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V/0901/2005

Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg

Vorlage 14.12.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 09.02.2006, TOP 6.11

Anlage 4 - Plan

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anl. 2 -Begründung

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Ansehen

Anl. 1 -Bürgeranhörung

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Ansehen

Anlage 4 - Plan

789 Zeichen

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Berichtsvorlage

3083 Zeichen

V/0901/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde – 
Wohngebiet östlich Twenhövenweg öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 474 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren 
geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich östlich des Twenhövenweges im Stadtteil 
Angelmodde geschaffen werden.  
 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde im November 2004 durch-
geführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 15.03.2005 statt. Die Äußerungen 
während dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 474 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 
Nr. 357: Angelmodde – Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße und AN G 8: Sportzentrum. 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 474 treten diese Pläne, soweit sie von dem neuen 
Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf-
wandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 
2,65 Mio. € geschätzt. Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen 
Möglichkeiten durch Anliegerleistungen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Diesen Ausga-
ben stehen erhebliche Einnahmen durch den Verkauf der Baugrundstücke gegenüber. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2004 – 2008 mit 0,46 Mio. 
€ veranschlagt. Dabei sind für die Haushaltsjahre bis 2008 Ausgaben von ca. 0,062 Mio. € und in 
Vorlagen-Nr.: 
V/0901/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.12.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0901/2005 
 
späteren Haushaltsjahren ca. 0,398 Mio. € geplant. Die noch nicht veranschlagten Mittel sollen 
vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorgesehen 
werden. 
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 474 werden 
keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu 
einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter 
Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im Februar/März 2006 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

Anl. 2 -Begründung

24666 Zeichen

1 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 901/2005  
 
 
B e g r ü n d u n g 
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde –  
Wohngebiet östlich Twenhövenweg 
 
1. Geltungsbereich 
2. Planungsanlass 
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
4. Bestehende rechtliche Festsetzungen 
5. Räumliche und strukturelle Situation  
6. Planungsziele  
7. Inhalt des Bebauungsplanes  
7.1. Grundzüge der Planung  
7.2. Bauliche Nutzung 
7.3. Bauliche Gestaltung 
7.4. Erschließung 
7.5. Ver- und Entsorgung 
7.6. Grünflächen  
7.7. Denkmalschutz 
8. Auswirkungen auf die Umwelt 
8.1. Altlasten 
8.2. Immissionsschutz 
8.3. Eingriffe in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen 
8.4. Umweltverträglichkeit (UVP) 
9. Flächenbilanz 
10. Durchführungsmaßnahmen / Kostenschätzung 
 
 
1. Geltungsbereich  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 474 erstreckt sich im Stadtteil Angelmodde 
auf den Bereich zwischen Twenhövenweg, Brandhoveweg und der geplanten Umge hungs-
straße L585n. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung: Angelmodde,  
Flur 2,  
Flurstücke 726, 729, 1612, 2058 –  2061, 2144,  
Teile der Flurstücke 120, 2066, 2067, 2122 –  2124, 2220, 2221.  
 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch e i-
nen grauen Farbstreifen bezeichnet.  
 
2. Planungsanlass  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 14. 07.2004 beschlossen, für de n o.g. Bereich einen B e-
bauungsplan aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erricht ung 
von ca. 100 Wohneinheiten, davon ca. 75 Efa und ca. 25 Mefa, zu schaffen und somit gleic h-
zeitig den überwiegend stadtteilbezogenen Bedarf nach fa miliengerechten Wohnungen zu d e-
cken. Damit entsteht auch eine stadträumlich sinnvolle Arrondierung des östlichen Siedlung s-
randes des Stadtteiles Angelmodde.

3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
 
Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan stel lt für diesen Bereich Woh nbauflächen 
und Flächen für die Landwirtschaft dar. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 
sind somit aus den Darstellungen des Fl ächennutzungsplanes entwickelt.  
 
4. Bestehende rechtliche Festsetzungen  
 
Das Plangebiet liegt  im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Werse. Für den B ereich des 
Bebauungsplanes wird eine teilweise Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit eine 
Aufhebung der bestehenden Festsetzungen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans vo r-
genommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz).  
Die Flächen, die im Bebauungsp lan als öffentliche Grünflächen  bzw. Ausgleichsflächen fes t-
gesetzt werden, können im Geltungsbereich des Landschaftsplans Werse verbleiben. Die 
künftige Grenze des Landschaftsplans ist im Bebauungsplan nac hrichtlich übernommen.  
Der neue Bebauungsplan Nr. 474 überplant Teilbereiche der Bebauungspläne ANG 8: Sport-
zentrum und Nr. 357 : Angelmodde –  Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße . Mit der 
Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 474  treten die  Bebauungsp läne für die  überplanten B e-
reiche außer Kraft.  
 
5. Räumliche und strukturelle Situation  
 
Der Planbereich umfasst ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Als östliche A r-
rondierung des Siedlungsrandbereiches von Angelmodde ist das Plangebiet als eine Forten t-
wicklung der bestehenden Einfamilienhau sstruktur zu betrachten. Die Haupterschließung des 
Siedlungsbereiches, einschließlich des Plangebietes erfolgt von Norden, über die Straße am 
Angelkamp, als Verbindungsstraße zwischen An gelmodde und dem Stadtteil Wo lbeck. In 
Wolbeck befinden sich auch in zumutbarer Entfernung die nächstliegenden Infrastrukturei n-
richtungen und die der Versorgung, auch der neuen Bewohner, dienenden Einrichtungen des 
Einzelhandels. Zwischen dem Siedlungsrand bereich von Angelmodde im Osten und Wolbeck 
im Westen befindet sich im Westen von Wolbeck eine landwirtschaftliche Hofstelle und eine 
Sportfläche mit mehreren Plätzen. Die landwirtschaftliche Fläche zwischen den Stadtteilen 
dient der Aufnahme der geplanten  Trasse der Umgehungsstraße (L585n). Sie teilt stadträu m-
lich gesehen die Stadtteile, wobei die entstehenden Restflächen als Distanzflächen zu den 
Wohnbereichen weiterhin landwirtschaftlich oder als Grünflächen genutzt we rden sollen.  
 
