen nimmt diese Ergänzungs-
vorlage in der neuen Anlage 1 auf. Der Punkt 6 der Begründung wurde in den Punkten Geschwis-
terermäßigung, Mehrfächerermäßigung und Erwachsenenzuschlag entsprechend angepasst. Die
geänderte Anlage 4 bietet Zahlenmaterial zum Vergleich.
6. Weitere Einzelheiten des Gebührenmodells
- Instrumentenausleihe
Im Bereich der Instrumentenausleihe ist keine Erhöhung vorgesehen. Damit hält die Musi k-
schule weiterhin ein niederschwelliges und für Einsteiger geeignetes Angebot bereit.
- Geschwisterermäßigung
Die Prozentsätze der Geschwisterermäßigung b leiben auf dem zurzeit gültigen Niveau. Sie
betragen wie bisher jeweils für das 2. Kind 20 %, das 3. Kind 40 %, das 4. Kind 60 % und für
das 5. Kind 80 %.
Vorlagen-Nr.:
V/0810/2005/1. Erg Auskunft erteilt:
Frau Wermelt
Ruf:
9 81 03 16
E-Mail:
WermeltB@stadt-muenster.de
Datum:
15.11.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0810/2005/1
Sie gehen damit weit über die an den Stadtteil -Musikschulen gewährten Sätze (zwischen 5
und 30 %) h inaus. Damit wird weiterhin kinderreichen Familien die musikalische Ausbildung
von zwei und mehr Kindern gleichzeitig erleichtert und ein Teil der Gebührenerhöhung abge-
federt.
- Mehrfächerermäßigung
Die Mehrfächerermäßigung betrug für zusätzliche Fächer jeweils 20 %. Sie wird in Zukunft ge-
strichen, da die Schülerinnen und Schülern mit jedem zusätzlichem Fach ohnehin vermehrt
vom kommunalen Zuschuss profitierten.
- Erwachsenenzuschlag
Der Erwachsenenzuschlag (gültig für alle Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren, für die
kein Kindergeldanspruch besteht) wird von 30 % auf 40 % angehoben. Der Zuschlag
entspricht damit dem Zuschussniveau, das im Weiterbildungsbereich üblich ist. Das Risiko
eines relevanten Einnahmeverlustes durch Kündigungen wird so begrenzt
- Klaviernutzungsgebühr
Die Klaviernutzungsgebühr wird von 2,50 € auf 3,50 € pro Monat erhöht. Die Musikschule b e-
teiligt so die Nutzer an den speziell in diesem Bereich außergewöhnlich hohen Anschaffungs-,
Instandhaltungs- und Pflegekosten (regelmäßige Stimmungen).
I. V.
gez. Dr. Hanke
Stadträtin
Geänderte Anlagen:
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
(4) Auswirkungen der Gebührenerhöhung
2. Ergänzungsvorlage zur V/0810/2005
1123 Zeichen
V/0810/2005/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Westf. Schule für Musik Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälischen Schule für Musik Beratungsfolge 07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Dringlichkeitsentscheidung (Anlage) zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik wird gemäß § 60 GO NW genehmigt. 2. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 1 der Ergänzungsvorlage (1.Erg.)) tritt am 01.02.2006 in Kraft. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 30.11.2005 zu entnehmen. I.V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung vom 30.11.2005 Vorlagen-Nr.: V/0810/2005/2. Erg Auskunft erteilt: Herr Hermanns Ruf: 02 51/ 98 10 3 -14 E-Mail: HermansF@stadt -muenster.de Datum: 30.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
7383 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. J uli
1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durc h Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NW 498) , sowie der §§
1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S.
