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V/0810/2005

Änderung der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik

Vorlage 05.10.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2005, TOP 17

Anlage 3 Gebührenvergleich - aktuell und geplant/Gebührenrahmen in NRW

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Anlage 4 Auswirkungen der Gebührenerhöhung

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1. Ergänzungsvorlage zur V/0810/2005

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2. Ergänzungsvorlage zur V/0810/2005

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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

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Anlage 2 Gebührenvergleich - alter und neuer Gebührentarif

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Beschlussvorlage

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Anlage 3 Gebührenvergleich - aktuell und geplant/Gebührenrahmen in NRW

1331 Zeichen

Gebühren aktuell und geplant im Vergleich zu den Gebühren NRW des Jahres 2004 (aktuellere Zahlen liegen seitens des VdM nicht vor)  
          
           
           
   aktuelle 
Gebühr 
 geplante Gebühr ohne Ensemble- 
         unterricht 
Durchschnittsgebühr NRW Rahmengebühr NRW  
   2005   2006  2006  2004   von       2004  bis  
           
Elementarunterricht                
18,00 € 
                         
18,00 € 
              
20,08 € 
                
11,08 €  
             
35,00 € 
           
           
Gruppenunterricht 4 Teiln.               
23,00 € 
                        
24,00 € 
              
26,83 € 
               
16,08 €  
             
49,00 € 
           
Gruppenunterricht 3 Teiln.               
29,00 € 
                         
31,00 € 
              
29,58 € 
               
16,08 €  
             
49,00 € 
           
Gruppenunterricht 2 Teiln.               
38,00 € 
                        
40,00 € 
                            
44,00 € 
             
37,92 € 
              
23,00 €  
             
50,33 € 
Einzelunt. 22,5 min/14-
tägig 45 min 
         
           
Einzelunterrciht 45 min.          
74,00 € 
                        
79,00 € 
                            
84,00 € 
             
67,08 € 
              
32,50 €  
            
109,00 € 
           
 
Anlage 3

Anlage 4 Auswirkungen der Gebührenerhöhung

814 Zeichen

Auswirkungen der Gebührenerhöhung
auf eine Familie mit zwei Kindern, davon eines im Instrumental- oder
Vokalunterricht und eines im Elementarunterricht
2005 Kind 1 45 min        74,00 €
Orchester/Chor             -   €
Kind 2 MFE        18,00 €
Geschwisterermäßigung -       3,60 €
monatliche Belastung        88,40 €
Kind 1 30 min        50,00 €
Orchester/Chor             -   €
Kind 2 MFE        18,00 €
Geschwisterermäßigung -       3,60 €
monatliche Belastung        64,40 €
2006 Kind 1 45 min        79,00 €
Orchester/Chor             -   €
Kind 2 MFE        18,00 €
Geschwisterermäßigung         1,80 €
monatliche Belastung        98,80 €
Kind 1 30 min        53,00 €
Orchester/Chor             -   €
Kind 2 MFE        18,00 €
Geschwisterermäßigung -       1,80 €
monatliche Belastung        69,20 €
Anlage 4

1. Ergänzungsvorlage zur V/0810/2005

3129 Zeichen

V/0810/2005/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 
1 der Ergänzungsvorlage) wird beschlossen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
In seiner Sitzung am 09.11.2005 hat der Rat einzelne Punkte der Gebührensatzung mit Änd e-
rungswünschen an die Verwaltung zurückverwiesen. Diese Anregungen nimmt diese Ergänzungs-
vorlage in der neuen Anlage 1 auf.  Der Punkt 6 der Begründung wurde in den Punkten Geschwis-
terermäßigung, Mehrfächerermäßigung und Erwachsenenzuschlag entsprechend angepasst. Die 
geänderte Anlage 4 bietet Zahlenmaterial zum Vergleich. 
 
 
 
6. Weitere Einzelheiten des Gebührenmodells 
 
- Instrumentenausleihe 
Im Bereich der Instrumentenausleihe ist keine Erhöhung vorgesehen. Damit hält die Musi k-
schule weiterhin ein niederschwelliges und für Einsteiger geeignetes Angebot bereit. 
 