6. Planungsziele  
 
Der B ebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die E rrichtung von 
Wohngebäuden überwiegend in Form von Einfamilienhäusern in ein - bis zweigeschossiger 
Bauweise schaffen. Damit soll ein zusätzliches Angebot für stadtteilbezogenen Einfamilie n-
hausbau geschaffen und ein Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der bestehenden Infr a-
struktureinrichtungen g eleistet werden.  
 
7. Inhalt des Bebauungsplanes  
 
7.1 Grundzüge der Planung  
Zur Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung sind Art und Maß der baul ichen  
Nutzung, die überbaubaren Flächen, die Gebäudestellung sowie die maximalen G e-
bäudehöhen von besonderer Bedeutung.  
 
7.2 Bauliche Nutzung  
Die Baugebiete sind ausschließlich als Allgemeine Wohngebiete in überwi egend I -
geschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Lediglich auf Teilflächen entlang der 
nördlichen Plangebiets grenze sowie nördlich der öffentlichen Grünfläche, ist eine II -
geschossige Bauweise vorgesehen. Diese zweigeschossigen Bereiche betonen e i-
nerseits den nördlichen Abschluss des Pla ngebietes im Über gang zur Kreisstraße Am 
Angelkamp sowie zur Bahn und betonen andererseits den vorhandenen Grüngürtel in 
der Mitte des Plangebi etes.  
Die als WA 1 -Gebiete festgesetzten II -geschossigen Baugebiete unmittelbar nördlich 
der öffentlichen Grünfläche sind in erst er Linie für den Geschosswohnungsbau vorg e-

sehen. Sie können aber auch, je nach Bedarf  auf dem Wohnungsmarkt , mit Einfamil i-
enhäusern bebaut we rden.  
 
Um eine effiziente  und  dennoch ortsangepasste Ausnutzung des Grund und Bodens 
zu ermöglichen, ist in den I -geschossigen Baugebieten eine Grundflächenzahl / G e-
schossflächenzahl (GRZ / GFZ) von 0,3 / 0,5 , in den II -geschossigen Baugebieten ein 
GRZ / GFZ von 0,3 / 0,6 fes tgesetzt.  
 
Die außerhalb der WA 1 -Gebiete festgesetzte Begrenzung der Wohneinheiten pro 
Hauseinheit auf zwei Wohneinheiten dient einer zusätzlichen Absicherung der gewol l-
ten städtebaulichen Dichte. Innerhalb der WA 1 -Gebiete soll G eschosswohnungsbau 
mit mehr als 2 WE mö glich sein.  
 
Die festgesetzten Traufen - und Gebäudehöhen, in Abhängigkeit von  der zulässigen 
Zahl der Vollgeschosse, ermöglichen eine effiziente Gebäudeausnutzung. Dennoch 
wird der ortsüblichen Höhenentwicklung von Wohngebäuden durch die Begrenzung 
der Höhe von Wand und Dach Rechnung getragen.  
 
Bei Gebäuden mit Staffelgeschossen u nd Pultdächern wird die Gebäudehöhe um e i-
nen Meter niedriger festsetzt, um einerseits eine Überproportionierung des Staffelg e-
schosses in der Höhe gegenüber den Vollgeschossen zu ve rmeiden und andererseits 
bei Pultdächern die Wandhöhe unterhalb der obersten  Traufe nicht zu überdimensio-
nieren. Außerdem sind Gebäude mit einem Staffelgeschoss von der Traufenhöhe n-
festsetzung befreit, um Staffelgescho sse oberhalb von zulässigen Vollgeschossen zu 
ermöglichen. Um den geforderten Abstand von Staffelgeschossen zu den  Außenwä n-
den des Gebäudes auch tat sächlich sichtbar und deutlich werden zu lassen, ist ein 
Mindestabstand zu den Außenwänden festgesetzt. Auf diesen Abstand kann sinnvoll-
erweise Weise innerhalb von Hausgruppen (Doppelhäuser, Reihenhäuser) ve rzichtet 
werden.  
 
In den sogenannten Vorgartenbereichen der Grundstücke, die keine Süde rschließung 
haben, sollen als Übergang von öffentlichen zu den privaten Fl ächen, Nebenanlagen 
wie Geräteschuppen und Gartenhäuschen, - ausgenommen Anlagen für Fahrräder 
und Mülltonnen -, ausg eschlossen sein, um stadtgestalterisch negative Auswirkungen 
zu minimieren. In diesem Zusammenhang werden alle Nebenanlagen auf ein zwec k-
mäßiges Höhen - und Abstandsmaß zu den öffentlichen Flächen begrenzt.  
  
Um wie bei Nebenanlagen auch bei Carports  und Garagen ähnliche Wirkungen auf 
den öffentlichen Raum zu erhalten, wird die Lage und die Höhe der baulichen Anlage 
begrenzt. So entsteht ein Mindestabstand zu den öffentlichen Flächen, welcher den 
Übergang zwischen Wand und Grünfläche, bzw. Straßenfläc he z.B. durch Bepfla n-
zungsmöglichkeiten „entschärft “. Auch hier soll, durch Einschränkung von Höhe und 
Lage, eine gestalterisch - optische Zurückhaltung der Anlagen in Bezug auf den öffen t-
lichen Raum erzielt we rden.  
 
7.3 Bauliche Gestaltung  
Der Bebauungsplan s chafft die Voraussetzungen für eine gestalterische Ordnung in 
einem ausgewogenen Verhältnis zur gewünschten gestalterischen Vielfalt als allg e-
meines städtebauliches Ziel. Als Grundzug der Planung wird lediglich die Einheitlic h-
keit der Gebäude in Material, Form und Farbe innerhalb der jeweiligen Doppelhäuser  
und Hausgruppen , sowie der Einfriedigung festgesetzt. Die Beschränkung der gesta l-
terischen Einheitlichkeit auf Hausgruppen und Doppelhäuser soll eine Verunstaltung 
durch direkt angrenzende, unterschiedli che Baukörper ve rhindern.  
 
