V/0773/2006
Radweg Rosenstraße
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Anlage 1 Antrag Rosenstraße
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21.03.2006 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN „Fahrradweges an der Rosenstraße wieder herstellen!“ Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: Der im Zuge des Neubaus der Diözesanbibliothek an der Rosenstraße entfallene Radweg wird wieder hergestellt. Begründung: Die Straßenfläche der „Rosenstraße“ ist aufgrund der parkenden Autos sehr schmal. Zudem wird die Straße vom ÖPNV stark frequentiert. Diese Enge auf der Fahrbahn kann zu gefährlichen Situationen besonders für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen — die entgegen der Einbahnstraße fahren - führen. Auf der Höhe gegenüber der Diözesanbibliothek wurde ein überdimensionierter Fußgängerweg gebaut. Dieser wird bereits jetzt von den FahrradfahrerInnen genutzt. Obwohl die Straßenverkehrsordnung keinen Fahrradweg in einer Tempo-30-Zone vorsieht, wird die Verwaltung gebeten, aus sicherheitstechnischen Gründen einen Radweg an dieser Stelle herzustellen. Dies könnte kostengünstig durch eine farbliche Markierung geschehen. Gez. Schardt und Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Mitte Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251/89958 10 Fax: 0251/89958 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene-muenster.de
Anlage 2 Schreiben Polizei
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Polizeipräsidium Münster Polizeipräsidium Münster. Postfach 201 951. 48100 Münster Dienstgebäude Stadt Münster 2 Friesenring 43 Telefon 0251/275-0 " ai d © Gutenbergstr. 17 F Ordnungsamt u . © Alter Steinweg 44 Durchwahl PIRT Abt. 32.2 ! © Weseler Str. 264 Postfach 5909 N „DGeisistli at >, Tells 2” S d J “ > 48127 Münster 2: Patronatsstr 18 ing: 375 [65 \ ‚chbearbeitgf/in POK in Pollert Datum 12.07.2006 Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom Email vom 12.07.2006 3 - 61.07.05 - Verkehrsverhältnisse im Bereich Rosenstraße/ Diozösanbibliothek Erforderlichkeit eines Radweges Wie bereits in Ihrem Schreiben erläutert, sind Radwege in Tempo-30-Zonen unzulässig. Das Dulden von offensichtlichen Verkehrsverstößen (hier das Befahren des Gehweges) ist - insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Unfalllagebildes — ein falsches Signal für alle Verkehrsteilnehmer und führt zur Ausweitung der Missachtung von Verkehrsvorschriften auch an anderen Örtlichkeiten und kann in keinem Fall von der Polizei mitgetragen werden. Sollten die o.a. Verstöße durch Polizeibeamte festgestellt werden, steht in es im Ermessen des einschreitenden Beamten, ob ein Verwarnungsgeld erhoben, oder der Verstoß mit einer mündlichen Verwarnung geahndet wird. Grundsätzlich sollen aber alle festgestellten Verstöße konsequent geahndet werden. Die Freigabe des Gehweges mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei” ist aus Sicht der Polizei nicht erforderlich und birgt auf Grund der Legalisierung eines an sich ordnungswidrigen Verhaltens die Gefahr, dass Radfahrer auch an anderen Örtlichkeiten den Gehweg unter Hinweis auf diese Freigabe nutzen. Kinder bis 8 Jahren müssen/ bis 10 Jahren dürfen den Radweg nutzen. Alle anderen Radfahrer müssen auch im weiteren Verlauf dieses Streckenabschnitts (Rosenstaße — Spiekerhof - Bogenstraße - Roggenmarkt — Drubbel — Prinzipalmarkt - Rothenburg) in der Fahrbahn fahren. In vielen Bereichen ist die verbleibende Fahrbahn deutlich enger, als im o.a. Teilabschnitt. Unfälle mit Radfahrern in FR Innenstadt sind für diesen Bereich der Rosenstraße nicht verzeichnet. Eine Erforderlichkeit für die Freigabe des Gehweges für Radfahrer ist aus hiesiger Sicht absolut nicht gegeben, sondern in Bezug auf das o.a. Unfalllagebild als Kontraproduktiv anzusehen. Im fi frag el missar i Haetenanschren Inesenring B3 Bankverbindung Kto d Stadtkasse beider Stadtsparkasse Munster 7S24BEZ 400 Sol IS 13T \lunster Kto sb Stadltkasse Bea der Posibank Dratmund I se-det ui Z/Z Bde dem Ar
Berichtsvorlage
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V/0773/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Radweg Rosenstraße
hier: Antrag Nr. A-M/0005/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung
Münster-Mitte vom 21.03.2006
Beratungsfolge
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat am
21.03.2006 beantragt (Nr. A-M/0005/2006), den im Zuge des Neubaus der Diözesanbib-
liothek an der Rosenstraße entfallenen Radweg wieder herzustellen. Der Antrag lag dem
Ausschuss für Stadtplanung, Stadt entwicklung, Verkehr und Wirt schaft in seiner Sitzung
am 23.03.2006 vor. Er bat die Verwaltung dazu um Bericht.
Die Verwaltung hat die Situation intensiv beobachtet und eingehend geprüft. Nach Ab-
wägung und ausführlicher Di skussion aller Argument e wird die vorhandene Lösung als
angemessen und verkehrssicher beurteilt.
