Mandari Insight

2337/2017

'Daten für die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government

Eilentscheidung Hauptausschuss 30.08.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 18.2

Anlage 3 Auszug HA vom 11.09.2017

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Projektantrag_Koeln

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Ansehen

Anlage 1 Förderbewilligung

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Ansehen

Anlage 3 Auszug HA vom 11.09.2017

574 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Müller 
Telefon:  (0221) 27549  
Fax       :  (0221) 26570 
E-Mail:  petra-maria.mueller@stadt-koeln.de 
Datum: 12.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Hauptausschusses vom 11.09.2017 
öffentlich 
5.1.2 'Daten für die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government 
2337/2017 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrages 'Daten für 
die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

3538 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/1300 
 
Vorlagen-Nummer 
 2337/2017 
Freigabedatum 
30.08.2017  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
'Daten für die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 11.09.2017 Entscheidung 
Rat 28.09.2017 Genehmigung (DE) 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Der Förderbescheid des Landes NRW ging erst am 27.06.2017 bei der Verwaltung ein, der Förder-
zeitraum beträgt insgesamt nur knapp fünf Monate. Um den Erfolg des Projektes sicherzustellen, ist 
das Projekt kurzfristig zu starten. Insbesondere ist ein Workshop mit der Zivilgesellschaft im Rahmen 
einer Gesamtveranstaltung zum Thema „KoelnDigital“ am 17.Oktober 2017 geplant. Der Beschaf-
fungsvorgang der entsprechenden Sensoren ist unverzüglich anzustoßen. Eine Entscheidung in der 
nächsten Ratssitzung ist daher nicht ausreichend.   
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrages 'Daten für die Stadt' - Pi-
lotprojekt für kommunales Open Government  
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 40.000  80 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Köln ist eine von 11 Kommunen, die im Rahmen der Landesstrategie Open.NRW mit einem Pilotpro-
jekt gefördert wird. Ausgewählt wurde das Open Government-Vorhaben aus 32 Bewerbungen auf-
grund des innovativen Charakters, der Übertragbarkeit für andere Kommunen, Breitenwirkung sowie 
Nachhaltigkeit und Zusammenarbeit mit Partnern der Zivilgesellschaft.  
Wie gut ist die Luft im Kölner Stadtgebiet? Das geförderte Civic Tech-Projekt zur Messung von Luft-
schadstoffen will schon bald umfassende Antworten geben. Das Prinzip: Mit entsprechenden Senso-
ren können im Baukastensystem eigene, kleine Messstationen errichtet werden. Die gewonnenen 
Daten sollen anschließend als Open Data bereitgestellt werden. Das Projekt wird mit der Zivilgesell-
schaft und unter wissenschaftlicher Begleitung der TH Köln durchgeführt. 
 
Auf Grundlage der zuwendungsfähigen Aufwendungen i.H.v. 50.000 Euro wurden seitens des Landes 
vom 14.06.2017 Fördermittel i.H.v. 40.000 Euro bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 
15.12.2017. Der Eigenanteil in Höhe von 10.000 EUR wird aus veranschlagten Mitteln bestritten und 
für ergänzende Projektmaßnahmen eingesetzt. Für die Umsetzung des städtischen Anteils stehen 
eigene Personalressourcen zur Verfügung. 
 
Organisation und Durchführung von Workshops mit der Zivilgesellschaft inklusive Beschaffung von 
weiteren Sensoren.  
 
 
Anlagen 
 
Wettbewerbsbeitrag 
Zuwendungsbescheid

Anlage 2 Projektantrag_Koeln

9495 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

E-Government und Online-Dienste

Hohe Straße 115, 50667 Köln

Auskunft Frau Möwes, Zimmer 305

Telefon 0221 221-33989, Telefax 0221 221-33990
E-Mail web-info@stadt-koeln.de

Internet www.stadt-koeln.de

1300 Stadt Köln - E-Government und Online-Dienste
Hohe Straße 115, 50667 Köln .

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
An Freitag, 8 bis 12 Uhr
Ministerium für Inneres sowie nach besonderer Vereinbarung
und Kommunales NRW
CIO-Stabstelle KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus
Geschäftsstelle Open. NRW
40190 Düsseldorf
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

1300 Mö 26.04.2017

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW"