- Geschwisterermäßigung  
Die Prozentsätze der Geschwisterermäßigung b leiben auf dem zurzeit gültigen Niveau. Sie 
betragen wie bisher jeweils für das 2. Kind 20 %, das 3. Kind 40 %, das 4. Kind 60 % und für 
das 5. Kind 80 %.  
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0810/2005/1. Erg Auskunft erteilt: 
Frau  Wermelt 
Ruf: 
9 81 03 16 
E-Mail: 
WermeltB@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0810/2005/1 
Sie gehen damit weit über die an den  Stadtteil -Musikschulen gewährten Sätze (zwischen 5 
und 30 %) h inaus. Damit wird weiterhin kinderreichen Familien die musikalische Ausbildung 
von zwei und mehr Kindern gleichzeitig erleichtert und ein  Teil der Gebührenerhöhung abge-
federt.  
 
-     Mehrfächerermäßigung 
Die Mehrfächerermäßigung betrug für  zusätzliche Fächer jeweils 20 %. Sie wird in Zukunft ge-
strichen, da die  Schülerinnen und Schülern mit jedem zusätzlichem Fach ohnehin vermehrt 
vom kommunalen Zuschuss profitierten.  
 
 
-     Erwachsenenzuschlag 
      Der Erwachsenenzuschlag (gültig für alle Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren, für die 
      kein Kindergeldanspruch besteht) wird von 30 % auf  40 % angehoben. Der Zuschlag  
      entspricht damit dem Zuschussniveau, das im Weiterbildungsbereich üblich ist. Das Risiko  
      eines relevanten Einnahmeverlustes durch Kündigungen wird so begrenzt 
 
-     Klaviernutzungsgebühr 
Die Klaviernutzungsgebühr wird von 2,50 € auf 3,50 € pro Monat erhöht. Die Musikschule b e-
teiligt so die Nutzer an den speziell in diesem Bereich außergewöhnlich hohen Anschaffungs-, 
Instandhaltungs- und Pflegekosten (regelmäßige Stimmungen).  
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Geänderte Anlagen: 
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik  
(4) Auswirkungen der Gebührenerhöhung

2. Ergänzungsvorlage zur V/0810/2005

1123 Zeichen

V/0810/2005/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt 
Münster für die Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Die Dringlichkeitsentscheidung (Anlage) zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt 
Münster für die Westfälische Schule für Musik wird gemäß § 60 GO NW genehmigt. 
2. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische 
Schule für Musik (Anlage 1 der Ergänzungsvorlage (1.Erg.)) tritt am 01.02.2006 in Kraft.   
 
 
 
Begründung: 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 30.11.2005 zu 
entnehmen. 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Dringlichkeitsentscheidung vom 30.11.2005 
 
   
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0810/2005/2. Erg Auskunft erteilt: 
Herr  Hermanns 
Ruf: 
02 51/ 98 10 3 -14 
E-Mail: 
HermansF@stadt -muenster.de  
Datum: 
30.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

7383 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. J uli 
1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durc h Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NW 498) , sowie der §§  
1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 
712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2005 (GV. NW 488), hat der Rat der Stadt 
Münster die nachstehende Satzung zur Änderung zur Gebührensatzung am ........... beschlossen: 
 
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren  
 
Der Gebührentarif wird wie folgt geändert: 
 
Gebühren für Unterricht pro Monat 
 
Unterrichtsart  ( 
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand:  01.02.2006)                      Gebühr  
 
1.  Musikzwerge ................................... ........................    45 Min.  ...... 18,-- €  
2. Musikalische Früherziehung* ab 8 Teilnehmenden... ..          60 Min. ...... 18,-- € 
2a. Musikalische Früherziehung* 4 - 6 Teilnehmende . ......    60 Min. ...... 21,-- €  
3. Musikalische Grundausbildung* ab 8 Teilnehmenden ....    60 Min. ...... 18,-- €  
3a. Musikalische Grundausbildung* 4 – 6 Teilnehmende ......    60 Min. ...... 21,-- € 
4. Gruppenunterricht 4 und mehr Teilnehmende ....... .............   45 Min. ...... 24,-- €  
5. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende ................ ....................    45 Min. ...... 31,-- €  
6. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende ................ ....................    45 Min. ...... 44,-- € 
6a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende.  plus .............................  45 Min. ...... 40,--  € 
7. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 Min./14-tägig ... ................   45 Min. ...... 44,-- €  
7a. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 Min./14-tägig plus ...........   45 Min.  ...... 40,-- €  
8. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 Min./Partnerunter richt         60 Min.  ...... 57,-- €  
8a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 Min./Partnerunte rricht plus  60 Min. ...... 53,-- €  
9. 1,0 UStd. Einzelunterricht ...................... ......... ............    45 Min. ...... 84,-- €  
9a. 1,0 UStd. Einzelunterricht . plus .........................................    45 Min . ...... 79,-- €  
10.  Klassenunterricht .... nach Teilnehmerzahl in  
 Absprache mit den allgemein bildenden Schulen  ... .... 6,-- € bis 25,-- € 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an  
einem der Angebote 11 - 17. 
 
