V/1035/2004
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerscha
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2005/2006 Beratungsfolge 18.01.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 09.02.2005 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag Sachentscheidung 1. Errichtung von Bildungsgängen Gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) werden zum 01.08.2005 (Beginn des Schuljahres 2005/2006) folgende Bildungsgänge errichtet: 1.1 Hansaschule Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin und Fachhochschulreife, Fachrichtung Betriebswirtschaft (Anlage C 3 der APO-BK) 1.2 Ludwig-Erhard-Schule Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin/staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent und allg. Hochschulreife (Anlage D 12 der APO-BK) Kosten/Folgekosten Mittelbereitstellung/Finanzierung 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass • durch die Errichtung der Bildungsgänge keine Investitionskosten entstehen, Vorlagen-Nr.: V/1035/2004 Auskunft erteilt: Frau Dr. Tölle, Herr Woltering Ruf: 492 40 70 E-Mail: Bildung@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - • durch die Erweiterung des Bildungsangebotes in nicht genau bestimmbarer Höhe - zusätzliche Schülerfahrkosten und - Kosten für Lernmittel anfallen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für Schülerfahrkosten sowie die Lernmittel werden aus den zur Verfügung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert. Befristung Die Bildungsgänge werden zunächst zeitlich befristet für die Dauer von fünf Jahren einge- richtet. Nach Auswertung einer kontinuierlichen Verbleibstudie wird über die Fortsetzung der Angebote entschieden. Sachverhalt: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen Über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer öffentlichen Schule, für die nicht das Land Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 8 Abs. 1 Schulverwaltungsgesetz – SchVG). Als Änderung einer Schule ist u.a. auch der Ausbau einer bestehenden Schule zu verstehen (vgl. § 8 Abs. 4 SchVG). Es handelt sich somit um einen Ausbau der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft, wenn die unter 1.1 und 1.2 dargestellten Bildungsgänge zum 01.08.2005 errichtet werden. Der Runderlass „Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden Schulen und Berufskollegs“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 06.05.1997 stellt die zwingenden Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und Änderung von Schulen im Einzelfall dar. Hierdurch werden die Genehmigungsvoraussetzungen präzisiert und nicht die Entscheidungskompetenz des Schulträgers eingeschränkt. 1.2 Zuständigkeiten Der Rat kann u.a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Ein- schränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – nicht übertragen. Da es sich bei einem Berufskolleg um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der Stadt Münster für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 8 Abs. 2 SchVG). Nach § 1 der Verordnung über schulrechtliche Zuständigkeiten (ZustVO- SchulR) ist die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Schulmitwirkungsgesetz -SchMG). - 3 - 2. Anlass Die Hansaschule und die Ludwig-Erhard-Schule haben je einen Vorschlag zur Errichtung eines neuen Bildungsganges unterbreitet. Weitere Anträge der städtischen Berufskollegs liegen nicht vor. Parallel zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans III werden Bildungsgänge zur weiteren Profilierung der Berufskollegs eingerichtet. 3. Zu den Beschlussvorschlägen 1.1 und 1.2 und 2 3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge 3.1.1 Hansaschule Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent/staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin und Fachhochschulreife, Fachrichtung Betriebswirtschaft (Anlage C 3 der APO-BK) Zielgruppe dieses Bildungsganges sind Menschen mit Fachoberschulreife, die sowohl die Fachhochschulreife erwerben und gleichzeitig eine Berufsausbildung erhalten möchten. Der Bildungsgang dauert drei Jahre einschließlich jeweils mind. 8 Wochen Praktikum in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Es wird der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r kaufmänni- sche/r Assistent/in“ und die Fachhochschulreife vermittelt. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 10.11.2004 zuge- stimmt. Seit dem 01.08.2004 ist dieser Bildungsgang bereits in der Fachrichtung Informationsver- arbeitung mit 25 Schüler/innen eingerichtet (vgl. Vorlage V/0901/2003). 3.1.2 Ludwig-Erhard-Schule Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin/staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent und allg. Hochschulreife (Anlage D 12 der APO-BK) Zielgruppe dieses Bildungsganges sind Jugendliche, die das Abitur erwerben und gleich- zeitig eine Berufsausbildung erhalten möchten. Diese Kombination wird in Münster bereits an mehreren Berufskollegs mit untersch iedlicher Akzentuierung angeboten. Zugangsvor- aussetzung ist der Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife - mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder Versetzung in die Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe. Dieser Bildungsgang vermittelt eine gehobene Allgemeinbildung, eine Be- rufsausbildung und fördert die Studierfähigkeit. In der Klasse 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen absolviert. Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitendes Betriebspraktikum von zwölf Wochen mit 30 Stunden Betriebsanteil und 8 Stunden Unterricht in der Schule (Schulunterricht ggf. auch als Block). Die Stundentafel des Bildungsganges D12 stimmt wesentlich mit der Stundentafel des Bil- dungsganges ‚Wirtschaftswissenschaften‘, Allg. Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) überein. Für die Akzentuierung „Betriebsorganisation“ müssen die Fächer Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik durchgängig belegt werden. Der erste Leistungskurs ist Mathematik - 4 - oder Englisch und das 2. Prüfungsfach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen. Für die Akzentuierung „Europäischer Binnenhandel mit Vorbereitung auf die auf die Fremd- sprachenkorrespondenten-Prüfung“ ist Englisch als erstes sowie Prüfungsfach Betriebs- wirtschaftslehre mit Rechnungswesen als 2. Leistungsfach zu wählen, darüber hinaus durchgängig die Fächer Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkt Europa) sowie Übersetzung und Korrespondenz. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben bereits in ihrer Sitzung am 11.11.1998 zugestimmt und das Errichtungsvorhaben in der Sitzung am 02.11.2004 erneut bestätigt. 3.2 Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der Institutionen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Nach- barkreise und der Stadt Rheine erbeten. 3.2.1 Stellungnahmen der Institutionen Am 10.11.2004 hat das Amt für Schule und Weiterbildung der Agentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen die Errichtungsvorhaben der städtischen Berufskollegs mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. 3.2.1.1 Stellungnahme der Agentur für Arbeit in Münster Die Agentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass in der Dienstbesprechung der Berufsberatung am 12.11.2004 die Errichtungsvorhaben der Stadt Münster kritisch diskutiert wurden. Folgende Argumente wurden mitgeteilt: • „Die arbeitsmarktliche Verwertbarkeit ist gering. • Die Bildungsgänge sind im Vergleich zu einer qualifizierten Ausbildung im dualen System nicht konkurrenzfähig. • Der Bildungsgang „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin/staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent und allg. Hochschulreife“ sollte vor dem Hintergrund der Veränderung gesehen werden, dass das Abitur nach 12 Jahren erworben werden kann • In vielen Fällen führt der Besuch der Bildungsgänge zu einer Schulzeitverlängerung. Häufiger wäre ein Besuch der zweijährigen Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ratsamer. • Die Bildungsgänge schließen nicht mit einer Kammerprüfung ab. • Es gibt keine Fördermöglichkeiten nach dem SGB III. • Absolventen der Bildungsgänge treten ggf. in Konkurrenz zu anderen Bewerbern um eine betriebliche Ausbildungsstelle (Verdrängungseffekt).