Durch die Beschränkung der Höhenentwicklung von An - oder Aufbauten des Gebä u-
des sowie Einschnitten im Dach wird dem Hauptbaukörper die ihm zustehende stä d-
tebauliche Geltung verschafft.  
 
Die Festlegung der Hauptfirstrichtung unt erstreicht die Stellung des Gebäudes in se i-
ner Längsausrichtung  zur Straße hin . So sollen traufe nständige, breitere aber weniger 
tiefe Gebäude entstehen. Die überwiegend festgesetzte Tra ufenstellung der Gebäude 
in Ost -West-Richtung kommt auch dem gewünscht en Effekt einer optimalen Ausric h-

tung zur Sonne hin entgegen. Lediglich im nordöstlichen Bereich entstehen bei gle i-
cher Ausrichtung der Gebäudestellung aufgrund der Erschließung von Westen G e-
bäude mit Giebelstellung. Der  positive "Solarenergiee ffekt" bleibt erhalten.  
 
Die in Abhängigkeit von der Geschosszahl der Gebäude festgesetzten Dachneigu n-
gen von 0°-30° bzw. von 0° -48° ermöglichen charakteristische Gebäude mit wohlpr o-
portioniertem Volumen bei gleichzeitig hoher gestalterischer Variationsbreite. Eing e-
schossige Gebäude vertragen steilere (größere) D ächer besser, als zweigeschossige 
Gebäude.  
 
Ergänzend zur festgelegten Form der Gebäude werden Mansard - und Krüppelwal m-
dächer in ihrer neuzeitlichen, baulichen Umsetzung, als der Region wesensfremde 
Stilelemente ausgeschlossen.  
 
Die Festsetzung der Grundstückseinfriedigungen regelt den stadtgestalterisch wicht i-
gen Übergang von öffentlichen zu privaten Grundstücksflächen. Den ö ffentlichen 
Raum gestalterisch beeinträchtigende Einzellösungen sollen durch die gef orderte Ein-
grünung in ihrer visuellen Wirkung gemildert werden. Die Höhenbeschränkung auf 
1,20 m soll visuell unattraktive Straßenräume ve rmeiden.  
 
7.4 Erschließung 
 
Individualverkehr  
Das der Planung zugrundeliegende Erschließungssystem baut auf den vo rhandenen 
Straßen Brandhoveweg und Twenhövenweg, also dem vorhandenen Erschließung s-
system auf.  
Der Wohnstraßenquerschnitt der Haupterschließung in Nord -Süd-Richtung b eläuft 
sich im gesamten Gebiet auf 9,00 m, (0,5 m überfahrbarer Schrammnie drigbord, 5 m 
Hauptfahrgasse, 2 m Längsparkstreifen, inkl. Baumscheiben und 1,5 m Gehweg). In 
der nordöstlichen „Schleife“ sind 5,5 m Straßenbreite, als plangleiche Mischverkehr s-
fläche vorgesehen, um gefahrlose Zu - und Abfahrten auf und von den Grundstücken 
zu ermöglichen.  
Die Haupterschließung wird in Höhe der Grünfläche für den Kfz -Verkehr unterbr o-
chen, um Schleichverkehre zu vermeiden. Für Rettungs - und Müllfah rzeuge bleibt 
ausreichend Raum für eine zweckgebundene Benutzung dieses "Engpasses".   
Der südliche Planbereich wird  an zwei Stellen an den Twenhövenweg angebunden . 
Die genannten Anknüpfungspunkte sind im rechtskräft igen B -Plan Nr. 357 bereits als 
Verkehrsflächen bzw. als GFL - Flächen festgesetzt und und befinden sich in städt i-
schem Eigentum  bzw. in städt. Verfügungsgew alt. Der nordöstliche Planbereich erhält 
Anschluss an den Brandhoveweg. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung des z u-
sätzlichen Verkehrsaufkommens erreicht.  
Aufgrund der kammartigen Struktur des Baugebietes und der überwiegenden Ausric h-
tung der Baufelder  in Ost -West-Richtung sind einige Grundstücke über private Stic h-
wege (GFL/AE-Flächen) erschlo ssen. 
An drei Stellen erfolgt eine Anbindung der öffentlichen Verkehrsfläche an die Au s-
gleichsfläche. So wird die Voraussetzung für ein durchgängiges Wegesy stem un d für 
die Anfahrbarkeit  der Ausgleichsfläche zu U nterhaltungszwecken geschaffen.  
 
Es werden in ausreichendem Umfang Besucherstellplätze in Form von Längspar k-
streifen vorgesehen. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen, privaten Stellplätze sind 
jeweils auf den privaten Grundstücken nachzuwe isen. 
 
ÖPNV 
Das neue Wohngebiet ist durch die in zumutbarer Wegeentfernung liegende Halteste l-
le „Twenhövenweg“ des Stadtbusses Linie Nr. 8 e rschlossen. 
 
7.5 Ver- und Entsorgung  
Die Schmutz - und Regenwasserentsorgung erfolgt  im Trennsystem. Die Schmut z-
wasserkanalisation wird direkt an den vorhandenen Kanal im Twenhövenweg ang e-
schlossen. Das Niederschlagswasser wird über eine Regenwasserkanalisation zur 
Angel abgeleitet. Ein zwischengeschaltetes Regenrückhaltebecken mit Stando rt süd-

lich des Brandhoveweges bewirkt eine Drosselung und zeitliche Streckung der A b-
flusswelle bei stärkeren Regenereigni ssen.  
 
Großflächige Geländeaufhöhungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Ergebnisse des vorliegenden  Bodengutachten s zeigen, das eine Ver sickerung 
von Niederschlagswasser generell nicht möglich ist.  
Die energetische Versorgung ist mit Anschluss an das vorhandene Erdgas - und 
Stromnetz gewährleistet.  
 
7.6 Grünflächen 
Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche nimmt in Teilbere ichen die 
vorhandenen Bäume und Sträucher entlang der vorhandenen Wegeverbindung auf. 
Westlich anschließend ist der vorha ndene Grünbestand durch ein Erhaltungsgebot im 
B-Plan Nr. 357 pl anungsrechtlich abgesichert.  
  