Ensembleunterricht 
11. Chöre ......................................... ....................      je   15 Min.    2,-- €  
12. Kammermusikgruppe 2 Teilnehmende................ ............................. 40,-- €  
13. Kammermusikgruppe 3 Teilnehmende ............... ............................. 31,-- €  
14. Kammermusikgruppe 4 und mehr Teilnehmende ...... ...................... 24,-- €  
15. Instrumentalspielkreis (10 und mehr Teilnehmende ) ....................... 12,-- €  
16.  Orchester/Big Band ab 15 Teilnehmenden......... ................................   10,-- €  
17. Gehörbildung/Musiklehre/Theorie................. ............................... 22,-- €  
 
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) ............................................. 10,-- €  
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist) ................. 10,-- € 
 
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 10 erfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die Unterrichtsangebote der Ziffer 
11 bis 17 kostenlos zu besuchen. 
 
Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und ält er) wird eine um 30 % erhöhte Gebühr erhoben. Diese r 
Zuschlag gilt nicht für Ensembleunterricht. Ebenso au sgenommen sind Schüler, Auszubildende, 
Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende und Studen ten bis zum 27. Lebensjahr, soweit für sie Kindergel d 
nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der A nspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen 
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen. 
             ...

Gebühren für Leihinstrumente pro Monat 
 
Name des Instruments    1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 
 
 
Gruppe A: 
1/8 Geige .....................................  9, -- .................  9,--  .................  10,- - 
1/4 Geige .....................................  9, -- .................  9,-- .................  10,--  
1/2 Geige .....................................  9, -- ................. 9,-- .................  10,-- 
 
Gruppe B: 
Trompete .....................................  9,--  .................  10,-- ................. 13,-- 
Kornett .........................................  9,-- .................  10,-- ................. 13, -- 
Posaune .......................................  9, -- .................  10,-- ................. 13,--  
Horn .............................................  9,-- .................  10,-- ................. 13 ,-- 
Blockflöte .....................................  9 ,-- .................  10,--  ................. 13, -- 
Gitarre .........................................  9,-- .................  10,-- ................. 13, -- 
 
Gruppe C: 
3/4 Geige ..................................... 11, -- ................. 11,-- ................. 14,-- 
1/2 Cello ...................................... 11 ,-- ................. 11,-- ................. 14,--   
3/4 Cello ...................................... 11 ,-- ................. 11,-- ................. 14,--  
 
Gruppe D: 
Bratsche ...................................... 11, -- ................. 14,-- ................. 17,-- 
1/1 Geige ....................................  11, -- ................. 14,-- ................. 17,-- 
1/1 Cello ...................................... 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--  
Bass .............................................. 11,-- ................. 14,-- ................. 17 ,-- 
Querflöte ...................................... 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--  
Oboe ............................................ 1 1,-- ................. 14,-- ................. 17,- - 
Klarinette ..................................... 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--  
Fagott .......................................... 1 1,-- ................. 14,-- ................. 17,- - 
Tuba ............................................ 11 ,-- ................. 14,-- ................. 17,--  
Gambe ......................................... 11, -- ................. 14,-- ................. 17,-- 
Akkordeon .................................... 11,- - ................. 14,-- ................. 17,-- 
E-Gitarre ...................................... 11, -- ................. 14,-- ................. 17,-- 
 
Gruppe E: 
Saxofon .................................... 11,-- ................. 14,-- ................. 19,-- 
 
Klaviernutzung ............................ 3,50 .. ............... 3,50 ................. 3,50 
 
Die Gebühr zur Nutzung des Klaviers in Höhe von 3,50 €  wird in der Form erhoben, dass jeder Klavierschüler zusätzlich zur 
Unterrichtsgebühr monatlich 3,50 €  zahlt.  
 
 
§ 2 Änderung von § 4 Abs. 2 und 3 
 
 Die im Text angegebenen Prozentsätze werden halbie rt, d.h. von 20 % auf 10 %, von 40 % auf 
20 %, von 60 % auf 30 % und von 80 % auf 40 %. 
 
§ 3 In-Kraft-Treten  
  
Diese Satzung tritt zum 01.02.2006 in Kraft.

