3338/2018
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel Nord
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Anlage 3, Auszug BV 5 Grüngürtel Nord am 06.12.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2018 Auszug aus der Niederschrift der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 06.12.2018 öffentlich 9.2.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel Nord 3338/2018 Die Bezirksvertretung erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes (ISEK) für den Äußeren Grüngürtel Nord als Voraussetzung für die Beantragung von Förderanträgen. 2. Der Rat ist damit einverstanden, dass die Finanzierung für die Erstellung des ISEK durch die Kölner Grün Stiftung erfolgt. Nach Fertigstellung wird das ISEK Äußerer Grüngürtel Nord dem Rat zur Annahme der Schenkung in einer separaten Vorlage vorgelegt. 3. Das Konzept ist den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 1 - ÄGG_Übersicht
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&Z'ƌƺŶĞ/ŶĨƌĂƐƚƌƵŬƚƵƌ Westhovener Aue - Hochwasserschutz,ŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞƌ'ƌƺŶŐƺƌƚĞůGutachten Uni Hannover ZĞŐŝŽŶ'ƌƺŶĞůǀĞĚĞƌĞ /^< ƵƘĞƌĞƌ'ƌƺŶŐƺƌƚĞůEŽƌĚ AnlageMeter400020000
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
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Dringlichkeitsbegründung Um auf evtl. Förderaufrufe im Rahmen von „Zukunft Stadtgrün“ im Sommer 2019 reagieren zu können, ist es zwingend erforderlich, dass die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.12.2018 erfolgt. Für die Bearbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wird ein Zeitraum von 9 Monaten veranschlagt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/46 Vorlagen-Nummer 3338/2018 Freigabedatum 12.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel Nord Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzep- tes (ISEK) für den Äußeren Grüngürtel Nord als Voraussetzung für die Beantragung von Förderan- trägen. 2. Der Rat ist damit einverstanden, dass die Finanzierung für die Erstellung des ISEK durch die Köl- ner Grün Stiftung erfolgt. Nach Fertigstellung wird das ISEK Äußerer Grüngürtel Nord dem Rat zur Annahme der Schenkung in einer separaten Vorlage vorgelegt. Alternative. Der Rat beschließt, kein Integriertes Stadtentwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel Nord aufzustellen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Im Bereich des Äußeren Grüngürtels wurden in den letzten Jahren mehrere Teilabschnitte über ver- schiedene Konzepte (RegioGrün, Historischer Grüngürtel – UNI Hannover, Hochwasserschutzkon- zept Westhovener Aue und EFRE Grüne Infrastruktur) eingehender betrachtet (siehe Anlage). Eine inhaltliche und planerische Vertiefung des gesamten Bereichs des Äußeren Grüngürtels, ver- bunden mit einer intensiven Bürgerbeteiligung, fand im Rahmen des Projekts „Grüngürtel-Impuls“ statt, der von der Kölner Grün Stiftung unterstützt und finanziert wurde. Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.04.2013 diese Gesamtkonzeption als grundsätzliche Handlungsempfehlung beschlossen. Auf der Grundlage dieser Vorgaben gelang es, konkrete Förderanträge zu stellen und zum Teil auch EU-Fördermittel im Rahmen von EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) einzuwerben. So konnten im Rahmen des Regionale 2010 Projektes „RegioGrün“ der Teilbereich Belvedere Park ausgebaut und der Frechener Bach revitalisiert werden. Nach der erfolgreichen Bewerbung im Rah- men des Aufrufs „Grünen Infrastruktur“ im Jahre 2016 auf der Grundlage des „IHK (heute ISEK) Viel- falt vernetzen“ wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich Förderanträge zur Umsetzung von Pro- jekten im rechtsrheinischen Äußeren Grüngürtel auf den Weg gebracht. Der Äußere Grüngürtel Nord links- und rechtsrheinisch wurde bisher konzeptionell nicht näher be- trachtet. Um für diesen Bereich auch Förderanträge stellen zu können, bedarf es eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Da die Förderaufrufe in der Regel sehr kurzfristig veröffentlicht werden, sollte ein solches ISEK schon im Vorfeld erarbeitet und bereit liegen. Ziel ist es deshalb für den nördlichen Teil des Grüngürtels zwischen Bocklemünd und Holweide ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen. Das ISEK wird nicht für ein bestimmtes aktuelles Förderprogramm verfasst, sondern als Fachgutachten erstellt, das nach Bedarf als Grundlage für zukünftige Förderaufrufe dienen soll. Hier ist vor allem an die Förderprogramme „Zukunft Stadtgrün“ oder die EFRE-Aufrufe ab 2020 gedacht. Basis der Bearbeitung ist die Arbeitshilfe zur Erstellung von Integrierten Handlungskonzepten in NRW sowie als planerische Grundlage der „Grüngürtel Impuls Köln“. Die Gebietsabgrenzung des ISEK für den nördlichen Teil zwischen Bocklemünd und Holweide stellt programmatisch den Lückenschluss zwischen dem historischen bzw. landwirtschaftlichen Teil des Grüngürtels im Südosten und dem im Rahmen der Grünen Infrastruktur bearbeiteten östlichen Teil zwischen Westhoven und Buchheim dar. Das ISEK bildet räumliche und inhaltliche Brücken zwischen den Stadtteilen im Osten und denen im Westen über den Rhein. Verbessert werden soll auch die Anbindung der Stadtquartiere an den Grün- gürtel durch Lückenanschlüsse. Inhaltliche Schwerpunkte werden derzeit in Themenbereichen wie Bewegungsräume für alle Bevölkerungsteile, in der Stärkung der Artenvielfalt und der Biodiversität und in der Schaffung von Klimaräumen gesehen. Die Bearbeitung erfolgt in einem interdisziplinären Prozess in enger Kooperation mit der Auftraggebe- rin, der Kölner Grün Stiftung, mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie den weiteren erforderlichen Ämtern der Verwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt voraussichtlich 9 Monate ab Be- auftragung des externen Planungsteams. 3 Die Vorgehensweise sieht wie folgt aus: - Erhebung des Status Quo durch Abgleich der Unterlagen zum Grüngürtelimpuls mit dem Ist- Zustand (Vor Ort Analyse), - SWOT-Analyse zu den Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken mit Darlegung und Bewer- tung der Situation, - Diskussion der Ergebnisse SWOT im Rahmen eines Runden Tisches mit den Ämtern der Stadt Köln, - Erarbeitung eines Leitbildes und von Entwicklungszielen, - Definition von Handlungsfeldern und einer Handlungsstrategie, - Erörterung und Abstimmung im Rahmen eines Runden Tisches mit den Ämtern der Verwal- tung, - Erarbeitung konkreter Projekte zu den Handlungsfeldern, - Angaben zu Kosten, Umsetzungszeiträumen und Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, - Erörterung und Abstimmung im Rahmen eines Runden Tisches mit den Ämtern der Verwal- tung, - Die abgestimmten Ergebnisse werden in einem abschließenden Bericht zusammengefasst. Anlage
Anlage 2 - ISEK_Äußerer_Grüngürtel-Stadtbezirke
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Stadtbezirk Chorweiler/^< ƵƘĞƌĞƌ'ƌƺŶŐƺƌƚĞůEŽƌĚ Anlage Stadtbezirk NippesStadtbezirk Ehrenfeld ^ƚĂĚƚďĞnjŝƌŬDƺůŚĞŝŵ
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3338/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.11.2018
- Erstellt
- 15.10.2018 11:12