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3865/2019

Zuschuss TuS Köln rrh. 1874 e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 13.12.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.02.2020, TOP 7.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5624 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3865/2019 
Freigabedatum 
13.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: Zuschuss für den TuS Köln rrh. 1874 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes im 
Höhenberger Sportpark 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 599.969,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5246 (Sportpark Höhenberg II, KRP), 
Hj. 2020 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den TuS rrh. Köln 1874 e.V. zur Errichtung 
eines Kunstrasenplatzes im Sportpark Höhenberg in der Merheimer Heide. 
 
 
Alternative: 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 599.969,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein 
keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 
Sportausschuss 23.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   599.969 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   45.712 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
 
a) Erträge    5.714 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der TuS Köln rrh. 1874 e.V. ist seit mehr als hundert Jahren im Höhenberger Sportpark in der Mer-
heimer Heide beheimatet. Insgesamt trainieren und spielen auf der Sportanlage 15 Mannschaften, 
davon 10 Juniorenteams. Zudem trainiert und spielt auf der Anlage eine Touch Rugby Mannschaft. 
Um den Spielbetrieb bei einer so hohen Anzahl an Mannschaften das ganze Jahr über aufrecht zu 
erhalten und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der TuS rrh. Köln 1874 e.V. in 
eigener Zuständigkeit einen Kunstrasenplatz im Höhenberger Sportpark errichten. Dafür wurde mit 
Schreiben vom 21.08.2019 eine Bauförderung beantragt.  
 
Der Verein hat derzeit 1.178 Mitglieder, wovon 736 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht 
einer Quote von 62%.  
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rd. 685.678,00 € ergeben. Darin 
enthalten sind auch die Kosten für eine den Anforderungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucher-
schutz entsprechende SediSubstrator Anlage mit Sedimentationsstrecke zur Zurückhaltung von 
Kunstrasenrückständen und zur Filterung von Schwermetallen und PAK’s. Da es sich um die Errich-
tung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtlinie Bauförderung 
bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 600.000,00 €, betragen. 
Der Förderbetrag entspricht demnach 599.969,00 €. 
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplan 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der 
Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 
8.392.900,00 € veranschlagt. Für den Zuschuss an den TuS Köln rrh. 1874 e.V. zur Errichtung des 
Kunstrasenplatzes im Sportpark Höhenbergkönnen von dort investive Finanzmittel in Höhe von

3 
599.969,00 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe  im Rahmen einer 
Sollumbuchung zur Finanzstelle 5201-0801-8-5246 (Sportpark Höhenberg II, KRP) umgeschichtet. 
 
Der Kunstrasenplatz wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln akti-
viert und entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.  
 
Als Folgeaufwendungen fallen ab Fertigstellung bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 45.712,00 
€ p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 15 Jahren berechnet wurden und im Haushalts-
plan 2020/21inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, veranschlagt sind. 
 
Der TuS Köln rrh. 1874 e.V. wird die Baumaßnahme gemäß der beschlossenen Prioritätenliste 
(2720/2017) zur Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze durchführen und seinen Eigenanteil 
dazu beitragen. Die vorrangingen Plätze auf der Prioritätenliste wurden bereits umgesetzt oder befin-
den sich in der Umsetzungsphase durch die Stadt Köln bzw. durch die jeweiligen Vereine. 
Die Finanzierung des Eigenanteils von 12,5 % (85.709,00 €) kann der Verein nachweisen. Über den 
Eigenanteil des TuS Köln rrh. 1874 e.V. wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) 
gebildet, welcher ertragswirksam aufgelöst wird. Hierdurch fallen ab dem Haushaltsjahr 2020 ff. Er-
träge in Höhe von 5.714,00 € p.a. an. Diese sind im Haushaltsplan 2020/21 inkl. der mittelfristigen 
Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teil-
planzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt.

Beratungsverlauf (3)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2020 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3865/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.12.2019
Erstellt
06.11.2019 14:29