Anlage 2 Gebührenvergleich - alter und neuer Gebührentarif

6902 Zeichen

Anlage 2 
 
Gebühren für Unterricht pro Monat 
 
Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 01.02.2005)    Gebührenvergleich alt  -     neu  
 
1. Musikzwerge                                                                        45 Min.............. 18,00 €          18,00 € 
2. Musikalische Früherziehung* ab 8 Teiln.               60 Min..............  18,00 €     18,00 € 
2a.  Musikalische Früherziehung 4-7 Teiln.               60 Min.............   21,00 €        21,00 € 
3. Musikalische Grundausbildung* ab 8 Teiln ....                   60 Min.............. 18,00 €                  18,00 € 
3a. Musikalische Grundausbildung 4-7 Teiln.               60 Min..............  21,00 €        21,00 € 
4. Gruppenunterricht 4 und mehr Teiln.               45 Min.............    23,00 €   24,00 € 
5. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende................               45 Min............. 29,00 €   31,00 €  
6. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende................. ......              45 Min............. 38,00 €   4 4,00 € 
6a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende.. plus ..............  .............45 Min..............       --,--    40,00 € 
7. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 Min./Partnerunterr icht ....... 45 Min.............. 38,00 €   44,00 €  
7a. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 Min./Partnerunter richt plus  45 Min..............        --,--                   40,00 € 
8. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 Min./Partnerunterric ht  ..........60 Min. ............ 50,00 €   57,00 € 
8a. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 Min./Partnerunterri cht  plus    60 Min. ............       --,--                  53,00 € 
9. 1,0 Std. Einzelunterricht ....................... ..................            45 Min...............  74,00 €   84,00 € 
9a. 1,0 Std. Einzelunterricht . plus ...............................               45 Min...............      --,--                   79,00  € 
10. Klassenunterricht .... nach Teilnehmerzahl in  
 Absprache mit den allgemein bildenden Schulen  ... .......    12,00 € bis 25,00 €                6,00 € bis 25,00 € 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an einem der 
Angebote 11 - 17. 
 
Ensembleunterricht  
 
11. Chöre* ........................................ ......................................je 15 Min.                 2,00 €     2,00 €  
12. Kammermusikgruppe 2 Teilnehmende................ ............................. 38,00 €   40,00 € 
13. Kammermusikgruppe 3 Teilnehmende ............... ............................. 30,00 €   31,00 € 
14 Kammermusikgruppe 4 und mehr Teilnehmende ....... ..................... 23,00 €   24,00 € 
15. Instrumentalspielkreis ........................ .............................................. 12,0 0 €   12,00 € 
16.  Orchester/Big Band ........................... .............................................. 10,0 0 €   10,00 € 
17. Gehörbildung/Musiklehre ....................... ........................................ 22,00 €   22,00 € 
 
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) ............................................... 10,00 €   10,00 €  
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist) .................... 10,00 €   10,00 € 
 
Schülerinnen und Schüler, die von den Angeboten der  Ziffern 1 bis 10 erfasst sind, erhalten die Möglich keit, die 
Unterrichtsangebote der Ziffer 11 bis 17 kostenlos zu besuchen.

Gebühr für Leihinstrumente pro Monat werden nicht geändert.  
 
Name des Instruments    1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr  
 
 
 
Gruppe A: 
1/8 Geige .................................     9,0 0 € ................   9,00 € ................     10,00 € 
1/4 Geige .................................    9,00  € .................   9,00 € .................   1 0,00 € 
1/2 Geige .................................    9,00  € .................   9,00 € .................   1 0,00 € 
 
Gruppe B: 
Trompete ..................................    9,00 € .................  10,00 € .................  13, 00 € 
Kornett ......................................    9 ,00 € .................  10,00 € .................  13,00 € 
Posaune ...................................    9,00  € .................  10,00 € .................  13 ,00 € 
Horn .........................................    9 ,00 € .................  10,00 € .................  13,00 € 
Blockflöte ..................................    9, 00 € .................  10,00 €   .................   13,00 € 
Gitarre ......................................   9, 00 € .................  10,00 € .................  13,00 € 
 
Gruppe C: 
3/4 Geige ..................................   11,0 0 € .................  11,00 € .................  1 4,00 € 
1/2 Cello ...................................  11,0 0 € .................  11,00 € ..................                    14,00 €  
3/4 Cello ...................................  11,0 0 € .................  11,00 € ..................                    14,00 € 
 
