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AN/2349/2021

Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030 +"

Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG) 06.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.11.2021, TOP 9.2.2.1

Änderungsantrag (FDP BV2)

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Änderungsantrag (FDP BV2)

4280 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2349/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
 
Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030 +" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die FDP-Fraktion bittet den folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1987/2021, 
auf die Tagesordnung der Sitzung der Bez irksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021, dort 
TOP 9.2.2, zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Beschlussvorlage im Folgenden dahingehend zu 
überarbeiten: 
 
1) Darstellung der bestehenden Zielkonflikte 
 
2) Unterbreitung der erarbeiteten Lösungsansätze zur Überwindung der Zielkonflikte 
 
3) hinreichende Beachtung des Kfz-Verkehrs im Rahmen eines verkehrlichen 
Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer 
 
4) Einbindung einer Planung zu errichtender Quartiersgaragen im Rahmen einer 
Verkehrswende 
 
5) Maßgabe des infrastrukturellen und personellen Ausbaus des ÖPNV vor einer 
weiteren Verknappung öffentlicher Kfz Parkplätze  
 
 
 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

Begründung: 
 
Ausweislich der von der Verwaltung erarbeiteten Unterlage „Stadtstrategie Kölner 
Perspektiven 2030 +“ ergeben sich bereits aus der Unterlage selbst Konflikte zwischen den  
dort gesetzten Zielen bzw. Leitsätzen.  
 
So wird dort auf Seite 72 dargestellt, dass die Zulassungszahlen von  PKW in der 
Gesamtstadt Köln vom Jahr 2010 mit 430.000 zugelassenen PKW im Jahr 2018 auf 475.000 
PKW angestiegen sind. Diesem faktischen Zuwachs um über 35.000 PKW in 8 Jahren kann 
sich bei einer gesamtheitlichen Stadtstrategie hinsichtlich der Thematik des städtischen 
Verkehrs nicht verschlossen werden. Dennoch findet sich in den Leitsätzen der Unterlage, 
dort S eiten 78 -79, keine Aussage über diese fortschreitende Entwicklung, die letztlich 
hunderttausende Bürgerinnen und Bürger sowie diverse Gewerbebetriebe betrifft. Somit 
ergibt sich hieraus ein Konflikt zwischen Planung und Realität, was beispielsweise zu einem 
Missverhältnis bzw. einem Zielkonflikt der Leitsätze 1.5 mit 4.2 führt , Seiten 78 f. der 
Unterlage. Einer Entwicklung auch der verkehrlichen Infrastruktur bei stetig anwachsenden 
PKW Zulassungszahlen ist nicht bloß mit einer ausschließlichen Raumschaffung für den 
Rad- und Fußverkehr zu begegnen.  
 
Eine ernsthafte Option ist hierbei die Schaffung von Quartiersgaragen mit dem Ziel, PKW 
aus den reinen Wohngebieten zu Parkzwecken herauszuhalten. Für diesen Weg sprach sich 
ebenso die Leitungsebene der Stadten twicklung anlässlich der Präsentation der Vorlage 
gegenüber der BV Rodenkirchen vom 26.10.2021 aus. Hierin mag ebenso ein Konflikt zur 
Führung anderer Ämter zu sehen sein, die bereits die Planung von Quartiersgaragen 
verweigern (siehe Mitteilung 2123/2021, TOP 10.2.11, BV Sitzung vom 06.09.2021). Auch 
diesen Konflikt gilt es innerhalb der Vorlage herauszuarbeiten und Lösungsansätze zu 
präsentieren.   
 
Letztlich ist es nicht nachzuvollziehen  warum der  ÖPNV infrastrukturell und personell 
faktisch nicht zunächst ausgebaut werden soll, um mit einem dann tatsächlich bestehenden 
guten weil pünktlichen und bezahlbaren ÖPNV Angebot den hierfür in Frage kommenden Kfz 
Haltern ein Angebot dahingehend zu unterbreiten, den ÖPNV so zu nutzen, dass ihr 
Fahrzeug entbehrlich ist und damit abgeschafft werden kann. Zurzeit beweisen die trotz 
steigender Unterhalts- und Betriebskosten ständig stetig st eigenden Kfz Halterzahlen, dass 
das aktuelle ÖPNV Angebot unzureichend ist, so dass beruflich und privat veranlasste 
Fahrten mit d em eigenen Kfz zu absolvieren sind. Auf diese tatsächliche Problematik geht 
die Verwaltungsvorlage nur unzureichend ein, so dass es diese dahingehend zu 
überarbeiten gilt.  
 
 
 
 
gez. Wolters          gez. Nies

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/2349/2021
Typ
Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG)
Datum
06.11.2021
Erstellt
06.11.2021 14:32