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V/0773/2006

Radweg Rosenstraße

Vorlage 02.10.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.11.2006, TOP 9.2

Anlage 1 Antrag Rosenstraße

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Anlage 2 Schreiben Polizei

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Berichtsvorlage

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Anlage 1 Antrag Rosenstraße

1212 Zeichen

21.03.2006

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

„Fahrradweges an der Rosenstraße
wieder herstellen!“

Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:

Der im Zuge des Neubaus der Diözesanbibliothek an der Rosenstraße
entfallene Radweg wird wieder hergestellt.

Begründung:

Die Straßenfläche der „Rosenstraße“ ist aufgrund der parkenden Autos
sehr schmal. Zudem wird die Straße vom ÖPNV stark frequentiert. Diese
Enge auf der Fahrbahn kann zu gefährlichen Situationen besonders für
Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen — die entgegen der Einbahnstraße
fahren - führen.

Auf der Höhe gegenüber der Diözesanbibliothek wurde ein
überdimensionierter Fußgängerweg gebaut. Dieser wird bereits jetzt von
den FahrradfahrerInnen genutzt. Obwohl die Straßenverkehrsordnung
keinen Fahrradweg in einer Tempo-30-Zone vorsieht, wird die Verwaltung
gebeten, aus sicherheitstechnischen Gründen einen Radweg an dieser
Stelle herzustellen. Dies könnte kostengünstig durch eine farbliche
Markierung geschehen.

Gez. Schardt und Fraktion

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
in der Bezirksvertretung
Münster-Mitte

Bremer Str. 54
48155 Münster

Fon: 0251/89958 10

Fax: 0251/89958 15
gruene.ratsfraktion@muenster.de
www.gruene-muenster.de

Anlage 2 Schreiben Polizei

2502 Zeichen

Polizeipräsidium
Münster

Polizeipräsidium Münster. Postfach 201 951. 48100 Münster Dienstgebäude

Stadt Münster 2 Friesenring 43 Telefon 0251/275-0
" ai d © Gutenbergstr. 17

F Ordnungsamt u . © Alter Steinweg 44 Durchwahl PIRT

Abt. 32.2 ! © Weseler Str. 264

Postfach 5909 N „DGeisistli at >, Tells 2”

S d J “ >
48127 Münster 2: Patronatsstr 18 ing: 375 [65
\ ‚chbearbeitgf/in POK in Pollert

Datum
12.07.2006

Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom

Email vom 12.07.2006 3 - 61.07.05 -

Verkehrsverhältnisse im Bereich Rosenstraße/ Diozösanbibliothek

Erforderlichkeit eines Radweges

Wie bereits in Ihrem Schreiben erläutert, sind Radwege in Tempo-30-Zonen unzulässig.

Das Dulden von offensichtlichen Verkehrsverstößen (hier das Befahren des Gehweges) ist

- insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Unfalllagebildes — ein falsches Signal für alle
Verkehrsteilnehmer und führt zur Ausweitung der Missachtung von Verkehrsvorschriften auch an
anderen Örtlichkeiten und kann in keinem Fall von der Polizei mitgetragen werden.

Sollten die o.a. Verstöße durch Polizeibeamte festgestellt werden, steht in es im Ermessen des
einschreitenden Beamten, ob ein Verwarnungsgeld erhoben, oder der Verstoß mit einer
mündlichen Verwarnung geahndet wird. Grundsätzlich sollen aber alle festgestellten Verstöße

konsequent geahndet werden.

Die Freigabe des Gehweges mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei” ist aus Sicht der Polizei nicht
erforderlich und birgt auf Grund der Legalisierung eines an sich ordnungswidrigen Verhaltens die
Gefahr, dass Radfahrer auch an anderen Örtlichkeiten den Gehweg unter Hinweis auf diese
Freigabe nutzen.

Kinder bis 8 Jahren müssen/ bis 10 Jahren dürfen den Radweg nutzen.