Im östlichen Teilbereich dieser öffentlichen  Grünfläche gilt die Zweckbestimmung ö f-
fentlicher Spielplatz –  A -Bereich, mit einer Bedarfsgröße von ca. 1500 qm, zur D e-
ckung des Bedarfs an Spielflächen im Einzugsgebiet. Er deckt gleichzeitig den im B e-
reich des neuen Baugebietes entstehenden Bedarf an Sp ielangeboten eines B/C -
Bereiches mit ab.  
Ein dem Spielplatz zugeordneter Ballspielplatz ist unmittelbar neben der geplanten 
Umgehungsstraße, nördlich des vorhandenen Verbindungsweges festg esetzt.  
 
Im nördlichen Bereich des Baugebietes, zum Brandhoveweg h in, ist ein 5 m breiter 
Grünstreifen als öffentliche Grünfläche festgesetzt, welcher mit aufgelockerter B e-
pflanzung das Baugebiet grüngestalterisch einbindet und gleichzeitig eine Vernetzung 
zu der östlich anschließenden Ausgleichsfläche he rstellt. Der Grü nstreifen dient auch 
der optischen Abgrenzung vom Baugebiet zu den Verkehrstrassen und als Über gang  
zu den privaten Vorgartenflächen. Auf ein Minimum in Anzahl und Größe beschränkte 
Gemeinschaftszufahrten zu den privaten Grundstücken unterbrechen den Grüns trei-
fen in verträglicher We ise. 
 
7.7 Denkmalschutz  
Belange des Bau - und Bodendenkmalschutzes werden innerhalb des Plang ebietes 
nicht berührt. Hinsichtlich einer Entdeckung von Bodendenkmälern ist im Textteil ein 
entsprechender Hinweis gegeben.  
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt  
 
8.1 Altlasten 
Im Plangebiet sind aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes keine Altlastverdacht s-
flächen bekannt.  
 
8.2 Klima  
Die  Planung, am Rande vorhandener Bebauung, wird keine gravierenden Veränd e-
rungen des Stadtklimas hervorrufen .  
 
8.3 Immissionsschutz  
Das Plangebiet ist Lärmbelastungen, resultierend aus den angrenzenden geplanten 
sowie vorhandenen Hauptverkehrsstraßen bzw. Wohnsammelstraßen ausgesetzt.  
Hauptimmissionsquellen für das Plangebiet bilden die geplante Umgehungsstraße 
(L585n), die Straße Am Angelkamp (K3) sowie die Hiltr uper Straße (K37). Als weitere 
zu prüfende Lärmquelle ist die am Brandhoveweg vorhandene Sportanlage des VfL 
Wolbeck zu berücksichtigen.  
 
Zur Abschätzung der Immissionssituation wurde ein lärmtechnisches G utachten durch 
ein Fachbüro erstellt.  
 
Das Gutachten kommt zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen:

- Für die Nutzung der Vereinssportanlage ist festzustellen, dass die Immission s-
richtwerte der 18. BIMSchV auch bei Vollauslastung nicht überschritten werde n. 
Insoweit sind aktive Lärmschutzmaßnahmen im Einflussbereich der Sportanlage 
nicht zu bedenken. Mit der Realisierung der geplanten Umgehungsstraße ergibt 
sich darüber hinaus eine Pegelminderung für des Sportlärms um bis zu 8 dB(A).  
 
- Bei freier Schallausb reitung ergibt sich für die nächstgelegene Bebauung zur g e-
planten Umgehungsstraße sowie zur Straße Brandhoveweg/Am Angelkamp eine 
Überschreitung der Planungsrichtpegel der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete 
um bis zu 5 dB(A) tags/nachts.  
 
- Die Einhaltung  der Orientierungswerte tags/nachts ist gewährleistet, wenn entlang 
der geplanten Umgehungsstraße (auf Dammhöhe) eine 2,00 -2,50 m hohe Lär m-
schutzwand in ca. 700,00 m Länge sowie entlang des Bran dhoveweges eine 2,50 
m hohe Lärmschutzwand in 300,00 m Länge e rrichtet wird.  
 
- Nach überschlägiger Ermittlung belaufen sich die Kosten für die vorgenannten a k-
tiven Schutzmaßnahmen auf mindestens 600.000,00  €. Hinzu kommen die Kosten 
in Folge des an die Straßenbauverwaltung zu zahlenden Ablösebetrages für U n-
terhaltungsaufwendungen, da die Lärmschutzwand entlang der geplanten Umg e-
hungsstraße auf dem Grundstück der Straßenbauverwaltung errichtet we rden 
müsste. 
 
- Angesichts der im vertretbaren Rahmen liegenden Orientierungswertüberschre i-
tung von maximal 5 dB(A) empfiehlt der Gutachter, mit passiven Schutzmaßna h-
men zu operieren, die sicherstellen, dass zumutbare Innenraumpegel gewäh rleistet 
sind.  
 
Als passive Sch utzmaßnahmen werden vom Gutachter folgende Festsetzungen em p-
fohlen: 
 
Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung oder 
Nutzungsänderung der Gebäude in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt 
von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende 
Schalldämmmaß gemäß den e rmittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen 
nach DIN 4109 e rfüllt werden. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen 
mit Fenstern in den Bereichen der gekennzeichneten Gebäudefronten  (Lärmpegelb e-
reiche) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Die schallgedämmte Lüftung ist 
nicht erforderlich, wenn zusätzl iche Fenster im gleichen Raum an den Gebäudeseiten 
vorgesehen sind, für die ke ine Lärmpegelbereiche festgesetzt sind.  
 
Den Empfeh lungen des Gutachters kann gefolgt werden, da neben den Kosteng e-
sichtspunkten die Errichtung der diskutierten aktiven Schutzmaßnahmen die Ze r-
schneidungswirkungen des Landschaftsbildes weiter verstärken und zu einer unb e-
friedigenden landschafts - und stadtge stalterischen Gesamtsituation führen würden. 
Des Weiteren g ehen die getroffenen Prognoseannahmen von Maximalbetrachtungen 
aus. So wurde eine zulässige Geschwindigkeit im Zuge der Umgehungsstraße von 
100 km/h für Pkw bzw. 80 km/h für Lkw in Ansatz gebracht.  Soweit die zulässige G e-
schwindigkeit, bedingt durch die Knotenpunkte Am Angelkamp und der Hiltruper Str a-
ße auf 70 km/h begrenzt wird, reduzieren sich die prognostizierten Pegelwerte um 2 
dB(A). 
 
