1348/2021
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt / Nord Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmied (Laurenz Carré)"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Geltungsbereich
419 Zeichen
Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Satzung der Stadt Köln über eine Verlängerung der Veränderungssperre in Köln-Altstadt/Nord Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) Maßstab 1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2.1 zur Satzung
207 Zeichen
0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Anlage zur Satzung der Stadt Köln über eine Verlängerung der Veränderungssperre in Köln-Altstadt/Nord Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré) Maßstab 1 : 2 500
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
1333 Zeichen
Anlage 0 Um die planerischen Ziele sowie eine städtebauliche Entwicklung zu sichern, wird das Bebauungsplanverfahren "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" weiter vorangetrieben. Da das Bebauungsplanverfahren jedoch nicht bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 17.07.2021 abgeschlossen werden kann, ist zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung im Plangebiet die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich. Da die bestehende Veränderungssperre am 17.07.2021 ausläuft ist eine schnellstmögliche Beschlussfassung für die rechtzeitige Bekanntmachung der Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. Hierfür ist die Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt, die Beratung im Stadtentwicklungsausschuss und die Beschlussfassung durch den Rat erforderlich. Aufgrund der Dringlichkeit bittet die Verwaltung um Behandlung der Vorlage. Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Altstadt/Nord Arbeitstitel: “Westlich unter Goldschmied (Laurenz Carré)“ Vorlagen-Nr. 1348/2021 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 10.06.2021, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.06.2021, in der Sitzung des Rats am 24.06.2021
Anlage 2 Satzung
1616 Zeichen
A N L A G E 2 Westl. Unter Goldschmied [Laurenz Carré] (Ver- änd-Satz02) S a t z u n g über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt / Nord – Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmid (Laurenz Carré)"– vom ........ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab- satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Altstadt / Nord –Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmid (Laurenz Carré)"– vom 11.07.2019 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 17.07.2019) für das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse, der östlichen Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Gold- schmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, Marspfortengasse und Sporergasse wird um ein Jahr ver- längert. § 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 17.07.2022.
Beschlussvorlage Rat
4634 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/1 Nove Sa Vorlagen-Nummer 1348/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt / Nord Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmied (Laurenz Carré)" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Altstadt / Nord –Arbeitstitel: "Westlich unter Goldschmid (Laurenz Carré)"– für das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse, der östlichen Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, Marspfortengasse und Sporergasse in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Problemstellung Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung Begründung Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, aufgrund der direkten Nachbarschaft zur Hohen Domkirche, in unmittelbarer Nähe zum Historischen Rathaus und der Funktion des Laurenz-Carrés als Eingang für die Via Culturalis, die planerischen Ziele sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu si- chern. Das Plangebiet ist ein wichtiges Entwicklungspotential der Kölner Innenstadt und es bedarf einer besonderen Sorgfalt bei der Entwicklung des Standortes sowohl in Bezug auf die künftige Nut- zung als auch auf die städtebauliche Einbindung. Gleichzeitig muss ein behutsamer Umgang mit der Stadtgeschichte sichergestellt werden. Die zukünftigen Raumkanten und Gebäudehöhen entlang der Via Culturalis werden maßgeblichen Einfluss auf die städtebaulichen Blickbeziehungen haben. Im Hinblick auf die Baudenkmäler angrenzend sowie benachbart zum Planbereich sind denkmalpflegeri- sche Belange zu berücksichtigen. Der rechtsgültige einfache Bebauungsplan Nummer 67450/03 kann diese Sicherung nicht gewährleisten. Um die planerischen Ziele sowie eine städtebauliche Entwicklung zu sichern, wird das Bebauungs- planverfahren "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" weiter vorangetrieben. Als Grundlage dient der 1. Preis des 2018 durchgeführten städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln sowie der 1. Preis des 2020 entschiedenen architektonischen Hochbauwettbewerbs für den Bereich nördlich der Großen Budengasse. Diesen konnte ebenfalls das Planungsbüro Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln für sich entscheiden. Diese Planungsgrundlagen wurden zwischenzeitlich auf- grund zahlreicher Erfordernisse fortgeschrieben. Der Stadtentwicklungsausschuss hat daraufhin be- schlossen, dass der Bebauungsplan-Entwurf "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" auf Grundlage des aktuellen Stands des städtebaulichen Planungskonzepts auszuarbeiten ist (vgl. Vor- gabenbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020, Vorlagen-Nr. 2033/2020 sowie Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.03.2021 zur Anpassung des Vorgabenbe- schlusses, Vorlagen-Nr. 0042/2021). Da das Bebauungsplanverfahren nicht bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 17.07.2021 abge- schlossen werden kann, ist zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung im Plangebiet die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich. Auswirkungen In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen 3 a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge- nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Satzung Anlage 2.1 zur Satzung Anlage 3 Begründung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1348/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 12.04.2021 09:18