712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2005 (GV. NW 488), hat der Rat der Stadt
Münster die nachstehende Satzung zur Änderung zur Gebührensatzung am ........... beschlossen:
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren
Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:
Gebühren für Unterricht pro Monat
Unterrichtsart (
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 01.02.2006) Gebühr
1. Musikzwerge ................................... ........................ 45 Min. ...... 18,-- €
2. Musikalische Früherziehung* ab 8 Teilnehmenden... .. 60 Min. ...... 18,-- €
2a. Musikalische Früherziehung* 4 - 6 Teilnehmende . ...... 60 Min. ...... 21,-- €
3. Musikalische Grundausbildung* ab 8 Teilnehmenden .... 60 Min. ...... 18,-- €
3a. Musikalische Grundausbildung* 4 – 6 Teilnehmende ...... 60 Min. ...... 21,-- €
4. Gruppenunterricht 4 und mehr Teilnehmende ....... ............. 45 Min. ...... 24,-- €
5. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende ................ .................... 45 Min. ...... 31,-- €
6. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende ................ .................... 45 Min. ...... 44,-- €
6a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende. plus ............................. 45 Min. ...... 40,-- €
7. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 Min./14-tägig ... ................ 45 Min. ...... 44,-- €
7a. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 Min./14-tägig plus ........... 45 Min. ...... 40,-- €
8. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 Min./Partnerunter richt 60 Min. ...... 57,-- €
8a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 Min./Partnerunte rricht plus 60 Min. ...... 53,-- €
9. 1,0 UStd. Einzelunterricht ...................... ......... ............ 45 Min. ...... 84,-- €
9a. 1,0 UStd. Einzelunterricht . plus ......................................... 45 Min . ...... 79,-- €
10. Klassenunterricht .... nach Teilnehmerzahl in
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen ... .... 6,-- € bis 25,-- €
Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an
einem der Angebote 11 - 17.
Ensembleunterricht
11. Chöre ......................................... .................... je 15 Min. 2,-- €
12. Kammermusikgruppe 2 Teilnehmende................ ............................. 40,-- €
13. Kammermusikgruppe 3 Teilnehmende ............... ............................. 31,-- €
14. Kammermusikgruppe 4 und mehr Teilnehmende ...... ...................... 24,-- €
15. Instrumentalspielkreis (10 und mehr Teilnehmende ) ....................... 12,-- €
16. Orchester/Big Band ab 15 Teilnehmenden......... ................................ 10,-- €
17. Gehörbildung/Musiklehre/Theorie................. ............................... 22,-- €
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) ............................................. 10,-- €
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) ................. 10,-- €
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 10 erfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die Unterrichtsangebote der Ziffer
11 bis 17 kostenlos zu besuchen.
Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und ält er) wird eine um 30 % erhöhte Gebühr erhoben. Diese r
Zuschlag gilt nicht für Ensembleunterricht. Ebenso au sgenommen sind Schüler, Auszubildende,
Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende und Studen ten bis zum 27. Lebensjahr, soweit für sie Kindergel d
nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der A nspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.
...
Gebühren für Leihinstrumente pro Monat
Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Gruppe A:
1/8 Geige ..................................... 9, -- ................. 9,-- ................. 10,- -
1/4 Geige ..................................... 9, -- ................. 9,-- ................. 10,--
1/2 Geige ..................................... 9, -- ................. 9,-- ................. 10,--
Gruppe B:
Trompete ..................................... 9,-- ................. 10,-- ................. 13,--
Kornett ......................................... 9,-- ................. 10,-- ................. 13, --
Posaune ....................................... 9, -- ................. 10,-- ................. 13,--
Horn ............................................. 9,-- ................. 10,-- ................. 13 ,--
Blockflöte ..................................... 9 ,-- ................. 10,-- ................. 13, --
Gitarre ......................................... 9,-- ................. 10,-- ................. 13, --
Gruppe C:
3/4 Geige ..................................... 11, -- ................. 11,-- ................. 14,--
1/2 Cello ...................................... 11 ,-- ................. 11,-- ................. 14,--
3/4 Cello ...................................... 11 ,-- ................. 11,-- ................. 14,--
Gruppe D:
Bratsche ...................................... 11, -- ................. 14,-- ................. 17,--
1/1 Geige .................................... 11, -- ................. 14,-- ................. 17,--
1/1 Cello ...................................... 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--
Bass .............................................. 11,-- ................. 14,-- ................. 17 ,--
Querflöte ...................................... 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--
Oboe ............................................ 1 1,-- ................. 14,-- ................. 17,- -
Klarinette ..................................... 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--
Fagott .......................................... 1 1,-- ................. 14,-- ................. 17,- -
Tuba ............................................ 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--
Gambe ......................................... 11, -- ................. 14,-- ................. 17,--
Akkordeon .................................... 11,- - ................. 14,-- ................. 17,--
E-Gitarre ...................................... 11, -- ................. 14,-- ................. 17,--
Gruppe E:
Saxofon .................................... 11,-- ................. 14,-- ................. 19,--
Klaviernutzung ............................ 3,50 .. ............... 3,50 ................. 3,50
Die Gebühr zur Nutzung des Klaviers in Höhe von 3,50 € wird in der Form erhoben, dass jeder Klavierschüler zusätzlich zur
Unterrichtsgebühr monatlich 3,50 € zahlt.
