Radverkehrsführung auf dem Alten Militärring in Müngersdorf
Mitteilung BV 3249/2021 vom 10.09.2021
Stand: Am 13.09.2021 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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1_Anlage_Alter Militärring
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Anlage 1: Alter Militärring – künftige Verkehrsflächenaufteilung • Beidseitige Schutzstreifenmarkierung • Radwegebenutzungspflicht (gemeinsamer Geh-/Radweg entfällt) • Illegales Gehwegparken entfällt zwischen Wendelinstraße – Aachener Straße • dort wo Restgehwegbreite von 2 m verbleibt, wird Parken zugelassen -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3249/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Radverkehrsführung auf dem Alten Militärring in Müngersdorf Die Fahrbahndecke des „Alten Militärring“ wird im Herbst im Abschnitt zwischen Wendelinstraße und Aachener Straße erneuert. Die Sanierung wird aus Fördermitteln finanziert, die bis zum Jahresende abgerufen werden müssen. Nach Abschluss der Fahrbahndeckensanierung wird die Verwaltung den Straßenraum für den Rad- verkehr mit Markierungen neu aufteilen. Eine Überprüfung der verfügbaren Fahrbahnbreiten sowie der Verkehrsbelastung und –zusammensetzung ergab, dass ein beidseitiger Schutzstreifen bei einer Kernfahrbahn von 4,5 m möglich ist. Das illegale Gehwegparken wird in diesem Zuge mit einer Kom- bination aus Pollern, Fahrradabstellanlagen und ggf. Sitzbänken unterbunden. Hiermit werden die Beschlüsse AN 0101/2017 und AN/0421/2021 der Bezirksvertretung Lindenthal umgesetzt. In einem Bereich, in dem der Gehweg sehr breit ist, wird das Gehwegparken für etwa 10 Fahrzeuge zugelas- sen. Hier verbleibt eine Restgehwegbreite von 2 m. In der beigefügten schematischen Darstellung wird die hier beschrieben Maßnahme veranschaulicht. Erläuterung Die Radverkehrsführung entspricht im Alten Militärring zwischen der Wendelinstraße und der Aache- ner Straße nicht mehr den aktuellen Standards. Der Radverkehr wird auf der Westseite auf einem Radfahrstreifen geführt, der keinen markierten Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen beinhal- tet. Zudem werden die Gehwege durch abgestellte Kfz massiv eingeschränkt. Auf der östlichen Seite wird der Radverkehr hingegen asymmetrisch auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg geführt, so dass sich Radfahrende außerhalb des Sichtfeldes des Kfz-Verkehrs befinden, was insbesondere an der Einmündung Kirchenhof zu Gefährdungen zwischen Radfahrenden und abbiegenden Kfz führen kann. Die Kfz-Verkehrsstärken liegen zwischen 6.650 Kfz/24h (2020) und 8.300 Kfz/24h (2016) bei einem Schwerverkehrsanteil (LKW, Linienbusse und Sattelzüge) von 5,8 % (2020) bzw. 4,8 % (2016). Bei dieser Verkehrsbelastung und -zusammensetzung sind laut Regelwerken fahrbahnseitige Radver- kehrsmarkierungen vorzusehen. Auf Grundlage der voran genannten Informationen hat die Verwaltung den Fahrbahnquerschnitt hin- sichtlich der verfügbaren Breiten überprüft und aufgrund des Linienbusverkehres Gespräche mit der KVB geführt. Demnach ist ein beidseitiger Schutzstreifen bei einer Kernfahrbahn von 4,5 m möglich. Das illegale Gehwegparken wird auf Grundlage der Beschlüsse (AN/0101/2017 und AN/0421/2021) der Bezirksvertretung Lindenthal mit einer Kombination aus Pollern, Fahrradabstellanlagen und ggf. Sitzbänken unterbunden. In einem sehr breiten Bereich wird das Gehwegparken für etwa 10 Fahr- zeuge zugelassen, da hier eine Restgehwegbreite von 2 m verbleibt. 2 Anlage 1. Künftige Verkehrsflächenaufteilung
Beratungsverlauf
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13.09.2021
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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