0218/2018
Anfrage AN/0046/2018 der SPD-Fraktion im Kölner Rat vom 12.01.2018 zum Thema "Kölner Umweltzone"
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Anlage 1, Auszug 08032018 AUG TOP 1.2.1 Kölner Umweltzone Anlage 1
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Anlage 1 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 12.03.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 08.03.2018 öffentlich 1.2 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Kölner Umweltzone AN/0046/2018 1.2.1 Beantwortung der Anfrage 0218/2018 SB Herr Becker bemerkt, dass lt. Antwort der Verwaltung nur noch wenige Ausnah- megenehmigungen für Fahrzeuge ohne bzw. mit einer roten Umweltplakette erteilt worden seien. Er fragt, ob es noch gelbe Plaketten gebe bzw. ebenfalls Ausnahme- genehmigungen erteilt werden. Weiterhin möchte er wissen, wie die Verwaltung die geringe Differenz zwischen der Anzahl der Verstöße in 2016 und 2017 bewerte. Herr Dr. Rau sagt eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung zu, da kein Vertreter der Fachverwaltung anwesend ist. Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die umgedruckte Beantwortung der Verwal- tung zur Kenntnis.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/325 Vorlagen-Nummer 20.02.2018 0218/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Anfrage AN/0046/2018 der SPD-Fraktion im Kölner Rat vom 12.01.2018 zum Thema "Kölner Umweltzone" Mit Schreiben vom 12.01.2018 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün: 1. Wie stellen sich Zahlen für die Jahre 2016 und 2017 dar? Wir bitten um Darstellung der Verstöße Umweltzone insgesamt sowie der Formalverstöße und der verkauften Plaketten jeweils getrennt für die beiden Jahre. 2. Für wieviele Fahrzeuge besteht aktuell eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone ohne Umweltplakette oder mit roter Umweltplakette? Was sind die zahlenmäßig relevantesten Ausnahmetatbestände? 3. Gibt es gezielte Überprüfungen der Nutzung der Umweltzone? Wenn ja, wie und mit welcher Intensität bzw. Häufigkeit werden diese durchgeführt? 4. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Angemessenheit des Verwarngeldes? Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt: Zu 1: 2016 Gesamtanzahl Verfahren: 13.014 verkaufte Feinstaubplaketten im Rahmen des Verwarnungsverfahrens: 225 2017 Gesamtanzahl Verfahren: 11.049 verkaufte Feinstaubplaketten im Rahmen des Verwarnungsverfahrens: 0 Anmerkungen: Die Ahndung der Verstöße erfolgte im Jahr 2016 grundsätzlich mit dem bundeseinheitlichen Tatbe- stand: „Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.“ Darüber hinaus wurde bei Fahrzeu- gen, die grundsätzlich plakettenfähig waren, dies aber nicht durch das Anbringen der grünen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe nachweisen konnten (sogenannte Formalverstöße), zunächst ein Verwarnungsgeld angeboten. 2 Diese Regelung wird jedoch aufgrund des AVR-Beschlusses vom 25.04.2016 seit dem 01.06.2016 nicht mehr praktiziert. Seither werden Verstöße bei erfolgreicher Fahrerermittlung ausschließlich mit dem bundeseinheitlichen Tatbestand und einem Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro geahndet. In Fällen bei denen der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, wird das gesetzlich vorgegebene Halterkosten- verfahren durchgeführt. Mit der vorgenannten Umstellung des Verfahrens reduzierte sich auch der Verkauf der Feinstaubpla- ketten drastisch, so dass 2017 auf dieses Angebot im Rahmen der Bußgeldverfahren verzichtet wur- de. Eine statistische Differenzierung zwischen Verwarnungs-, Bußgeld- und Halterkostenverfahren wurde für das Jahr 2016 nicht vorgenommen, so dass nur die Gesamtanzahl der Verstöße genannt werden kann. Zu 2: Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge ohne bzw. mit einer roten Umweltplakette werden in der Regel für ein Jahr befristet erteilt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 102 Genehmigungen ausgestellt. In nahezu allen Fällen handelt es sich bei der Beantragung bzw. Erteilung der Ausnahmegenehmi- gungen um wirtschaftliche Gründe. Hierbei stehen existenzgefährdende Gründe von Unternehmen im Vordergrund. Zu 3: Die Ahndung von Fahrzeugen ohne gültige Plakette im ruhenden Verkehr erfolgt durch den Ver- kehrsdienst der Stadt Köln und zwar unabhängig davon, ob ein Parkverstoß vorliegt. Darüber hinaus wird im Rahmen der durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen ebenfalls anhand der Beweisfotos kontrolliert, ob ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Umweltzone vorliegt. Sowohl im ruhenden, als auch im fließenden Verkehr, werden Verstöße gegen die Umweltzone durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln konsequent geahndet. Zu 4: Da es sich bei der aktuell verwendeten Rechtsgrundlage um den gesetzlich vorgeschriebenen Tatbe- stand nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog handelt, bestehen seitens der Verwaltung keine Zweifel an der Angemessenheit des Betrages. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0218/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.04.2018
- Erstellt
- 17.01.2018 07:59