§ 2 Änderung von § 4 Abs. 2 und 3
Die im Text angegebenen Prozentsätze werden halbie rt, d.h. von 20 % auf 10 %, von 40 % auf
20 %, von 60 % auf 30 % und von 80 % auf 40 %.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.02.2006 in Kraft.
Anlage 2 Gebührenvergleich - alter und neuer Gebührentarif
6902 Zeichen
Anlage 2 Gebühren für Unterricht pro Monat Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 01.02.2005) Gebührenvergleich alt - neu 1. Musikzwerge 45 Min.............. 18,00 € 18,00 € 2. Musikalische Früherziehung* ab 8 Teiln. 60 Min.............. 18,00 € 18,00 € 2a. Musikalische Früherziehung 4-7 Teiln. 60 Min............. 21,00 € 21,00 € 3. Musikalische Grundausbildung* ab 8 Teiln .... 60 Min.............. 18,00 € 18,00 € 3a. Musikalische Grundausbildung 4-7 Teiln. 60 Min.............. 21,00 € 21,00 € 4. Gruppenunterricht 4 und mehr Teiln. 45 Min............. 23,00 € 24,00 € 5. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende................ 45 Min............. 29,00 € 31,00 € 6. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende................. ...... 45 Min............. 38,00 € 4 4,00 € 6a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende.. plus .............. .............45 Min.............. --,-- 40,00 € 7. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 Min./Partnerunterr icht ....... 45 Min.............. 38,00 € 44,00 € 7a. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 Min./Partnerunter richt plus 45 Min.............. --,-- 40,00 € 8. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 Min./Partnerunterric ht ..........60 Min. ............ 50,00 € 57,00 € 8a. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 Min./Partnerunterri cht plus 60 Min. ............ --,-- 53,00 € 9. 1,0 Std. Einzelunterricht ....................... .................. 45 Min............... 74,00 € 84,00 € 9a. 1,0 Std. Einzelunterricht . plus ............................... 45 Min............... --,-- 79,00 € 10. Klassenunterricht .... nach Teilnehmerzahl in Absprache mit den allgemein bildenden Schulen ... ....... 12,00 € bis 25,00 € 6,00 € bis 25,00 € Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an einem der Angebote 11 - 17. Ensembleunterricht 11. Chöre* ........................................ ......................................je 15 Min. 2,00 € 2,00 € 12. Kammermusikgruppe 2 Teilnehmende................ ............................. 38,00 € 40,00 € 13. Kammermusikgruppe 3 Teilnehmende ............... ............................. 30,00 € 31,00 € 14 Kammermusikgruppe 4 und mehr Teilnehmende ....... ..................... 23,00 € 24,00 € 15. Instrumentalspielkreis ........................ .............................................. 12,0 0 € 12,00 € 16. Orchester/Big Band ........................... .............................................. 10,0 0 € 10,00 € 17. Gehörbildung/Musiklehre ....................... ........................................ 22,00 € 22,00 € Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) ............................................... 10,00 € 10,00 € Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) .................... 10,00 € 10,00 € Schülerinnen und Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 10 erfasst sind, erhalten die Möglich keit, die Unterrichtsangebote der Ziffer 11 bis 17 kostenlos zu besuchen. Gebühr für Leihinstrumente pro Monat werden nicht geändert. Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gruppe A: 1/8 Geige ................................. 9,0 0 € ................ 9,00 € ................ 10,00 € 1/4 Geige ................................. 9,00 € ................. 9,00 € ................. 1 0,00 € 1/2 Geige ................................. 9,00 € ................. 9,00 € ................. 1 0,00 € Gruppe B: Trompete .................................. 9,00 € ................. 10,00 € ................. 13, 00 € Kornett ...................................... 9 ,00 € ................. 