Die Lage des Ballspielplatzes ist innerhalb der geplanten öf fentlichen Grünfl ächen so 
gewählt, dass ein größtmöglicher Abstand zur nächsten Wohnbeba uung hergestellt 
ist. Alternative Standorte kommen innerhalb der vorgesehenen Ausgleichsflächen 
nicht in Frage. Die ermittelte Überschreitung der Immissionsrichtwerte f ür die Ruheze i-
ten der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.BimSchV) für allgemeine Wohngebi e-
te (WA) um max. 1 dB(a) ist toler abel.  
 
Entsprechend den Empfehlungen des Gutachters trifft der Bebauungsplan entspr e-
chende textliche Festsetzungen zum passiven Lä rmschutz. Weitergehende Vorke h-
rungen zur Sicherung verträglicher Immission sverhältnisse sind nicht erforderlich.

8.4 Eingriffe in Natur und Landschaft / Ausgleichsmaßnahmen  
 
Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundene Umgestaltung der inne r-
städtischen Freifläche, der Verlust vorhandener Bioto pstrukturen und die Überbauung, 
bzw. Versiegelung von bisher offenporigen und versickerungsfähigen Bodenflächen, 
stellen einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der 
nach den ei nschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu minimieren, bzw. auszugleichen 
ist.  
Im Rahmen der Bestandsbewertung des Plangebietes wurde eine We rtestufe von 
4,56, bei der landschaftsökologischen Bewertung des Pla nentwurfes eine Wertestufe 
von 4,73 ermittelt. D er Vergleich  bewirkt einen Kompensationsüberschuss, welcher 
demzufolge dazu führt, dass lediglich 73,8 % der festg esetzten Ausgleichsfläche den 
Eingriffen aus dem Bebauungsplan maßnahm ebedingt zuzuweisen ist. Den Eingriffen 
aus der Wohnbebauung sind im Ra hmen der Zuordnungsfestsetzung 70 %, den Ei n-
griffen aus den öffentlichen Verkehrsflächen 30 % der Kompensationsflächen zuz u-
ordnen. 
 
Zu diesem Zweck setzt der Bebauungsplan östlich des Baugebietes und wes tlich der 
geplanten Umgehungsstraße, zwischen dem Bra ndhoveweg im No rden und dem 
Grundstück Twenhövenweg Nr. 37 im Süden, entsprechende Ausgleichsflächen mit 
und ohne Zuordnung fest.  
 
Um die Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen des landschaftsrechtlichen Ve r-
meidungs- bzw. Minimierungsgebotes zu reduz ieren, werden im Bebauungsplan me h-
rere Festsetzungen getroffen.  
In erster Linie sind die Festsetzungen von öffentlichen Grünflächen im zentralen B e-
reich des Bebauungsplanes zu nennen, durch die der wertvolle Gehölzbestand en t-
lang des Wirtschaftsweges (ehe m. Verbindungsweg) gesichert werden kann.  
Die öffentlichen Grünflächen im nördlichen Randbereich des Plangebi etes dienen der 
Verbesserung und Eingliederung des Baugebietes in das Ortsbild. Hier sind umfan g-
reiche Baumbepflanzungen innerhalb eines Grünstrei fens vorgesehen.  
Darüber hinaus trägt die Festsetzung niedriger Grundflächenzahlen (0,3) ebenfalls zur 
Begrenzung von eingriffsintensiver Versiegelung bei.  
 
Das landschaftspflegerische Konzept sieht nahezu für die gesamte Kompensation s-
fläche die Entwickl ung eines naturnahen Gehölzbestandes vor. Im Zuge der Auffor s-
tungsmaßnahmen bleiben die vorhandenen Strukturen erhalten und werden in das 
Gesamtkonzept integriert. Mit dieser Maßnahme werden zusätzlich die zu erwarte n-
den visuellen Beeinträchtigungen, die v on der geplanten Umgehungsstraße auf das 
Baugebiet wirken, abgemildert.  
 
8.5 Umweltverträglichkeit  
Nach dem Artikelgesetz zur Umsetzung der UVP -Änderungsrichtlinie vom 03.08.2001 
unterliegt die Planung keiner UVP -Pflicht. Da die Planung der Überleitungsvorsch rift 
des § 2 33 (1) BauGB unterliegt, wird auch eine Umweltprüfung gem. EAG Bau 2004 
nicht begründet.  
 
9 Flächenbilanz  
 
Plangebietsgröße:  ca. 8,7 ha    = 100 % 
davon: 
Straßenverkehrsflächen  ca. 0,6 ha    =   6,9 %  
Öffentliche Grünflächen  ca. 0,5 ha    =   5,7 %  
Ausgleichsflächen  ca. 2,8 ha    = 32,2 % 
Fläche für die Wasserwirtschaft    ca. 0,3 ha    =   3,5 %  
Bauflächen  ca. 4,5 ha    = 51,7 % 
 
10 Durchführungsmaßnahmen / Kostenschätzung  
Über die zur Durchführung des Bebauungsplanes erforderlichen Bodenordnungsmaßnahme n 
wurden bereits zwischen der Stadt und den betroffenen privaten Grundstückseigentümern ve r-
tragliche Regelungen getroffen.

Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensu mstände der 
im Plangebiet und in seinem Umfeld lebenden  und arbeitenden Menschen zwar auswirken, 
nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersich t-
lich. Ein Sozialplan ist d aher nicht erforderlich.  
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebend en Erschließung s-
aufwandes. Die finanziellen Aufwendungen zur Verwirklichung des B ebauungsplanes werden 
der Stadt die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch die von den Bauherrn zu lei s-
tenden Erschließungs beiträge zum überwiege nden Teil ersetzt werd en.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf 
des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde –  Wohngebiet östlich Twenh övenweg. 
 
