2344/2018
Sachstand Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 04.09.2018 2344/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Sportausschuss 18.09.2018 Sachstand Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock Die Sportverwaltung teilt zum Sachstand der Sportanlage Kendenicher Straße in Köln- Zollstock folgendes mit: Bereits im September 2017 wurde der Sportausschuss (Vorlagen-Nummer 2767/2017) über die Lärmproblematik und die stark eingeschränkten Nutzungszeiten am Wochenende auf Grundlage des Lärmschutzgutachtens (Vorentwurf) informiert. Im November 2017 wurde, nach Erörterung weiterer Möglichkeiten zur Erhöhung der Nutzungszeiten, das Lärmgutachten überarbeitet und dem Sportamt vorgelegt. Die hieraus resultierenden Nutzungszeiten stellen sich wie folgt dar: 1. Trainingsbetrieb von Montag bis Freitag in den Tages- sowie in den Ruhezeiten am Mittag und Abend uneingeschränkt möglich (8:00-22:00 Uhr) 2. Samstag: 270 min (3 Spiele) 3. Sonntag: 200 min (2 Spiele) Nach erfolgter Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde wurde das Gutachten an die Bezirksregierung als übergeordnete Behörde weitergeleitet. Die Stellungnahme der Bezirksregierung ging Ende Dezember 2017 beim Sportamt ein und beinhal- tete die Forderung nach Überarbeitung und Ergänzung des Lärmschutzgutachtens. Die Verwaltung versucht nun, seit Eingang des Lärmgutachtens im November 2017, Lösungen und Möglichkeiten zu finden, um die Spielzeiten am Wochenende zu erhöhen und diese in die erforderli- che Überarbeitung des Lärmgutachtens einfließen zu lassen. Hierzu fanden seit Januar 2018 diverse Termine mit den Vereinen (Rot-Weiß Köln-Zollstock e.V., Armina 09), Vertretern vom Umweltamt, Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt sowie weiteren Sach- verständigen in Bezug auf Lärmimmissionen statt. Den Abschluss der Gespräche bildete die am 27.08.2018 stattgefundene Besprechung mit einem Vertreter der Bezirksregierung. Keines der Gespräche war hinsichtlich der Lärmschutzproblematik auf der Sportanlage Kendenicher Straße und der daraus resultierenden Betriebszeiteneinschränkung an Samstagen und Sonntagen zielführend. Das Resultat aus dem abschließenden Gespräch stellt sich nun wie folgt dar: 1. Das Lärmgutachten wird nun, wie von der Bezirksregierung im Dezember 2017 empfohlen, 2 umgehend vom externen Lärmschutzgutachter überarbeitet, um den Bau der Sportanlage nicht weiter hinauszuzögern. Dieses Gutachten wird den Bauantragsunterlagen mit den ein- geschränkten Betriebszeiten beigefügt. Der Verein wird über die Beschränkungen informiert. Das Gutachterbüro wurde seitens der Unteren Immissionsbehörde mit den Ergänzungen und der Überarbeitung bereits im März/ April 2018 weiterbeauftragt. 2. Die im Planungsbeschluss vorgesehene Mitnutzung der Anlage durch den Sportverein Arminia 09 stellt nach Aussagen der Bezirksregierung eine wesentliche Nutzungsausweitung/ Ände- rung dar und würde zur Folge haben, dass der Altanlagenbonus (hierbei werden Sportanla- gen, welche vor 1991 errichtet wurden, privilegiert; die Immissionsrichtwerte dürfen an den maßgeblichen Immissionsorten um weniger als 5 db(A) überschritten werden) entfällt. Das würde eine weitere Reduzierung der Nutzungszeiten nach sich ziehen, was die Generalsanie- rung der Sportanlage aus wirtschaftlicher Sicht in Frage stellen würde. In den Gesprächen mit den Vereinen Rot-Weiß Köln-Zollstock und Arminia 09 wurde seitens der Arminia 09 auch bereits geäußert, dass eine Mitnutzung der Sportanlage Kendenicher Straße nicht favorisiert wird. 3. Es ist seitens der Verwaltung geplant, ein Jahr nach Fertigstellung der Sportanlage ein weite- res Lärmgutachten in Auftrag zu geben, in dem die tatsächlich auftretenden Lärmpegel ge- messen werden, in der Hoffnung, daraufhin eine Betriebszeitenerhöhung bei der Bauaufsicht zu beantragen. Bis dahin muss der Verein in Zusammenarbeit mit dem Sportamt versuchen, Meisterschafts- spiele, welche über die zugestandene Nutzungszeit hinausgehen, auf umliegenden Sportan- lagen abzufangen. Seitens des Vereins wurde bereits signalisiert, dass er sich mit den Nut- zungszeiten arrangieren wird, wenn es nun zeitnah mit der Generalsanierung der Sportanlage vorangeht. Der Zeitplan für die Genehmigungsplanung und die Erstellung des Bauantrages sieht folgen- dermaßen aus: Nach der Überarbeitung des Gutachtens, welches voraussichtlich eine Erhöhung der bereits vorge- sehenen Lärmschutzwand beinhaltet, müssen zahlreiche Genehmigungspläne (Lageplan, Schnitte, Detailzeichnungen) angepasst sowie erforderliche Baupläne für die Lärmschutzwand angefragt bzw. selbst erstellt werden. Alle weiteren Unterlagen, welche für den Bauantrag relevant sind, wurden bereits erstellt und bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden eingereicht. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) sowie die Artenschutzprüfung Stufe I sind abge- schlossen. Im Mai 2018 wurde die Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes im Landschaftsbeirat erteilt. Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wurde ebenfalls im Juli 2018 eingereicht. Auf eine Rück- meldung wird noch gewartet. Es ist davon auszugehen, dass der Bauantrag Ende des Jahres 2018 eingereicht werden kann. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2344/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.09.2018
- Erstellt
- 16.07.2018 09:35