2337/2017
'Daten für die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government
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Anlage 3 Auszug HA vom 11.09.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Müller Telefon: (0221) 27549 Fax : (0221) 26570 E-Mail: petra-maria.mueller@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.09.2017 öffentlich 5.1.2 'Daten für die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government 2337/2017 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrages 'Daten für die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/1300 Vorlagen-Nummer 2337/2017 Freigabedatum 30.08.2017 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff 'Daten für die Stadt' - Pilotprojekt für kommunales Open Government Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 11.09.2017 Entscheidung Rat 28.09.2017 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit: Der Förderbescheid des Landes NRW ging erst am 27.06.2017 bei der Verwaltung ein, der Förder- zeitraum beträgt insgesamt nur knapp fünf Monate. Um den Erfolg des Projektes sicherzustellen, ist das Projekt kurzfristig zu starten. Insbesondere ist ein Workshop mit der Zivilgesellschaft im Rahmen einer Gesamtveranstaltung zum Thema „KoelnDigital“ am 17.Oktober 2017 geplant. Der Beschaf- fungsvorgang der entsprechenden Sensoren ist unverzüglich anzustoßen. Eine Entscheidung in der nächsten Ratssitzung ist daher nicht ausreichend. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrages 'Daten für die Stadt' - Pi- lotprojekt für kommunales Open Government Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 40.000 80 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Köln ist eine von 11 Kommunen, die im Rahmen der Landesstrategie Open.NRW mit einem Pilotpro- jekt gefördert wird. Ausgewählt wurde das Open Government-Vorhaben aus 32 Bewerbungen auf- grund des innovativen Charakters, der Übertragbarkeit für andere Kommunen, Breitenwirkung sowie Nachhaltigkeit und Zusammenarbeit mit Partnern der Zivilgesellschaft. Wie gut ist die Luft im Kölner Stadtgebiet? Das geförderte Civic Tech-Projekt zur Messung von Luft- schadstoffen will schon bald umfassende Antworten geben. Das Prinzip: Mit entsprechenden Senso- ren können im Baukastensystem eigene, kleine Messstationen errichtet werden. Die gewonnenen Daten sollen anschließend als Open Data bereitgestellt werden. Das Projekt wird mit der Zivilgesell- schaft und unter wissenschaftlicher Begleitung der TH Köln durchgeführt. Auf Grundlage der zuwendungsfähigen Aufwendungen i.H.v. 50.000 Euro wurden seitens des Landes vom 14.06.2017 Fördermittel i.H.v. 40.000 Euro bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 15.12.2017. Der Eigenanteil in Höhe von 10.000 EUR wird aus veranschlagten Mitteln bestritten und für ergänzende Projektmaßnahmen eingesetzt. Für die Umsetzung des städtischen Anteils stehen eigene Personalressourcen zur Verfügung. Organisation und Durchführung von Workshops mit der Zivilgesellschaft inklusive Beschaffung von weiteren Sensoren. Anlagen Wettbewerbsbeitrag Zuwendungsbescheid
Anlage 2 Projektantrag_Koeln
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Die Oberbürgermeisterin E-Government und Online-Dienste Hohe Straße 115, 50667 Köln Auskunft Frau Möwes, Zimmer 305 Telefon 0221 221-33989, Telefax 0221 221-33990 E-Mail web-info@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de 1300 Stadt Köln - E-Government und Online-Dienste Hohe Straße 115, 50667 Köln . Sprechzeiten Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr An Freitag, 8 bis 12 Uhr Ministerium für Inneres sowie nach besonderer Vereinbarung und Kommunales NRW CIO-Stabstelle KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus Geschäftsstelle Open. NRW 40190 Düsseldorf Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 1300 Mö 26.04.2017 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW" 1._Antragstellerin/Antragsteller Name/Bezeichnung Stadt Köln / E-Government und Online Dienste Anschrift Hohe Straße 115, 50667 Köln Ansprechpartner (Name, Tel.) | Sabine Möwes, 0221 221 33989 Gemeindekennziffer 05315000 Bankverbindung (Kreditinstitut, | Sparkasse KölnBonn, DE54 3705 0198 0069 IBAN) 0629 58 2. Projekt Bezeichnung des Projekts Daten für die Stadt — Civic Tech als neues Kolla- borationsmodell Durchführungszeitraum von 01.06.2017 bis 31.12.2017 3. Finanzierungsplan Gesamtkosten 50.000 Euro davon grundsätzlich zuwen- 50.000 Euro dungsfähige Ausgaben abzgl. Leistungen Dritter (ohne | Personalkosten (Stadt Köln und Technische