0576/2024
8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung
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Anlage 4 Gebührentarif alt_neu
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8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln vom 13.02.1998 hier: Gebührentarif alt/neu Anlage 4 Tarif- Nr. Art der Sondernutzung Bemessungs- grundlage Gebühr (Euro) alt Gebühr (Euro) neu Hinweise 1 Verkaufseinrichtungen mit festem Standort 1.1 Kioske m2/Monat 20,60 - 88,00 23,70 - 101,20 1.2 Verkaufsstände, Verkaufswagen u. Ä. m2/Monat 20,60 - 88,00 23,70 - 101,20 1.3 Verkauf von Weihnachtsbäumen m2/einmalig 6,70 7,70 1.4 sonstige kurzfristige Verkaufseinrichtungen m2/Tag 8,40 9,70 2 Verkauf ohne festen Standort 2.1 mit Verkaufswagen m2/Monat 12,80 14,70 2.2 ohne Verkaufswagen, z.B. Bauchladen je Tag 16,70 19,20 3 Warenauslagen vor Verkaufsstätten, m2/Monat 7,00 8,10 4 Automaten (ausgenommen öffentliche Fernsprecheinri chtungen nach Tarif-Nr. 17) 4.1 Automaten, die mehr als 0,20 m in den Straßenrau m hineinragen oder breiter als 0,75 m sind Stück/Mon at 5,20 6,00 4.2 stumme Zeitungsverkäufer m2/Monat 6,30 7,20 5 Außengastronomie 5.1 Erlaubnis bis zu 5 Monaten 5.1.1 ohne Versorgungseinrichtung m 2/Monat 1,55 - 6,90 1,80 - 7,90 5.1.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/Monat 2,55 - 7,90 2,90 - 9,10 5.2 Gesamterlaubnis für 6 bis 8 Monate (März-Oktobe r) 5.2.1 ohne Versorgungseinrichtung m2/einmalig 9,30 - 41,40 10,80 - 47,40 6-fache Monatsgebühr 5.2.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/einmalig 15,30 - 47,40 17,40 - 54,60 6-fache Monatsgebühr 5.3 Jahreserlaubnis 5.3.1 ohne Versorgungseinrichtung m 2/Jahr 14,00 - 62,10 16,20 - 71,10 9-fache Monatsgebühr 5.3.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/Jahr 23,00 - 71,10 26,10 - 81,90 9-fache Monatsgebühr 6 Kommerzielle Werbe- und Informationsstände m2/Tag 9,40 10,80 7 Kommerzielle Passantenbefragungen und Verteilung v on Werbemitteln Person/Tag 9,40 10,80 die mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen Tarif- Nr. Art der Sondernutzung Bemessungs- grundlage Gebühr (Euro) alt Gebühr (Euro) neu Hinweise 8 Werbeanlagen 8.1 großflächige Werbetafeln ohne Beleuchtung je Werbefläche/ Monat 14,30 16,50 8.2 großflächige Werbetafeln mit Beleuchtung je Werbefläche/ Monat 18,70 21,50 8.3 Stück/Tag 33,00 38,00 8.4 m 2 Werbefläche/ Monat 1,70 2,00 9 Einlass-, Lüftungs-, Aufzugs- und sonstige Schächt e bei m2/Monat 9,40 10,80 zumindest teilweiser gewerblicher Nutzung, soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Ent- und Versorgung oder des öffentlichen Verkehrs dienen 10 Maste, sofern sie nicht der öffentlichen Versorgu ng oder Stück/Monat 4,00 4,60 dem öffentlichen Nahverkehr dienen 11 Tribünen und ähnlich genutzte Aufbauten m2/Monat 1,65 1,90 12 Aufstellen von LKW's für Zuschauende am Rosenmont ag 12.1 bis 10 m Straßenfront je Tag 133,00 153,00 12.2 über 10 m Straßenfront je Tag 266,00 306,00 13 Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassen en m2/Monat 12,80 14,70 Fahrzeugen sowie das Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen 14 m2/Monat 3,10 - 8,00 3,60 - 9,20 15 Container für Bauschutt u. Ä. 15.1 Einzelgenehmigung Stück/Woche 6,70 - 33,00 7,70 - 38,00 15.2 Jahresgenehmigung Stück/Jahr 169,00 - 866,00 195,00 - 996,00 abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend der Werbung dienen mobile Werbeanlagen Baustelleneinrichtungsflächen (Bauzäune, Baubuden, Arbeitswagen, Gerüste, Materiallagerungen jeglicher Art, Baugruben) 2 Tarif- Nr. Art der Sondernutzung Bemessungs- grundlage Gebühr (Euro) alt Gebühr (Euro) neu Hinweise 16 Kranwagen, hydraulische Hebe- und Arbeitsbühnen 16.1 bei Einzelgenehmigung m2/Tag 4,40 5,10 16.2 bei Sammelgenehmigungen nach besonderer Fahrzeug/Tag 83,60 96,10 Vereinbarung 17 Öffentliche Fernsprecheinrichtungen (Standgeräte) Stück/Monat 12,90 14,80 18 18.1 Postablagekästen Stück/Monat 9,40 10,80 18.2 Wertzeichengeber Stück/Monat 6,30 7,20 19 Veranstaltungen 19.1 Marktveranstaltungen, Spezial- und Jahrmärkte bis zu 1 Woche m2/Tag 1,20 - 1,45 1,40 - 1,70 ab der 2. Woche m2/Tag 0,60 - 0,75 0,70 - 0,85 19.2 