10,00 € ................. 13,00 € Posaune ................................... 9,00 € ................. 10,00 € ................. 13 ,00 € Horn ......................................... 9 ,00 € ................. 10,00 € ................. 13,00 € Blockflöte .................................. 9, 00 € ................. 10,00 € ................. 13,00 € Gitarre ...................................... 9, 00 € ................. 10,00 € ................. 13,00 € Gruppe C: 3/4 Geige .................................. 11,0 0 € ................. 11,00 € ................. 1 4,00 € 1/2 Cello ................................... 11,0 0 € ................. 11,00 € .................. 14,00 € 3/4 Cello ................................... 11,0 0 € ................. 11,00 € .................. 14,00 € Gruppe D: Bratsche ................................... 11,00 € ................. 14,00 € ................. 17 ,00 € 1/1 Geige ................................. 11,00 € ................. 14,00 € ................. 17, 00 € 1/1 Cello ................................... 11,0 0 € ................. 14,00 € ................. 1 7,00 € Bass ........................................... 11,00 € ................ 14,00 € ........... ...... 17,00 € Querflöte ................................... 11,0 0 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € Oboe ........................................ 11,0 0 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € Klarinette .................................. 11,0 0 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € Fagott ....................................... 11, 00 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € Tuba ......................................... 11,0 0 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € Gambe ..................................... 11,00 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € Akkordeon ................................ 11,00 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € E-Gitarre .................................. 11,00 € ................. 14,00 € ................. 17,00 € Gruppe E: Saxophon ............................... 11,00 € ................ 14,00 € ................. 19,00 € Gebührenvergleich (alt) - neu Klaviernutzung ........................(2,50) 3,5 0 € .................(2,50 €) 3,50 € ........... ...... (2,50 €) 3,50 € Die Gebühr zur Nutzung des Klaviers in Höhe von 3,50 € wird in der Form erhoben, dass jede Klavierschül erin und jeder Klavierschüler zusätzlich zur Unterrichtsgebühr monatlich 3,50 € zahlen.
Beschlussvorlage
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V/0810/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Westf. Schule für Musik Betrifft Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälischen Schule für Musik Beratungsfolge 25.10.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 1) wird beschlossen. Begründung: 1. Anforderungen an ein neues Gebührenmodell Das vorliegende Gebührenmodell will gewährleisten, einen vorhandenen Minusvortrag abzubauen, erhöhte Beiträge zur Künstlersozialkasse aufzufangen und den Vorgaben der Haushaltsplanung zu genügen. Gleichzeitig kann die Westfälische Schule für Musik damit ihre Handlungs- und Gestal- tungsfähigkeit erhalten. Dabei soll sie vor allem da gestärkt werden, wo sie sich mit einem hohen Anspruch auf Qualität, Kontinuität und breite Zugänglichkeit Aufgaben widmet, die durch private Angebote nicht zu leisten bzw. zu ersetzen sind. 2. Ausgangslage Im Jahre 2004 entstand im Haushalt der Westfälischen Schule für Musik eine Deckungslücke von 40.000 €, die als Minusvortrag in das Jahr 2005 übertragen wurde. Gründe hierfür waren: erhöhte Beiträge zur Künstlersozialversicherung, niedrigere Ausgleichszahlungen des Personal- und Orga- nisationsamtes auf Grund veränderter Berechnungsgrundlagen bei der Ermittlung eingesparter Personalkosten sowie Vorlagen-Nr.: V/0810/2005 Auskunft erteilt: Frau Wermelt Ruf: 9 81 03 16 E-Mail: WermeltB@stadt-muenster.de Datum: 05.