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1348/2021

Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt / Nord Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmied (Laurenz Carré)"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 14.2

Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2.1 zur Satzung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 Satzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Geltungsbereich

419 Zeichen

Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Satzung der Stadt Köln über eine Verlängerung der Veränderungssperre
in Köln-Altstadt/Nord
 Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)
Maßstab  1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 2.1 zur Satzung

207 Zeichen

0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Anlage zur Satzung der Stadt Köln über eine Verlängerung der 
Veränderungssperre in Köln-Altstadt/Nord
 Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)  
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1333 Zeichen

Anlage 0 
 
 
 
 Um die planerischen Ziele sowie eine städtebauliche Entwicklung zu sichern, wird das 
Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" weiter vorangetrieben. 
Da das Bebauungsplanverfahren jedoch nicht bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 
17.07.2021 abgeschlossen werden kann, ist zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung 
im Plangebiet die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich. 
 
Da die bestehende Veränderungssperre am 17.07.2021 ausläuft ist eine schnellstmögliche 
Beschlussfassung für die rechtzeitige Bekanntmachung der Verlängerung der 
Veränderungssperre erforderlich. Hierfür ist die Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt, die 
Beratung im Stadtentwicklungsausschuss und die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich. 
Aufgrund der Dringlichkeit bittet die Verwaltung um Behandlung der Vorlage.  
 
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-
Altstadt/Nord 
Arbeitstitel: “Westlich unter Goldschmied (Laurenz Carré)“ 
 
Vorlagen-Nr. 1348/2021 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 10.06.2021, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
17.06.2021, in der Sitzung des Rats am 24.06.2021

Anlage 2 Satzung

1616 Zeichen

A N L A G E  2  
Westl. Unter Goldschmied [Laurenz Carré] (Ver-
änd-Satz02) 
 
 
S a t z u n g  
 
über eine Verlängerung der Veränderungssperre  
für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt / Nord 
– Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmid (Laurenz Carré)"– 
 
vom ........ 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom                      aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab-
satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 
I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 
S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be-
schlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Altstadt / 
Nord –Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmid (Laurenz Carré)"– vom 11.07.2019 (Amtsblatt der 
Stadt Köln vom 17.07.2019) für das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, 
Große Budengasse, der östlichen Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen 
Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Gold-
schmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, Marspfortengasse und Sporergasse wird um ein Jahr ver-
längert. 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung 
rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 17.07.2022.

Beschlussvorlage Rat

4634 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
61/1 Nove Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1348/2021 
Freigabedatum 
31.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Altstadt / Nord  
Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmied (Laurenz Carré)" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich 
der Ortslage in Köln- Altstadt / Nord –Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmid (Laurenz Carré)"– für 
das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse, der östlichen 
Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen 
Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, 
Marspfortengasse und Sporergasse in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten 
Fassung. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Problemstellung 
 
Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung 
 
 
Begründung 
 
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, aufgrund der direkten Nachbarschaft zur Hohen Domkirche, 
in unmittelbarer Nähe zum Historischen Rathaus und der Funktion des Laurenz-Carrés als Eingang 
für die Via Culturalis, die planerischen Ziele sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu si-
chern. Das Plangebiet ist ein wichtiges Entwicklungspotential der Kölner Innenstadt und es bedarf 
einer besonderen Sorgfalt bei der Entwicklung des Standortes sowohl in Bezug auf die künftige Nut-
zung als auch auf die städtebauliche Einbindung. Gleichzeitig muss ein behutsamer Umgang mit der 
Stadtgeschichte sichergestellt werden. Die zukünftigen Raumkanten und Gebäudehöhen entlang der 
Via Culturalis werden maßgeblichen Einfluss auf die städtebaulichen Blickbeziehungen haben. Im 
Hinblick auf die Baudenkmäler angrenzend sowie benachbart zum Planbereich sind denkmalpflegeri-
sche Belange zu berücksichtigen. Der rechtsgültige einfache Bebauungsplan Nummer 67450/03 kann 
diese Sicherung nicht gewährleisten. 
 
Um die planerischen Ziele sowie eine städtebauliche Entwicklung zu sichern, wird das Bebauungs-
planverfahren "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" weiter vorangetrieben.  
 
Als Grundlage dient der 1. Preis des 2018 durchgeführten städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens 
des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln sowie der 1. Preis 
des 2020 entschiedenen architektonischen Hochbauwettbewerbs für den Bereich nördlich der Großen 
Budengasse. Diesen konnte ebenfalls das Planungsbüro Kister Scheithauer Groß Architekten und 
Stadtplaner aus Köln für sich entscheiden. Diese Planungsgrundlagen wurden zwischenzeitlich auf-
grund zahlreicher Erfordernisse fortgeschrieben. Der Stadtentwicklungsausschuss hat daraufhin be-
schlossen, dass der Bebauungsplan-Entwurf "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" auf 
Grundlage des aktuellen Stands des städtebaulichen Planungskonzepts auszuarbeiten ist (vgl. Vor-
gabenbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020, Vorlagen-Nr. 2033/2020 sowie 
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.03.2021 zur Anpassung des Vorgabenbe-
schlusses, Vorlagen-Nr. 0042/2021). 
 
Da das Bebauungsplanverfahren nicht bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 17.07.2021 abge-
schlossen werden kann, ist zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung im Plangebiet die 
Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich. 
 
 
Auswirkungen 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen

3 
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden 
müssen.  
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, 
nicht vorgenommen werden.  
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1  Geltungsbereich 
Anlage 2  Satzung  
Anlage 2.1 zur Satzung 
Anlage 3 Begründung

Beratungsverlauf (3)

10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 14.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1348/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.05.2021
Erstellt
12.04.2021 09:18