Alle anderen Radfahrer müssen auch im weiteren Verlauf dieses Streckenabschnitts (Rosenstaße —
Spiekerhof - Bogenstraße - Roggenmarkt — Drubbel — Prinzipalmarkt - Rothenburg) in der
Fahrbahn fahren. In vielen Bereichen ist die verbleibende Fahrbahn deutlich enger, als im o.a.
Teilabschnitt.

Unfälle mit Radfahrern in FR Innenstadt sind für diesen Bereich der Rosenstraße nicht

verzeichnet.

Eine Erforderlichkeit für die Freigabe des Gehweges für Radfahrer ist aus hiesiger Sicht absolut
nicht gegeben, sondern in Bezug auf das o.a. Unfalllagebild als Kontraproduktiv anzusehen.

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Haetenanschren Inesenring B3 Bankverbindung Kto d Stadtkasse beider Stadtsparkasse Munster 7S24BEZ 400 Sol

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Berichtsvorlage

5576 Zeichen

V/0773/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Radweg Rosenstraße 
hier: Antrag Nr. A-M/0005/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte vom 21.03.2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Begründung: 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat am 
21.03.2006 beantragt  (Nr. A-M/0005/2006), den im Zuge des Neubaus der Diözesanbib-
liothek an der Rosenstraße entfallenen Radweg wieder herzustellen. Der Antrag lag dem 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadt entwicklung, Verkehr und Wirt schaft in seiner Sitzung 
am 23.03.2006 vor. Er bat die Verwaltung dazu um Bericht. 
 
Die Verwaltung hat die Situation intensiv beobachtet und eingehend geprüft. Nach Ab-
wägung und ausführlicher Di skussion aller Argument e wird die vorhandene Lösung als 
angemessen und verkehrssicher beurteilt. 
 
 
Sachverhalt: 
 
Anfang der 80er Jahre existierte in der Altstadt eine Reihe von Einbahnstraßen, die auch 
für den Radverkehr nur in einer Richtung befahrbar waren. Die zulässige Höchstge-
schwindigkeit betrug 50 Km/h. Der Erreichbarkeit  von Altstadt/ Domplatz/ Universität mit 
dem Fahrrad aus Richtung Überwasserstraße (Schloß) bzw. Schlaunstraße (Kreuzvier-
tel) stand die Einbahnrichtung der Rosenstraße entgegen. 
 
1980/1981 wurde deshalb in der Rosenstraße ein baulicher Radweg in Gegenrichtung in 
1,20 m Breite geschaffen und dadurch die Ve rbindung über Spiegelturm in Richtung 
Domplatz hergestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0773/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.10.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0773/2006 
 
Auf der Basis des Konzeptes „Fußgänger- und Radfahrerfreundliche Altstadt“ aus dem 
Verkehrsbericht 1993 wurden in den Jahren  1995/1996 nahezu alle Einbahnstraßen in 
der Altstadt für den Radverkehr in Gegenr ichtung geöffnet und die Tempo 30 Zone Alt-
stadt eingerichtet. Seither können Radfahrer in der Altst adt nahezu alle Straßen unein-
geschränkt befahren. Der Radweg Rosenstraß e hat damit seine ursprüngliche Bedeu-
tung verloren und wurde allenfalls noch aus  Bequemlichkeitsgründen zur Umgehung des 
Altstadtpflasters in der Rosenstraße genutzt. 
 
Während des Baus der Diözesanbibliothek waren Geh- und Radweg in die Baustelle ein-
bezogen, so dass Radfahrer in beiden Richtungen die Fahr bahn der Rosenstraße benut-
zen mussten. Probleme oder Beschwerden sind während dieser Zeit nicht bekannt ge-
worden. 
 
