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0796/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Behindertenparkplatz in der Frohnhofstraße, Aktenzeichen 143/24

Mitteilung BV 14.03.2025

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Anlage 1

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Mitteilung BV

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Anlage 1

1647 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 16. Oktober 2024 11:49 
An: Spelthann, Volker <Volker.Spelthann@STADT-KOELN.DE>; 161-2 
Behindertenbeauftragte <Behindertenbeauftragte@stadt-koeln.de> 
Betreff: Behindertenparkplatz in der Frohnhofstrasse 
  
Guten Tag, 
  
als Mutter eines im Rolli sitzenden Bewohners des Gut Pisdorhof in der 
Frohnhofstrasse 37 erlebe ich immer wieder die Situation, dass vor dem Eingang des 
Behinderten Wohnheimes 
  
KEINE Möglichkeit ist, einen Menschen  mit Behinderung und seinen Rolli abzuholen 
oder zu bringen. Wir Angehörigen müssen dann immer in 2. Reihe auf der Fahrbahn 
halten und an 
  
das Tempolimit 30 hält sich sowieso keiner und es wird so gut wie nie 
kontrolliert.  Danei kommt es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen, 
besonderns abends und jetzt in der dunklen Jahreszeit. 
  
Meine Versuche einen Behindertenparlplatz vor der Türe einrichten zu lassen hat 
nichts gebracht, außer der Aussage, dass dann einer der "normalen" Parkplätze 
wegfallen würde!!! 
  
Bitte prüfen Sie die Situation einmal und helfen mir/uns den Angehörigen und 
Bewohnern ( ca 60, davon viele gehbehindert ), bevor etwas passiert. 
  
Gerne bin ich auch bereit, mir mit Ihnen die Situation anzuschauen. 
Neben dem Wohnhaus ist auch eine Behindertenwerktstatt. Vor beiden Häusern 
halten morgens und nachmittag Busse um die 
  
Bewohner zur Arbeit zu bringen. In ganz Ossendorf gibt es nur einige Strassen weiter 
EINEN Behindertenparkplatz. Muss denn erst was passieren? 
  
Bitte melden SIe sich doch mal bei mir. 
  
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen 
  
              und Bewohner

Anlage 3

2779 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 10. März 2025 15:54 
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin <01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-KOELN.DE>; 02-
1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>; @STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Fwd: Bürgereingabe nach § 24 GO – „Behindertenparkplatz in der Frohnhofstraße“, 
Aktenzeichen 143/24 B 
 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrte Frau      , sehr geehrte Frau        , 
 
ich habe das Antwortschreiben bekommen und bin entsetzt. Die Argumention entbehrt jedem 
Verständnis für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. 
Im Gut Pistorhof leben fast 60 Menschen mit Behinderungen!!! Davon sind einige, die einen 
Ausweis zur Parkberechtigung haben!  Haben diese Menschen weniger Anrecht auf eine 
Möglichkeit gefahrlos gebracht oder abgeholt zu werden, als Anwohner, die ein Stück zu Fuß 
gehen könnten.  
Es ist Richtig, dass der Pistorhof über einen Parkplatz für 6 Fahrzeuge hat, auf dem stehen 
aber die Fahrzeuge des Pistorhofes und die Fahrzeuge, der leider viel zu wenigen und 
hervorragenden Mitarbeiter. 
Einige  Bewohner werden morgens zur Werkstatt abgeholt und nachmittags wieder nach 
Hause gebracht. Wenn wir Angehörige mit unseren Kindern/Geschwistern Terine mit einem 
Fahrzueg wahrnehmen müssen, müssen wir und die Busse auf der Fahrbahn halten und die 
Rollstühle im fließenden Verkehr ein und ausladen. Dabei kommt es sehr oft zu 
lebensgefährlichen Situationen. Auch kommt öfters der Kranken- oder Rettungswagen, der 
dann auf der Fahrbahn stehen muss. Es ist ein Wunder, dass noch niemand dort zu Schaden 
gekommen ist. 
Das in "unmittelbarer" Nähe ( mehr als 200 m entfernt ) eingeschränkte Halteverbot gilt nur 
Montags bis Freitags vormittags bis nachmittags für die dort vorhandene Werkstatt Gut 
Frohnhof für Menschen mit Behinderung. Nachmittags, nachts und an Wochenenden ist 
dieses eingeschränkte Halteverbot IMMER zugeparkt. 
Ich habe mir die Seite der Stadt Köln, auf der die Rollplätze gekennzeichnet sind angeschaut. 
In GANZ Bickendorf und Ossendorf gibt es nicht einen einzigen Behindertenparkplatz!!! 
Diese Parkplätze sind doch für 
Menschen, die im Rollstuhl sitzen, warum ist es nicht möglich VOR einer 
Behinderteneinrichtung einen solchen einzurichten. Sind das Menschen, die weniger Wert 
sind ? Was ist ein für die Allgemeinheit wegfallender Parkplatz gegen Menschwürdiges Ein 
und Aussteigen von Menschen mit Behinderung. 
Wohnmobile dürfen oder stehen vor dem Gut Pistorhof monatelang.