öffentliche Förderung) Hochschule Köln) werden intern verrechnet = zuwendungsfähige Gesamt- | 50.000 Euro ausgaben Beantragte Förderung 50.000 Euro Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln 12 Seite 2 4. Begründung zur Notwendigkeit des Projekts (Problemstellung bzw. Her- ausforderung vor Ort) Mit der Bewerbung soll eine neue Qualitätsstufe des vom Rat der Stadt Köln beauf- tragten Internetstadt-Konzeptes initiiert und umgesetzt werden, die die Zusammen- arbeit (Kollaboration) von Zivilgesellschaft und Verwaltung in den Fokus stellt. Durch das Internetstadt-Konzept - insbesondere Ziffer 3 "Open Government, Digita- le Bürgerdienste, Partizipation" wurde dieser Weg durch Ratsbeschluss im Jahr 2012 legitimiert. Die Stadt Köln zählt zu den führenden Kommunen Deutschlands auf dem Gebiet von Open Government. Tragende Säulen der Kölner Open-Government-Aktivitäten bilden das Open-Data-Portal "Offene Daten Köln", Online-Partizipationsangebote wie z.B. der Bürgerhaushalt, sowie der an einer "Digitalen Agenda" orientierte kon- sequente Weg zur digitalen Transformation der Verwaltung mit dem Ausbau ent- sprechender Services für Bürger/innen und Unternehmen. Unter dem Stichwort „Bürger forschen mit‘ oder auch „Citizen Science“ werden derzeit immer mehr Bürgerinnen und Bürger aktiv und übernehmen Aufgaben die orginär staatlichen Stellen zugerechnet werden - nicht mit dem Ziel eine Konkur- renz sondern vielmehr eine andere Sichtweise zu berücksichtigen. Menschen, die auf diese Weise Wissen schaffen, werden für die Forschung immer wichtiger. Der Trend zu mehr Beteiligung ist dabei eine große Chance und gleich- ermaßen ein Gewinn für die zahlreichen Freiwilligen. Abhängig von der genauen Fragestellung können Bürgerinnen und Bürger mehr oder weniger leicht wichtige Daten zur Verfügung stellen. Bisher werden auf dem Portal www.offenedaten-koeln.de überwiegend Daten von öffentlichen Institutionen und von Bereitstellern aus Wirtschaft und Wissenschaft zur freien Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit der Zivil- gesellschaft beruht maßgeblich auf Projektförderung durch den erwähnten, ständig erweiterten, Datenbestand. Das Potential der Erweiterung und Veredelung von Verwaltungsdaten durch einen zivilgesellschaftlichen Input wird nicht genutzt und soll anhand des eingereichten Projektes exemplarisch erprobt werden. Am Beispiel von Sensordaten, die Freiwillige sammeln, soll der Prozess von der Datensammlung über die zur Verfügung Stellung bis hin zu der Diskussion über die fachliche Qualität und die Aussagefähigkeit initiiert und konzeptioniert werden. [5. Ziel und Beschreibung des Projekts 13 Seite 3 Ziel ist es nun, aufbauend auf die bereits umgesetzten Maßnahmen in den beiden Bereichen Open Data und Bürgerbeteiligung, die tatsächliche Kollaboration zu er- möglichen. Hierzu soll eine aus der Bürgerschaft entstandene und an die Verwal- tung herangetragene Idee in Zusammenarbeit und mit wissenschaftlicher Beglei- tung konzipiert und modellhaft umgesetzt werden. Die Maßnahme soll anschließend, nach erfolgreicher Umsetzung und Evaluierung, als Szenario für zukünftige Implementierungen gelten und eine Kollaborationskultur in der Stadtverwaltung fördern. Als Modell soll hierbei die Messung von Luftschad- stoffen im Kölner Stadtgebiet dienen. Die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen überwacht. 5 Messstationen im Kölner Stadtgebiet liefern Informationen zu Luftschadstoffen, welche über das Luftquali- täts-Überwachungssystem (LUQS) auch als open data zur Verfügung stehen. Ein konkreter Ansatz ist das zivilgesellschaftliche Projekt OpenAir Cologne, ent- standen im OKLab Köln. Es hat sich das Ziel gesetzt, aus weiteren unabhängigen Messstationen einen Mehrwert für die Allgemeinheit zu generieren. Hierbei wird anhand von selbst erstellen Sensoren der Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Gemessene Informationen werden visualisiert über eine Webseite ver- öffentlicht. Projektziel ist es, einen flächendeckenden Ausbau mit Hilfe weiterer auch thema- tisch abweichender Sensoren zu ermöglichen und gewonnene Daten als Open Da- ta der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Hierzu müssen Sensordaten sicher erfasst und geeignet aggregiert werden können. Die hierfür notwendige Plattform, das Forschungsprojekt SensorCloud, wird von der Technischen Hochschule Köln entwickelt und wissenschaftlich betreut. Das System der SensorCloud soll einen komplexen Aufbau zur Erhebung, Verdichtung, Über- mittlung und Steuerung von unterschiedlichen Sensordaten beinhalten. So ist si- chergestellt das zukünftige sensornahe Anwendungsszenarien ebenfalls über das Projekt abgebildet werden können. Mit der geplanten Maßnahme soll modellhaft erprobt werden, wie Daten aus Kolla- borationsprojekten systematisch als offene Daten eingebunden werden können. Bereits zur Verfügung stehenden offenen Verwaltungsdaten sollen durch die Maß- nahme, insb. mit Hilfe der Bürger/innen erweitert und bestenfalls validiert werden. 