Volksfeste, Kirmessen, Zirkusgastspiele m2/Woche 0,15 - 1,20 0,20 - 1,40 19.3 Informations-, Kultur-, Sport- u. Musikveransta ltungen, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter bis zu 1 Woche m 2/Tag 1,20 - 1,45 1,40 - 1,70 ab der 2. Woche m2/Tag 0,60 - 0,75 0,70 - 0,85 19.4 Weihnachtsmärkte m2/Woche 1,65 - 3,10 1,90 - 3,60 19.5 private Wochenmärkte Wochenmärkten der Stadt Köln 20 Altkleidercontainer Stück/Monat 18,70 21,50 21 Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken 21.1 Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller Fahrzeug/Monat 7,10 - 10,80 7,10 - 10,80 21.2 Verleihsysteme für Leihfahrräder, Leih-Lastenrä der und Ähnliches Fahrzeug/Monat 0,85 0,85 21.3 Carsharing stationsbasiert (ausgenommen Stellpl ätze für Elektroautos) Stellplatz/Monat 30,00 - 120,0 0 30,00 - 120,00 22 Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere T arifstelle fallen m²/Monat 1,00 - 50,00 1,00 - 50,00 bleibt unverändert analog § 1 der jeweils gültigen Fassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Erhöhungssatz wurde schon seit der Tarifeinführung in der 6. Satzungsänderung berücksichtigt Postablagekästen und Wertzeichengeber 3
Anlage 3 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung
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8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln vom 13.02.1998 hier: Gebührentarif Anlage 3 Tarif- Nr. Art der Sondernutzung Bemessungs- grundlage Gebühr (Euro) 1 Verkaufseinrichtungen mit festem Standort 1.1 Kioske m 2/Monat 23,70 - 101,20 1.2 Verkaufsstände, Verkaufswagen u. Ä. m2/Monat 23,70 - 101,20 1.3 Verkauf von Weihnachtsbäumen m2/einmalig 7,70 1.4 sonstige kurzfristige Verkaufseinrichtungen m2/Tag 9,70 2 Verkauf ohne festen Standort 2.1 mit Verkaufswagen m2/Monat 14,70 2.2 ohne Verkaufswagen, z.B. Bauchladen je Tag 19,20 3 Warenauslagen vor Verkaufsstätten, m2/Monat 8,10 4 Automaten (ausgenommen öffentliche Fernsprecheinri chtungen nach Tarif-Nr. 17) 4.1 Automaten, die mehr als 0,20 m in den Straßenrau m hineinragen oder breiter als 0,75 m sind Stück/Mon at 6,00 4.2 stumme Zeitungsverkäufer m2/Monat 7,20 5 Außengastronomie 5.1 Erlaubnis bis zu 5 Monaten 5.1.1 ohne Versorgungseinrichtung m 2/Monat 1,80 - 7,90 5.1.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/Monat 2,90 - 9,10 5.2 Gesamterlaubnis für 6 bis 8 Monate (März-Oktobe r) 5.2.1 ohne Versorgungseinrichtung m2/einmalig 10,80 - 47,40 5.2.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/einmalig 17,40 - 54,60 5.3 Jahreserlaubnis 5.3.1 ohne Versorgungseinrichtung m 2/Jahr 16,20 - 71,10 5.3.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/Jahr 26,10 - 81,90 6 Kommerzielle Werbe- und Informationsstände m2/Tag 10,80 7 Kommerzielle Passantenbefragungen und Verteilung v on Werbemitteln Person/Tag 10,80 8 Werbeanlagen 8.1 großflächige Werbetafeln ohne Beleuchtung je Werbefläche/ Monat 16,50 8.2 großflächige Werbetafeln mit Beleuchtung je Werbefläche/ Monat 21,50 8.3 Stück/Tag 38,00 8.4 m 2 Werbefläche/ Monat 2,00 9 Einlass-, Lüftungs-, Aufzugs- und sonstige Schächt e bei m2/Monat 10,80 zumindest teilweiser gewerblicher Nutzung, soweit s ie nicht Zwecken der öffentlichen Ent- und Versorgung oder des öffentlichen Verkehrs dienen 10 Maste, sofern sie nicht der öffentlichen Versorgu ng oder Stück/Monat 4,60 dem öffentlichen Nahverkehr dienen 11 Tribünen und ähnlich genutzte Aufbauten m2/Monat 1,90 12 Aufstellen von LKW's für Zuschauende am Rosenmont ag 12.1 bis 10 m Straßenfront je Tag 153,00 12.2 über 10 m Straßenfront je Tag 306,00 13 Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassen en m2/Monat 14,70 Fahrzeugen sowie das Parken von Kraftfahrzeuganhäng ern ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen 14 m2/Monat 3,60 - 9,20 die mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder über wiegend der Werbung dienen mobile Werbeanlagen Baustelleneinrichtungsflächen (Bauzäune, Baubuden, Arbeitswagen, Gerüste, Materiallagerungen jeglicher Art, Baugrube n) Tarif- Nr. Art der Sondernutzung Bemessungs- grundlage Gebühr (Euro) 15 Container für Bauschutt u. Ä. 15.1 Einzelgenehmigung Stück/Woche 7,70 - 38,00 15.2 Jahresgenehmigung