1._Antragstellerin/Antragsteller

Name/Bezeichnung Stadt Köln / E-Government und Online Dienste
Anschrift Hohe Straße 115, 50667 Köln
Ansprechpartner (Name, Tel.) | Sabine Möwes, 0221 221 33989
Gemeindekennziffer 05315000
Bankverbindung (Kreditinstitut, | Sparkasse KölnBonn, DE54 3705 0198 0069
IBAN) 0629 58
2. Projekt
Bezeichnung des Projekts Daten für die Stadt — Civic Tech als neues Kolla-
borationsmodell
Durchführungszeitraum von 01.06.2017
bis 31.12.2017

3. Finanzierungsplan
Gesamtkosten 50.000 Euro
davon grundsätzlich zuwen- 50.000 Euro

dungsfähige Ausgaben
abzgl. Leistungen Dritter (ohne | Personalkosten (Stadt Köln und Technische

öffentliche Förderung) Hochschule Köln) werden intern verrechnet
= zuwendungsfähige Gesamt- | 50.000 Euro
ausgaben

Beantragte Förderung 50.000 Euro

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Stadt Köln

12

Seite 2

4. Begründung zur Notwendigkeit des Projekts (Problemstellung bzw. Her-
ausforderung vor Ort)
Mit der Bewerbung soll eine neue Qualitätsstufe des vom Rat der Stadt Köln beauf-
tragten Internetstadt-Konzeptes initiiert und umgesetzt werden, die die Zusammen-
arbeit (Kollaboration) von Zivilgesellschaft und Verwaltung in den Fokus stellt.
Durch das Internetstadt-Konzept - insbesondere Ziffer 3 "Open Government, Digita-
le Bürgerdienste, Partizipation" wurde dieser Weg durch Ratsbeschluss im Jahr
2012 legitimiert.

Die Stadt Köln zählt zu den führenden Kommunen Deutschlands auf dem Gebiet
von Open Government. Tragende Säulen der Kölner Open-Government-Aktivitäten
bilden das Open-Data-Portal "Offene Daten Köln", Online-Partizipationsangebote
wie z.B. der Bürgerhaushalt, sowie der an einer "Digitalen Agenda" orientierte kon-
sequente Weg zur digitalen Transformation der Verwaltung mit dem Ausbau ent-
sprechender Services für Bürger/innen und Unternehmen.

Unter dem Stichwort „Bürger forschen mit‘ oder auch „Citizen Science“ werden
derzeit immer mehr Bürgerinnen und Bürger aktiv und übernehmen Aufgaben die
orginär staatlichen Stellen zugerechnet werden - nicht mit dem Ziel eine Konkur-
renz sondern vielmehr eine andere Sichtweise zu berücksichtigen.

Menschen, die auf diese Weise Wissen schaffen, werden für die Forschung immer
wichtiger. Der Trend zu mehr Beteiligung ist dabei eine große Chance und gleich-
ermaßen ein Gewinn für die zahlreichen Freiwilligen. Abhängig von der genauen
Fragestellung können Bürgerinnen und Bürger mehr oder weniger leicht wichtige
Daten zur Verfügung stellen.

Bisher werden auf dem Portal www.offenedaten-koeln.de überwiegend Daten von
öffentlichen Institutionen und von Bereitstellern aus Wirtschaft und Wissenschaft
zur freien Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit der Zivil-
gesellschaft beruht maßgeblich auf Projektförderung durch den erwähnten, ständig
erweiterten, Datenbestand. Das Potential der Erweiterung und Veredelung von
Verwaltungsdaten durch einen zivilgesellschaftlichen Input wird nicht genutzt und
soll anhand des eingereichten Projektes exemplarisch erprobt werden.

Am Beispiel von Sensordaten, die Freiwillige sammeln, soll der Prozess von der
Datensammlung über die zur Verfügung Stellung bis hin zu der Diskussion über die
fachliche Qualität und die Aussagefähigkeit initiiert und konzeptioniert werden.

[5. Ziel und Beschreibung des Projekts

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Seite 3

Ziel ist es nun, aufbauend auf die bereits umgesetzten Maßnahmen in den beiden
Bereichen Open Data und Bürgerbeteiligung, die tatsächliche Kollaboration zu er-
möglichen. Hierzu soll eine aus der Bürgerschaft entstandene und an die Verwal-
tung herangetragene Idee in Zusammenarbeit und mit wissenschaftlicher Beglei-

tung konzipiert und modellhaft umgesetzt werden.