Münster, 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anl. 1 -Bürgeranhörung

14684 Zeichen

1 
ANLAGE 1 
zur Vorlage Nr. 901/2005 
  
NIEDERSCHRIFT 
über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 474 
–  Angelmodde –  Wohngebiet östlich Twenhövenweg 
 
Anlass Bürgeranhörung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 474 -
Angelmodde –  Wohngebiet östlich Twenhövenweg 
Stadtbezirk:    Münster –  Südost  
Zeit:     15.03.2005, 18:00 Uhr 
Ort:     Aula der Eichendorffschule, 
     Eichendorfstr. 36, 48167 Münster 
Teilnehmer:    ca. 60 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Herr Markus Lewe 
Vertreter des Stadtplanungsamtes: Herr Ulrich Winter, Herr Eberhard Wilsmann, Frau Vera 
Völker 
 
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßt der Bezirksvorsteher Herr Lewe die anwesenden Bürgerin-
nen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Er erläutert den Zweck der Bürgeran-
hörung und informiert die Anwesenden über den Ablauf der Veranstaltung. 
 
Im Anschluss erläutert Herr Winter den Anlass und den Zeithorizont der Planung. Insbesondere 
verweist er auf den weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens. Nach dieser Bürgeranhörung 
haben die Bürger in der einmonatigen Offenlegung des Bebauungsplanes nochmals die Möglich-
keit, schriftlich Anregungen vorzubringen. 
 
Herr Wilsmann stellt im folgenden die Grundzüge der Planung und des städtebaulichen Entwur-
fes dar: 
 
Zur Arrondierung des Siedlungsrandes des Stadtteils Angelmodde, am östlichen Rand der Sied-
lung am Twenhövenweg gelegen, soll auf ca. 8,7 ha ein neues Wohngebiet mit rund 100 Woh-
nungen entstehen. Für das Bebauungsplangebiet sind, angelehnt an die umgebende Bebauung, 
überwiegend Einfamilienhäuser in 1,5 geschossiger Bauweise geplant. Angrenzend an den 
Twenhövenweg, um die Idee des städtebaulichen ‚Rückgrates‘ zu stärken (Höher-Zonierung zur 
Ortsmitte), ist eine 2,5 geschossige Bebauung mit Einfamilienhäusern angedacht. Den Bedürfnis-
sen von Singles und Zwei-Personen-Haushalten tragen zwei Mehrfamilienhäuser im Zentrum des 
Baugebietes Rechnung. Die großenteils nach Süden ausgerichteten Gebäudekörper eignen sich 
für die Nutzung von Solarenergie. 
 
Die Haupterschließung des Wohngebietes wird durch eine neue Wohnstraße gesichert, die paral-
lel zum Twenhövenweg verläuft. Das Gebiet verfügt über drei verkehrliche Anbindungspunkte: 
die Wohnstraße wird im Norden an den Brandhoveweg und im Süden an zwei Stellen an den 
Twenhövenweg angeschlossen. Der bestehende Wirtschaftsweg, der das Gebiet von Westen 
nach Osten durchmisst, wird in seinen Grundstrukturen erhalten und dient als Fuß- und Radwe-
geverbindung in den Landschaftsraum und zu den Spielbereichen in der neu anzulegenden 
Grünfläche. 
 
Diese bepflanzte Grünfläche, die im Osten das Gebiet gegen die Emissionen der geplanten Um-
gehungsstraße abschirmt, verleiht dem Ortsrand von Angelmodde eine neue Struktur. Darüber 
hinaus bietet sie ausreichend Raum für Ausgleichsmaßnahmen, ein Regenrückhaltebecken und 
einen Spielbereich mit Ballspielplatz. 
 
Außerdem werden die geplanten Wohngebäude durch passive Maßnahmen (Einbau von Schall-
schutzfenstern) vor Emissionen von der geplanten Umgehungsstraße geschützt.

2 
Herr Lewe fordert in der anschließenden Gesprächsrunde die Bürgerinnen und Bürger auf, sich 
zu der vorliegenden Planung zu äußern. 
 
• Ein Bürger stellt die Frage, warum mittig im Wohngebiet zwei große, mehrgeschossige 
Baukörper entstehen und merkt dazu an, dass in der Umgebung des neuen Wohngebietes 
genügend Mehrfamilienhausbebauung vorzufinden sei. 
Herr Winter führt aus, dass es sich bei der Darstellung des Gestaltungsplanes ‚lediglich‘ um einen 
Vorschlag des Stadtplanungsamtes handelt. Zudem betont er, dass es bei Wohngebieten dieser 
Größenordnung den Zielvorstellungen der Stadt entspricht, eine soziale Mischung anzustreben, 
um einer monostrukturellen Entwicklung vorzubeugen. Im übrigen ist die Mehrfamilienhausbe-
bauung in 2,5 geschossiger Bauweise vorgesehen und damit nicht höher als Teile der geplanten 
Einfamilienhausbebauung. 
 
Wiederholt gehen Bürgerinnen und Bürger im Gesprächsverlauf auf die Unverhältnismäßigkeit 
der 2,5 geschossigen Bebauung angrenzend an den bisherigen Siedlungsrand entlang des 
Twenhövenweges ein, mit der das geplante Wohngebiet an die bestehende Bebauung mit frei-
stehenden Einfamilienhäusern anschließt: 
• Eine Bürgerin kritisiert die Höhe der Bebauung, die angrenzend an die Grundstücke entlang 
des Twenhövenweges angedacht ist. Zum einen stelle sich die Bebauung als zu massiert 
da und zum anderen würde den Anliegern des Twenhövenweges dadurch die freie Sicht in 
den Landschaftsraum genommen. 
Herr Wilsmann entgegnet, dass es Entwurfsprinzip war, die Bebauung von Westen nach Osten 
betrachtet in ihrer Höhenentwicklung abfallend zu gestalten, um so den Übergang in den Land-
schaftsraum bewusst zu akzentuieren. 
 