“ 3.2.1.2 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Im Schreiben vom 09.12.2004 übermittelte die IHK Nord Westfalen ihre Stellungnahme. Zunächst wird auf die Position in der Vergangenheit hingewiesen, wonach (...) „Berufsaus- bildungen nach Landesrecht weiterhin nur dann für sinnvoll“ erachtet werden, „wenn sie ei- ne berufliche Qualifizierung ermöglichen, für die das duale System keine Ausbildung vor- sieht, und wenn sich für ihre Absolventen tatsächlich Berufschancen eröffnen. Daran ändert auch die derzeit angespannte Ausbildungssituation nichts.“ „Zum einen haben die Konsenspartner im Ausbildungskonsens vereinbart, jedem unver- sorgten Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten.“ (...) „Andererseits haben die schulisch ausgebildeten Assistenten nach unseren Beobachtungen ganz schlechte Ar- - 5 - beitsmarktchancen. Wenn sie nicht ein Studium wählen, streben sie regelmäßig noch in ei- ne betriebliche Ausbildung.“ (...) „Um temporäre Entlastungseffekte am Ausbildungsmarkt zu erreichen, sollte man besser auch in den Berufskollegs auf kürzere berufsvorbereitende Maßnahmen setzen.“ „Um sich ein realistisches Bild der tatsächlichen Situation zu verschaffen, würden wir es sehr begrüßen, wenn vor der Ausweitung der Bildungsgänge eine Studie über Chancen, Perspektiven und das Übergangsverhalten der Absolventen initiiert und umgesetzt würde. (...) Wir wären gern bereit, daran mitzuwirken.“ „Die geplante Änderung des Berufsbildungsgesetzes sollte in diesem Zusammenhang auch mitgesehen werden.“ 3.2.2 Stellungnahmen der Nachbarkreise und der Stadt Rheine Am 10.11.2004 hat das Amt für Schule und Weiterbildung den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine die Errichtungsvorhaben der städtischen Berufskollegs mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten Seitens der Kreise Borken, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten. Der Kreis Coesfeld hat keine Bedenken gegen die Errichtung des Bildungsganges „Staat- lich geprüfter kaufmännischer Assistent/staat lich geprüfte kaufmännische Assistentin und Fachhochschulreife, Fachrichtung Betriebswirtschaft“. Gegen die Errichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte kaufmännische Assisten- tin/staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent und allg. Hochschulreife“ werden keine Be- denken erhoben, „wenn sichergestellt ist, dass im Grundsatz in den Bildungsgang keine Schüler/innen aus dem Kreis Coesfeld aufgenommen werden.“ Hintergrund ist, dass dieser Bildungsgang zum 01.08.2004 am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld ein- gerichtet worden ist und auf Dauer weitergeführt werden soll. 3.2.3 Stellungnahme der Bezirksregierung Die Errichtungsvorhaben der Schulen wurden am 27.10.2004 mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Bei der schulfachlichen Stellungnahme wurden u.a. die Ausbildungsmarktlage, die Schul- entwicklung der Berufskollegs, die Angebotssituation in den Umlandkreisen und in der Stadt Münster sowie das Schülerwahlverhalten berücksichtigt. Im Gesamtergebnis unter Würdigung vieler Wirkungszusammenhänge befürwortet die Be- zirksregierung Münster die Errichtung der unter 1.1 und 1.2 genannten Bildungsgänge. Mit Blick auf die angespannte Ausbildungs- und Arbeitsmarktlage müsse trotz einiger grundsätzlicher Bedenken (Verlängerung der Schulzeit, Verwertbarkeit der Assistentenaus- bildungsgänge) das Angebot der Berufskollegs zumindest befristet ausgeweitet werden. 3.2.4 Stellungnahme des Arbeitskreises „Weiterentwicklung der Berufskollegs“ Der Arbeitskreis „Weiterentwicklung der Berufskollegs“, der sich zusammensetzt aus Spre- chern der im Rat vertretenen Fraktionen und Vertretern des Amtes für Schule und Weiter- bildung, hat nach der Konstituierung der politischen Gremien im November 2004 noch nicht tagen können. Eine Anfrage an die Ratsfraktion zur Neubesetzung des Arbeitskreises ist in Bearbeitung. - 6 - Vor einem Jahr hat der Arbeitskreis angesichts der angespannten Lage auf dem Ausbil- dungs- und Arbeitsmarkt die Notwendigkeit gesehen, die Angebote der Berufskollegs in auch um Bildungsgänge mit einem Abschluss nach Landesrecht auszuweiten. 