Die Maßnahme soll anschließend, nach erfolgreicher Umsetzung und Evaluierung,
als Szenario für zukünftige Implementierungen gelten und eine Kollaborationskultur
in der Stadtverwaltung fördern. Als Modell soll hierbei die Messung von Luftschad-
stoffen im Kölner Stadtgebiet dienen.

Die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen überwacht. 5 Messstationen im Kölner
Stadtgebiet liefern Informationen zu Luftschadstoffen, welche über das Luftquali-
täts-Überwachungssystem (LUQS) auch als open data zur Verfügung stehen.

Ein konkreter Ansatz ist das zivilgesellschaftliche Projekt OpenAir Cologne, ent-
standen im OKLab Köln. Es hat sich das Ziel gesetzt, aus weiteren unabhängigen
Messstationen einen Mehrwert für die Allgemeinheit zu generieren. Hierbei wird
anhand von selbst erstellen Sensoren der Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2)
gemessen. Gemessene Informationen werden visualisiert über eine Webseite ver-
öffentlicht.

Projektziel ist es, einen flächendeckenden Ausbau mit Hilfe weiterer auch thema-
tisch abweichender Sensoren zu ermöglichen und gewonnene Daten als Open Da-
ta der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Hierzu müssen Sensordaten sicher
erfasst und geeignet aggregiert werden können.

Die hierfür notwendige Plattform, das Forschungsprojekt SensorCloud, wird von der
Technischen Hochschule Köln entwickelt und wissenschaftlich betreut. Das System
der SensorCloud soll einen komplexen Aufbau zur Erhebung, Verdichtung, Über-
mittlung und Steuerung von unterschiedlichen Sensordaten beinhalten. So ist si-
chergestellt das zukünftige sensornahe Anwendungsszenarien ebenfalls über das
Projekt abgebildet werden können.

Mit der geplanten Maßnahme soll modellhaft erprobt werden, wie Daten aus Kolla-
borationsprojekten systematisch als offene Daten eingebunden werden können.
Bereits zur Verfügung stehenden offenen Verwaltungsdaten sollen durch die Maß-
nahme, insb. mit Hilfe der Bürger/innen erweitert und bestenfalls validiert werden.

6. Meilensteinplan

14

Seite 4

Um die Zielstellung zu erreichen sind im speziellen folgende Maßnahmen geplant:

I. Aufsetzen und Betrieb der SensorCloud in Kooperation mit der Technischen
Hochschule Köln. Themenschwerpunkte sind hierbei die Open-Data-
Schnittstelle und eine geeignete Aggregation der zu integrierenden Da-
ten. j

Il. Beschaffung und Erstellung weiterer Sensoren in Zusammenarbeit mit dem
OKLab Köln und stetige Diskussion zur Weiterentwicklung der Projek-
tidee. Themenschwerpunkte sind hierbei maßgeblich das Community
Management und die Öffentlichkeitsarbeit.

Ill. Integration der gewonnen Daten in die Sensor Cloud und Abgleich mit offizi-
ellen Messstationen.

IV. Evaluierung der erzielten Ergebnisse

7. Partner für die Umsetzung vor Ort

- Technische Hochschule Köln
Die TH Köln ist mit mehr als 25.000 Studenten und 420 Professoren die
größte Fachhochschule in Deutschland.

- OK Lab Köln
Das Kölner OK Lab ist eine regionale Gruppe von Designern, Entwicklerin-
nen, Journalisten und Anderen, die sich regelmäßig treffen, um an nützli-
chen Anwendungen rund um Offene Daten zu arbeiten.

- weitere interessierte Gruppen

Über den gesamten Projektzeitraum ist ein ständiger Austausch mit den zuständi-
gen Stellen im Land (LANUV) und der Stadt (Umweltamt) gewährleistet.

8. Begründung zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung

Die Mittel sollen zum einen für die Konzeptionierung und technische Umsetzung
der oben beschrieben Maßnahmen eingesetzt werden. Weiterhin werden Mittel für
Öffentlichkeitsarbeit, Community Management sowie für die wissenschaftliche Be-
gleitung und Evaluierung benötigt.

9. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

Die notwendigen Ausgaben fallen an für:

- Aufbau und Betrieb der Cloud Plattform zur Integration von universellen
Sensoren

- Beschaffung von Bauteilen zum Bau von Sensoren

- Organisation und Durchführung von Workshops und Informationsveranstal-
tungen

-  Sozialwissenschaftliche Evaluation und Begleitung des Gesamtprojektes

15

Seite 5

Für den Kauf der Bauteile werden investive Mittel in Höhe von maximal 5000 Euro
veranschlagt.

| 10. Erklärungen

Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass

mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; der Beginn der Maßnahme ist
grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass Kosten zur Projektumsetzung entste-
hen,

sie/er zum Vorsteuerabzug
X nicht berechtigt ist
D berechtigt und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt

hat (Preise ohne Umsatzsteuer)

die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und
richtig sind.

11. Unterschrift

Kön, 26.04.2017 \

(Ort/Datum) chtsverbindliche Unterschrift)

Sabine Möwes, Leiterin E-Government und Online-Dienste

(Name, Funktion)

Anlage 1 Förderbewilligung

24429 Zeichen

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf
gegen Empfanqsbekenntnis
Stadt Köln
E-Government und Online Dienste 
Hohe Straße 115 m m  2 7, JUNI 201? /  \  ij
50667 Köln (f- / kJ
I |--©wtfnün5nt und Online D ie n W i/J
.»ureUi. A ö i i l
jy
Zuwendungsbescheid
(Projektförderung)
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen 
Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW"
Ihr Antrag vom 26.04.2017
Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur 
Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G 
Rechtsbehelfsverzichtserklärung,
Formular zur Mittelanforderung,
Vordruck Verwendungsnachweis 
Open.NRW Siegel
I.
1. Bewilligung
Sehr geehrte Frau Möwes,
auf Ihren o.a. Antrag bewillige ich Ihnen
ab sofort bis zum 15.12.2017 (Bewilligungszeitraum) 
eine Zuwendung in Höhe von
40.000,00 Euro
in Buchstaben: vierzigtausend Euro.
14. Juni 2017 
Seite 1  von 5
Aktenzeichen
(bei Antwort bitte angeben)
24.05.06- 1/17
RRin Rudolf 
Telefon 0211 871-2430 
Telefax 0211 871- 
anna-
katharina.rudolf@mik.nrw.de
Dienstgebäude:
Friedrichstr. 62-80 
40217 Düsseldorf
Lieferanschrift:
Fürstenwall 129 
40217 Düsseldorf
Telefon 0211 871-01 
Telefax 0211 871-3355 
poststelle@mik.nrw.de 
www.mik.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 
836, U71, U72, U73, U83 
Haltestelle: Kirchplatz

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
2. Zur Durchführung folgender Maßnahme
Projekt: „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues 
Kollaborationsmodell“
Schwerpunkte des Projekts:
• Schaffung einer Kollaborationskultur in den Bereichen Open Data 
und Bürgerbeteiligung
• Modellhafte Erprobung, wie Daten aus Kollaborationsprojekten 
systematisch als offene Daten eingebunden werden können
• Aufbau und Betrieb einer Sensor Cloud
• Beschaffung und Erstellung von Sensoren
• Integration der gewonnenen Daten in die Sensor Cloud und 
Abgleich mit offiziellen Messstationen
• Evaluierung
Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Antrag verwiesen.
3. Finanzierungsart-Zhöhe
Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 80 
v.H. zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von
40.000,00 Euro als Zuweisung gewährt.
4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt:
Leistung
Zuwendungs­
fähige Ausgaben
Zuwendung
(80% )
Beschaffung und Zusammenbau neuer 
Sensoren 7.500,00 € 6.000,00 €
Organisation und Durchführung von 
Veranstaltungen 7.500,00 € 6.000,00 €
Integration neuer Sensorarten in die 
SensorCloud 10.000,00 € 8.000,00 €

