Mandari Insight

0576/2024

8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 6.1.2

Anlage 4 Gebührentarif alt_neu

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Ansehen

Anlage 3 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung

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Ansehen

Anlage 7, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 5 Aufteilung der prognostizierten Mehrerträge

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Ansehen

Anlage 2 Satzungstext

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 (Mülheim) TOP 9.2.4 - Änderung Sondernutzungssatzung

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Ansehen

Anlage 4 Gebührentarif alt_neu

5250 Zeichen

8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln vom 13.02.1998 
hier: Gebührentarif alt/neu 
Anlage 4 
Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) alt Gebühr (Euro) neu Hinweise 
1 Verkaufseinrichtungen mit festem Standort 
1.1 Kioske m2/Monat 20,60 - 88,00 23,70 - 101,20 
1.2 Verkaufsstände, Verkaufswagen u. Ä. m2/Monat 20,60 - 88,00 23,70 - 101,20 
1.3 Verkauf von Weihnachtsbäumen m2/einmalig 6,70 7,70 
1.4 sonstige kurzfristige Verkaufseinrichtungen m2/Tag 8,40 9,70 
2 Verkauf ohne festen Standort 
2.1 mit Verkaufswagen m2/Monat 12,80 14,70 
2.2 ohne Verkaufswagen, z.B. Bauchladen je Tag 16,70 19,20 
3 Warenauslagen vor Verkaufsstätten, m2/Monat 7,00 8,10 
4 Automaten (ausgenommen öffentliche Fernsprecheinri chtungen nach Tarif-Nr. 17) 
4.1 Automaten, die mehr als 0,20 m in den Straßenrau m hineinragen oder breiter als 0,75 m sind Stück/Mon at 5,20 6,00 
4.2 stumme Zeitungsverkäufer m2/Monat 6,30 7,20 
5 Außengastronomie 
5.1 Erlaubnis bis zu 5 Monaten 
5.1.1 ohne Versorgungseinrichtung m
2/Monat 1,55 - 6,90 1,80 - 7,90 
5.1.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte  u. Ä.) m2/Monat 2,55 - 7,90 2,90 - 9,10 
5.2 Gesamterlaubnis für 6 bis 8 Monate  (März-Oktobe r) 
5.2.1 ohne Versorgungseinrichtung m2/einmalig 9,30 - 41,40 10,80 - 47,40 6-fache Monatsgebühr 
5.2.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte  u. Ä.) m2/einmalig 15,30 - 47,40 17,40 - 54,60 6-fache Monatsgebühr 
5.3 Jahreserlaubnis 
5.3.1 ohne Versorgungseinrichtung m
2/Jahr 14,00 - 62,10 16,20 - 71,10 9-fache Monatsgebühr 
5.3.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte  u. Ä.) m2/Jahr 23,00 - 71,10 26,10 - 81,90 9-fache Monatsgebühr 
6 Kommerzielle Werbe- und Informationsstände m2/Tag 9,40 10,80 
7 Kommerzielle Passantenbefragungen und Verteilung v on Werbemitteln Person/Tag 9,40 10,80 
die mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen

Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) alt Gebühr (Euro) neu Hinweise 
8 Werbeanlagen 
8.1 großflächige Werbetafeln ohne Beleuchtung je Werbefläche/     
Monat 
14,30 16,50 
8.2 großflächige Werbetafeln mit Beleuchtung je Werbefläche/     
Monat 
18,70 21,50 
8.3 Stück/Tag 33,00 38,00 
8.4 m
2 Werbefläche/ 
Monat 
1,70 2,00 
9 Einlass-, Lüftungs-, Aufzugs- und sonstige Schächt e bei m2/Monat 9,40 10,80 
zumindest teilweiser gewerblicher Nutzung, soweit sie 
nicht Zwecken der öffentlichen Ent- und Versorgung oder 
des öffentlichen Verkehrs dienen 
10 Maste, sofern sie nicht der öffentlichen Versorgu ng oder Stück/Monat 4,00 4,60 
dem öffentlichen Nahverkehr dienen 
11 Tribünen und ähnlich genutzte Aufbauten m2/Monat 1,65 1,90 
12 Aufstellen von LKW's für Zuschauende am Rosenmont ag 
12.1 bis 10 m Straßenfront je Tag 133,00 153,00 
12.2 über 10 m Straßenfront je Tag 266,00 306,00 
13 Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassen en m2/Monat 12,80 14,70 
Fahrzeugen sowie das Parken von Kraftfahrzeuganhängern 
ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen 
14 m2/Monat 3,10 - 8,00 3,60 - 9,20 
15 Container für Bauschutt u. Ä. 
15.1 Einzelgenehmigung Stück/Woche 6,70 - 33,00 7,70 - 38,00 
15.2 Jahresgenehmigung Stück/Jahr 169,00 - 866,00 195,00 - 996,00 
abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend der Werbung dienen 
mobile Werbeanlagen 
Baustelleneinrichtungsflächen (Bauzäune, Baubuden, Arbeitswagen, 
Gerüste, Materiallagerungen jeglicher Art, Baugruben) 
2

Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) alt Gebühr (Euro) neu Hinweise 
16 Kranwagen, hydraulische Hebe- und Arbeitsbühnen 
16.1 bei Einzelgenehmigung m2/Tag 4,40 5,10 
16.2 bei Sammelgenehmigungen nach besonderer Fahrzeug/Tag 83,60 96,10 
Vereinbarung 
17 Öffentliche Fernsprecheinrichtungen (Standgeräte) Stück/Monat 12,90 14,80 
18 
18.1 Postablagekästen Stück/Monat 9,40 10,80 
18.2 Wertzeichengeber Stück/Monat 6,30 7,20 
19 Veranstaltungen 
19.1 Marktveranstaltungen, Spezial- und Jahrmärkte 
bis zu 1 Woche m2/Tag 1,20 - 1,45 1,40 - 1,70 
ab der 2. Woche m2/Tag 0,60 - 0,75 0,70 - 0,85 
19.2 Volksfeste, Kirmessen, Zirkusgastspiele m2/Woche 0,15 - 1,20 0,20 - 1,40 
19.3 Informations-, Kultur-, Sport- u. Musikveransta ltungen, 
Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen 
mit gewerblichem Charakter 
bis zu 1 Woche m
2/Tag 1,20 - 1,45 1,40 - 1,70 
ab der 2. Woche m2/Tag 0,60 - 0,75 0,70 - 0,85 
19.4 Weihnachtsmärkte m2/Woche 1,65 - 3,10 1,90 - 3,60 
19.5 private Wochenmärkte 
Wochenmärkten der Stadt Köln 
20 Altkleidercontainer Stück/Monat 18,70 21,50 
21 Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken 
21.1 Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller Fahrzeug/Monat 7,10 - 10,80 7,10 - 10,80 
21.2 Verleihsysteme für Leihfahrräder, Leih-Lastenrä der und Ähnliches Fahrzeug/Monat 0,85 0,85 
21.3 Carsharing stationsbasiert (ausgenommen Stellpl ätze für Elektroautos) Stellplatz/Monat 30,00 - 120,0 0 30,00 - 120,00 
22 Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere T arifstelle fallen m²/Monat 1,00 - 50,00 1,00 - 50,00 bleibt unverändert 
analog § 1 der jeweils gültigen Fassung der Satzung 
über die Erhebung von Gebühren auf den 
Erhöhungssatz wurde schon seit 
der Tarifeinführung in der 6. 
Satzungsänderung berücksichtigt 
Postablagekästen und Wertzeichengeber 
3