Stück/Jahr 195,00 - 996,00 16 Kranwagen, hydraulische Hebe- und Arbeitsbühnen 16.1 bei Einzelgenehmigung m2/Tag 5,10 16.2 bei Sammelgenehmigungen nach besonderer Fahrzeug/Tag 96,10 Vereinbarung 17 Öffentliche Fernsprecheinrichtungen (Standgeräte) Stück/Monat 14,80 18 18.1 Postablagekästen Stück/Monat 10,80 18.2 Wertzeichengeber Stück/Monat 7,20 19 Veranstaltungen 19.1 Marktveranstaltungen, Spezial- und Jahrmärkte bis zu 1 Woche m2/Tag 1,40 - 1,70 ab der 2. Woche m2/Tag 0,70 - 0,85 19.2 Volksfeste, Kirmessen, Zirkusgastspiele m2/Woche 0,20 - 1,40 19.3 Informations-, Kultur-, Sport- u. Musikveransta ltungen, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter bis zu 1 Woche m 2/Tag 1,40 - 1,70 ab der 2. Woche m2/Tag 0,70 - 0,85 19.4 Weihnachtsmärkte m2/Woche 1,90 - 3,60 19.5 private Wochenmärkte Wochenmärkten der Stadt Köln 20 Altkleidercontainer Stück/Monat 21,50 21 Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken 21.1 Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller Fahrzeug/Monat 7,10 - 10,80 21.2 Verleihsysteme für Leihfahrräder, Leih-Lastenrä der und Ähnliches Fahrzeug/Monat 0,85 21.3 Carsharing stationsbasiert (ausgenommen Stellpl ätze für Elektroautos) Stellplatz/Monat 30,00 - 120,00 22 Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere T arifstelle fallen m²/Monat 1,00 - 50,00 Postablagekästen und Wertzeichengeber analog § 1 der jeweils gültigen Fassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den 2
Anlage 7, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 14.05.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 13.05.2024 öffentlich 10.2 8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung 0576/2024 Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) regt an, sich der Be- schlussfassung der Bezirksvertretung Mülheim anzuschließen: „Die Tarifnummern 6, 7, 8, 13 sind entsprechend der Inflation zu erhöhen.“ Herr Bezirksbürgermeister Spelthann lässt über den so ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschuss zu fassen: Der Rat beschließt den Erlass der 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernut- zungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügten Fassung. Die Tarifnummern 6, 7, 8, 13 sind entsprechend der Inflation zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine Satzungsänderung mit gebührenrechtlichem Charakter. Die Gebühren werden nur antragsbezogen bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes erhoben. Eine zwingende Notwendigkeit zur Nutzung der öffentlichen Straße zur privaten Nutzung besteht nicht. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5 Aufteilung der prognostizierten Mehrerträge
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Aufteilung der prognostizierten Mehrerträge Tarif-Nr. 1 - 20 (€) Anlage 5 Amt/ Teilergebnisplan Produktgruppe Teilplanzeile Aktuelle Erträge 2024 (gem. HPL 2023/2024) Prognostizierte Erträge für 2024 (07-12) Prognostizierte Erträge für 2025 ff. jährliche Mehrerträge ab 2025 32 0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte 800.000 800.000 800.000 0 32 0202 Gewerbewesen 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte 1.200.000 1.200.000 1.200.000 0 62 1201, Straßen, Wege, Plätze 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte 340.000 365.500 391.000 51.000 64 1201, Straßen, Wege, Plätze 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte 4.000.000 4.300.000 4.600.000 600.000 651.000
Anlage 2 Satzungstext
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Anlage 2 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund §§ 18, 19, 19 a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) und § 8 Abs. 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. I 2007 S. 1206) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994 S. 666) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung gültigen Fassung – die folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Gebühren des Gebührentarifs gemäß § 9 Absatz 1 Sondernutzungssatzung werden entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung, die Bestandteil dieser Änderungssatzung ist, neu festgesetzt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 0576/2024 Freigabedatum 28.