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Evaluation der Arbeitsweise von 
LocationMaster und FDBS der SensorCloud 5.000,00 € 4.000,00 €
Sicherheitskonzept bei der Übertragung von 
Messdaten in die SensorCloud 15.000,00 € 12.000,00 €
wissenschaftliche Begleitung Teilprojekte 5.000,00 € 4.000,00 €
50.000,00 € 40.000,00 €
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich die Ausgaben, die im
Zusammenhang mit dem Projekt entstehen. Nicht zuwendungsfähig sind 
insbesondere bereits vorhandene Personal- und Sachausgaben des 
Zuwendungsempfängers sowie Finanzierungskosten.
Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses 
verbindlich.
5. Auszahlung
Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages kann ausschließlich im 
Haushaltsjahr 2017 erfolgen. Zuwendungen können aufgrund des 
kassenmäßigen Abschlusses nur ausgezahlt werden, wenn die 
Mittelanforderung bis spätestens 15.12.2017 bei mir eingegangen ist.
Die Zuwendung wird aufgrund der Bestimmungen nach den ANBest-G 
ausgezahlt und darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als 
sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige 
Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die 
zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. 
Hierzu ist das beigefügte Formular zur Mittelanforderung zu verwenden.
Zuwendungen werden erst ausgezahlt, wenn dieser Bescheid 
bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft des 
Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung 
beschleunigen, wenn Sie mir gegenüber schriftlich erklären, dass Sie 
auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten (siehe beigefügte 
Rechtsbehelfsverzichtserklärung).
Seite 3 von 5

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Auszahlungen erfolgen auf folgende Bankverbindung:
Sparkasse Köln Bonn 
DE54 3705 0198 0069 0629 58
II. Nebenbestimmungen
Die beigefügten ANBest-G sind Bestandteil dieses Bescheides.
Abweichend oder ergänzend wird Folgendes bestimmt:
1. Das Projekt ist bis zum 31.12.2017 durchzuführen 
(Durchführungszeitraum).
2. Zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Erarbeitung 
von Ergebnissen organisiert das Ministerium für Inneres und 
Kommunales NRW (MIK) zwei bis drei Workshops mit allen zu 
fördernden Kommunen im Rahmen des Pilotprojekts 
„Kommunales Open Government in NRW“.  Die Teilnahme an den 
Workshops ist verpflichtend.
3. Das beigefügte Open.NRW Siegel ist im Rahmen der 
Öffentlichkeits- und Pressearbeit zum geförderten Projekt zu 
nutzen.
4. Zur Sicherung der gewonnenen Erkenntnisse ist nach Abschluss 
des Projekts ein Ergebnis- und Erfahrungsbericht anzufertigen. 
Auf Basis der Berichte wird das MIK gemeinsam mit den 
Kommunalen Spitzenverbänden einen Leitfaden „Kommunales 
Open Government NRW“ veröffentlichen. Die Inhalte werden in 
den gemeinsamen Workshops abgestimmt.
5. Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks 
erworben oder hergestellt werden, sind für den 
Zuwendungszweck gebunden. Nach Ablauf der Bindungsfrist am 
01.01.2018 kann über die Gegenstände frei verfügt werden.
6. Der einfache Verwendungsnachweis (Sachbericht und 
zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen und Ausgaben) ist mir 
spätestens drei Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres bis 
zum 31.03.2018 vorzulegen. Es ist der beigefügte Vordruck zum 
Verwendungsnachweis zu verwenden. Auf die Vorlage der 
Bücher und Belege wird verzichtet.
Seite 4 von 5

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Unabhängig von den notwendigen Regularien zur Projektdurchführung 
möchte ich noch einmal mich herzlich für Ihr Engagement und Ihren 
Beitrag zum Ausbau des Open Government in Nordrhein-Westfalen 
bedanken. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit!
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach 
Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim 
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln einzureichen oder 
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der 
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den 
Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein- 
Westfalen - ER W O  VG/FG - vom 07. November 2012 (GV. NRW. S. 
548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das 
elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen 
Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 
(BGBl. I  S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an 
die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
III. Rechtsbehelfsbelehrung
(Hartmut Be/jß)