Ich kann und werde die Entscheidung so nicht hinnehmen und würde mich gerne vor Ort 
einmal treffen um die genaue Lage dort in Augenschein zu nehmen. Schlagen Sie mir einen 
Termin vor. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
        und         aus den Gut Pistorhof

Anlage 2

3543 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
 
geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Per E-Mail:  
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1-4 05.03.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Behindertenparkplatz in der Frohnhofstraße“, 
Aktenzeichen 143/24 B 
Sehr geehrte Frau , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.10.2024. Ihr Anliegen hatte ich zur Prüfung an 
das Amt für Verkehrsmanagement weitergeleitet.  
Das Amt hat mir nach intensiver Prüfung Folgendes mitgeteilt: 
„Das Anliegen wurde durch die Verwaltung geprüft und die Beschwerdeführerin be-
reits telefonisch informiert. 
Es wird festgestellt, dass es auch in Köln immer mehr Menschen gibt, die aufgrund 
von Behinderungen Schwierigkeiten haben, sich im öffentlichen Raum angemessen 
zu bewegen. Daher ist es der Stadt Köln ein großes Anliegen, hier auf Dauer bessere 
Verhältnisse zu schaffen. Andererseits hat der Bundesgesetzgeber an die Vergabe 
von persönlichen und auch allgemeinen Behindertenparkplätzen sehr strenge Anfor-
derungen gestellt. Aus diesem Grund ist eine intensive Überprüfung erforderlich. 
Ein allgemeiner Behindertenparkplatz kann nur mit entsprechender Parkberechtigung 
für Schwerbehinderte Menschen genutzt werden. Ohne eine entsprechende Parkbe-
rechtigung ist eine Nutzung der allgemeinen Behindertenparkplätze nicht gestattet. 
Der Parkdruck ist vor allem in Großstädten besonders groß. Die Einrichtung eines all-
gemeinen Behindertenparkplatzes würde der Allgemeinheit bis zu zwei öffentliche 
Parkplätze dauerhaft entziehen. Daher ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und 
der Bedarf im Einzelfall zu prüfen. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
In Absprache mit den verkehrslenkenden Dienststellen, insbesondere des Amtes für 
öffentliche Ordnung, hat die Verwaltung in der Örtlichkeit geprüft, ob die Möglichkeit 
bzw. Notwendigkeit zur Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes be-
steht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich in unmittelbarer Nähe des Gut Pisdorho-
fes ein eingeschränktes Haltverbot befindet, welches zu einem Parken mit einem all-
gemeinen Schwerbehindertenparkausweis von bis zu 3 Std berechtigt. Zusätzlich be-
finden sich im weiteren Umfeld zahlreiche Parkmöglichkeiten, welche unentgeltlich ge-
nutzt werden können. 
Darüber hinaus verfügt die Einrichtung Gut Pisdorhof über einen privaten Parkplatz, 
auf dem die Belange der Bewohner und ihrer Angehörigen abgewickelt werden kön-
nen. 
Aus den vorgenannten Gründen wird die Einrichtung eines allgemeinen Behinderten-
parkplatzes in der Frohnhofstraße abgelehnt.“ 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben.  
Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies 
bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre-
tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0796/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.03.2025
Erstellt
13.03.2025 15:54