Gruppe D: 
Bratsche ...................................  11,00  € .................  14,00 € .................  17 ,00 € 
1/1 Geige .................................  11,00 € .................  14,00 € .................  17, 00 € 
1/1 Cello ...................................  11,0 0 € .................  14,00 € .................  1 7,00 € 
Bass ...........................................       11,00 €   ................  14,00 € ........... ......   17,00 € 
Querflöte ...................................  11,0 0 € .................  14,00 € .................                    17,00 € 
Oboe ........................................  11,0 0 € .................  14,00 €   .................                   17,00 € 
Klarinette ..................................  11,0 0 € .................  14,00 €  .................                    17,00 € 
Fagott .......................................  11, 00 € .................  14,00 €  .................                    17,00 € 
Tuba .........................................  11,0 0 € .................  14,00 €  .................                    17,00 € 
Gambe .....................................  11,00 € .................  14,00 €  .................                    17,00 € 
Akkordeon ................................  11,00 €  .................  14,00 €  .................                    17,00 € 
E-Gitarre ..................................  11,00 € .................  14,00 €  .................                    17,00 € 
 
Gruppe E:  
Saxophon ...............................   11,00 € ................  14,00 € .................  19,00 € 
 
 
Gebührenvergleich (alt) - neu 
Klaviernutzung ........................(2,50)   3,5 0 € .................(2,50 €)    3,50 € ........... ......   (2,50 €)      3,50 €  
 
Die Gebühr zur Nutzung des Klaviers in Höhe von 3,50  €  wird in der Form erhoben, dass jede Klavierschül erin und jeder 
Klavierschüler zusätzlich zur Unterrichtsgebühr monatlich 3,50 €  zahlen.

Beschlussvorlage

13705 Zeichen

V/0810/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.11.2005   Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften                   Vorberatung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 
1) wird beschlossen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Anforderungen an ein neues Gebührenmodell 
 
Das vorliegende Gebührenmodell will gewährleisten, einen vorhandenen Minusvortrag abzubauen, 
erhöhte Beiträge zur Künstlersozialkasse aufzufangen und den Vorgaben der Haushaltsplanung zu 
genügen. Gleichzeitig kann die Westfälische Schule für Musik damit ihre Handlungs- und Gestal-
tungsfähigkeit erhalten. Dabei soll sie vor allem da gestärkt werden, wo sie sich mit einem hohen 
Anspruch auf Qualität, Kontinuität und breite Zugänglichkeit Aufgaben widmet, die durch private 
Angebote nicht zu leisten bzw. zu ersetzen sind.  
 
 
2. Ausgangslage 
 
Im Jahre 2004 entstand im Haushalt der Westfälischen Schule für Musik eine Deckungslücke von 
40.000 €, die als Minusvortrag in das Jahr 2005 übertragen wurde. Gründe hierfür waren: erhöhte 
Beiträge zur Künstlersozialversicherung, niedrigere Ausgleichszahlungen des Personal- und Orga-
nisationsamtes auf Grund veränderter Berechnungsgrundlagen  bei der  Ermittlung eingesparter 
Personalkosten sowie  
Vorlagen-Nr.: 
V/0810/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wermelt 
Ruf: 
9 81 03 16 
E-Mail: 
WermeltB@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0810/2005 
Übernahmen neuer Aufgaben in der Kooperation mit allgemein bildenden Schulen durch zusätzli-
che freie Mitarbeiter. 
Die Unterrichtsgebühren der Westfälischen Schule für Musik wurden daher zum 01.02.2005 er-
höht. Mit der Erhöhung wurde eine Mehreinnahme von rund 6,5 % erwartet. Dabei sollten schwel-
lenrelevante Angebote der Elementaren Musikerziehung wie z.B. Musikalische Früherziehung nur 
moderat erhöht, Angebote wie z.B. Einzelunterricht dagegen stärker herangezogen werden.  
 
Inzwischen hat die Realität gezeigt, dass der a ngestrebte Ausgleich nicht erreicht und damit die 
geplante Mehreinnahme nicht erzielt wurde. Die tatsächliche Mehreinnahme beläuft sich auf ledig-
lich 3,1 %. Dies ist aber nicht die Folge von Abmeldungen als Reaktion auf eine als zu einschnei-
dend empfundene Erhöhung, sondern erklärt sich aus einer zu ungenauen, auf einem durch-
schnittlichen Prozentsatz der verschiedenen Gebühren basierenden Berechnung (s. Punkt "Ver-
besserte Prognose der Gebühreneinnahmen 2006"). 
 