Finanzm inisterium H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG zu § 44 LHO-
Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG 
(ANBest-G)
Allgemeine Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 
§ 36 VwVfG. NRW. sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind 
Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes 
bestimmt ist.
Inhalt
Nr. 1  Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung 
Nr. 3 Vergabe von Aufträgen
Nr. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände
Nr. 5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfangers
Nr. 6 Rechnungslegung (Baumaßnahmen)
Nr. 7 Nachweis der Verwendung
Nr. 8 Prüfling der Verwendung
Nr. 9 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung
1
Anforderung und Verwendung der Zuwendung
1.1
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks ver­
wendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
1.2
Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwen­
dungen, Leistungen Dritter, Beiträge und Spenden) und der Eigenanteil der Zuwendungs­
empfängerin oder des Zuwendungsempfangers sind als Deckungsmittel für alle mit dem 
Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist 
hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich.
1.3
Die Ausführung einer Baumaßnahme muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung 
sowie den technischen Vorschriften entsprechen. Von den Bauunterlagen darf nur insoweit 
abgewichen werden, als die Abweichung nicht erheblich ist. Eine Abweichung ist erheblich, 
wenn sie zu einer wesentlichen Änderung des Bau- und/oder Raumprogramms (baufachlich) 
führt und/oder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans überschritten wird.
1.4
Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei 
Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes 
Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Im 
Übrigen darf die Zuwendung wie folgt in Anspruch genommen werden:
174

Finanzm inisterium  H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG zu § 44 LHO-
Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G)
1.4.1
bei Anteil- oder Festbetragsfinanzienmg anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwen­
dungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungs­
empfängerin oder des Zuwendungsempfangers,
1.4.2
bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der 
Zuwendungsempfangerin oder des Zuwendungsempfangers verbraucht sind. Wird ein im 
Haushaltsjahr zu deckender Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungsgeber finanziert, 
so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber 
angefordert werden.
1.5
Bei der Förderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahlung in folgenden Teilbeträgen:
35 v.H. der Zuwendung nach Vergabe des Rohbauauftrages,
35 v.H. der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues,
30 v.H. der Zuwendung nach Anzeige der abschließenden Fertigstellung der genehmigten 
baulichen Anlagen.
Nr. 1.4 Satz 2 gilt entsprechend.
1.6
Bei Fortsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Betriebskostenbezuschussung (Festbetragsfinan­
zierung) von Personal- und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1.5. und 
1.10. des Haushaltsjahres ohne Anforderung ausgezahlt.
2
Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung
Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamt­
ausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue 
Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich - außer bei einer Festbetragsfinanzierung - die Zu­
wendung
2.1
bei Anteilfinanzierung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und 
den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfängerin oder des 
Zuwendungsempfangers,
2.2
bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht kommenden Betrag.
3
Vergabe von Aufträgen
3.1
Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks sind die nach dem 
Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten.
3.2
Verpflichtungen der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfangers, aufgrund
175

Finanzm inisterium  H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG ZU § 44 LHO-
Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G)
des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverord­
nung (VgV) die Abschnitte 2ff. der VOB/A bzw. VOL/A oder die VOF anzuwenden oder 
andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt.
4 
Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände
Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, 
sind für den Zuwendungszweck zu verwenden. Die Zuwendungsempfangerin oder der 
Zuwendungsempfanger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten 
zeitlichen Bindung nicht verfügen.
5 
Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfangerin oder des Zuwendungsempfangers
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich 
der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn
5.1.
sie oder er nach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwendungen für denselben Zweck 
bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn sie oder er - ggf. 
weitere - Mittel von Dritten erhält,
5.2
der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Um­
stände sich ändern oder wegfallen,
5.3
sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht 
zu erreichen ist,
5.4
die angeforderten oder ausgezahlten Beträge in den Fällen der Nrn. 1.4 nicht innerhalb von 
zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können,
5.5
Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr be­
nötigt werden.
6
Rechnungslegung (Baumaßnahmen)
6.1
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsemplänger muss für jede Baumaßnahme 
eine Baurechnung führen. Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Bauobjekten / Ab­
schnitten, sind getrennte Baurechnungen zu führen.
6.2
Die Baurechnung besteht aus
176

