AN/0261/2024
Schutz des Kinderspielplatzes und Erhalt der Bäume sowie Baustelleneinrichtung Am Salzmagazin, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
2265 Zeichen
B90/Die Grünen CDU SPD Die Linke FDP KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0261/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Schutz des Kinderspielplatzes und Erhalt der Bäume sowie Baustelleneinrichtung Am Salzmagazin, gem. Antrag B90/Die Grünen,SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde, Die Partei Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt zu nehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Baustelle am Salzmagazin 3-5 dafür Sorge zu tra- gen, dass der Spielplatz an dem geplanten Bauvorhaben weder als Baustelleneinrichtung, noch als Abstellfläche für den Kran genutzt und das Fällen von Bäumen an der Stelle ver- mieden wird. Die zu genehmigende Behörde wird aufgefordert, eine entsprechende Geneh- migung nicht zu erteilen. Alternativ soll der zurzeit ungenutzte Parkplatz am Salzmagazin für die Baustelleneinrichtung genutzt und der Kran auf der Straße vor dem Spielplatz aufgestellt werden. Zur Klärung soll kurzfristig ein Ortstermin mit der Fachverwaltung anberaumt werden. Begründung: - 2 - Am 19.02. wurde die Bezirksvertretung vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen über die Fällung der Bäume Am Salzmagazin 3-5 im Zusammenhang mit dem dortigen Bau- vorhaben informiert. Der Bauherr beabsichtigt den Kinderspielplatz aufgrund der beengten Verhältnisse als Baustelleneinrichtung und für den Kran zu nutzen. Der Spielplatz wird von der Nachbarschaft rege benutzt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie will dort kurzfristig ein neues Spielgerät aufstellen, im letzten Jahr wurde dazu eine Kinder- und Jugendbeteili- gung durchgeführt. Mit dem Vorliegendem Beschluss soll die Verfügbarkeit des Spielplatzes und der Erhalt der Bäume sichergestellt werden. Julie Cazier Tim Cremer Günter Leitner Gunda Wienke B90/Die Grünen SPD CDU Die Linke Christian Nüsser Dr. Verena-Leila Holzer-Henke Sabine Kader FDP KlimaFreunde Die Partei
Sachstandsbericht BV
2917 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
AN/0261/2024
Stand: 10.06.2024
Sachstandsbericht
Schutz des Kinderspielplatzes und Erhalt der Bäume sowie Baustelleneinrichtung Am
Salzmagazin, gem. Antrag B90/Die Grünen,SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde,
Die Partei
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Baustelle am Salzmagazin 3-5 dafür Sorge zu tra-
gen, dass der Spielplatz an dem geplanten Bauvorhaben weder als Baustelleneinrichtung,
noch als Abstellfläche für den Kran genutzt und das Fällen von Bäumen an der Stelle vermie-
den wird. Die zu genehmigende Behörde wird aufgefordert, eine entsprechende Genehmi-
gung nicht zu erteilen.
Alternativ soll der zurzeit ungenutzte Parkplatz am Salzmagazin für die Baustelleneinrichtung
genutzt und der Kran auf der Straße vor dem Spielplatz aufgestellt werden. Zur Klärung soll
kurzfristig ein Ortstermin mit der Fachverwaltung anberaumt werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Auf dem Spielplatz Ursulaplatz / Am Salzmagazin hat am 09.04.2024 ein vor Ort Termin statt-
gefunden. Neben Vertreter*innen der BV1 waren unter anderem der zuständige Architekt und
der Bauleiter des privaten Bauvorhabens, Vertreter*innen aus der Kinder – und Jugendverwal-
tung, sowie vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen anwesend. Hierbei wurde noch
einmal verdeutlicht, dass eine Inanspruchnahme des bestehenden öffentlichen Spielplatzes
kein Bestandteil der damaligen Baugenehmigung ist. Der Spielplatz steht einer Kranaufstel-
lung oder einer Baustelleneinrichtung in Form von Containern oder ähnlichem nicht zu Verfü-
gung. Im Rahmen des privaten Bauvorhabens bleibt der Spielplatz weiterhin nutzbar. Es wird
lediglich gestattet, die Spielplatzfläche für die Herstellung der notwendigen Sicherungsmaß-
nahme der Baugrube eine Woche lang zu nutzen. Hierbei ist der Bereich der Baustelle ist mit
entsprechenden Bauzäunen abzusichern. Der Zeitraum muss im Vorfeld rechtzeitig mit der
Kinder- und Jugendverwaltung angestimmt werden.
Die Kinder- und Jugendverwaltung schlägt vor, die erforderliche Kranaufstellung im Straßen-
raum vorzunehmen und bei der Stadt Köln entsprechend zu beantragen.
Fünf Bäume stehen auf dem Spielplatz in direkter Nähe zum Baugrundstück und werden der
Bautätigkeit nicht standhalten und Schaden nehmen. Im Rahmen des Bauvorhabens wird der
Bauherr verpflichtet, eine Ersatzpflanzung auf der Spielplatzfläche in gleicher Baumanzahl
2
vornehmen. Der Standort und die Baumart müssen mit den entsprechenden Ämtern im Vor-
feld abgestimmt werden. Gleichzeitig ist der Bauherr aufgefordert eine Baustellenzeichnung
bei der Kinder- und Jugendverwaltung einzureichen, damit diese entsprechend für ungehin-
derte weitere Nutzung des Spielplatzes während der Bauphase geprüft werden kann.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0261/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 22.02.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 08:34