Sachverhalt:
Anfang der 80er Jahre existierte in der Altstadt eine Reihe von Einbahnstraßen, die auch
für den Radverkehr nur in einer Richtung befahrbar waren. Die zulässige Höchstge-
schwindigkeit betrug 50 Km/h. Der Erreichbarkeit von Altstadt/ Domplatz/ Universität mit
dem Fahrrad aus Richtung Überwasserstraße (Schloß) bzw. Schlaunstraße (Kreuzvier-
tel) stand die Einbahnrichtung der Rosenstraße entgegen.
1980/1981 wurde deshalb in der Rosenstraße ein baulicher Radweg in Gegenrichtung in
1,20 m Breite geschaffen und dadurch die Ve rbindung über Spiegelturm in Richtung
Domplatz hergestellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0773/2006
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
BoehmeS@stadt-muenster.de
Datum:
02.10.2006
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0773/2006
Auf der Basis des Konzeptes „Fußgänger- und Radfahrerfreundliche Altstadt“ aus dem
Verkehrsbericht 1993 wurden in den Jahren 1995/1996 nahezu alle Einbahnstraßen in
der Altstadt für den Radverkehr in Gegenr ichtung geöffnet und die Tempo 30 Zone Alt-
stadt eingerichtet. Seither können Radfahrer in der Altst adt nahezu alle Straßen unein-
geschränkt befahren. Der Radweg Rosenstraß e hat damit seine ursprüngliche Bedeu-
tung verloren und wurde allenfalls noch aus Bequemlichkeitsgründen zur Umgehung des
Altstadtpflasters in der Rosenstraße genutzt.
Während des Baus der Diözesanbibliothek waren Geh- und Radweg in die Baustelle ein-
bezogen, so dass Radfahrer in beiden Richtungen die Fahr bahn der Rosenstraße benut-
zen mussten. Probleme oder Beschwerden sind während dieser Zeit nicht bekannt ge-
worden.
In Folge des Neubaus der Diözesanbibliothek mussten die Nebenanlagen neu hergestellt
werden Dabei war zu berücksichtigen, dass der Gehweg dur ch den Neubau teilweise
eingeschränkt, teilweise erweitert wurde (Flä chentausch). Da verkehrstechnisch nicht
mehr notwendig, das Geschwindigkeitsniveau niedrig und gestalteri sch wesentlich bes-
ser, wurde auf die Wiederher stellung des ohnehin zu schma len Radwegs Rosenstraße
verzichtet.
Heute existieren separate Radverkehrsanlagen in der Altstadt nur noch in der Königs-
straße (analog Rosenstraße entgegen der Einba hnrichtung aus der Zeit, da Radverkehr
entgegen der Einbahnrichtung ohne bauliche Sicherung nicht zulässig war) und in Stra-
ßen, die nicht in die Tempo-30 Zone einbezogen werden konnten.
Verkehrliche Beurteilung
Seit Abschluss der Baumaßnahmen wurde die Situation und das Verhalten der Radfah-
rer wiederholt vor Ort von Polizei und Verwal tung beo
bachtet. Dabei konnte festgestellt
werden, dass etwa die Hälfte der Radfahrer, sowohl in Richt ung Spiekerhof, als auch in
Richtung Spiegelturm ordnungsgemäß die F ahrbahn benutzen. Verkehrsgefährdungen
konnten dabei nicht festgestellt werden.
Seit vielen Jahren wird in Münster das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in soge-
nannten unechten Einbahnstraßen praktiziert. Dabei gibt es Straßen, die durchaus enger
sind und trotzdem funktionier t das Radfahren in Gegenricht ung problemlos. Dies gilt
auch für die anschließenden Straßen Spiekerhof, Roggenmarkt, Drubbel und Rothen-
burg.
Wenn dennoch etwa die Hälfte der Radfahrer in der Rosenstraße den Gehweg benutzt,
so geschieht dies hauptsächlich aus Gründen des Fahrcomfort. Dies kann jedoch nicht
ein Grund dafür sein, den Gehweg für Radfahr er freizugeben, oder das Radfahren dort
zu dulden. Schließlich wird das historische Altstadtpflaster von den Radfahrern in den
übrigen Straßen akzeptiert. Auch bei der Neupflasterung von Drubbel, Roggenmarkt,
Spiekerhof, Alter Fischmarkt und Alter Steinweg war die Befahrbarkeit für Radfahrer kein
Thema. Bei einer Freigabe oder Duldung des Radfahrens auf dem Gehweg der Rosen-
straße bestünde demgegenüber die Befürchtung, dass Radfahrer dies mit gleichem
Recht an anderer Stelle für sich beanspruchen werden (s.a. Schreiben der Polizei in An-
lage 2).
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V/0773/2006
Nach Abwägung und ausführlicher Diskussion aller Argument e hält die Verwaltung die
vorhandene Situation für angemessen und verkehrssicher. Die Wi ederherstellung des
Radwegs sowie eine Freigabe des Gehwegs bz w. ein Dulden des Radfahrens auf dem
Gehweg werden nicht für erforderlich gehalten.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. A-M/0005/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirks
vertretung Münster-Mitte vom 21.03.2006
Anlage 2: Stellungnahme der Polizei vom 12.07.2006
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (17)
- Rosenstraße 21
- Bremer Straße 54
- Weseler Straße 264
- Bogenstraße
- Schlaunstraße
- Friesenring 43
- Alter Steinweg 44
- Überwasserstraße
- Alter Fischmarkt
- Gutenbergstraße 17f
- Prinzipalmarkt
- Roggenmarkt
- Spiegelturm
- Spiekerhof
- Rothenburg
- Domplatz
- Drubbel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0773/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37