In Folge des Neubaus der Diözesanbibliothek mussten die Nebenanlagen neu hergestellt 
werden  Dabei war zu berücksichtigen, dass der Gehweg dur ch den Neubau teilweise 
eingeschränkt, teilweise erweitert wurde (Flä chentausch). Da verkehrstechnisch nicht 
mehr notwendig, das Geschwindigkeitsniveau niedrig und gestalteri sch wesentlich bes-
ser, wurde auf die Wiederher stellung des ohnehin zu schma len Radwegs Rosenstraße 
verzichtet.  
 
Heute existieren separate Radverkehrsanlagen in der Altstadt nur noch in der Königs-
straße (analog Rosenstraße entgegen der Einba hnrichtung aus der Zeit, da Radverkehr 
entgegen der Einbahnrichtung ohne bauliche Sicherung nicht zulässig war) und in Stra-
ßen, die nicht in die  Tempo-30 Zone einbezogen werden konnten. 
 
 
Verkehrliche Beurteilung 
 
Seit Abschluss der Baumaßnahmen wurde die Situation und das Verhalten der Radfah-
rer wiederholt vor Ort von Polizei und Verwal tung beo
bachtet. Dabei konnte festgestellt 
werden, dass etwa die Hälfte der Radfahrer, sowohl in Richt ung Spiekerhof, als auch in 
Richtung Spiegelturm ordnungsgemäß die F ahrbahn benutzen. Verkehrsgefährdungen 
konnten dabei nicht festgestellt werden. 
 
Seit vielen Jahren wird in  Münster das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in soge-
nannten unechten Einbahnstraßen praktiziert. Dabei gibt es Straßen, die durchaus enger 
sind und trotzdem funktionier t das Radfahren in Gegenricht ung problemlos. Dies gilt 
auch für die anschließenden Straßen Spiekerhof, Roggenmarkt, Drubbel und Rothen-
burg. 
 
Wenn dennoch etwa die Hälfte der Radfahrer in der Rosenstraße den Gehweg benutzt, 
so geschieht dies hauptsächlich aus Gründen des Fahrcomfort.  Dies kann jedoch nicht 
ein Grund dafür sein, den Gehweg für Radfahr er freizugeben, oder das Radfahren dort 
zu dulden. Schließlich wird das  historische Altstadtpflaster  von den Radfahrern in den 
übrigen Straßen akzeptiert. Auch bei der  Neupflasterung von Drubbel,  Roggenmarkt, 
Spiekerhof, Alter Fischmarkt und Alter Steinweg war die Befahrbarkeit für Radfahrer kein 
Thema. Bei einer Freigabe oder Duldung des Radfahrens auf dem Gehweg der Rosen-
straße bestünde demgegenüber die Befürchtung,  dass Radfahrer dies mit gleichem 
Recht an anderer Stelle für sich beanspruchen werden (s.a. Schreiben der Polizei in An-
lage 2).

3 
V/0773/2006 
 
Nach Abwägung und ausführlicher  Diskussion aller Argument e hält die Verwaltung die 
vorhandene Situation für angemessen und verkehrssicher. Die Wi ederherstellung des 
Radwegs sowie eine Freigabe des Gehwegs bz w. ein Dulden des Radfahrens auf dem 
Gehweg werden nicht für erforderlich gehalten.  
 
 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag Nr. A-M/0005/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirks  
    vertretung Münster-Mitte vom 21.03.2006 
Anlage 2: Stellungnahme der Polizei vom 12.07.2006

Beratungsverlauf (2)

31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Rosenstraße 21
  • Bremer Straße 54
  • Weseler Straße 264
  • Bogenstraße
  • Schlaunstraße
  • Friesenring 43
  • Alter Steinweg 44
  • Überwasserstraße
  • Alter Fischmarkt
  • Gutenbergstraße 17f
  • Prinzipalmarkt
  • Roggenmarkt
  • Spiegelturm
  • Spiekerhof
  • Rothenburg
  • Domplatz
  • Drubbel

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0773/2006
Typ
Vorlage
Datum
02.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37