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungs- satzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügten Fassung. Wirtschaftsausschuss 18.04.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.04.2024 Verkehrsausschuss 23.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2.Hj. 2024 a) Erträge jährl. 651.000 € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seit dem Inkrafttreten der 5. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung im Oktober 2012 hat keine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren mehr stattgefunden. In den inzwi- schen in Kraft getretenen 6. und 7. Satzungsänderungen (Vorlagen-Nummern: 0680/2022 und 3218/2023) wurde eine Gebührenerhöhung wegen der andauernden wirtschaftlichen Betrof- fenheit der Antragstellenden (Corona-Pandemie, Energiekrise) zunächst ausgeklammert. Die Aufwendungen der Stadt für die Straßenunterhaltung sowie vergleichbare Miet- und Pachtzin- sen sind jedoch stetig weiter gestiegen. Die Gebührenhöhe entspricht nicht mehr der allge- meinen Preisentwicklung, so dass eine Gebührenerhöhung dringend geboten ist. I. Pauschale Gebührenerhöhung Zur Ermittlung von Gebührenanpassungen für Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland ist eine Steigerung im Rahmen der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes anerkannt und wurde auch bei allen vorangegangenen Satzungsänderungen so angewendet. Hiermit wird 3 der Entwicklung des wirtschaftlichen Vorteils für die private Nutzung des öffentlichen Straßen- landes nachvollziehbar Rechnung getragen. Die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Oktober 2012 bis zum aktuellen Indexstand vom Januar 2024 beträgt inzwischen + 27,5 %. Um die Erlaubnisnehmer*innen nicht übermäßig zu belasten, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung der bisherigen Gebührentarife um 15 % vorgesehen. Der Vergleich der Sondernut- zungsgebühren alt/neu (auf 0,10 Euro gerundet) ist der Anlage 4 zu entnehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen / Ertragsprognose Mit Inkrafttreten der 8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung werden zusätzliche Erträge zugunsten des städtischen Haushaltes erzielt. Die Mehrerträge ergeben sich aus der pauschalen Erhöhung der Gebührentatbestände. Bei den mit der 6. Satzungsänderung neu eingeführten Gebührentatbeständen für gewerbli- che Nutzungen zu Mobilitätszwecken (Tarif-Nrn. 21.1 bis 21.3) wurde bereits der damals aktu- elle Verbraucherpreisindex mit einer Erhöhung von 15 % zugrunde gelegt. Die genaue Ertragshöhe ist von der Anzahl der beantragten und genehmigten Sondernut- zungserlaubnisse abhängig, sodass die nachfolgenden Angaben zu Mehrerträgen nur eine Prognose darstellen. Im ordnungsbehördlichen Bereich ist aufgrund gegenläufiger Entwicklun- gen nicht mit Mehrerträgen zu rechnen. Die Einzelheiten hinsichtlich der Zuordnung der prog- nostizierten Mehrerträge auf die erlaubniserteilenden Ämter sowie zu den davon betroffenen Teilergebnisplänen und Teilplanzeilen sind der Anlage 5 zu entnehmen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Satzungstext Anlage 3 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung Anlage 4 Gebührentarif alt/neu Anlage 5 Aufteilung der prognostizierten Mehrerträge
Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 (Mülheim) TOP 9.2.4 - Änderung Sondernutzungssatzung
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 23.04.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.04.2024 öffentlich 9.2.4 8. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung 0576/2024 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt den Erlass der 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernut- zungssatzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügten Fassung. Die Tarifnummern 6, 7, 8, 13 sind entsprechend der Inflation zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Bezirksvertreters Krüger (CDU-Fraktion)
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0576/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.03.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 08:04