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3249/2021

Radverkehrsführung auf dem Alten Militärring in Müngersdorf

Mitteilung BV 10.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 13.09.2021, TOP 11.2.7

1_Anlage_Alter Militärring

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Mitteilung BV

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1_Anlage_Alter Militärring

311 Zeichen

Anlage 1: Alter Militärring – künftige Verkehrsflächenaufteilung
• Beidseitige Schutzstreifenmarkierung
• Radwegebenutzungspflicht (gemeinsamer Geh-/Radweg entfällt)
• Illegales Gehwegparken entfällt zwischen Wendelinstraße – Aachener 
Straße
• dort wo Restgehwegbreite von 2 m verbleibt, wird Parken zugelassen

Mitteilung BV

3027 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3249/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 
 
Radverkehrsführung auf dem Alten Militärring in Müngersdorf 
Die Fahrbahndecke des „Alten Militärring“ wird im Herbst im Abschnitt zwischen Wendelinstraße und 
Aachener Straße erneuert. Die Sanierung wird aus Fördermitteln finanziert, die bis zum Jahresende 
abgerufen werden müssen.  
 
Nach Abschluss der Fahrbahndeckensanierung wird die Verwaltung den Straßenraum für den Rad-
verkehr mit Markierungen neu aufteilen. Eine Überprüfung der verfügbaren Fahrbahnbreiten sowie 
der Verkehrsbelastung und –zusammensetzung ergab, dass ein beidseitiger Schutzstreifen bei einer 
Kernfahrbahn von 4,5 m möglich ist. Das illegale Gehwegparken wird in diesem Zuge mit einer Kom-
bination aus Pollern, Fahrradabstellanlagen und ggf. Sitzbänken unterbunden. Hiermit werden die 
Beschlüsse AN 0101/2017 und AN/0421/2021 der Bezirksvertretung Lindenthal umgesetzt. In einem 
Bereich, in dem der Gehweg sehr breit ist, wird das Gehwegparken für etwa 10 Fahrzeuge zugelas-
sen. Hier verbleibt eine Restgehwegbreite von 2 m. 
 
In der beigefügten schematischen Darstellung wird die hier beschrieben Maßnahme veranschaulicht. 
 
 
Erläuterung 
 
Die Radverkehrsführung entspricht im Alten Militärring zwischen der Wendelinstraße und der Aache-
ner Straße nicht mehr den aktuellen Standards. Der Radverkehr wird auf der Westseite auf einem 
Radfahrstreifen geführt, der keinen markierten Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen beinhal-
tet. Zudem werden die Gehwege durch abgestellte Kfz massiv eingeschränkt. Auf der östlichen Seite 
wird der Radverkehr hingegen asymmetrisch auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg geführt, so 
dass sich Radfahrende außerhalb des Sichtfeldes des Kfz-Verkehrs befinden, was insbesondere an 
der Einmündung Kirchenhof zu Gefährdungen zwischen Radfahrenden und abbiegenden Kfz führen 
kann.  
 
Die Kfz-Verkehrsstärken liegen zwischen 6.650 Kfz/24h (2020) und 8.300 Kfz/24h (2016) bei einem 
Schwerverkehrsanteil (LKW, Linienbusse und Sattelzüge) von 5,8 % (2020) bzw. 4,8 % (2016). Bei 
dieser Verkehrsbelastung und -zusammensetzung sind laut Regelwerken fahrbahnseitige Radver-
kehrsmarkierungen vorzusehen.  
 
Auf Grundlage der voran genannten Informationen hat die Verwaltung den Fahrbahnquerschnitt hin-
sichtlich der verfügbaren Breiten überprüft und aufgrund des Linienbusverkehres Gespräche mit der 
KVB geführt. Demnach ist ein beidseitiger Schutzstreifen bei einer Kernfahrbahn von 4,5 m möglich. 
Das illegale Gehwegparken wird auf Grundlage der Beschlüsse (AN/0101/2017 und AN/0421/2021) 
der Bezirksvertretung Lindenthal mit einer Kombination aus Pollern, Fahrradabstellanlagen und ggf. 
Sitzbänken unterbunden. In einem sehr breiten Bereich wird das Gehwegparken für etwa 10 Fahr-
zeuge zugelassen, da hier eine Restgehwegbreite von 2 m verbleibt.

2 
 
 
Anlage 
1. Künftige Verkehrsflächenaufteilung

Beratungsverlauf (1)

13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wendelinstraße
  • Aachener Straße
  • Alter Militärring

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Details

Aktenzeichen
3249/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.09.2021
Erstellt
09.09.2021 09:21