6. Meilensteinplan 14 Seite 4 Um die Zielstellung zu erreichen sind im speziellen folgende Maßnahmen geplant: I. Aufsetzen und Betrieb der SensorCloud in Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln. Themenschwerpunkte sind hierbei die Open-Data- Schnittstelle und eine geeignete Aggregation der zu integrierenden Da- ten. j Il. Beschaffung und Erstellung weiterer Sensoren in Zusammenarbeit mit dem OKLab Köln und stetige Diskussion zur Weiterentwicklung der Projek- tidee. Themenschwerpunkte sind hierbei maßgeblich das Community Management und die Öffentlichkeitsarbeit. Ill. Integration der gewonnen Daten in die Sensor Cloud und Abgleich mit offizi- ellen Messstationen. IV. Evaluierung der erzielten Ergebnisse 7. Partner für die Umsetzung vor Ort - Technische Hochschule Köln Die TH Köln ist mit mehr als 25.000 Studenten und 420 Professoren die größte Fachhochschule in Deutschland. - OK Lab Köln Das Kölner OK Lab ist eine regionale Gruppe von Designern, Entwicklerin- nen, Journalisten und Anderen, die sich regelmäßig treffen, um an nützli- chen Anwendungen rund um Offene Daten zu arbeiten. - weitere interessierte Gruppen Über den gesamten Projektzeitraum ist ein ständiger Austausch mit den zuständi- gen Stellen im Land (LANUV) und der Stadt (Umweltamt) gewährleistet. 8. Begründung zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung Die Mittel sollen zum einen für die Konzeptionierung und technische Umsetzung der oben beschrieben Maßnahmen eingesetzt werden. Weiterhin werden Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Community Management sowie für die wissenschaftliche Be- gleitung und Evaluierung benötigt. 9. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Die notwendigen Ausgaben fallen an für: - Aufbau und Betrieb der Cloud Plattform zur Integration von universellen Sensoren - Beschaffung von Bauteilen zum Bau von Sensoren - Organisation und Durchführung von Workshops und Informationsveranstal- tungen - Sozialwissenschaftliche Evaluation und Begleitung des Gesamtprojektes 15 Seite 5 Für den Kauf der Bauteile werden investive Mittel in Höhe von maximal 5000 Euro veranschlagt. | 10. Erklärungen Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; der Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass Kosten zur Projektumsetzung entste- hen, sie/er zum Vorsteuerabzug X nicht berechtigt ist D berechtigt und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer) die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind. 11. Unterschrift Kön, 26.04.2017 \ (Ort/Datum) chtsverbindliche Unterschrift) Sabine Möwes, Leiterin E-Government und Online-Dienste (Name, Funktion)
Anlage 1 Förderbewilligung
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Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf gegen Empfanqsbekenntnis Stadt Köln E-Government und Online Dienste Hohe Straße 115 m m 2 7, JUNI 201? / \ ij 50667 Köln (f- / kJ I |--©wtfnün5nt und Online D ie n W i/J .»ureUi. A ö i i l jy Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW" Ihr Antrag vom 26.04.2017 Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G Rechtsbehelfsverzichtserklärung, Formular zur Mittelanforderung, Vordruck Verwendungsnachweis Open.NRW Siegel I. 1. Bewilligung Sehr geehrte Frau Möwes, auf Ihren o.a. Antrag bewillige ich Ihnen ab sofort bis zum 15.12.2017 (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von 40.000,00 Euro in Buchstaben: vierzigtausend Euro. 14. Juni 2017 Seite 1 von 5 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 24.05.06- 1/17 RRin Rudolf Telefon 0211 871-2430 Telefax 0211 871- anna- katharina.rudolf@mik.nrw.de Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Lieferanschrift: Fürstenwall 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik.nrw.de www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen 2. Zur Durchführung folgender Maßnahme Projekt: „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues Kollaborationsmodell“ Schwerpunkte des Projekts: • Schaffung einer Kollaborationskultur in den Bereichen Open Data und Bürgerbeteiligung • Modellhafte Erprobung, wie Daten aus Kollaborationsprojekten systematisch als offene Daten eingebunden werden können • Aufbau und Betrieb einer Sensor Cloud • Beschaffung und Erstellung von Sensoren • Integration der gewonnenen Daten in die Sensor Cloud und Abgleich mit offiziellen Messstationen • Evaluierung Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Antrag verwiesen. 