1208/2018
Haushaltsplanaufstellung für das Hj. 2019 inklusive Mittelfristplanung bis 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlagen-Nummer 30.04.2018 1208/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.04.2018 Haushaltsplanaufstellung für das Hj. 2019 inklusive Mittelfristplanung bis 2022 Für das aktuell laufende Haushaltsjahr 2018 ist es gelungen, im Rahmen einer frühzeitigen und ge- strafften Planung den Haushalt so rechtzeitig in den Rat einzubringen, dass ein Inkrafttreten unmittel- bar zu Jahresbeginn erreicht werden konnte. Die Verwaltung beabsichtigt, dieses ehrgeizige Ziel auch in den Folgejahren zu erreichen, die Einbringung des Haushalts 2019 ist unmittelbar nach der Sommerpause vorgesehen. Den ersten Schritt im Haushaltsplanaufstellungsverfahren stellte wie be- reits im Vorjahr die Eckwerteermittlung dar. Die daraus resultierende Festlegung des verbindlichen Finanzrahmens bildete die Basis für die sich anschließende Detailplanung der Dezernate und Dienst- stellen für das Hj. 2019. Nachstehend informiert die Verwaltung über die wesentlichen Festlegungen des Verwaltungsvor- stands aus der Sitzung vom 20.03.2018. 1. Ausgangslage: Entgegen der ursprünglichen Planung konnte die Stadt Köln im Haushaltsjahr 2016 einen Überschuss erwirtschaften und auch für 2017 ist nach aktuellem Stand mit einem positiven Abschluss zu rechnen. Gleichwohl liegen die Gründe hierfür nicht in nachhaltig strukturellen Verbesserungen sondern viel- mehr in der konjunkturbedingten Steuerentwicklung und in 2016 zusätzlich in der lang anhaltenden vorläufigen Haushaltsführung. Hierbei handelt es sich um Einflussfaktoren, die sich im Sinne einer seriösen Planung nicht ohne weiteres in die Folgejahre fortschreiben lassen. Dementsprechend geht die Haushaltsplanung auch für die Jahre 2019 ff. nach wie vor von Fehlbeträ- gen in nennenswerter Größenordnung und somit von weiteren Reduzierungen der allgemeinen Rück- lage aus. Um einem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals entgegenzuwirken, ist eine deutliche Reduzierung des Haushaltsdefizits erforderlich. 2. Fortgeschriebenes Finanzziel: Angesichts der immer noch angespannten Haushaltslage hat der Verwaltungsvorstand das Finanz- ziel, die Entnahmequote kontinuierlich zu verringern und spätestens im Jahr 2023 einen ausgegliche- nen Haushalt vorzulegen, bekräftigt. Anschließend gilt es, das Vermögen wieder aufzubauen und so die Stadt Köln für zukünftige Aufgaben in finanzieller Hinsicht zu wappnen. Um diese Ziele zu erreichen, hat sich der Verwaltungsvorstand darauf verständigt, unter Ver- meidung von Steuererhöhungen das Defizit für das Haushaltsjahr 2019 auf rd. 206 Mio. Euro zu begrenzen (entspricht einer Entnahmequote von 4,1 %). Diesem aufgrund von Sondereffek- ten vergleichsweise hohen Fehlbetrag in 2019 folgt unter Berücksichtigung des zu realisieren- den Konsolidierungsvolumens ein bereits deutlich niedrigeres Plandefizit von rd. 81 Mio. Euro in 2020. Nach weiteren Reduzierungen der Rücklagenentnahmen in den Folgejahren ist ein in der Planung erstmalig wieder ausgeglichener Haushalt spätestens im Jahr 2023 vorgesehen. 3. Aktueller Planungsstand: Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem Vorjahr, insbesondere des frühzeitig verbindlich festste- 2 henden Finanzrahmens als Basis für die weiteren Planungsschritte, startete der Aufstellungsprozess für den Hpl. 2019 erneut mit einer Eckwerteermittlung. In dieser ersten Planungsphase wurde die bisherige mittelfristige Finanzplanung für die Teilpläne mit dem größten Aufwandsvolumen um die relevanten Veränderungen bei den wesentlichen, budgettragenden Positionen fortgeschrieben. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass auch die übrigen Bereiche regelmäßig Veränderungen un- terliegen, wurde für diese eine pauschale Aufwandssteigerung eingerechnet. Der so ermittelte Fi- nanzrahmen stellt die Grundlage für die zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung noch andauernde Detailplanung der Dezernate und Dienststellen dar. Die den Haushalt prägenden Erträge bei den Steuern, Schlüsselzuweisungen und sonstigen allg. Zuweisungen wurden unter Einbeziehung der korrespondierenden Aufwendungen kritisch überprüft und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerschätzung aus November 2017 fortgeschrie- ben. Auch der Zinsaufwand wurde in die Betrachtung mit einbezogen. Die Personalaufwendungen wurden pauschal hochgerechnet, bisher ohne Berücksichtigung der An- passungen im Stellenplan 2019. Dieser Planungsstand wird kontinuierlich fortgeschrieben. Es ist auf Folgendes hinzuweisen: Hinsichtlich der Planungsgrundlagen im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft werden sich insbesondere in den Bereichen Steuerentwicklung und Schlüsselzuweisungen vor dem Hintergrund erst später vorliegender Fortschreibungserkenntnisse (Steuerschätzung, Modellrechnung des Landes zu den Schlüsselzuweisungen, etc.) zwangsläufig noch Anpassungsbedarfe im weiteren Verfahren ergeben. Der aktuell abgeschlossene Koalitionsvertrag auf Bundesebene lässt erwarten, dass den Kommunen zusätzliche Mittel zufließen werden. Mangels bisher vorliegender stadtscharfer Berechnungen konn- ten diese Beträge noch nicht eingeplant werden. In Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation muss sichergestellt werden, dass diese Zuweisungen zur Mitfinanzierung der jeweils zugrunde liegenden Aufgaben eingesetzt werden, eine Schaffung neuer Aufgaben muss vermieden werden. Die für alle Fachbereiche geltenden Orientierungsdaten des Landes werden regelmäßig Mitte Juli des laufenden Jahres für die Folgejahre herausgegeben. Hieraus ggf. resultierende Veränderungen müs- sen ebenfalls noch eingearbeitet werden. Erstmals werden signifikante Aufwendungen aus der Verwaltungsreform auch im Haushalt enthalten sein. Unter Beachtung der jeweiligen Schwerpunktsetzungen der Dezernate werden diese grundsätz- lich haushaltsneutral umgesetzt. Der Verwaltungsvorstand geht davon aus, dass angesichts des Gesamtvolumens des Haushaltes von aktuell rd. 4,7 Mrd. Euro das notwendige Volumen an durchgängiger Ergebnisverbesserung erreicht und der Fehlbetrag 2019 auf rd. 206 Mio. Euro reduziert werden kann. Hierzu sind signifikante Maß- nahmen auf Aufwands- und Ertragsseite erforderlich, die jedoch nicht in die Kernbereiche der städti- schen Daseinsvorsorge eingreifen dürfen. Gleichwohl würde ein Aussetzen des Konsolidierungskurses bereits mittelfristig zu noch größeren Budgetrestriktionen mit noch erheblicheren Eingriffen zu Lasten dieser und auch künftiger Generatio- nen führen. Nächste Schritte sind darauf ausgerichtet, in allen Dezernaten realisierbare Aufwandsreduzie- rungen sowie Ertragsverbesserungen zu finden und in einem gemeinsamen Verfahren mit den Dezernaten zu definieren. Gleichzeitig hat sich der Verwaltungsvorstand für die Durchführung einer umfänglichen, gesamtstädtischen Aufgabenanalyse ausgesprochen und deren Vorberei- tung beauftragt. Gez. Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1208/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.04.2018
- Erstellt
- 16.04.2018 09:51