3.2.5 Bewertung durch die Verwaltung 3.2.5.1 Empfehlung zu den Errichtungsanträgen 1.1 – 1.2 Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Rat nach Würdigung und Bewertung der Stellungnahmen der Umlandkreise und der Institutionen die Errichtung der unter Beschlusspunkt 1.1 und 1.2 aufgelisteten Bildungsgänge zum Be- schluss vor. Folgende Argumente sprechen für die Errichtung der Bildungsgänge: • Bei steigender Zahl von Absolvent/innen der Sekundarstufe I und gleichzeitig nicht steigender Zahl von Ausbildungsplatzangeboten müssen öffentliche Berufskollegs für eine Übergangszeit kompensatorische Angebote machen. • Die hohen Abschlüsse der vorgeschlagenen Bildungsgänge entsprechen den Inte- ressen der Zielgruppe ebenso wie den steigenden Anforderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes. • Doppelqualifizierende Bildungsgänge können in Zeiten unsicherer Perspektiven mehrere Alternativwege offen halten. • Die Berufskollegs der Stadt Münster werden in ihrem Profil gestärkt. Die Argumente für die Einrichtung der beiden Bildungsgänge sind stark an der aktuellen Ausbildungsmarktlage orientiert. Um möglichen Veränderungen des Ausbildungsmarktes Rechnung tragen zu können, werden die Bildungsgänge zunächst befristet für die Dauer von fünf Jahren, also bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 eingerichtet. Im Herbst 2009 legt die Verwaltung die Auswertung einer Verbleibstudie vor, die die Übergangsquo- ten in den 1. Arbeitsmarkt kontinuierlich darstellt. Auf dieser Grundlage wird über die Fort- setzung des Angebots ab dem Schuljahr 2010/2011 entschieden. 3.2.5.2 Bewertung der Stellungnahmen der Institutionen Die in der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und die Agen- tur für Arbeit formulierten Bedenken beziehen sich primär auf die Kritik, dass wegen der mangelnden Verwertbarkeit der erworbenen Bildungsabschlüsse – insbesondere die Aus- bildung nach Landesrecht- die Dauer und auch die Existenz der doppelqualifizierenden Bil- dungsgänge nicht zu rechtfertigen ist. Es wird vorgeschlagen, in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Nord Westfa- len und der Agentur für Arbeit ein Instrument zu entwickeln, dass Auskunft über den Verbleib der Absolvent/innen der schulischen Berufsausbildungen geben kann (Verbleib- studien). 3.3 Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzie- rung 3.3.1 Räumliche Ausstattung Die vorhandenen Raumkapazitäten in der Hansaschule und der Ludwig-Erhard-Schule sind ausreichend, um die Bildungsgänge einzurichten. Durch diese Einrichtungen entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. - 7 - 3.3.2 Sachausstattung Die erforderlichen Sachausstattungen sind vorhanden und die bestehende Infrastruktur der Hansaschule und der Ludwig-Erhard-Schule ermöglicht ohne zusätzliche Investitionskosten im Bereich der Sachausstattung, die Bildungsgänge nach Ziffer 1.1 und 1.2 einzurichten. 3.3.3 Schülerfahrkosten Schülerinnen und Schüler der unter 1.1 und 1.2 dargestellten Bildungsgänge haben nach Vorliegen der Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten von maximal 100 € pro Monat je Schüler/ -in. Konkrete Angaben über die durch die Errichtungsvorhaben zusätzlich entstehenden Schülerfahrkos- ten können nicht gemacht werden, da sich nicht genau prognostizieren lässt, wie sich das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler darstellt. 3.3.4 Lernmittel Für Schülerinnen und Schüler in den unter Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Bildungsgängen sind nach § 3 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 3 Abs. 1 Lernmittelfreiheitsgesetz Lernmittel in Höhe von 234 € in der dreijährigen Berufs- fachschule vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden laufenden Haushaltsmit- tel. Mit der Reform des Lernmittelfreiheitsgesetzes (LFG) ist der Eigenanteil von 33 % auf 49 % angehoben worden. Schüler/innen der Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungs- vergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungs- gesetz, dem Berufsausbildungsförderungsgesetz oder vergleichbarer Vorschriften erhalten, sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. 4. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster den Errichtungsvorschlägen zustimmt, wird die Verwal- tung die Beschlusspunkte 1.1 und 1.2 der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. I. V. gez. Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1035/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.12.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37