3. Finanzierungsart-Zhöhe Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 80 v.H. zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 40.000,00 Euro als Zuweisung gewährt. 4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt: Leistung Zuwendungs fähige Ausgaben Zuwendung (80% ) Beschaffung und Zusammenbau neuer Sensoren 7.500,00 € 6.000,00 € Organisation und Durchführung von Veranstaltungen 7.500,00 € 6.000,00 € Integration neuer Sensorarten in die SensorCloud 10.000,00 € 8.000,00 € Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Evaluation der Arbeitsweise von LocationMaster und FDBS der SensorCloud 5.000,00 € 4.000,00 € Sicherheitskonzept bei der Übertragung von Messdaten in die SensorCloud 15.000,00 € 12.000,00 € wissenschaftliche Begleitung Teilprojekte 5.000,00 € 4.000,00 € 50.000,00 € 40.000,00 € Zuwendungsfähig sind grundsätzlich die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere bereits vorhandene Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers sowie Finanzierungskosten. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. 5. Auszahlung Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages kann ausschließlich im Haushaltsjahr 2017 erfolgen. Zuwendungen können aufgrund des kassenmäßigen Abschlusses nur ausgezahlt werden, wenn die Mittelanforderung bis spätestens 15.12.2017 bei mir eingegangen ist. Die Zuwendung wird aufgrund der Bestimmungen nach den ANBest-G ausgezahlt und darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Hierzu ist das beigefügte Formular zur Mittelanforderung zu verwenden. Zuwendungen werden erst ausgezahlt, wenn dieser Bescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie mir gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten (siehe beigefügte Rechtsbehelfsverzichtserklärung). Seite 3 von 5 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Die Auszahlungen erfolgen auf folgende Bankverbindung: Sparkasse Köln Bonn DE54 3705 0198 0069 0629 58 II. Nebenbestimmungen Die beigefügten ANBest-G sind Bestandteil dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend wird Folgendes bestimmt: 1. Das Projekt ist bis zum 31.12.2017 durchzuführen (Durchführungszeitraum). 2. Zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Erarbeitung von Ergebnissen organisiert das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) zwei bis drei Workshops mit allen zu fördernden Kommunen im Rahmen des Pilotprojekts „Kommunales Open Government in NRW“. Die Teilnahme an den Workshops ist verpflichtend. 3. Das beigefügte Open.NRW Siegel ist im Rahmen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit zum geförderten Projekt zu nutzen. 4. Zur Sicherung der gewonnenen Erkenntnisse ist nach Abschluss des Projekts ein Ergebnis- und Erfahrungsbericht anzufertigen. Auf Basis der Berichte wird das MIK gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden einen Leitfaden „Kommunales Open Government NRW“ veröffentlichen. Die Inhalte werden in den gemeinsamen Workshops abgestimmt. 5. Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck gebunden. Nach Ablauf der Bindungsfrist am 01.01.2018 kann über die Gegenstände frei verfügt werden. 6. Der einfache Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen und Ausgaben) ist mir spätestens drei Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres bis zum 31.03.2018 vorzulegen. Es ist der beigefügte Vordruck zum Verwendungsnachweis zu verwenden. Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. Seite 4 von 5 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Unabhängig von den notwendigen Regularien zur Projektdurchführung möchte ich noch einmal mich herzlich für Ihr Engagement und Ihren Beitrag zum Ausbau des Open Government in Nordrhein-Westfalen bedanken. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit! Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein- Westfalen - ER W O VG/FG - vom 07. November 2012 (GV. NRW. S. 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen III. Rechtsbehelfsbelehrung (Hartmut Be/jß) Finanzm inisterium H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG zu § 44 LHO- Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des § 36 VwVfG. NRW. sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Inhalt Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Vergabe von Aufträgen Nr. