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0306/2024

Beantwortung der Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0208/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 24.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Anlage 1 Allgemeine Antwort

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

3159 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0306/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0208/2024) 
betreffend Johannes-Giesberts-Park 
Die Verwaltung beantwortet die Mitteilung 0208/2024 wie folgt. 
 
Ist der Masterplan Stadtgrün (2279/2022) als Vorgabe bei den Plänen berücksichtigt worden?  
 
Antwort: Der Masterplan Stadtgrün ist eine Analyse der vorhandenen Freiflächen in Köln. 
Das daraus abgeleitete strategische Leitbild soll die Sicherung und Weiterentwicklung der grü-
nen Infrastruktur abbilden und sichern. Der Masterplan Stadtgrün macht darüber hinaus keine 
konkreten Vorgaben für Grünanlagen.  
Im ersten Halbjahr 2024 steht die Beteiligung des Stadtbezirkes Nippes im Rahmen des ver-
tiefenden Programms Masterplan Stadtgrün – Programm Stadtgrün an. Dieser Prozess, be-
stehend aus einem Onlinedialog und einer Workshop Veranstaltung, bietet den Bürger*innen 
die Möglichkeit entlang von Kategorien ihre Ideen für mehr Grün und Vorschläge zu vorhande-
nen Grünflächen zu geben. Das Ziel ist die Verbesserung der Erreichbarkeit/Verteilung von 
Grün für alle Bürger*innen, die Nutzungsangebote zu qualifizieren und die Artenvielfalt zu er-
höhen sowie vorhandene Konflikte abzubauen. 
 
Wird der vorhandene Bolzplatz derzeit tatsächlich ganztägig genutzt, was einer Vergrößerung 
der Fläche bzw. der Versetzung der vorhandenen Tore entgegenstünde?  
 
Antwort: Aus der Auswertung der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geht der Wunsch 
hervor, dass der Bolzplatz ertüchtig und die Fläche des Bolzplatzes vergrößert wird. Der vor-
handene Bolzplatz zwischen Kinderkrankenhaus und Kleingartenanlage an der Amsterdamer 
Straße gelegen hat in seiner jetzigen Größe und Gestalt Bestandsschutz. Eine Vergrößerung 
ist aufgrund von Auflagen des Lärmschutzes nicht möglich. Gemäß Lärmfibel muss zwischen 
einem allgemeinen Wohngebiet und einem Bolzplatz bei ganztägiger Nutzung 100 m Abstand 
eingehalten werden. Dies ist beim vorhandenen Bolzplatz nicht gegeben. 
Eine Vergrößerung des Sportangebotes ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Wohnbe-
bauung nur auf der heutigen Hundefreilauffläche möglich, so sieht es auch der rechtskräftige 
Bebauungsplan Nr. 67480-02 vor.  
 
Welche Erkenntnisse liegen der Bezirksvertretung Nippes aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
hinsichtlich der Nutzung des Bolzplatzes und der Versiegelung von Flächen vor? 
 
Antwort: Diese Frage richtet sich an die Bezirksvertretung Nippes und nicht an die Verwal-
tung der Stadt Köln.

2 
 
 
Wurden Alternativen zum vorgeschlagenen Flächentausch unter Einbeziehung des nahegele-
genen Nordpark geprüft? 
 
Antwort: Das skizzenhafte Gesamtkonzept bezieht sich nur auf die Grundsatzentscheidun-
gen der Flächenaufteilung/-nutzung des Johannes-Giesberts-Park. 
 
Welche konkreten Maße hat der bestehende Bolzplatz im Nordpark? 
 
Antwort: Die Tore des Bolzplatzes im Nordpark stehen 39m voneinander entfernt. Das Spiel-
feld ist insgesamt 44m lang und 14m breit.

Anlage 1 Allgemeine Antwort

1850 Zeichen

Anlage 1 – Allgemeine Antwort zur Bürger*innenanfrage 
 
Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit 
dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ ( 
3020/2022 ). Mit diesem 
Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der 
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß einem skizzenhaften 
Gesamtkonzept. „Anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen 
die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung miteinbezogen 
werden.“ Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in 2023 durchgeführt worden. 
 
„Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung 
sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind 
die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der 
Wildblumenwiese sein.“ 
 
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage 
(
0117/2024 ) beigefügt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt und das daraus 
resultierende Ergebnis der Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung als 
Entscheidungsgrundlage vorgelegt.  
 
Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens 
Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der 
Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der 
Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ (
3020/2022 ) 
ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung 
mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks.  
 
Das skizzenhafte Gesamtkonzept, welches auf 
https://meinungfuer.koeln/Johannes-
Giesberts-Park  dargestellt ist diente als Basis für die durchgeführte 
Öffentlichkeitsbeteiligung.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Amsterdamer Straße

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Details

Aktenzeichen
0306/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
24.01.2024
Erstellt
19.01.2024 10:53