Anlage 3 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung

4475 Zeichen

8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln vom 13.02.1998 
hier: Gebührentarif 
Anlage 3 
Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) 
1 Verkaufseinrichtungen mit festem Standort 
1.1 Kioske m
2/Monat 23,70 - 101,20 
1.2 Verkaufsstände, Verkaufswagen u. Ä. m2/Monat 23,70 - 101,20 
1.3 Verkauf von Weihnachtsbäumen m2/einmalig 7,70 
1.4 sonstige kurzfristige Verkaufseinrichtungen m2/Tag 9,70 
2 Verkauf ohne festen Standort 
2.1 mit Verkaufswagen m2/Monat 14,70 
2.2 ohne Verkaufswagen, z.B. Bauchladen je Tag 19,20 
3 Warenauslagen vor Verkaufsstätten, m2/Monat 8,10 
4 Automaten (ausgenommen öffentliche Fernsprecheinri chtungen nach Tarif-Nr. 17) 
4.1 Automaten, die mehr als 0,20 m in den Straßenrau m hineinragen oder breiter als 0,75 m sind Stück/Mon at 6,00 
4.2 stumme Zeitungsverkäufer m2/Monat 7,20 
5 Außengastronomie 
5.1 Erlaubnis bis zu 5 Monaten 
5.1.1 ohne Versorgungseinrichtung m
2/Monat 1,80 - 7,90 
5.1.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte  u. Ä.) m2/Monat 2,90 - 9,10 
5.2 Gesamterlaubnis für 6 bis 8 Monate  (März-Oktobe r) 
5.2.1 ohne Versorgungseinrichtung m2/einmalig 10,80 - 47,40 
5.2.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte  u. Ä.) m2/einmalig 17,40 - 54,60 
5.3 Jahreserlaubnis 
5.3.1 ohne Versorgungseinrichtung m
2/Jahr 16,20 - 71,10 
5.3.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte  u. Ä.) m2/Jahr 26,10 - 81,90 
6 Kommerzielle Werbe- und Informationsstände m2/Tag 10,80 
7 Kommerzielle Passantenbefragungen und Verteilung v on Werbemitteln Person/Tag 10,80 
8 Werbeanlagen 
8.1 großflächige Werbetafeln ohne Beleuchtung je Werbefläche/     
Monat 
16,50 
8.2 großflächige Werbetafeln mit Beleuchtung je Werbefläche/     
Monat 
21,50 
8.3 Stück/Tag 38,00 
8.4 m
2 Werbefläche/ 
Monat 
2,00 
9 Einlass-, Lüftungs-, Aufzugs- und sonstige Schächt e bei m2/Monat 10,80 
zumindest teilweiser gewerblicher Nutzung, soweit s ie 
nicht Zwecken der öffentlichen Ent- und Versorgung oder 
des öffentlichen Verkehrs dienen 
10 Maste, sofern sie nicht der öffentlichen Versorgu ng oder Stück/Monat 4,60 
dem öffentlichen Nahverkehr dienen 
11 Tribünen und ähnlich genutzte Aufbauten m2/Monat 1,90 
12 Aufstellen von LKW's für Zuschauende am Rosenmont ag 
12.1 bis 10 m Straßenfront je Tag 153,00 
12.2 über 10 m Straßenfront je Tag 306,00 
13 Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassen en m2/Monat 14,70 
Fahrzeugen sowie das Parken von Kraftfahrzeuganhäng ern 
ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen 
14 m2/Monat 3,60 - 9,20 
die mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen 
abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder über wiegend der Werbung dienen 
mobile Werbeanlagen 
Baustelleneinrichtungsflächen (Bauzäune, Baubuden, Arbeitswagen, 
Gerüste, Materiallagerungen jeglicher Art, Baugrube n)

Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) 
15 Container für Bauschutt u. Ä. 
15.1 Einzelgenehmigung Stück/Woche 7,70 - 38,00 
15.2 Jahresgenehmigung Stück/Jahr 195,00 - 996,00 
16 Kranwagen, hydraulische Hebe- und Arbeitsbühnen 
16.1 bei Einzelgenehmigung m2/Tag 5,10 
16.2 bei Sammelgenehmigungen nach besonderer Fahrzeug/Tag 96,10 
Vereinbarung 
17 Öffentliche Fernsprecheinrichtungen (Standgeräte) Stück/Monat 14,80 
18 
18.1 Postablagekästen Stück/Monat 10,80 
18.2 Wertzeichengeber Stück/Monat 7,20 
19 Veranstaltungen 
19.1 Marktveranstaltungen, Spezial- und Jahrmärkte 
bis zu 1 Woche m2/Tag 1,40 - 1,70 
ab der 2. Woche m2/Tag 0,70 - 0,85 
19.2 Volksfeste, Kirmessen, Zirkusgastspiele m2/Woche 0,20 - 1,40 
19.3 Informations-, Kultur-, Sport- u. Musikveransta ltungen, 
Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen 
mit gewerblichem Charakter 
bis zu 1 Woche m
2/Tag 1,40 - 1,70 
ab der 2. Woche m2/Tag 0,70 - 0,85 
19.4 Weihnachtsmärkte m2/Woche 1,90 - 3,60 
19.5 private Wochenmärkte 
Wochenmärkten der Stadt Köln 
20 Altkleidercontainer Stück/Monat 21,50 
21 Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken 
21.1 Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller Fahrzeug/Monat 7,10 - 10,80 
21.2 Verleihsysteme für Leihfahrräder, Leih-Lastenrä der und Ähnliches Fahrzeug/Monat 0,85 
21.3 Carsharing stationsbasiert (ausgenommen Stellpl ätze für Elektroautos) Stellplatz/Monat 30,00 - 120,00 
22 Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere T arifstelle fallen m²/Monat 1,00 - 50,00 
Postablagekästen und Wertzeichengeber 
analog § 1 der jeweils gültigen Fassung der Satzung  
über die Erhebung von Gebühren auf den 
2

Anlage 7, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024

1243 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313 
Fax:   (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 14.05.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld  vom 13.05.2024  
öffentlich 
10.2 8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung  
0576/2024 
 
Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) regt an, sich der Be-
schlussfassung der Bezirksvertretung Mülheim anzuschließen: 
 
„Die Tarifnummern 6, 7, 8, 13 sind entsprechend der Inflation zu erhöhen.“  
 
Herr Bezirksbürgermeister Spelthann lässt über den so ergänzten Beschlussvorschlag 
abstimmen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschuss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt den Erlass der 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt 
Köln über  
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernut-
zungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 
beigefügten Fassung. 
 
Die Tarifnummern 6, 7, 8, 13 sind entsprechend der Inflation zu erhöhen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1112 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine Satzungsänderung mit gebührenrechtlichem Charakter. Die Gebühren werden 
nur antragsbezogen bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des öffentlichen 
Straßenlandes erhoben. Eine zwingende Notwendigkeit zur Nutzung der öffentlichen Straße zur privaten 
Nutzung besteht nicht. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Aufteilung der prognostizierten Mehrerträge

714 Zeichen

Aufteilung der prognostizierten Mehrerträge Tarif-Nr. 1 - 20 (€) Anlage 5 
Amt/ 
Teilergebnisplan 
Produktgruppe Teilplanzeile Aktuelle Erträge 2024 
(gem. HPL 2023/2024) 
Prognostizierte Erträge 
für 2024 (07-12) 
Prognostizierte Erträge 
für 2025 ff. 
jährliche Mehrerträge 
ab 2025 
32 0201, Allgemeine 
Sicherheit und Ordnung 
04 - öffentl.rechtl. 
Leistungsentgelte 
800.000 800.000 800.000 0
32 0202 Gewerbewesen 04 - öffentl.rechtl. 
Leistungsentgelte 
1.200.000 1.200.000 1.200.000 0
62 1201, Straßen, Wege, Plätze 04 - öffentl.rechtl. 
Leistungsentgelte 
340.000 365.500 391.000 51.000 
64 1201, Straßen, Wege, Plätze 04 - öffentl.rechtl. 
Leistungsentgelte 
4.000.000 4.300.000 4.600.000 600.000 
651.000

Anlage 2 Satzungstext

1055 Zeichen

Anlage 2 
 
 
8. Satzung zur Änderung 
der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen 
an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund §§ 18, 19, 19 a Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355,  
2007 S. 327) und § 8 Abs. 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. I 2007 S. 1206) in Verbindung mit § 7 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994 S. 666) – jeweils in der bei Erlass dieser 
Satzung gültigen Fassung – die folgende Satzung beschlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Gebühren des Gebührentarifs gemäß § 9 Absatz 1 Sondernutzungssatzung werden 
entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung, die Bestandteil dieser 
Änderungssatzung ist, neu festgesetzt.

Beschlussvorlage Rat

4874 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 0576/2024 
Freigabedatum 
28.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über  
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungs-
satzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügten 
Fassung. 
 