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0810/2005 Übernahmen neuer Aufgaben in der Kooperation mit allgemein bildenden Schulen durch zusätzli- che freie Mitarbeiter. Die Unterrichtsgebühren der Westfälischen Schule für Musik wurden daher zum 01.02.2005 er- höht. Mit der Erhöhung wurde eine Mehreinnahme von rund 6,5 % erwartet. Dabei sollten schwel- lenrelevante Angebote der Elementaren Musikerziehung wie z.B. Musikalische Früherziehung nur moderat erhöht, Angebote wie z.B. Einzelunterricht dagegen stärker herangezogen werden. Inzwischen hat die Realität gezeigt, dass der a ngestrebte Ausgleich nicht erreicht und damit die geplante Mehreinnahme nicht erzielt wurde. Die tatsächliche Mehreinnahme beläuft sich auf ledig- lich 3,1 %. Dies ist aber nicht die Folge von Abmeldungen als Reaktion auf eine als zu einschnei- dend empfundene Erhöhung, sondern erklärt sich aus einer zu ungenauen, auf einem durch- schnittlichen Prozentsatz der verschiedenen Gebühren basierenden Berechnung (s. Punkt "Ver- besserte Prognose der Gebühreneinnahmen 2006"). Da die Mehreinnahmen im Jahre 2005 nur ca. 40.000 € statt der erwarteten ca. 80.000 € betragen werden, ist absehbar, dass der Minusvortrag aus 2004 von ca. 40.000 € nicht abgebaut werden wird. Zusätzlich ist durch die Langzeiterkrankung einer der wenigen Vollzeitlehrkräfte mit Einnah- meausfällen von weiteren ca. 20.000 € zu rechnen. Der zunächst angenommene Jahresfehlbetrag von 100.000 € konnte inzwischen durch eingespar- te Personalkosten auf aktuell 60.000 € reduziert werden. 3. Verbesserte Prognose der Gebühreneinnahmen 2006 Dem nunmehr vorgelegten Entwurf liegt eine Berechnung zugrunde, die mit Hilfe einer inzwischen verbesserten Technikausstattung für jede einzelne Gebühr anhand der konkreten Schülerzahlen der einzelnen Unterrichtsangebote die Mehreinnahmen ermittelt und somit eine sichere Prognose zulässt. Die Mehreinnahmen werden einen für 2006 ausgeglichenen Haushalt gewährleisten sowie in spä- testens zwei Jahren den Minusvortrag ausgeglichen haben. Dies bedeutet, dass für das Jahr 2007 keine erneute Gebührenanpassung notwendig ist. Wegen der voraussichtlichen Personalkostensteigerung zeichnet sich allerdings bereits jetzt eine Gebüh- renerhöhung für 2008 ab. 4. Die wichtigsten Angebote und ihr musikschulspezifisches Plus 4.1 Elementare Musikerziehung für alle Der Bereich Elementare Musikerziehung umfasst die Angebote "Musikzwerge" für 2- bis 3- Jährige gemeinsam mit einem Elternteil, "Musikalische Früherziehung" (MFE) für Vorschulkinder von 4 bis 6 Jahren sowie "Musikalische Grundausbildung" (MGA) für Kinder der Klassen 1 und 2. Kinderchor und das Klassenmusizieren im Grundschulbereich gehören ebenso in diesen Bereich kultureller Grundversorgung. Singen und Musizieren sind wichtig für die Entwicklung der musika- lisch-ästhetischen Interessen und Fähigkeiten. Singen und Musizieren sind aber auch wichtig für die Entwicklung der intellektuellen, emotionalen, sozialen und körperlich-kinästhetischen Kompe- tenzen. Musikhören und Musizieren in den ersten Lebensjahren ist bedeutsam für den Gehirnauf- bau und die Sprachentwicklung des jungen Menschen. Musikunterricht in den Schulen fördert die allgemeine Lernbereitschaft. Die Gebühr von 18,00 € pro 60 Minuten Unterricht MFE/MGA soll nicht erhöht werden, die generel- le Befreiung für Empfänger von Zuwendungen aus dem Sozialgesetzbuch II soll ebenfalls erhalten bleiben. Kinderchorarbeit soll als günstigstes Angebot für aktives Musizieren ohne Notwendigkeit - 3 - V/0810/2005 einer Instrumentenbeschaffung weiterhin mit niederschwelligen 2,00 € pro 15 Minuten Chor ange- boten werden - i.d.R. 6,00 € pro Monat. Die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster bewegt sich damit weit unter dem Durch- schnitt der Musikschulpreise in NRW. Die durchschnittliche Gebühr im Jahr 2004 betrug 20,08 €. 