0796/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Behindertenparkplatz in der Frohnhofstraße, Aktenzeichen 143/24
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
1647 Zeichen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Mittwoch, 16. Oktober 2024 11:49
An: Spelthann, Volker <Volker.Spelthann@STADT-KOELN.DE>; 161-2
Behindertenbeauftragte <Behindertenbeauftragte@stadt-koeln.de>
Betreff: Behindertenparkplatz in der Frohnhofstrasse
Guten Tag,
als Mutter eines im Rolli sitzenden Bewohners des Gut Pisdorhof in der
Frohnhofstrasse 37 erlebe ich immer wieder die Situation, dass vor dem Eingang des
Behinderten Wohnheimes
KEINE Möglichkeit ist, einen Menschen mit Behinderung und seinen Rolli abzuholen
oder zu bringen. Wir Angehörigen müssen dann immer in 2. Reihe auf der Fahrbahn
halten und an
das Tempolimit 30 hält sich sowieso keiner und es wird so gut wie nie
kontrolliert. Danei kommt es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen,
besonderns abends und jetzt in der dunklen Jahreszeit.
Meine Versuche einen Behindertenparlplatz vor der Türe einrichten zu lassen hat
nichts gebracht, außer der Aussage, dass dann einer der "normalen" Parkplätze
wegfallen würde!!!
Bitte prüfen Sie die Situation einmal und helfen mir/uns den Angehörigen und
Bewohnern ( ca 60, davon viele gehbehindert ), bevor etwas passiert.
Gerne bin ich auch bereit, mir mit Ihnen die Situation anzuschauen.
Neben dem Wohnhaus ist auch eine Behindertenwerktstatt. Vor beiden Häusern
halten morgens und nachmittag Busse um die
Bewohner zur Arbeit zu bringen. In ganz Ossendorf gibt es nur einige Strassen weiter
EINEN Behindertenparkplatz. Muss denn erst was passieren?
Bitte melden SIe sich doch mal bei mir.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
und Bewohner
Anlage 3
2779 Zeichen
Von:
Gesendet: Montag, 10. März 2025 15:54
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; 02-
1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>; @STADT-KOELN.DE>
Betreff: Fwd: Bürgereingabe nach § 24 GO – „Behindertenparkplatz in der Frohnhofstraße“,
Aktenzeichen 143/24 B
Sehr geehrte Frau Reker,
sehr geehrte Frau , sehr geehrte Frau ,
ich habe das Antwortschreiben bekommen und bin entsetzt. Die Argumention entbehrt jedem
Verständnis für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen.
Im Gut Pistorhof leben fast 60 Menschen mit Behinderungen!!! Davon sind einige, die einen
Ausweis zur Parkberechtigung haben! Haben diese Menschen weniger Anrecht auf eine
Möglichkeit gefahrlos gebracht oder abgeholt zu werden, als Anwohner, die ein Stück zu Fuß
gehen könnten.
Es ist Richtig, dass der Pistorhof über einen Parkplatz für 6 Fahrzeuge hat, auf dem stehen
aber die Fahrzeuge des Pistorhofes und die Fahrzeuge, der leider viel zu wenigen und
hervorragenden Mitarbeiter.
Einige Bewohner werden morgens zur Werkstatt abgeholt und nachmittags wieder nach
Hause gebracht. Wenn wir Angehörige mit unseren Kindern/Geschwistern Terine mit einem
Fahrzueg wahrnehmen müssen, müssen wir und die Busse auf der Fahrbahn halten und die
Rollstühle im fließenden Verkehr ein und ausladen. Dabei kommt es sehr oft zu
lebensgefährlichen Situationen. Auch kommt öfters der Kranken- oder Rettungswagen, der
dann auf der Fahrbahn stehen muss. Es ist ein Wunder, dass noch niemand dort zu Schaden
gekommen ist.
