1011/2018
Bedarfsfeststellung und Vergabe einer Ingenieurleistung zur Machbarkeitsstudie einer Erweiterung der nördlichen und südlichen Seite der Hohenzollernbrücke
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 1011/2018 Freigabedatum 28.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung und Vergabe einer Ingenieurleistung zur Machbarkeitsstudie einer Erweiterung der nördlichen und südlichen Seite der Hohenzollernbrücke Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe einer Ingenieurleistung für die Erstellung einer externen Machbarkeitsstudie zur Untersuchung einer Erweiterung der Hohenzollernbrücke an und beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Die Kosten betragen voraussichtlich rd. 152.000 €. Die Mittel sind im städtischen Haushaltsplan 2018 (inkl. der Finanzplanung bis 2021), im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2018 berücksichtigt. Verkehrsausschuss 19.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 152.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Aufgrund des immer höher werdenden Verkehrsaufkommens auf der Hohenzollernbrücke durch Rad- fahrende und zu Fußgehende wurde die Verwaltung mit dem Änderungsantrag AN/1906/2017 in der Sitzung des Rates am 19.12.2017 und des Verkehrsausschusses am 10.10.2017 in Verbindung mit der Vorlage Nr. 2036/2017 beauftragt, eine Erweiterung der Hohenzollernbrücke tiefergehend zu un- tersuchen. Die Verwaltung beabsichtigt die Vergabe einer Machbarkeitsstudie, um zu überprüfen, ob eine Erweiterung der nördlichen und südlichen Seite der Hohenzollernbrücke grundsätzlich möglich ist. Hierzu ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im Rhein und der Widerlager im Uferbereich rechnerisch zu untersuchen. Zudem wird die Statik der Hohenzollernbrücke bereichsweise nachge- rechnet, um abzuschätzen, welche Auswirkungen die zusätzlichen Belastungen auf die Bahnbrücken haben und ob eine Verbreiterung des vorhandenen nördlichen Weges aus statischen Gründen mach- bar ist. 3 Untersuchung auf der Südseite Die Senkkästen im Rhein, die sich im Bereich der nicht wieder aufgebauten Brückenpfeiler be- finden und die alten Widerlager könnten für den Neubau einer Brücke parallel zur heutigen südlichen Brückenkonsole verwendet werden. Der Zustand der Bauteile mit einem Alter von 110 Jahren kann bisher nicht sicher abgeschätzt werden. In der Machbarkeitsstudie soll die Möglichkeit einer Erweiterung durch eine eigenständige Brücke auf der Südseite mit einer Breite von ca. 8 m bewertet werden. Untersuchung auf der Nordseite Die nördliche Brückenkonsole ist 3,5 m breit und an der in den 1980er Jahren fertiggestellten S-Bahn-Brücke befestigt. Hier ist die Machbarkeit der Verbreiterung des vorhandenen Geh- und Radweges durch eine Kragarmverlängerung zu überprüfen und die maximal mögliche Kragarmlänge zu ermitteln. Bei der Feststellung einer möglichen Erweiterung sind in der Studie die Rahmenbedingungen für die weitere Planung und ggf. weiterer Untersuchungsbedarf aufzuzeigen. Nach einer positiven Be- schlussfassung könnte dann mit einem Wettbewerbsverfahren zur Brückenplanung begonnen wer- den. Vergabe Die Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen nach einer ersten Kostenabschätzung rd. 152.000 € brutto. Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 16.03.2018 unter RPA-Nr.: BD 2018 / 0389 anerkannt (siehe Anlage 1). Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. Das Vergabeverfah- ren soll im Rahmen einer nationalen Ausschreibung durchgeführt werden. Es ist mit einer Bearbei- tungszeit von ca. 12 Monaten zu rechnen. Finanzierung Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 152.000 €. Die benötigten Mittel sind im Teilergebnis- plan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2018 (inkl. der Finanzplanung bis 2021) berücksichtigt. Anlage: Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1
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14 143 16.03.2018 Herr Jünger 25039 '0 3:2 2/% Stadt Köln 69 Eingang 2 8. März 2018 *? i L / & ao it jer 6 Amt für Brücken. Tunnel und Stadtbahnbau ■ & -1 Bedarfsprüfung Hohenzollernbrücke hier: Machbarkeitsuntersuchung zur Erweiterung der Süd-und Nordseite RPA Nr.: 2018/0389 Kosten ungeprüft: 127.800,00€ (netto) Kosten geprüft: siehe Schreiben Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.02.2018 reichten Sie die Bedarfsprüfung zur Erstellung einer Machbarkeitsuntersu chung zur Prüfung ein. Bei der Durchsicht der Unterlagen ergeben sich folgende Empfehlun gen bzw. Fragestellungen: - Es wird empfohlen eine Bedarfsplanung durchzuführen, die durchaus eine Machbar keitsuntersuchung enthalten kann. - Verkehrsprognosen und Leistungsfähigkeit liegen den Unterlagen nicht bei. Welche Personenströme Fußgänger oder Radfahrer liegen den Breitenbemessungen zugrunde? Oder sollen in der Machbarkeitsuntersuchung Personenströme ermittelt werden? Diese sind dann in den vorgelegten Unterlagen nicht berücksichtigt. - Wie wird der Verkehrswert ermittelt, welche Parameter werden zugrunde gelegt? Die Berechnung ist nicht nachvollziehbar. Diese wird aber in der Beschlussvorlage vom 09.10.2017 erwähnt und soll belegen, dass die Alternative 3 das günstigste Kosten- Nutzungsverhältnis aufweist. Sind die Eigentumsverhältnisse geklärt? - Inwiefern wurden andere Dienststellen (z.B. 66, 61 usw.) bisher in den Prozess ein gebunden? - Es wird empfohlen einen EBA-Prüfer (ein vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannter Prüfingenieur) an den Prozessen zu beteiligen. - Die vorgelegten Kosten orientieren sich an Prüfingenieurhonoraren. Es wird empfoh len die Kosten an die Richtlinie des Dezernats zur HOAI 2009 anzulehnen und die angegebenen Stundenlöhne über den Preisindex anzupassen. - Der Denkmalschutz wird in dieser Machbarkeitsuntersuchung nicht erwähnt. 12 - 2 - 14 kann den Mangel an fachlich geeignetem Personal weder widerlegen noch bestätigen. Nach Auffassung von 14 sind Daueraufgaben mit eigenem Personal wirtschaftlich abzude cken. 11 bekommt die Bedarfsprüfung lediglich zu Kenntnis. Die Bedarfsprüfung ist 11 noch zur Kenntnis zu geben. Grundsätzlich wird dem Bedarf zur Machbarkeitsuntersuchung zugestimmt. Sollten die an gegebenen Empfehlungen in der Bedarfsprüfung der Machbarkeitsuntersuchung berücksich tigt werden, gehen wir von höheren Kosten aus. Mit freundlichen Grüßen t
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hohenzollernbrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1011/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.05.2018
- Erstellt
- 28.03.2018 14:52