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Nr. 5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfangers Nr. 6 Rechnungslegung (Baumaßnahmen) Nr. 7 Nachweis der Verwendung Nr. 8 Prüfling der Verwendung Nr. 9 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung 1.1 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks ver wendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwen dungen, Leistungen Dritter, Beiträge und Spenden) und der Eigenanteil der Zuwendungs empfängerin oder des Zuwendungsempfangers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. 1.3 Die Ausführung einer Baumaßnahme muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschriften entsprechen. Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden, als die Abweichung nicht erheblich ist. Eine Abweichung ist erheblich, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung des Bau- und/oder Raumprogramms (baufachlich) führt und/oder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans überschritten wird. 1.4 Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Im Übrigen darf die Zuwendung wie folgt in Anspruch genommen werden: 174 Finanzm inisterium H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG zu § 44 LHO- Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G) 1.4.1 bei Anteil- oder Festbetragsfinanzienmg anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwen dungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungs empfängerin oder des Zuwendungsempfangers, 1.4.2 bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfangerin oder des Zuwendungsempfangers verbraucht sind. Wird ein im Haushaltsjahr zu deckender Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungsgeber finanziert, so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden. 1.5 Bei der Förderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahlung in folgenden Teilbeträgen: 35 v.H. der Zuwendung nach Vergabe des Rohbauauftrages, 35 v.H. der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues, 30 v.H. der Zuwendung nach Anzeige der abschließenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anlagen. Nr. 1.4 Satz 2 gilt entsprechend. 1.6 Bei Fortsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Betriebskostenbezuschussung (Festbetragsfinan zierung) von Personal- und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1.5. und 1.10. des Haushaltsjahres ohne Anforderung ausgezahlt. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamt ausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich - außer bei einer Festbetragsfinanzierung - die Zu wendung 2.1 bei Anteilfinanzierung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfangers, 2.2 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht kommenden Betrag. 3 Vergabe von Aufträgen 3.1 Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks sind die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten. 3.2 Verpflichtungen der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfangers, aufgrund 175 Finanzm inisterium H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG ZU § 44 LHO- Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G) des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverord nung (VgV) die Abschnitte 2ff. der VOB/A bzw. VOL/A oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden. Die Zuwendungsempfangerin oder der Zuwendungsempfanger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht verfügen. 5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfangerin oder des Zuwendungsempfangers Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen, wenn 5.1. sie oder er nach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn sie oder er - ggf. weitere - Mittel von Dritten erhält, 5.2 der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Um stände sich ändern oder wegfallen, 5.3 sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, 5.4 die angeforderten oder ausgezahlten Beträge in den Fällen der Nrn. 1.4 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können, 5.5 Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr be nötigt werden. 6 Rechnungslegung (Baumaßnahmen) 6.1 Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsemplänger muss für jede Baumaßnahme eine Baurechnung führen. Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren Bauobjekten / Ab schnitten, sind getrennte Baurechnungen zu führen. 