• Gegen diese Argumentation wenden sich mehrere Stimmen aus dem Publikum, die anmer-
ken, dass der Wert des Landschaftsraumes nicht ‚überbetont‘ werden solle aufgrund 
des zukünftig anstehenden (und den Landschaftsraum durchschneidenden) Umgehungsstra-
ßenbaus. Außerdem sollte von den Entwurfsverfassern auch berücksichtigt werden, dass die 
beschriebene gestalterische Ausbildung eines ‚Rückgrates‘ für die neue Siedlung ebenso ü-
ber eine im umgekehrten Sinne gestaffelte Höhenentwicklung der Baukörper erreicht werden 
könne, indem die Geschossigkeit zum Landschaftsraum hin ansteigt und damit eine Ak-
zentuierung des Siedlungsrandes erfolgt. 
• Ein Bürger verweist zudem darauf, dass ein weiterer Effekt dieser ‚Umkehrung‘ die mögliche 
lärmmindernde Wirkung der zweigeschossigen Bauten für die angrenzende eingeschossige 
Bebauung wäre. 
Die Vertreter der Verwaltung sagen zu, diese Überlegungen bei der weiteren Entwicklung des 
Bebauungsplanentwurfes mit einzubeziehen.  
 
• Ein weiterer Bürger verweist auf die hohe Verdichtung des Neubaugebietes. Die an das 
Wohngebiet westlich angrenzende Siedlung sei durch die Großzügigkeit der Grundstücke 
geprägt, die ihm fast doppelt so groß vorkämen wie die im Planentwurf vorgesehene Parzel-
lierung. Ein Stück der bestehenden ‚Wohnkultur‘ Angelmoddes würde durch die Neubebau-
ung beeinträchtigt. 
Die Vertreter der Verwaltung verweisen auf den Angebotscharakter des Entwurfes. Herr Wils-
mann erläutert, dass auf Wunsch der zukünftigen Bewohner auch größere Grundstückszuschnitte 
möglich sind. Herr Winter verweist darüber hinaus auf die allgemeine Entwicklung im Grund-
stücks- und Bodenmarkt, in der kleinere Grundstückzuschnitte von der Bevölkerung gewünscht 
werden, um Eigentum in bezahlbarem Rahmen realisieren können. 
 
• Im Zuge der Diskussion um die 2,5 Geschossigkeit fragt einer der Bürger, wie groß die west-
lich gelegenen Gebäude seien und wie viele Familien ein Haus bewohnen würden. 
• Eine Bürgerin äußert zudem, dass durch die Festsetzung der Geschossigkeit und durch die 
Zweiteilung des westlichen Streifens zwischen Twenhövenweg und neuer Wohnstraße in 
giebel- und traufständige Gebäude der Gestaltungsspielraum der zukünftigen Bauherren 
eingeschränkt würde. 
Herr Wilsmann führt aus, dass eine Wohnfläche zwischen 140 und 160 qm pro Grundstück vor-
gesehen ist und diese Platz für eine Familie und eine Einliegerwohnung bieten würde. Es sollen

3 
zwei unterschiedliche Einfamilienhaustypen angeboten werden (eingeschossig mit maximal 48 
Grad Dachneigung und zweigeschossig mit maximal 30 Grad Dachneigung). Gegen die vom 
Publikum geäußerten Befürchtungen gegen die Höhe der Bebauung betonen die Vertreter des 
Planungsamtes außerdem, dass sich in der Höhenentwicklung der 2,5 geschossige Typ nicht 
wesentlich von dem 1,5 geschossigen Typ unterscheidet (Differenz von rund 1,5 m). 
 
• Ein Bürger äußert mehrere Kritikpunkte hinsichtlich der Frage, warum die Umwandlung des 
Gebietes östlich des Twenhövenweges zur Siedlungsfläche überhaupt in Erwägung ge-
zogen wird: 
• Er empfindet die neue Siedlung nicht als Arrondierung der vorhandenen Sied-
lungsstruktur, sondern eher als ‚zusätzlich aufoktroyierte‘ Siedlung, die einen gestal-
terischen Bruch zur dörflichen Struktur Angelmoddes darstelle. 
• Auch der Bedarf an Wohnbauflächen im Münsteraner Südosten und in Angelmodde 
im speziellen wird von ihm in Frage gestellt. 
• Der Bürger sieht ein ausreichendes Angebot an Wohnbauflächen (z.B. Wolbeck-
Nord). Als Zeichen einer mangelnden Nachfrage seien mehrere Baugebiete, insbe-
sondere in Gremmendorf heranzuziehen, deren Vermarktung bisher eher schleppend 
voranginge. 
• Die Bebauung des Gebietes sei aus seiner Sicht nicht zwingend erforderlich. 
• Zum selben Themenkomplex stellt eine Bürgerin die Frage, auf welchen Grundlagen oder 
Erhebungen die Verwaltung einen Bedarf an Wohnraum festgestellt hätte. 
Herr Winter begründet den Bedarf an Wohnraum folgendermaßen: Die Ausweisung von Wohn-
raum in Münster richtet sich nach dem vom Rat der Stadt beschlossenen ‚Handlungsprogramm 
Wohnen‘. In diesem wird auf den Bedarf an bestimmten Wohnbauflächen, insbesondere an be-
zahlbaren Eigenheimgrundstücken für junge Familien, hingewiesen. Dabei sollen alle Münstera-
ner Stadtteile von der Ausweisung neuer Flächen profitieren und den potenziellen Bauherren 
sollen verschiedene Wahlmöglichkeiten offeriert werden. Die Ausweisung von Wohnbauflächen 
geschieht dabei auch vor dem Hintergrund, der Stadtumlandwanderung junger Familien entge-
genzusteuern. Ein wichtiges kommunales Instrument hierbei ist die Bereitstellung neuer, an den 
Wünschen der Bürgerschaft orientierter Baugebiete. Die Ausweisung und Planaufstellung des 
Wohngebietes Angelmodde –  Twenhövenweg erfolgt entsprechend der vorliegenden parlamenta-
rischen Beschlüsse. 
 