Wirtschaftsausschuss 18.04.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.04.2024 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.04.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.05.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2.Hj. 2024 
a) Erträge    jährl. 
651.000 € € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Seit dem Inkrafttreten der 5. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung im Oktober 
2012 hat keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren mehr stattgefunden. In den inzwi-
schen in Kraft getretenen 6. und 7. Satzungsänderungen (Vorlagen-Nummern: 0680/2022 und 
3218/2023) wurde eine Gebührenerhöhung wegen der andauernden wirtschaftlichen Betrof-
fenheit der Antragstellenden (Corona-Pandemie, Energiekrise) zunächst ausgeklammert. Die 
Aufwendungen der Stadt für die Straßenunterhaltung sowie vergleichbare Miet- und Pachtzin-
sen sind jedoch stetig weiter gestiegen. Die Gebührenhöhe entspricht nicht mehr der allge-
meinen Preisentwicklung, so dass eine Gebührenerhöhung dringend geboten ist. 
 
I. Pauschale Gebührenerhöhung 
 
Zur Ermittlung von Gebührenanpassungen für Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland 
ist eine Steigerung im Rahmen der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes anerkannt und 
wurde auch bei allen vorangegangenen Satzungsänderungen so angewendet. Hiermit wird

3 
der Entwicklung des wirtschaftlichen Vorteils für die private Nutzung des öffentlichen Straßen-
landes nachvollziehbar Rechnung getragen. Die prozentuale Veränderung vom Indexstand 
des Monats Oktober 2012 bis zum aktuellen Indexstand vom Januar 2024 beträgt inzwischen 
+ 27,5 %. 
 
Um die Erlaubnisnehmer*innen nicht übermäßig zu belasten, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine 
Erhöhung der bisherigen Gebührentarife um 15 % vorgesehen. Der Vergleich der Sondernut-
zungsgebühren alt/neu (auf 0,10 Euro gerundet) ist der Anlage 4 zu entnehmen. 
 
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen / Ertragsprognose 
 
Mit Inkrafttreten der 8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung werden zusätzliche 
Erträge zugunsten des städtischen Haushaltes erzielt. Die Mehrerträge ergeben sich aus der 
pauschalen Erhöhung der Gebührentatbestände.  
Bei den mit der 6. Satzungsänderung neu eingeführten Gebührentatbeständen für gewerbli-
che Nutzungen zu Mobilitätszwecken (Tarif-Nrn. 21.1 bis 21.3) wurde bereits der damals aktu-
elle Verbraucherpreisindex mit einer Erhöhung von 15 % zugrunde gelegt. 
 
Die genaue Ertragshöhe ist von der Anzahl der beantragten und genehmigten Sondernut-
zungserlaubnisse abhängig, sodass die nachfolgenden Angaben zu Mehrerträgen nur eine 
Prognose darstellen. Im ordnungsbehördlichen Bereich ist aufgrund gegenläufiger Entwicklun-
gen nicht mit Mehrerträgen zu rechnen. Die Einzelheiten hinsichtlich der Zuordnung der prog-
nostizierten Mehrerträge auf die erlaubniserteilenden Ämter sowie zu den davon betroffenen 
Teilergebnisplänen und Teilplanzeilen sind der Anlage 5 zu entnehmen.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Satzungstext 
Anlage 3 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung 
Anlage 4 Gebührentarif alt/neu 
Anlage 5 Aufteilung der prognostizierten Mehrerträge

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 (Mülheim) TOP 9.2.4 - Änderung Sondernutzungssatzung

1050 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 23.04.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 22.04.2024 
öffentlich 
9.2.4 8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung 
0576/2024 
 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch die Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen. 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat  beschließt  den Erlass der 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt 
Köln über  
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernut-
zungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 
beigefügten Fassung. 
 
Die Tarifnummern 6, 7, 8, 13 sind entsprechend der Inflation zu erhöhen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Bezirksvertreters Krüger (CDU-Fraktion)

Beratungsverlauf (15)

18.04.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.04.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV)

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.04.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0576/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.03.2024
Erstellt
14.02.2024 08:04