AN/2349/2021
Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030 +"
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Änderungsantrag (FDP BV2)
4280 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2349/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030 +" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet den folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1987/2021, auf die Tagesordnung der Sitzung der Bez irksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021, dort TOP 9.2.2, zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, die Beschlussvorlage im Folgenden dahingehend zu überarbeiten: 1) Darstellung der bestehenden Zielkonflikte 2) Unterbreitung der erarbeiteten Lösungsansätze zur Überwindung der Zielkonflikte 3) hinreichende Beachtung des Kfz-Verkehrs im Rahmen eines verkehrlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer 4) Einbindung einer Planung zu errichtender Quartiersgaragen im Rahmen einer Verkehrswende 5) Maßgabe des infrastrukturellen und personellen Ausbaus des ÖPNV vor einer weiteren Verknappung öffentlicher Kfz Parkplätze in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Begründung: Ausweislich der von der Verwaltung erarbeiteten Unterlage „Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030 +“ ergeben sich bereits aus der Unterlage selbst Konflikte zwischen den dort gesetzten Zielen bzw. Leitsätzen. So wird dort auf Seite 72 dargestellt, dass die Zulassungszahlen von PKW in der Gesamtstadt Köln vom Jahr 2010 mit 430.000 zugelassenen PKW im Jahr 2018 auf 475.000 PKW angestiegen sind. Diesem faktischen Zuwachs um über 35.000 PKW in 8 Jahren kann sich bei einer gesamtheitlichen Stadtstrategie hinsichtlich der Thematik des städtischen Verkehrs nicht verschlossen werden. Dennoch findet sich in den Leitsätzen der Unterlage, dort S eiten 78 -79, keine Aussage über diese fortschreitende Entwicklung, die letztlich hunderttausende Bürgerinnen und Bürger sowie diverse Gewerbebetriebe betrifft. Somit ergibt sich hieraus ein Konflikt zwischen Planung und Realität, was beispielsweise zu einem Missverhältnis bzw. einem Zielkonflikt der Leitsätze 1.5 mit 4.2 führt , Seiten 78 f. der Unterlage. Einer Entwicklung auch der verkehrlichen Infrastruktur bei stetig anwachsenden PKW Zulassungszahlen ist nicht bloß mit einer ausschließlichen Raumschaffung für den Rad- und Fußverkehr zu begegnen. Eine ernsthafte Option ist hierbei die Schaffung von Quartiersgaragen mit dem Ziel, PKW aus den reinen Wohngebieten zu Parkzwecken herauszuhalten. Für diesen Weg sprach sich ebenso die Leitungsebene der Stadten twicklung anlässlich der Präsentation der Vorlage gegenüber der BV Rodenkirchen vom 26.10.2021 aus. Hierin mag ebenso ein Konflikt zur Führung anderer Ämter zu sehen sein, die bereits die Planung von Quartiersgaragen verweigern (siehe Mitteilung 2123/2021, TOP 10.2.11, BV Sitzung vom 06.09.2021). Auch diesen Konflikt gilt es innerhalb der Vorlage herauszuarbeiten und Lösungsansätze zu präsentieren. Letztlich ist es nicht nachzuvollziehen warum der ÖPNV infrastrukturell und personell faktisch nicht zunächst ausgebaut werden soll, um mit einem dann tatsächlich bestehenden guten weil pünktlichen und bezahlbaren ÖPNV Angebot den hierfür in Frage kommenden Kfz Haltern ein Angebot dahingehend zu unterbreiten, den ÖPNV so zu nutzen, dass ihr Fahrzeug entbehrlich ist und damit abgeschafft werden kann. Zurzeit beweisen die trotz steigender Unterhalts- und Betriebskosten ständig stetig st eigenden Kfz Halterzahlen, dass das aktuelle ÖPNV Angebot unzureichend ist, so dass beruflich und privat veranlasste Fahrten mit d em eigenen Kfz zu absolvieren sind. Auf diese tatsächliche Problematik geht die Verwaltungsvorlage nur unzureichend ein, so dass es diese dahingehend zu überarbeiten gilt. gez. Wolters gez. Nies
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Industriestraße 161
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2349/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 06.11.2021
- Erstellt
- 06.11.2021 14:32