Das in "unmittelbarer" Nähe ( mehr als 200 m entfernt ) eingeschränkte Halteverbot gilt nur
Montags bis Freitags vormittags bis nachmittags für die dort vorhandene Werkstatt Gut
Frohnhof für Menschen mit Behinderung. Nachmittags, nachts und an Wochenenden ist
dieses eingeschränkte Halteverbot IMMER zugeparkt.
Ich habe mir die Seite der Stadt Köln, auf der die Rollplätze gekennzeichnet sind angeschaut.
In GANZ Bickendorf und Ossendorf gibt es nicht einen einzigen Behindertenparkplatz!!!
Diese Parkplätze sind doch für
Menschen, die im Rollstuhl sitzen, warum ist es nicht möglich VOR einer
Behinderteneinrichtung einen solchen einzurichten. Sind das Menschen, die weniger Wert
sind ? Was ist ein für die Allgemeinheit wegfallender Parkplatz gegen Menschwürdiges Ein
und Aussteigen von Menschen mit Behinderung.
Wohnmobile dürfen oder stehen vor dem Gut Pistorhof monatelang.
Ich kann und werde die Entscheidung so nicht hinnehmen und würde mich gerne vor Ort
einmal treffen um die genaue Lage dort in Augenschein zu nehmen. Schlagen Sie mir einen
Termin vor.
Mit freundlichen Grüßen
und aus den Gut Pistorhof
Anlage 2
3543 Zeichen
Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Per E-Mail: Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 05.03.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Behindertenparkplatz in der Frohnhofstraße“, Aktenzeichen 143/24 B Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.10.2024. Ihr Anliegen hatte ich zur Prüfung an das Amt für Verkehrsmanagement weitergeleitet. Das Amt hat mir nach intensiver Prüfung Folgendes mitgeteilt: „Das Anliegen wurde durch die Verwaltung geprüft und die Beschwerdeführerin be- reits telefonisch informiert. Es wird festgestellt, dass es auch in Köln immer mehr Menschen gibt, die aufgrund von Behinderungen Schwierigkeiten haben, sich im öffentlichen Raum angemessen zu bewegen. Daher ist es der Stadt Köln ein großes Anliegen, hier auf Dauer bessere Verhältnisse zu schaffen. Andererseits hat der Bundesgesetzgeber an die Vergabe von persönlichen und auch allgemeinen Behindertenparkplätzen sehr strenge Anfor- derungen gestellt. Aus diesem Grund ist eine intensive Überprüfung erforderlich. Ein allgemeiner Behindertenparkplatz kann nur mit entsprechender Parkberechtigung für Schwerbehinderte Menschen genutzt werden. Ohne eine entsprechende Parkbe- rechtigung ist eine Nutzung der allgemeinen Behindertenparkplätze nicht gestattet. Der Parkdruck ist vor allem in Großstädten besonders groß. Die Einrichtung eines all- gemeinen Behindertenparkplatzes würde der Allgemeinheit bis zu zwei öffentliche Parkplätze dauerhaft entziehen. Daher ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Bedarf im Einzelfall zu prüfen. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 In Absprache mit den verkehrslenkenden Dienststellen, insbesondere des Amtes für öffentliche Ordnung, hat die Verwaltung in der Örtlichkeit geprüft, ob die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit zur Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes be- steht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich in unmittelbarer Nähe des Gut Pisdorho- fes ein eingeschränktes Haltverbot befindet, welches zu einem Parken mit einem all- gemeinen Schwerbehindertenparkausweis von bis zu 3 Std berechtigt. Zusätzlich be- finden sich im weiteren Umfeld zahlreiche Parkmöglichkeiten, welche unentgeltlich ge- nutzt werden können. Darüber hinaus verfügt die Einrichtung Gut Pisdorhof über einen privaten Parkplatz, auf dem die Belange der Bewohner und ihrer Angehörigen abgewickelt werden kön- nen. Aus den vorgenannten Gründen wird die Einrichtung eines allgemeinen Behinderten- parkplatzes in der Frohnhofstraße abgelehnt.“ Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0796/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.03.2025
- Erstellt
- 13.03.2025 15:54