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Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G)
6 .2.1
dem Bauausgabebuch (bei Hochbauten nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach 
Maßgabe des Zuwendungsbescheides); werden die Einnahmen und Ausgaben für das 
geförderte Bauobjekt von anderen Buchungsvorfällen getrennt nachgewiesen, entsprechen die 
Bücher unmittelbar oder durch ergänzende Aufzeichnungen den Inhalts- und Gliederungs­
ansprüchen und können sie zur Prüfling dem Verwendungsnachweis beigefügt werden, so 
braucht ein gesondertes Bauausgabebuch nicht geführt zu werden,
6 .2.2
den Rechnungsbelegen, bezeichnet und geordnet entsprechend Nr. 6.2.1,
6.2.3
den Abrechnungszeichnungen und Bestandsplänen,
6.2.4
den Verträgen über die Leistungen und Lieferungen mit Schriftverkehr,
6.2.5
den bauaufsichtlichen Genehmigungen,
6 .2.6
dem Zuwendungsbescheid und den Schreiben über die Bereitstellung der Mittel,
6.2.7
den geprüften, dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen,
6 .2.8
der Berechnung der ausgeführten Flächen und des Rauminhalts nach DIN 277 (nur bei Hoch­
bauten) und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 283,
6.2.9
dem Bautagebuch.
7
Nachweis der Verwendung
7.1
Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investitionsmaßnahmen innerhalb von sechs 
Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten 
auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen 
(Verwendungsnachweis). Bei der Förderung von Betriebskosten (Personal- und Sachaus­
gaben) ist der Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der 
Maßnahme, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres 
vorzulegen.
7.2
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen 
Nachweis. Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. In dem Verwendungs­
nachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und 
sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen über­
einstimmen.
177

Finanzm inisterium  H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG zu § 44 LHO-
Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G)
7.3
In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis kurz 
darzustellen. Soweit technische Dienststellen der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwen­
dungsempfängers beteiligt waren, sind die Berichte dieser Stellen beizufugen.
7.4
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der 
Gliederung des Finanzierungsplans summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit 
dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, 
Leistungen Dritter, Spenden und eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Soweit die Zuwen­
dungsempfangerin ■  oder der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug 
nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat, sind nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) 
nachzuweisen.
7.5
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfanger hat die Belege fünf Jahre nach 
Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen 
oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung 
können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabe­
verfahren muss den Grundsätzen einer für die Gemeinden (GV) allgemein zugelassenen 
Regelung entsprechen.
7.6
Darf die Zuwendungsempfangerin oder der Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwen­
dungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen ihr oder 
ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Verwendungsnachweis nach Nr. 7.1 
beizufügen.
8
Prüfung der Verwendung
8.1
Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur 
Prüfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und 
sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die 
Zuwendungsempfangerin oder der Zuwendungsempfanger hat die erforderlichen Unterlagen 
bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
8.2
Der Landesrechnungshof ist berechtigt, bei allen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen­
dungsempfängern zu prüfen. Die überörtliche Prüfung nach den Vorschriften der Gemeinde­
ordnung bleibt unberührt.
8.3
Der Europäische Rechnungshof ist berechtigt, bei der Zuwendungsempfängerin oder dem Zu­
wendungsempfänger zu prüfen, soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des 
Haushalts der Europäischen Gemeinschaft geleistet werden.
178

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Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G)
9
Erstattung der Zuwendung, Verzinsung
9.1
Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach 
Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG. NRW.) oder anderen Rechts­
vorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird oder 
sonst unwirksam wird.
9.2
Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn
9.2.1
eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z:B. nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder 
Änderung der Finanzierung nach Nr. 2),
9.2.2
die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,
9.2.3
die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.
9.3
Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit die 
Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger
9.3.1
in den Fällen der Nr. 1.4 Satz 1  ausgezahlte Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach 
Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
9.3.2
Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorge­
schriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt, die Vergabegrundsätze nicht 
beachtet (Nr. 3.1) oder Mitteilungspflichten (Nr. 5) nicht rechtzeitig nachkommt.
9.4
Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu 
verzinsen (§ 49a Abs. 3 Satz 1  VwVfG. NRW.).
9.5
Werden ausgezahlte Beträge in den Fällen der Nr. 1.4 Satz 1  nicht innerhalb von zwei 
Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der 
Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, können für die Zeit von der 
Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von 
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich verlangt werden (§ 49a Abs. 4 VwVfG. 
NRW.). Entsprechendes gilt, wenn die Zuwendung in Anspruch genommen wird, obwohl 
etwaige Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber, vorgesehene eigene oder sonstige Mittel 
der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers anteilig oder vorrangig einzu­
setzen sind.
179