4.2 Gruppenunterricht Instrumentaler und vokaler Unterricht in Kleingruppen von drei oder vier Kindern wird bevorzugt von den Eltern gewählt, die eine preisgünstige und pädagogisch erprobte Unterrichtsform als Ein- stieg gerade dann suchen, wenn etwa durch den Erwerb von Instrumenten bereits Geldmittel ge- bunden sind. Die günstigen Angebote für instrumentalen bzw. vokalen Gruppenunterricht werden daher nur um moderate 4 bis 7 % (je nach Auf-/Abrundung) erhöht, bewegen sich im NRW-Durchschnitt und bleiben weiterhin ein attraktives Einstiegsangebot. Beispiel: Die monatliche Gebühr für eine Dreiergruppe erhöht sich von 29,00 € um 6,89 % auf 31,00 € (NRW 2004: 30,00 €), die Gebühr der Vierergruppe erhöht sich von 24,00 € um 4,16 % auf 25,00 € (NRW 2004: 27,00 €). 4.3 Einzelunterricht und Ensemblespiel Der Bereich instrumentaler und vokaler Einzelunterricht muss sich in seinem Wesen deutlich vom Angebot des privaten Marktes unterscheiden, um so die bedeutende öffentliche Förderung zu rechtfertigen. Wodurch unterscheidet sich der Einzelunterricht an der Musikschule von dem eines privaten An- bieters? Der Unterschied lässt sich an folgenden Merkmalen ablesen: Qualität Die Westf. Schule für Musik beschäftigt ausschließlich Lehrkräfte, die sich einem aufwändigen Bewerbungsverfahren mit Lehrproben, Vorspiel und Gespräch gestellt haben, die sich regelmäßig fortbilden und deren Schülerinnen und Schüler sich im jährlichen Vorspiel einer Leistungsüberprü- fung durch ein Team des jeweiliges Fachbereiches stellen. Beratung Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern profitieren von einem umfassenden Beratungsange- bot etwa bei der Wahl des richtigen Instrumentes, Lehrerwahl, Vermittlung von Ensembleangebo- ten, Wettbewerbsbetreuung etc. Vernetzung Schülerinnen und Schülern der Instrumental- und Vokalklassen bietet die Westf. Schule für Musik kostenfrei Ensemblespiel vom Duo bis zum Sinfonieorchester, Chor oder Big Band an, da sich die positiven Einflüsse des aktiven Musizierens auf Lernverhalten, Konzentration sowie soziale Kom- petenz etc. vor allem dort ausbauen lassen. Zusätzlich ermöglicht das qualifizierte Ensemblespiel - ebenso wie weiterführende Kurse im Fach "Hören und Verstehen" - die aktive Mitwirkung an gro- ßen Werken unseres kulturellen Erbes. So will die Westf. Schule für Musik vor allem diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstüt- zen/fördern, die sich diesem nur in öffentlich geförderten und gemeinnützigen Schulen zu realisie- renden pädagogischen Gesamtkonzept anvertrauen und aktiv dazu beitragen, dass durch diese Rundumförderung optimale Ergebnisse erzielt wer den und dass sich die Leistungsfähigkeit der Schule im Rahmen von öffentlichen Vorspielen bzw. Konzerten "hören lassen" kann. Die Westf. Schule für Musik konnte sich gerade in den letzten Jahren im Bereich Ensemblearbeit auch bun- - 4 - V/0810/2005 desweit profilieren mit Preisen beim deutschen Or chesterwettbewerb (Junges Streichorchester), "Jugend musiziert" (Junges Westfälisches Barockensemble) und "Jugend jazzt" (Junior Jazz Con- nection). Es ist daher konsequent, diesen für eine Musikschule so bedeutenden Bereich auf breiter Basis noch mehr in das Zentrum der Arbeit zu rücken. Die Westf. Schule für Musik wird ab dem II. Halbjahr 2006 jedem Schüler ab dem vierten Semester ein Ensembleangebot unterbreiten. In Zukunft wird es zwei verschiedene Gebühren im Bereich Einzelunterricht geben. - "Einzelunterricht Pur" ohne Verpflichtung zur Teilnahme an zusätzlichen Angeboten (45 Min., 84,00 € pro Monat) - "Einzelunterricht Plus" mit Verpflichtung zur regelmäßigen Mitwirkung in mindestens einem Ensemble bzw. Teilnahme an einem Kurs "Hören und Verstehen" (45 Min., 79,00 € pro Monat). Beispiel für "Einzelunterricht Pur" ohne Verpflichtung zur Teilnahme an einem Zusatzangebot: Ein erwachsener Schüler, dessen alleiniges Interesse an der öffentlich geförderten Musikschu- le einem qualifizierten Einzelunterricht - etwa im Fach Klavier - an einem adäquaten Instrument gilt, zahlt in Zukunft statt 99 € rund 113 €. