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AN/0261/2024

Schutz des Kinderspielplatzes und Erhalt der Bäume sowie Baustelleneinrichtung Am Salzmagazin, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 22.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 5.2.7

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2265 Zeichen

B90/Die Grünen 
CDU 
SPD 
Die Linke 
FDP 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0261/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
 
Schutz des Kinderspielplatzes und Erhalt der Bäume sowie Baustelleneinrichtung Am 
Salzmagazin, gem. Antrag B90/Die Grünen,SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde, 
Die Partei 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt 
zu nehmen:  
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Baustelle am Salzmagazin 3-5 dafür Sorge zu tra-
gen, dass der Spielplatz an dem geplanten Bauvorhaben weder als Baustelleneinrichtung, 
noch als Abstellfläche für den Kran genutzt und das Fällen von Bäumen an der Stelle ver-
mieden wird. Die zu genehmigende Behörde wird aufgefordert, eine entsprechende Geneh-
migung nicht zu erteilen. 
Alternativ soll der zurzeit ungenutzte Parkplatz am Salzmagazin für die Baustelleneinrichtung 
genutzt und der Kran auf der Straße vor dem Spielplatz aufgestellt werden. Zur Klärung soll 
kurzfristig ein Ortstermin mit der Fachverwaltung anberaumt werden. 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Am 19.02. wurde die Bezirksvertretung vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
über die Fällung der Bäume Am Salzmagazin 3-5 im Zusammenhang mit dem dortigen Bau-
vorhaben informiert. Der Bauherr beabsichtigt den Kinderspielplatz aufgrund der beengten 
Verhältnisse als Baustelleneinrichtung und für den Kran zu nutzen. Der Spielplatz wird von 
der Nachbarschaft rege benutzt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie will dort kurzfristig 
ein neues Spielgerät aufstellen, im letzten Jahr wurde dazu eine Kinder- und Jugendbeteili-
gung durchgeführt. Mit dem Vorliegendem Beschluss soll die Verfügbarkeit des Spielplatzes 
und der Erhalt der Bäume sichergestellt werden. 
 
 
 
Julie Cazier  Tim Cremer  Günter Leitner  Gunda Wienke  
B90/Die Grünen SPD   CDU   Die Linke   
 
 
Christian Nüsser Dr. Verena-Leila Holzer-Henke Sabine Kader 
FDP   KlimaFreunde    Die Partei

Sachstandsbericht BV

2917 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0261/2024
Stand: 10.06.2024 
Sachstandsbericht  
Schutz des Kinderspielplatzes und Erhalt der Bäume sowie Baustelleneinrichtung Am 
Salzmagazin, gem. Antrag B90/Die Grünen,SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde, 
Die Partei 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Baustelle am Salzmagazin 3-5 dafür Sorge zu tra-
gen, dass der Spielplatz an dem geplanten Bauvorhaben weder als Baustelleneinrichtung, 
noch als Abstellfläche für den Kran genutzt und das Fällen von Bäumen an der Stelle vermie-
den wird. Die zu genehmigende Behörde wird aufgefordert, eine entsprechende Genehmi-
gung nicht zu erteilen. 
Alternativ soll der zurzeit ungenutzte Parkplatz am Salzmagazin für die Baustelleneinrichtung 
genutzt und der Kran auf der Straße vor dem Spielplatz aufgestellt werden. Zur Klärung soll 
kurzfristig ein Ortstermin mit der Fachverwaltung anberaumt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Auf dem Spielplatz Ursulaplatz / Am Salzmagazin hat am 09.04.2024 ein vor Ort Termin statt-
gefunden. Neben Vertreter*innen der BV1 waren unter anderem der zuständige Architekt und 
der Bauleiter des privaten Bauvorhabens, Vertreter*innen aus der Kinder – und Jugendverwal-
tung, sowie vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen anwesend. Hierbei wurde noch 
einmal verdeutlicht, dass eine Inanspruchnahme des bestehenden öffentlichen Spielplatzes 
kein Bestandteil der damaligen Baugenehmigung ist. Der Spielplatz steht einer Kranaufstel-
lung oder einer Baustelleneinrichtung in Form von Containern oder ähnlichem nicht zu Verfü-
gung. Im Rahmen des privaten Bauvorhabens bleibt der Spielplatz weiterhin nutzbar. Es wird 
lediglich gestattet, die Spielplatzfläche für die Herstellung der notwendigen Sicherungsmaß-
nahme der Baugrube eine Woche lang zu nutzen. Hierbei ist der Bereich der Baustelle ist mit 
entsprechenden Bauzäunen abzusichern. Der Zeitraum muss im Vorfeld rechtzeitig mit der 
Kinder- und Jugendverwaltung angestimmt werden. 
Die Kinder- und Jugendverwaltung schlägt vor, die erforderliche Kranaufstellung im Straßen-
raum vorzunehmen und bei der Stadt Köln entsprechend zu beantragen. 
Fünf Bäume stehen auf dem Spielplatz in direkter Nähe zum Baugrundstück und werden der 
Bautätigkeit nicht standhalten und Schaden nehmen. Im Rahmen des Bauvorhabens wird der 
Bauherr verpflichtet, eine Ersatzpflanzung auf der Spielplatzfläche in gleicher Baumanzahl

2 
 
vornehmen. Der Standort und die Baumart müssen mit den entsprechenden Ämtern im Vor-
feld abgestimmt werden. Gleichzeitig ist der Bauherr aufgefordert eine Baustellenzeichnung 
bei der Kinder- und Jugendverwaltung einzureichen, damit diese entsprechend für ungehin-
derte weitere Nutzung des Spielplatzes während der Bauphase geprüft werden kann.  
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0261/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
22.02.2024
Erstellt
22.02.2024 08:34