Da die Mehreinnahmen im Jahre 2005 nur ca. 40.000 € statt der erwarteten ca. 80.000 € betragen 
werden, ist absehbar, dass der Minusvortrag aus 2004 von ca. 40.000 € nicht abgebaut werden 
wird. Zusätzlich ist durch die Langzeiterkrankung einer der wenigen Vollzeitlehrkräfte mit Einnah-
meausfällen von weiteren ca. 20.000 € zu rechnen.  
 
Der zunächst angenommene Jahresfehlbetrag von 100.000 € konnte inzwischen durch eingespar-
te Personalkosten auf aktuell 60.000 € reduziert werden. 
 
3. Verbesserte Prognose der Gebühreneinnahmen 2006 
 
Dem nunmehr vorgelegten Entwurf liegt eine Berechnung zugrunde, die mit Hilfe einer inzwischen 
verbesserten Technikausstattung für jede einzelne Gebühr anhand der konkreten Schülerzahlen 
der einzelnen Unterrichtsangebote die Mehreinnahmen ermittelt und somit eine sichere Prognose 
zulässt. 
 
Die Mehreinnahmen werden einen für 2006 ausgeglichenen Haushalt gewährleisten sowie in spä-
testens zwei Jahren den Minusvortrag ausgeglichen haben. 
 
Dies bedeutet, dass für das Jahr 2007 keine erneute Gebührenanpassung notwendig ist. Wegen 
der voraussichtlichen Personalkostensteigerung zeichnet sich allerdings bereits jetzt eine Gebüh-
renerhöhung für 2008 ab. 
 
 
4. Die wichtigsten Angebote und ihr musikschulspezifisches Plus 
 
4.1 Elementare Musikerziehung für alle 
 
Der Bereich Elementare Musikerziehung umfasst die Angebote "Musikzwerge" für   2- bis 3-
Jährige gemeinsam mit einem Elternteil, "Musikalische Früherziehung" (MFE) für Vorschulkinder 
von 4 bis 6 Jahren sowie "Musikalische Grundausbildung" (MGA) für Kinder der Klassen 1 und 2.  
 
Kinderchor und das Klassenmusizieren im Grundschulbereich gehören ebenso in diesen Bereich 
kultureller Grundversorgung. Singen und Musizieren sind wichtig für die Entwicklung der musika-
lisch-ästhetischen Interessen und Fähigkeiten. Singen und Musizieren sind aber auch wichtig für 
die Entwicklung der intellektuellen, emotionalen, sozialen und körperlich-kinästhetischen Kompe-
tenzen. Musikhören und Musizieren in den ersten Lebensjahren ist bedeutsam für den Gehirnauf-
bau und die Sprachentwicklung des jungen Menschen. Musikunterricht in den Schulen fördert die 
allgemeine Lernbereitschaft. 
 
Die Gebühr von 18,00 € pro 60 Minuten Unterricht MFE/MGA soll nicht erhöht werden, die generel-
le Befreiung für Empfänger von Zuwendungen aus dem Sozialgesetzbuch II soll ebenfalls erhalten 
bleiben. Kinderchorarbeit soll als günstigstes Angebot für aktives Musizieren ohne Notwendigkeit

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V/0810/2005 
einer Instrumentenbeschaffung weiterhin mit niederschwelligen 2,00 € pro 15 Minuten Chor ange-
boten werden - i.d.R. 6,00 € pro Monat.  
 
Die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster bewegt sich damit weit unter dem Durch-
schnitt der Musikschulpreise in NRW. Die durchschnittliche Gebühr im Jahr 2004 betrug 20,08 €. 
 
 
4.2 Gruppenunterricht 
 
Instrumentaler und vokaler Unterricht in Kleingruppen von drei oder vier Kindern wird bevorzugt 
von den Eltern gewählt, die eine preisgünstige und pädagogisch erprobte Unterrichtsform als Ein-
stieg gerade dann suchen, wenn etwa durch den Erwerb von Instrumenten bereits Geldmittel ge-
bunden sind.  
Die günstigen Angebote für instrumentalen bzw. vokalen Gruppenunterricht werden daher nur um 
moderate 4 bis 7 % (je nach Auf-/Abrundung) erhöht, bewegen sich im NRW-Durchschnitt und 
bleiben weiterhin ein attraktives Einstiegsangebot.  
 
Beispiel: Die monatliche Gebühr für eine Dreiergruppe erhöht sich von  
29,00 € um 6,89 % auf 31,00 € (NRW 2004: 30,00 €), die Gebühr der Vierergruppe erhöht 
sich von 24,00 € um 4,16 % auf 25,00 € (NRW 2004: 27,00 €). 
 
