2974/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1227/2025) in der BV 2 betreffend: Gehwegparkverbot Bornheimer- und Alfter Str. in Köln-Zollstock
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4445 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 2974/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1227/2025) in der BV 2 betreffend: Gehwegparkverbot Bornheimer- und Alfter Str. in Köln-Zollstock Mit Anfrage AN/1227/2025 vom 08.09.2025 bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum erfolgt diese Maßnahme jetzt, wenn die gleiche Situation jahrelang ge- duldet war? Antwort der Verwaltung: Bereits im Frühjahr 2025 wurde die Verwaltung durch Anwohnende der Alfterstraße auf die problematische Situation hinsichtlich der dortigen Befahrbarkeit hingewiesen. Grundsätzlich ist die Verwaltung in der Pflicht, in allen öffentlichen Straßen im Stadtgebiet eine Mindestbreite der Fahrgasse sicherzustellen, insbesondere für Einsatz- und Rettungs- kräfte. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen - unabhängig von der Beschilderung - verbo- ten. Diese Vorschrift gilt für alle Fahrzeugführenden. Eine enge Straßenstelle muss dabei nicht speziell gekennzeichnet sein. Eine Straßenstelle gilt als eng, wenn der verbleibende Durchfahrtsraum für ein Fahrzeug mit höchstzulässiger Breite zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 50 cm nicht ausreicht. Nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beträgt die zulässige Fahrzeugbreite 2,55 m, so- mit ergibt sich eine Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m. Daher wurde im August 2025 eine Anfahrprobe in der Alfterstraße / Bornheimer Straße durch- geführt. Ziel war die Überprüfung, ob Großfahrzeuge der Feuerwehr die Straße ungehindert befahren können. Aufgrund der Abstellsituation der Fahrzeuge war die Durchfahrbreite stark eingeschränkt, sodass die Straße lediglich mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden konnte. Für die Straßenlänge nahm die Befahrung dadurch unverhältnismäßig viel Zeit in An- spruch. 2. Wieso erfolgt die Kommunikation dazu nur per Handzettel und warum hat man nicht versucht in einem Gespräch mit den Anwohnenden nach einer Lösung zu suchen? Antwort der Verwaltung: Im Nachgang zu der durchgeführten Anfahrtsprobe wurde seitens des Verkehrsdienstes mit- tels entsprechender Hinweiszettel auf die beabsichtigte Ahndung des Gehwegparkens (wie im Übrigen stadtweit üblich) hingewiesen. Die fortlaufende Überprüfung derartiger Situationen ist wesentlicher Bestandteil der täglichen 2 Arbeit des Verkehrsdienstes. Zurzeit wird parallel von den zuständigen Kolleg*innen erarbei- tet, wie eine Kommunikation, insbesondere eine Information zu alternativen Abstellmöglichkei- ten, verbessert werden kann. 3. Gibt es die Möglichkeit dort Gehwegparken anzuordnen oder andere Alternati- ven um die Stellplätze möglichst zu erhalten? Antwort der Verwaltung: Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Beschluss zum „Masterplan Parken“ (AN/2635/2021) festgelegt, dass zur Herstellung der Barrierefreiheit kein Parken auf dem Gehweg angeordnet werden soll, wenn auf dem Gehweg weniger als 2 m für den Fußverkehr verbleiben. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass Verstöße gegen die Mindestgehwegbreite von 1,80 m beim Gehwegparken künftig grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden sol- len. 4. Fall dies nicht möglich ist, könnte in der Nähe zusätzlicher Parkraum als Alterna- tive geschaffen und bis dahin die Maßnahme verschoben werden? Antwort der Verwaltung: Die Stadtverwaltung hat am 1. September 2025 die großen Vertreter des Lebensmitteleinzel- handels das Thema „Supermarktparken“ zum Runden Tisch eingeladen. Die größten Vertreter*innen des Lebensmitteleinzelhandels haben am Runden Tisch teilge- nommen und stehen der Idee zur Mehrfachnutzung von Parkplätzen positiv gegenüber. Alle Teilnehmer*innen des Runden Tischen haben Interesse am Konzept gezeigt und wollen nun prüfen, inwieweit welche ihrer Standorte hierfür in Frage kommen könnten. Ebenfalls wurden erste Schritte unternommen, um zu prüfen, wie städtische Parkflächen auch für Anwohnende freigegeben und genutzt werden können. Derzeit wird geprüft, welche Flä- chen sich innerhalb der Verwaltung eignen und wie diese am besten für die Mehrfachnutzung genutzt werden können. Allerdings sind hier einige rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2974/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.11.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 10:49