6.2 Die Baurechnung besteht aus 176 Finanzm inisterium Flaushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -W G zu § 44 LHO- Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G) 6 .2.1 dem Bauausgabebuch (bei Hochbauten nach DIN 276 gegliedert, bei anderen Bauten nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides); werden die Einnahmen und Ausgaben für das geförderte Bauobjekt von anderen Buchungsvorfällen getrennt nachgewiesen, entsprechen die Bücher unmittelbar oder durch ergänzende Aufzeichnungen den Inhalts- und Gliederungs ansprüchen und können sie zur Prüfling dem Verwendungsnachweis beigefügt werden, so braucht ein gesondertes Bauausgabebuch nicht geführt zu werden, 6 .2.2 den Rechnungsbelegen, bezeichnet und geordnet entsprechend Nr. 6.2.1, 6.2.3 den Abrechnungszeichnungen und Bestandsplänen, 6.2.4 den Verträgen über die Leistungen und Lieferungen mit Schriftverkehr, 6.2.5 den bauaufsichtlichen Genehmigungen, 6 .2.6 dem Zuwendungsbescheid und den Schreiben über die Bereitstellung der Mittel, 6.2.7 den geprüften, dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen, 6 .2.8 der Berechnung der ausgeführten Flächen und des Rauminhalts nach DIN 277 (nur bei Hoch bauten) und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 283, 6.2.9 dem Bautagebuch. 7 Nachweis der Verwendung 7.1 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investitionsmaßnahmen innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Bei der Förderung von Betriebskosten (Personal- und Sachaus gaben) ist der Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen. 7.2 Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. In dem Verwendungs nachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen über einstimmen. 177 Finanzm inisterium H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG zu § 44 LHO- Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G) 7.3 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis kurz darzustellen. Soweit technische Dienststellen der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwen dungsempfängers beteiligt waren, sind die Berichte dieser Stellen beizufugen. 7.4 In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Spenden und eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Soweit die Zuwen dungsempfangerin ■ oder der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat, sind nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) nachzuweisen. 7.5 Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfanger hat die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabe verfahren muss den Grundsätzen einer für die Gemeinden (GV) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen. 7.6 Darf die Zuwendungsempfangerin oder der Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwen dungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, sind die von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Verwendungsnachweis nach Nr. 7.1 beizufügen. 8 Prüfung der Verwendung 8.1 Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendungsempfangerin oder der Zuwendungsempfanger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 8.2 Der Landesrechnungshof ist berechtigt, bei allen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen dungsempfängern zu prüfen. Die überörtliche Prüfung nach den Vorschriften der Gemeinde ordnung bleibt unberührt. 8.3 Der Europäische Rechnungshof ist berechtigt, bei der Zuwendungsempfängerin oder dem Zu wendungsempfänger zu prüfen, soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaft geleistet werden. 178 Finanzm inisterium H aushaltsrecht N ordrhein-W estfalen -VVG ZU § 44 LHO- Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG (ANBest-G) 9 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 9.1 Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG. NRW.) oder anderen Rechts vorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird oder sonst unwirksam wird. 9.2 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn 9.2.1 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z:B. nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung nach Nr. 2), 9.2.2 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, 9.2.3 die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. 9.3 Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger 9.3.1 in den Fällen der Nr. 1.4 Satz 1 ausgezahlte Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet oder 9.3.2 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorge schriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt, die Vergabegrundsätze nicht beachtet (Nr. 3.1) oder Mitteilungspflichten (Nr. 5) nicht rechtzeitig nachkommt. 