 
4.3 Einzelunterricht und Ensemblespiel 
 
Der Bereich instrumentaler und vokaler Einzelunterricht muss sich in seinem Wesen deutlich vom 
Angebot des privaten Marktes unterscheiden, um so die bedeutende öffentliche Förderung zu 
rechtfertigen. 
 
Wodurch unterscheidet sich der Einzelunterricht an der Musikschule von dem eines privaten An-
bieters? Der Unterschied lässt sich an folgenden Merkmalen ablesen: 
 
Qualität
 
Die Westf. Schule für Musik beschäftigt ausschließlich Lehrkräfte, die sich einem aufwändigen 
Bewerbungsverfahren mit Lehrproben, Vorspiel und Gespräch gestellt haben, die sich regelmäßig 
fortbilden und deren Schülerinnen und Schüler sich im jährlichen Vorspiel einer Leistungsüberprü-
fung durch ein Team des jeweiliges Fachbereiches stellen. 
 
Beratung
 
Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern profitieren von einem umfassenden Beratungsange-
bot etwa bei der Wahl des richtigen Instrumentes, Lehrerwahl, Vermittlung von Ensembleangebo-
ten, Wettbewerbsbetreuung etc.  
 
Vernetzung
 
Schülerinnen und Schülern der Instrumental- und Vokalklassen bietet die Westf. Schule für Musik 
kostenfrei Ensemblespiel vom Duo bis zum Sinfonieorchester, Chor oder Big Band an, da sich die 
positiven Einflüsse des aktiven Musizierens auf Lernverhalten, Konzentration sowie soziale Kom-
petenz etc. vor allem dort ausbauen lassen. Zusätzlich ermöglicht das qualifizierte Ensemblespiel - 
ebenso wie weiterführende Kurse im Fach "Hören und Verstehen" - die aktive Mitwirkung an gro-
ßen Werken unseres kulturellen Erbes. 
 
So will die Westf. Schule für Musik vor allem diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstüt-
zen/fördern, die sich diesem nur in öffentlich geförderten und gemeinnützigen Schulen zu realisie-
renden pädagogischen Gesamtkonzept anvertrauen und aktiv dazu beitragen, dass durch diese 
Rundumförderung optimale Ergebnisse erzielt wer den und dass sich die Leistungsfähigkeit der 
Schule im Rahmen von öffentlichen Vorspielen bzw. Konzerten "hören lassen" kann. Die Westf. 
Schule für Musik konnte sich gerade in den letzten Jahren im Bereich Ensemblearbeit auch bun-

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V/0810/2005 
desweit profilieren mit Preisen beim deutschen Or chesterwettbewerb (Junges Streichorchester), 
"Jugend musiziert" (Junges Westfälisches Barockensemble) und "Jugend jazzt" (Junior Jazz Con-
nection). Es ist daher konsequent, diesen für eine Musikschule so bedeutenden Bereich auf breiter 
Basis noch mehr in das Zentrum der Arbeit zu rücken. Die Westf. Schule für Musik wird ab dem II. 
Halbjahr 2006 jedem Schüler ab dem vierten Semester ein Ensembleangebot unterbreiten.  
 
In Zukunft wird es zwei verschiedene Gebühren im Bereich Einzelunterricht geben.  
- "Einzelunterricht Pur" ohne Verpflichtung zur Teilnahme an zusätzlichen Angeboten (45 Min., 
84,00 € pro Monat) 
- "Einzelunterricht Plus" mit Verpflichtung zur regelmäßigen Mitwirkung in mindestens einem 
Ensemble bzw. Teilnahme an einem Kurs "Hören und Verstehen" (45 Min., 79,00 € pro Monat). 
 
Beispiel für "Einzelunterricht Pur" ohne Verpflichtung zur Teilnahme an einem Zusatzangebot: 
Ein erwachsener Schüler, dessen alleiniges Interesse an der öffentlich geförderten Musikschu-
le einem qualifizierten Einzelunterricht - etwa im Fach Klavier - an einem adäquaten Instrument 
gilt, zahlt in Zukunft statt 99 € rund 113 €. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus 84 € Unter-
richtsgebühr, darauf 30 % Erwachsenenzuschlag sowie 3,50 € Klaviernutzungsgebühr. Die 
Umrechnung auf eine einzelne Unterrichtsstunde (45 Min.)  ergibt einen Betrag von rund 35 € 
(Berechnungsgrundlage: 84 € + 30 % + 3,50 € = 112,70 € je Monat x 12 = 1352,40 €  ./. 39 Un-
terrichtswochen 
[52 Wochen im Jahr minus im Durchschnitt 13 Wochen Ferien] = 34,68 €) , eine 
Summe, die auf dem Privatmarkt durchaus üblich ist. Damit werden statt bisher 75 % nunmehr 
86 % der Kosten durch Gebühren erwirtschaftet, die durchschnittlich für das pädagogische 
Personal anfallen. 
 
Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler zahlen in den ersten drei Semestern die Gebühr 
"Einzelunterricht Plus", da dieser Zeitraum erfahrungsgemäß benötigt wird, um Schülerinnen und 
Schüler auf das Ensemblespiel vorzubereiten. 
 
Auf eine Umfrage an alle Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen haben 58 Musikschu-
len geantwortet, 14 von ihnen haben bereits positive , z.T. bereits 10-jährige Erfahrungen mit ähnli-
chen Gebührenanreizen.  
 
 
5. Musikschule und privater Markt 
 
Wer sich also an der Westf. Schule für Musik seine "Privatstunde" in hoher Qualität einfach nur 
abholen möchte, wie es auf dem privaten Markt auch möglich wäre, also ohne Offenheit und En-
gagement für das musikschulspezifische pädagogische Plus, soll sich in Zukunft deutlich mehr an 
den Kosten beteiligen. Bei Annahme dieses Systems liegen drei Vorteile auf der Hand: 
- die zentralen Aufgaben der Institution Musikschule sind der Elementarunterricht und die auf 
qualitätsvolle Einzelarbeit an Stimme und Instrument aufbauende Ensemblearbeit. Mit beiden 
Aufgaben wird sich die Musikschule stärker profilieren.  
- Der Kostendeckungsgrad steigt dort, wo die Musikschule nicht alleiniger Anbieter ist. 
- Die privaten Anbieter von Instrumental- und Vokalunterricht verbessern ihre Chancen am 
Markt, weil die Musikschule ihre Subventionen bei Einzelunterricht zurückfährt. 
 
 
6. Weitere Einzelheiten des Gebührenmodells 
 
- Instrumentenausleihe 
Im Bereich der Instrumentenausleihe ist keine Erhöhung vorgesehen. Damit hält die Musik-
schule weiterhin ein niederschwelliges Angebot bereit. 
 
- Geschwisterermäßigung  
Die Prozentsätze der Geschwisterermäßigung werden halbiert. Sie betrugen bisher jeweils für 
das 2. Kind 20 %, das 3. Kind 40 %, das 4. Kind 60 % und für das 5. Kind 80 %. Die zukünftige

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V/0810/2005 
Ermäßigung sieht für das 2. Kind 10 %, das 3. Kind 20 %, das 4 Kind 30 % und für das 5.  Kind 
40 % vor. Dies entspricht den derzeit gewährten Geschwisterermäßigungen im Bereich der 
Stadtteilmusikschulen in freier Trägerschaft, die sich überwiegend auf eine 10-prozentige Ge-
schwisterermäßigung beschränken. 
 
-     Mehrfächerermäßigung 
Die Mehrfächerermäßigung betrug für ein zusätz liches/ mehrere zusätzliche Fächer jeweils 20 
%. In Zukunft sind 10 % vorgesehen. 
 
-     Klaviernutzungsgebühr 
Die Klaviernutzungsgebühr wird von 2,50 € auf 3,50 € pro Monat erhöht. Mit diesen Maßnah-
men kompensiert die Musikschule den Verzicht auf jegliche Gebührenerhöhung im Elementar-
bereich. 
 
 
7. Einnahmen im Projektbereich 
 
Im Projektbereich erwirtschaften die privatrechtlichen Teilnehmerentgelte zu 100 % die Kosten der 
auszuzahlenden Honorare. Für die Vermittlung der  Angebote erhält die Westfälische Schule für 
Musik ab Februar 2006 eine Provision von 20 % - bislang 15 % - aus dem Gesamtumsatz. Im Jahr 
2004 belief sich diese Einnahme auf knapp 12.000 € bei einem Gesamtumsatz von rund 80.000 €, 
ca. 300 durchgeführten Kursen und rund 1.000 Teilnehmenden. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
(2) Gebührenvergleich - alter und neuer Gebührentarif 
(3) Gebührenvergleich - aktuell und geplant/Gebührenrahmen in NRW 
(4) Auswirkungen der Gebührenerhöhung

Beratungsverlauf (4)

25.10.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2005 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0810/2005
Typ
Vorlage
Datum
05.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37