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V/0151/2021

1. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als sachkundige Einwohnerin/ sachkundigen Einwohner (ordentliches bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied) in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 2. Entsendung

Vorlagen 10.02.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 24.02.2021, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1781 Zeichen

Anlage A zur V/0151/2021 
Kurzüberblick 
Gemäß § 71 Abs. 5 Sozialgesetzbuch- Achtes Buch (SGB VIII) iVm. § 5 Abs. 1 Ziff. 8 des Ersten 
Gesetzes zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes (AG -KJHG) gehören dem Ju-
gendhilfeausschuss eine Vertreterin od er ein Vertreter des Integrationsrates als beratendes Mit-
glied an, die oder der durch den Integrationsrat gewählt wird. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 den Beirat für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit erneut eingerichtet u nd den Teilnehmerkreis und das Entsendungs-
recht festgelegt. Demnach ist ein Mitglied des Integrationsrates in den Beirat für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit zu entsenden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private  
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die 
rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit 
dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/ Städtepart-
nerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

3513 Zeichen

V/0151/2021 
V/0151/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als sachkundige 
Einwohnerin/ sachkundigen Einwohner (ordentliches bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied) 
in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
2. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. 
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.02.2021 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat entsendet folgende V ertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates 
als sachkundige Einwohnerin/ sachkundigen Einwohner (ordentliches bzw. stellvertretendes 
beratendes Mitglied) in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien:   
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 
 
 
2. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates 
als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit: 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
16.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0151/2021 
 
Begründung: 
 
Zu 1.:  
 
Gemäß § 71 Abs. 5 Sozialgesetzbuch- Achtes Buch ( SGB VIII) i.V.m. § 5 Abs. 1  Ziff. 8 des Ersten 
Gesetzes zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) gehören dem Jugendhil-
feausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates als beratendes Mitglied an, die 
oder der durch den Integrationsrat gewählt wird. Eine Stellve rtreterregelung ist dabei auf Grundl age 
des § 5 Abs. 2 AG-KJHG zu treffen. 
 
Zu 2.:  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 den Beirat für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit erneut eingerichtet. Demnach ist ein Mitglied des Integrationsrates in den Bei-
rat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit zu entsenden. 
 
Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu 
wählen. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG un d der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rat-
haus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der 
Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der 
Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte 
aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewis-
senhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen 
werden.“  
  
 
 
 
 
 
In Vertretung  
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

24.02.2021 Integrationsrat
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0151/2021
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2021
Erstellt
10.02.2021 12:03