9.4 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen (§ 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG. NRW.). 9.5 Werden ausgezahlte Beträge in den Fällen der Nr. 1.4 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, können für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich verlangt werden (§ 49a Abs. 4 VwVfG. NRW.). Entsprechendes gilt, wenn die Zuwendung in Anspruch genommen wird, obwohl etwaige Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber, vorgesehene eigene oder sonstige Mittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers anteilig oder vorrangig einzu setzen sind. 179 Absender: Stadt Köln Hohe Straße 115 50667 Köln An: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein Westfalen - CIO Stabstelle, Geschäftsstelle Open.NRW - 40190 Düsseldorf Empfangsbekenntnis und Rechtsbehelfsverzichtserklärung Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW“ Zuwendungsbescheid vom 14.06.2017, Aktenzeichen: 24.05.06 - 1/17 Projekt „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues Kollaborationsmodell“ Den o.a. Zuwendungsbescheid habe ich a m _______________________erhalten. □ Ich erkläre, dass ich von dem Inhalt dieses Bescheides Kenntnis erhalten habe und ohne Einschränkungen in vollem Umfang damit einverstanden bin. Ich verzichte auf die Einlegung von Rechtsbehelfen und mir ist bekannt, dass dieser Bescheid damit bestandskräftig und unanfechtbar wird. Ort, Datum Unterschrift des Zuwendungsempfängers Absender: Stadt Köln Hohe Straße 115 50667 Köln An: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein Westfalen CIO Stabstelle Geschäftsstelle Open.NRW 40190 Düsseldorf kontakt@open.nrw.de Mittelanforderung Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW“ Aktenzeichen: 24.05.06 - 1/17 Projekt „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues Kollaborationsmodell“ Ich bitte, die Mittel wie folgt auszuzahlen: Höhe des Betrags: __________________ Termin: __________________ Zweck: Ort, Datum Unterschrift des Zuwendungsempfängers Bearbeitungsvermerke Ministerium für Inneres und Kommunales: _________ Nach Prüfung bestehen gegen die Auszahlung des o.a. Betrags keine Bedenken. Paraphe/Datum: Die Auszahlung ist erfolgt. Paraphe/Datum: Empfänger ist benachrichtigt. Paraphe/Datum: Zuwendungsempfänger: Stadt Köln Hohe Straße 115 50667 Köln An: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ClO-Stabstelle Geschäftsstelle Open.NRW 40190 Düsseldorf Verwendungsnachweis Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW“ Bezeichnung des Projekts: „Daten für die Stadt - Civic Tech als neues Kollaborationsmodell“ Durch Zuwendungsbescheid des MIK NRW vom 14.06.2017, Az: 24.05.06 - 1/17 wurden zur Finanzierung des o.a. Projekts insgesamt ____________________Euro bewilligt. Es wurden insgesamt ____________________Euro ausgezahlt. I. Sachbericht (Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Planungen und vom Finanzierungsplan) II. Zahlenmäßiger Nachweis 1. Einnahmen Art Lt. Zuwendungsbe scheid Lt. Abrechnung EUR v.H. EUR v.H. Eigenanteil Leistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung) Zuwendung durch MIK Insgesamt 2. Ausgaben Ausgabengliederung Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung Insgesamt davon zuwen dungsfähig insgesamt davon zuwen dungsfähig EUR EUR EUR EUR Insgesamt III. Ist-Ergebnis Lt. Zuwenungsbe- scheid / Finanzie rungsplan zuwen dungsfähig (EUR) Ist-Ergebnis It. Ab rechnung (EUR) Ausgaben (Nr. II.2.) Einnahmen (Nr. 11.1.) Mehrausgaben Minderausgaben IV. Bestätigungen Es wird bestätigt, dass □ die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbe scheids beachtet wurden, □ die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, □ die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände - soweit nach Gemeindehaushaltsrecht vorgesehen - vorgenommen wurde. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. _________________________________________ (Ort/Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift) V. Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde (Nr. 11.2 VVG) Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergaben sich keine - die nachstehenden - Beanstandungen. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. __________________ (Ort/Datum) (Unterschrift) Pilotprojekt Kommunales Open Government in NRW
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2337/2017
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 30.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27