• Zwei Bürger erbitten Auskunft darüber, welcher Bauträger hinter dem Vorhaben steht, wem 
die Flächen gehören und wie sich zukünftig die Eigentumsverhältnisse aufteilen. 
Herr Winter erläutert, dass es sich um eine Angebotsplanung der Stadt handelt. Diese tritt als 
Erschließungsträgerin für das Gebiet auf und vermarktet die in ihrem Eigentum stehenden 
Grundstücke durch das Liegenschaftsamt. Die übrigen Flächen werden durch Dritte vermarktet.  
• Zwei Bürgerinnen erkundigen sich nach der Art der Vergabe der angebotenen Grundstücke. 
Außerdem wird die Frage gestellt, ob in einem bestimmten Zeitfenster nach dem Erwerb ei-
nes Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss. 
Die durchschnittliche Grundstücksgröße gemäß Entwurf  beträgt ca. 450 qm. Voraussichtlich wird 
die Vergabe der städtischen Grundstücke nach den Vergaberichtlinien der Stadt Münster erfol-
gen. Nähere Informationen werden nach Eintritt der Baureife über das Liegenschaftsamt zur Ver-
fügung gestellt. Beim Kauf eines städtischen Grundstücks ist in der Regel eine Frist von maximal 
zwei Jahren bis Baubeginn einzuhalten. 
 
• Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Möglichkeit, den bestehenden Bebauungsplan für 
das an den Twenhövenweg westlich angrenzende Wohngebiet (Bebauungsplan Nr. 357) zu 
überarbeiten. 
Die Möglichkeit einer Änderung des Bebauungsplanes ist im Grundsatz gegeben. Es bestehen 
derzeit keine Bestrebungen, den existierenden Plan zu überarbeiten. 
 
• Eine Anwohnerin äußert die Besorgnis, dass sich die verkehrliche Situation am Twenhö-
venweg aufgrund eines steigenden Verkehrsaufkommens verschlechtern wird: 
• Bereits im heutigen Ausbauzustand sei eine Begegnung zweier Fahrzeuge - erst 
recht, wenn Busverkehr über den Twenhövenweg geleitet wird - kaum möglich.

4 
• Man sollte seitens der Verwaltung beachten, dass der Twenhövenweg von Schulkin-
dern befahren wird und auch den Ansprüchen von Fußgängern und Radfahrern ge-
nügen müsste. 
• Ein Bürger äußert Bedenken dazu, welche Auswirkungen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen 
auf die Kreuzung ‚Uferstraße / Twenhövenweg‘ haben könnte. 
Ein weiterer Ausbau des Twenhövenweges ist zur Zeit nicht beabsichtigt. Zwar ist durch das 
Neubaugebiet ein Anstieg der verkehrlichen Belastung zu erwarten, dieser wird aber in einem 
verträglichen Rahmen bleiben, zumal es zwei Anschlusspunkte in das neue Siedlungsgebiet ge-
ben wird. Nur der Südteil des Neubaugebietes wird über den Twenhövenweg erschlossen, wäh-
rend der gesamte nördliche Abschnitt über den Brandhoveweg erschlossen wird. Die Auswirkun-
gen auf den Knoten ‚Twenhövenweg / Uferstraße‘ werden geprüft. 
 
• Aus dem Publikum kommt im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des Gebie-
tes die Anregung, dass eine Verbindung zum Wolbecker Schulzentrum zu schaffen ist. 
Der mittig durch das Neubaugebiet von Westen nach Osten verlaufende Wirtschaftsweg sei 
ein beliebter und hoch frequentierter Schulweg, der durch den Bau der Umgehungsstraße un-
terbunden würde. 
Herr Lewe betont, dass die Zuständigkeit für den Bau der Umgehungsstraße beim Landesbetrieb 
für Straßenbau liege und dieser Punkt bei dem voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden-
den  Erörterungstermin ergänzend eingewendet werden sollte. 
 
• Auf Wunsch eines Bürgers soll der Zusammenhang zwischen der Wohngebietsplanung 
und dem Bau der Umgehungsstraße dargestellt werden. Es wird die Befürchtung geäußert, 
dass –  sollte der Bau der Umgehungsstraße nicht erfolgen –  der Landschaftsraum unnötig 
durch das Neubaugebiet in Anspruch genommen werde. 
Die angesprochenen Planungen sind verfahrensrechtlich unabhängig voneinander zu sehen. 
Herr Lewe fügt hinzu, dass eine Spekulation über einen möglichen Nicht-Bau der Umgehungs-
straße nicht realistisch ist: Das Planfeststellungsverfahren ist bereits auf den Weg gebracht, le-
diglich der zeitliche Horizont der Realisierung ist noch nicht festgezurrt.  
• Im Rahmen dieser Diskussion bemerkt eine Bürgerin, dass das Wohnen auf den Grundstü-
cken nahe der Umgehungsstraße unverträglich sei. 
Es wird darauf hingewiesen, dass ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten 
passive Schallschutzmaßnahmen empfiehlt, die in der Planung entsprechend berücksichtigt wer-
den. 
 
• Zwei Bürger sprechen die Problematik der fehlenden Versorgungseinrichtungen in An-
gelmodde an. 
Herr Lewe äußert die Hoffnung, dass im Rahmen eines ‚Schubes‘, der durch das neue Baugebiet 
entstehen könnte, Überlegungen zu einer Verbesserung der Nahversorgungssituation im Stadtteil 
eine realistischere Grundlage erhalten könnten. 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen beendet Herr Lewe die Veranstaltung mit 
Dank an alle Anwesenden gegen 20 Uhr. Herr Winter bietet abschließend an, dass interessierte 
Bürger die Pläne im Stadthaus 3 jederzeit erneut einsehen können und die Vertreter des Pla-
nungsamtes weiterhin für Rückfragen zur Verfügung stehen. 
 
__________________       _______________ 
Bezirksvorsteher        Protokollführerin 
Markus Lewe         Vera Völker

Beratungsverlauf (2)

24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 474 (amtlicher Umring) amtlich
  • Uferstraße
  • Gallitzinstraße
  • Twenhövenweg 1
  • Brandhoveweg
  • Am Angelkamp
  • Umgehungsstraße
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 474

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0901/2005
Typ
Vorlage
Datum
14.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37