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1011/2018

Bedarfsfeststellung und Vergabe einer Ingenieurleistung zur Machbarkeitsstudie einer Erweiterung der nördlichen und südlichen Seite der Hohenzollernbrücke

Beschlussvorlage Ausschuss 28.05.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.06.2018, TOP 3.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

4778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1011/2018 
Freigabedatum 28.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung und Vergabe einer Ingenieurleistung zur Machbarkeitsstudie einer 
Erweiterung der nördlichen und südlichen Seite der Hohenzollernbrücke 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe einer Ingenieurleistung für die Erstellung 
einer externen Machbarkeitsstudie zur Untersuchung einer Erweiterung der Hohenzollernbrücke an 
und beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.  
 
Die Kosten betragen voraussichtlich rd. 152.000 €. Die Mittel sind im städtischen Haushaltsplan 2018 
(inkl. der Finanzplanung bis 2021), im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018 berücksichtigt.   
 
 
 
Verkehrsausschuss 19.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   152.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Aufgrund des immer höher werdenden Verkehrsaufkommens auf der Hohenzollernbrücke durch Rad-
fahrende und zu Fußgehende wurde die Verwaltung mit dem Änderungsantrag AN/1906/2017 in der 
Sitzung des Rates am 19.12.2017 und des Verkehrsausschusses am 10.10.2017 in Verbindung mit 
der Vorlage Nr. 2036/2017 beauftragt, eine Erweiterung der Hohenzollernbrücke tiefergehend zu un-
tersuchen. Die Verwaltung beabsichtigt die Vergabe einer Machbarkeitsstudie, um zu überprüfen, ob 
eine Erweiterung der nördlichen und südlichen Seite der Hohenzollernbrücke grundsätzlich möglich 
ist. Hierzu ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im Rhein und der Widerlager im Uferbereich 
rechnerisch zu untersuchen. Zudem wird die Statik der Hohenzollernbrücke bereichsweise nachge-
rechnet, um abzuschätzen, welche Auswirkungen die zusätzlichen Belastungen auf die Bahnbrücken 
haben und ob eine Verbreiterung des vorhandenen nördlichen Weges aus statischen Gründen mach-
bar ist.

3 
 
 Untersuchung auf der Südseite 
Die Senkkästen im Rhein, die sich im Bereich der nicht wieder aufgebauten Brückenpfeiler be-
finden und die alten Widerlager könnten für den Neubau einer Brücke parallel zur heutigen 
südlichen Brückenkonsole verwendet werden. Der Zustand der Bauteile mit einem Alter von 
110 Jahren kann bisher nicht sicher abgeschätzt werden.  
In der Machbarkeitsstudie soll die Möglichkeit einer Erweiterung durch eine eigenständige 
Brücke auf der Südseite mit einer Breite von ca. 8 m bewertet werden. 
 
 Untersuchung auf der Nordseite 
Die nördliche Brückenkonsole ist 3,5 m breit und an der in den 1980er Jahren fertiggestellten 
S-Bahn-Brücke befestigt. Hier ist die Machbarkeit der Verbreiterung des vorhandenen Geh-
und Radweges durch eine Kragarmverlängerung zu überprüfen und die maximal mögliche 
Kragarmlänge zu ermitteln. 
 
Bei der Feststellung einer möglichen Erweiterung sind in der Studie die Rahmenbedingungen für die 
weitere Planung und ggf. weiterer Untersuchungsbedarf aufzuzeigen. Nach einer positiven Be-
schlussfassung könnte dann mit einem Wettbewerbsverfahren zur Brückenplanung begonnen wer-
den.  
 
Vergabe 
Die Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen nach einer ersten Kostenabschätzung rd. 152.000 € 
brutto. Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt 
am 16.03.2018 unter RPA-Nr.: BD 2018 / 0389 anerkannt (siehe Anlage 1). Die Anmerkungen des 
Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. Das Vergabeverfah-
ren soll im Rahmen einer nationalen Ausschreibung durchgeführt werden. Es ist mit einer Bearbei-
tungszeit von ca. 12 Monaten zu rechnen.  
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 152.000 €. Die benötigten Mittel sind im Teilergebnis-
plan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsplan 2018 (inkl. der Finanzplanung bis 2021) berücksichtigt.  
 
 
 
Anlage: 
 
Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1

2392 Zeichen

14
143
16.03.2018 
Herr Jünger 
25039
'0 3:2 2/%
Stadt Köln
69
Eingang 2 8. März 2018 *? i L /
& ao it jer 6
Amt für Brücken. Tunnel und Stadtbahnbau
■ & -1
Bedarfsprüfung Hohenzollernbrücke
hier: Machbarkeitsuntersuchung zur Erweiterung der Süd-und Nordseite
RPA Nr.: 2018/0389
Kosten ungeprüft: 127.800,00€ (netto)
Kosten geprüft: siehe Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.02.2018 reichten Sie die Bedarfsprüfung zur Erstellung einer Machbarkeitsuntersu­
chung zur Prüfung ein. Bei der Durchsicht der Unterlagen ergeben sich folgende Empfehlun­
gen bzw. Fragestellungen:
- Es wird empfohlen eine Bedarfsplanung durchzuführen, die durchaus eine Machbar­
keitsuntersuchung enthalten kann.
- Verkehrsprognosen und Leistungsfähigkeit liegen den Unterlagen nicht bei.
Welche Personenströme Fußgänger oder Radfahrer liegen den Breitenbemessungen 
zugrunde? Oder sollen in der Machbarkeitsuntersuchung Personenströme ermittelt 
werden? Diese sind dann in den vorgelegten Unterlagen nicht berücksichtigt.
- Wie wird der Verkehrswert ermittelt, welche Parameter werden zugrunde gelegt? Die 
Berechnung ist nicht nachvollziehbar. Diese wird aber in der Beschlussvorlage vom 
09.10.2017 erwähnt und soll belegen, dass die Alternative 3 das günstigste Kosten- 
Nutzungsverhältnis aufweist.
Sind die Eigentumsverhältnisse geklärt?
- Inwiefern wurden andere Dienststellen (z.B. 66, 61 usw.) bisher in den Prozess ein­
gebunden?
- Es wird empfohlen einen EBA-Prüfer (ein vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannter 
Prüfingenieur) an den Prozessen zu beteiligen.
- Die vorgelegten Kosten orientieren sich an Prüfingenieurhonoraren. Es wird empfoh­
len die Kosten an die Richtlinie des Dezernats zur HOAI 2009 anzulehnen und die 
angegebenen Stundenlöhne über den Preisindex anzupassen.
- Der Denkmalschutz wird in dieser Machbarkeitsuntersuchung nicht erwähnt.
12

- 2 -
14 kann den Mangel an fachlich geeignetem Personal weder widerlegen noch bestätigen. 
Nach Auffassung von 14 sind Daueraufgaben mit eigenem Personal wirtschaftlich abzude­
cken. 11 bekommt die Bedarfsprüfung lediglich zu Kenntnis. Die Bedarfsprüfung ist 11 noch 
zur Kenntnis zu geben.
Grundsätzlich wird dem Bedarf zur Machbarkeitsuntersuchung zugestimmt. Sollten die an­
gegebenen Empfehlungen in der Bedarfsprüfung der Machbarkeitsuntersuchung berücksich­
tigt werden, gehen wir von höheren Kosten aus.
Mit freundlichen Grüßen
t

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hohenzollernbrücke

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Details

Aktenzeichen
1011/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.05.2018
Erstellt
28.03.2018 14:52