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus 84 € Unter- richtsgebühr, darauf 30 % Erwachsenenzuschlag sowie 3,50 € Klaviernutzungsgebühr. Die Umrechnung auf eine einzelne Unterrichtsstunde (45 Min.) ergibt einen Betrag von rund 35 € (Berechnungsgrundlage: 84 € + 30 % + 3,50 € = 112,70 € je Monat x 12 = 1352,40 € ./. 39 Un- terrichtswochen [52 Wochen im Jahr minus im Durchschnitt 13 Wochen Ferien] = 34,68 €) , eine Summe, die auf dem Privatmarkt durchaus üblich ist. Damit werden statt bisher 75 % nunmehr 86 % der Kosten durch Gebühren erwirtschaftet, die durchschnittlich für das pädagogische Personal anfallen. Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler zahlen in den ersten drei Semestern die Gebühr "Einzelunterricht Plus", da dieser Zeitraum erfahrungsgemäß benötigt wird, um Schülerinnen und Schüler auf das Ensemblespiel vorzubereiten. Auf eine Umfrage an alle Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen haben 58 Musikschu- len geantwortet, 14 von ihnen haben bereits positive , z.T. bereits 10-jährige Erfahrungen mit ähnli- chen Gebührenanreizen. 5. Musikschule und privater Markt Wer sich also an der Westf. Schule für Musik seine "Privatstunde" in hoher Qualität einfach nur abholen möchte, wie es auf dem privaten Markt auch möglich wäre, also ohne Offenheit und En- gagement für das musikschulspezifische pädagogische Plus, soll sich in Zukunft deutlich mehr an den Kosten beteiligen. Bei Annahme dieses Systems liegen drei Vorteile auf der Hand: - die zentralen Aufgaben der Institution Musikschule sind der Elementarunterricht und die auf qualitätsvolle Einzelarbeit an Stimme und Instrument aufbauende Ensemblearbeit. Mit beiden Aufgaben wird sich die Musikschule stärker profilieren. - Der Kostendeckungsgrad steigt dort, wo die Musikschule nicht alleiniger Anbieter ist. - Die privaten Anbieter von Instrumental- und Vokalunterricht verbessern ihre Chancen am Markt, weil die Musikschule ihre Subventionen bei Einzelunterricht zurückfährt. 6. Weitere Einzelheiten des Gebührenmodells - Instrumentenausleihe Im Bereich der Instrumentenausleihe ist keine Erhöhung vorgesehen. Damit hält die Musik- schule weiterhin ein niederschwelliges Angebot bereit. - Geschwisterermäßigung Die Prozentsätze der Geschwisterermäßigung werden halbiert. Sie betrugen bisher jeweils für das 2. Kind 20 %, das 3. Kind 40 %, das 4. Kind 60 % und für das 5. Kind 80 %. Die zukünftige - 5 - V/0810/2005 Ermäßigung sieht für das 2. Kind 10 %, das 3. Kind 20 %, das 4 Kind 30 % und für das 5. Kind 40 % vor. Dies entspricht den derzeit gewährten Geschwisterermäßigungen im Bereich der Stadtteilmusikschulen in freier Trägerschaft, die sich überwiegend auf eine 10-prozentige Ge- schwisterermäßigung beschränken. - Mehrfächerermäßigung Die Mehrfächerermäßigung betrug für ein zusätz liches/ mehrere zusätzliche Fächer jeweils 20 %. In Zukunft sind 10 % vorgesehen. - Klaviernutzungsgebühr Die Klaviernutzungsgebühr wird von 2,50 € auf 3,50 € pro Monat erhöht. Mit diesen Maßnah- men kompensiert die Musikschule den Verzicht auf jegliche Gebührenerhöhung im Elementar- bereich. 7. Einnahmen im Projektbereich Im Projektbereich erwirtschaften die privatrechtlichen Teilnehmerentgelte zu 100 % die Kosten der auszuzahlenden Honorare. Für die Vermittlung der Angebote erhält die Westfälische Schule für Musik ab Februar 2006 eine Provision von 20 % - bislang 15 % - aus dem Gesamtumsatz. Im Jahr 2004 belief sich diese Einnahme auf knapp 12.000 € bei einem Gesamtumsatz von rund 80.000 €, ca. 300 durchgeführten Kursen und rund 1.000 Teilnehmenden. I.V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: (1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (2) Gebührenvergleich - alter und neuer Gebührentarif (3) Gebührenvergleich - aktuell und geplant/Gebührenrahmen in NRW (4) Auswirkungen der Gebührenerhöhung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0810/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37