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2344/2018

Sachstand Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock

Mitteilung Ausschuss 04.09.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.09.2018, TOP 6.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5331 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer  04.09.2018 
 2344/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
Sportausschuss 18.09.2018 
 
Sachstand Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-Zollstock 
Die Sportverwaltung teilt zum Sachstand der Sportanlage Kendenicher Straße in Köln-
Zollstock folgendes mit: 
 
Bereits im September 2017 wurde der Sportausschuss (Vorlagen-Nummer 2767/2017) über die 
Lärmproblematik und die stark eingeschränkten Nutzungszeiten am Wochenende auf Grundlage des 
Lärmschutzgutachtens (Vorentwurf) informiert.  
 
Im November 2017 wurde, nach Erörterung weiterer Möglichkeiten zur Erhöhung der Nutzungszeiten, 
das Lärmgutachten überarbeitet und dem Sportamt vorgelegt. 
 
Die hieraus resultierenden Nutzungszeiten stellen sich wie folgt dar: 
 
1. Trainingsbetrieb von Montag bis Freitag in den Tages- sowie in den Ruhezeiten am Mittag 
und Abend uneingeschränkt möglich (8:00-22:00 Uhr) 
2. Samstag: 270 min (3 Spiele) 
3. Sonntag: 200 min (2 Spiele) 
 
Nach erfolgter Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde wurde das Gutachten an die 
Bezirksregierung als übergeordnete Behörde weitergeleitet.  
Die Stellungnahme der Bezirksregierung ging Ende Dezember 2017 beim Sportamt ein und beinhal-
tete die Forderung nach Überarbeitung und Ergänzung des Lärmschutzgutachtens.  
 
Die Verwaltung versucht nun, seit Eingang des Lärmgutachtens im November 2017, Lösungen und 
Möglichkeiten zu finden, um die Spielzeiten am Wochenende zu erhöhen und diese in die erforderli-
che Überarbeitung des Lärmgutachtens einfließen zu lassen. 
Hierzu fanden seit Januar 2018 diverse Termine mit den Vereinen (Rot-Weiß Köln-Zollstock e.V., 
Armina 09), Vertretern vom Umweltamt, Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt sowie weiteren Sach-
verständigen in Bezug auf Lärmimmissionen statt. Den Abschluss der Gespräche bildete die am 
27.08.2018 stattgefundene Besprechung mit einem Vertreter der Bezirksregierung. 
Keines der Gespräche war hinsichtlich der Lärmschutzproblematik auf der Sportanlage Kendenicher 
Straße und der daraus resultierenden Betriebszeiteneinschränkung an Samstagen und Sonntagen 
zielführend. 
 
Das Resultat aus dem abschließenden Gespräch stellt sich nun wie folgt dar: 
 
1. Das Lärmgutachten wird nun, wie von der Bezirksregierung im Dezember 2017 empfohlen,

2 
 
umgehend vom externen Lärmschutzgutachter überarbeitet, um den Bau der Sportanlage 
nicht weiter hinauszuzögern. Dieses Gutachten wird den Bauantragsunterlagen mit den ein-
geschränkten Betriebszeiten beigefügt. Der Verein wird über die Beschränkungen informiert. 
Das Gutachterbüro wurde seitens der Unteren Immissionsbehörde mit den Ergänzungen und 
der Überarbeitung bereits im März/ April 2018 weiterbeauftragt. 
 
2. Die im Planungsbeschluss vorgesehene Mitnutzung der Anlage durch den Sportverein Arminia 
09 stellt nach Aussagen der Bezirksregierung eine wesentliche Nutzungsausweitung/ Ände-
rung dar und würde zur Folge haben, dass der Altanlagenbonus (hierbei werden Sportanla-
gen, welche vor 1991 errichtet wurden, privilegiert; die Immissionsrichtwerte dürfen an den 
maßgeblichen Immissionsorten um weniger als 5 db(A) überschritten werden) entfällt. Das 
würde eine weitere Reduzierung der Nutzungszeiten nach sich ziehen, was die Generalsanie-
rung der Sportanlage aus wirtschaftlicher Sicht in Frage stellen würde. 
In den Gesprächen mit den Vereinen Rot-Weiß Köln-Zollstock und Arminia 09 wurde seitens 
der Arminia 09 auch bereits geäußert, dass eine Mitnutzung der Sportanlage Kendenicher 
Straße nicht favorisiert wird. 
 
3. Es ist seitens der Verwaltung geplant, ein Jahr nach Fertigstellung der Sportanlage ein weite-
res Lärmgutachten in Auftrag zu geben, in dem die tatsächlich auftretenden Lärmpegel ge-
messen werden, in der Hoffnung, daraufhin eine Betriebszeitenerhöhung bei der Bauaufsicht 
zu beantragen. 
Bis dahin muss der Verein in Zusammenarbeit mit dem Sportamt versuchen, Meisterschafts-
spiele, welche über die zugestandene Nutzungszeit hinausgehen, auf umliegenden Sportan-
lagen abzufangen. Seitens des Vereins wurde bereits signalisiert, dass er sich mit den Nut-
zungszeiten arrangieren wird, wenn es nun zeitnah mit der Generalsanierung der Sportanlage 
vorangeht. 
 
Der Zeitplan für die Genehmigungsplanung und die Erstellung des Bauantrages sieht folgen-
dermaßen aus: 
 
Nach der Überarbeitung des Gutachtens, welches voraussichtlich eine Erhöhung der bereits vorge-
sehenen Lärmschutzwand beinhaltet, müssen zahlreiche Genehmigungspläne (Lageplan, Schnitte, 
Detailzeichnungen) angepasst sowie erforderliche Baupläne für die Lärmschutzwand angefragt bzw. 
selbst erstellt werden. 
 
Alle weiteren Unterlagen, welche für den Bauantrag relevant sind, wurden bereits erstellt und bei den 
jeweiligen Genehmigungsbehörden eingereicht. 
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) sowie die Artenschutzprüfung Stufe I sind abge-
schlossen. Im Mai 2018 wurde die Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes im 
Landschaftsbeirat erteilt. 
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wurde ebenfalls im Juli 2018 eingereicht. Auf eine Rück-
meldung wird noch gewartet. 
 
Es ist davon auszugehen, dass der Bauantrag Ende des Jahres 2018 eingereicht werden kann. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2018 Sportausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2344/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.09.2018
Erstellt
16.07.2018 09:35