Absender:
Stadt Köln 
Hohe Straße 115 
50667 Köln
An:
Ministerium für Inneres und Kommunales 
des Landes Nordrhein Westfalen 
- CIO Stabstelle, Geschäftsstelle Open.NRW - 
40190 Düsseldorf
Empfangsbekenntnis und Rechtsbehelfsverzichtserklärung
Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW“
Zuwendungsbescheid vom 14.06.2017, Aktenzeichen: 24.05.06 - 1/17
Projekt „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues Kollaborationsmodell“
Den o.a. Zuwendungsbescheid habe ich a m _______________________erhalten.
□  Ich erkläre, dass ich von dem Inhalt dieses Bescheides Kenntnis erhalten habe 
und ohne Einschränkungen in vollem Umfang damit einverstanden bin. Ich 
verzichte auf die Einlegung von Rechtsbehelfen und mir ist bekannt, dass dieser 
Bescheid damit bestandskräftig und unanfechtbar wird.
Ort, Datum Unterschrift des Zuwendungsempfängers

Absender:
Stadt Köln 
Hohe Straße 115 
50667 Köln
An:
Ministerium für Inneres und Kommunales 
des Landes Nordrhein Westfalen 
CIO Stabstelle 
Geschäftsstelle Open.NRW 
40190 Düsseldorf
kontakt@open.nrw.de
Mittelanforderung
Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW“
Aktenzeichen: 24.05.06 - 1/17
Projekt „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues Kollaborationsmodell“ 
Ich bitte, die Mittel wie folgt auszuzahlen:
Höhe des Betrags: __________________
Termin: __________________
Zweck:
Ort, Datum Unterschrift des Zuwendungsempfängers
Bearbeitungsvermerke Ministerium für Inneres und Kommunales: _________
Nach Prüfung bestehen gegen die Auszahlung des o.a. Betrags keine Bedenken.  
Paraphe/Datum:
Die Auszahlung ist erfolgt. Paraphe/Datum:
Empfänger ist benachrichtigt. Paraphe/Datum:

Zuwendungsempfänger: 
Stadt Köln 
Hohe Straße 115 
50667 Köln
An:
Ministerium für Inneres 
und Kommunales NRW 
ClO-Stabstelle 
Geschäftsstelle Open.NRW
40190 Düsseldorf
Verwendungsnachweis
Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW“
Bezeichnung des Projekts: „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues 
Kollaborationsmodell“
Durch Zuwendungsbescheid des MIK NRW vom 14.06.2017, Az: 24.05.06 - 1/17
wurden zur Finanzierung des o.a. Projekts insgesamt ____________________Euro
bewilligt.
Es wurden insgesamt ____________________Euro ausgezahlt.
I. Sachbericht
(Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmedauer, 
Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolg und Auswirkungen der 
Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrunde­
liegenden Planungen und vom Finanzierungsplan)

II. Zahlenmäßiger Nachweis
1. Einnahmen
Art Lt. Zuwendungsbe­
scheid
Lt. Abrechnung
EUR v.H. EUR v.H.
Eigenanteil
Leistungen Dritter (ohne 
öffentl. Förderung)
Zuwendung durch MIK
Insgesamt
2. Ausgaben
Ausgabengliederung Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung
Insgesamt davon zuwen­
dungsfähig
insgesamt davon zuwen­
dungsfähig
EUR EUR EUR EUR
Insgesamt
III. Ist-Ergebnis
Lt. Zuwenungsbe- 
scheid / Finanzie­
rungsplan zuwen­
dungsfähig (EUR)
Ist-Ergebnis It. Ab­
rechnung (EUR)
Ausgaben (Nr. II.2.)
Einnahmen (Nr. 11.1.)
Mehrausgaben Minderausgaben

IV. Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
□  die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbe­
scheids beachtet wurden,
□  die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden 
ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen 
übereinstimmen,
□  die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände - soweit 
nach Gemeindehaushaltsrecht vorgesehen - vorgenommen wurde.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. _________________________________________
(Ort/Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift)
V. Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde (Nr. 11.2 VVG)
Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es 
ergaben sich keine - die nachstehenden - Beanstandungen.
Klicken Sie hier, um Text einzugeben. __________________
(Ort/Datum) (Unterschrift)

Pilotprojekt
Kommunales  
Open Government  
in  NRW

Beratungsverlauf (2)

11.09.2017 Hauptausschuss
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2337/2017
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
30.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27