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2413/2023

Beantwortung einer Anfrage der FDP zum Thema "Drug Checking"AN/1271/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.08.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 22.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7949 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  07.08.2023 
 2413/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP zum Thema "Drug Checking"AN/1271/2023 
Mit der Anfrage AN/1271/2023 stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Inwieweit sind der Stadt Köln die Drug Checking-Angebote und Konzepte in den Nachbar-
ländern Niederlande, Österreich, Schweiz sowie innerhalb Deutschlands (Thüringen und Ber-
lin) bekannt? 
2. Inwieweit ist geplant, in Köln entsprechende Einrichtungen zu etablieren bzw. Anbieter die-
ser Einrichtungen zu unterstützen? 
3. Welche Überlegungen gibt es, um ein entsprechendes Angebot am Drogenkonsumraum im 
Gesundheitsamt zu etablieren? 
4. Inwiefern wird das Abwasserscreening der AWB genutzt, Erkenntnisse über neue Trends 
beim Konsum illegaler Drogen zu gewinnen? 
5. Welche Aktivitäten werden unternommen, dass Köln im Land NRW Modellkommune wird? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Inwieweit sind der Stadt Köln die Drug Checking-Angebote und Konzepte in den 
Nachbarländern Niederlande, Österreich, Schweiz sowie innerhalb Deutschlands 
(Thüringen und Berlin) bekannt? 
Der Stadt Köln sind die Drug Checking-Angebote und Konzepte auf einer Informationsbasis 
bekannt. Auf dem letzten Fachkongress der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., an 
dem Mitarbeiter*innen der Stadt Köln teilgenommen haben, wurden Konzepte zu „Drug-Che-
cking“ aus Berlin und Wien vorgestellt. Beide Angebote beziehen sich eher auf die „Party-
Szene“. Es werden Kokain, Ecstasy und Speed geprüft.  
Das Projekt „drugchecking.berlin“ bietet an drei Standorten in Berlin die Möglichkeit der che-
mischen Analyse an. Hierfür werden die eingereichten psychoaktiven Substanzen an ein ex-
ternes Labor übergeben. Die Ergebnisse können ca. 3 Tage später abgefragt werden. 
Beim Thüringer „SubCheck“-Projekt können die Konsument*innen ihre mitgebrachten Drogen 
nach Anleitung der Labormitarbeitenden vor Ort selber testen. Nach der Analyse werden das 
Ergebnis und die Konsumrisiken mit Mitarbeitenden der Suchthilfe besprochen. 
Die Suchthilfe Wien bietet mit „checkit“ neben einem festen Standort und der Möglichkeit, be-
stimmten Apotheken die Drogen zum Test einzureichen, auch ein mobiles Angebot für Festi-
val und Party-Locations an. Während die an den Apotheken abgegebenen Proben ca. 3 bis 
14 Tage (je nach Substanz) für die Bereitstellung des Ergebnisses brauchen, kann im mobilen 
Angebot ein Analyseergebnis bereits nach ca. 30 bis 60 Minuten vorliegen.  
Das Drogeninformationszentrum (DIZ) Zürich bietet sowohl vor Ort im DIZ als auch mobil für

2 
 
Festival und Party-Locations die Möglichkeit des Drug Checkings an. Die Ergebnisse können 
ca. 4 bis 7 Tage nach Abgabe abgerufen werden. 
In den Niederlanden werden die Substanzen ebenfalls in einem externen Labor geprüft. Dabei 
wird das Ergebnis nicht nur dem/der jeweiligen Konsument*in mitgeteilt, sondern in Fällen 
beim Fund von hochgiftigen Stoffen auch an das Gesundheitsministerium weitergeleitet. 
 
2. Inwieweit ist geplant, in Köln entsprechende Einrichtungen zu etablieren bzw. An-
bieter dieser Einrichtungen zu unterstützen? 
Ein Drug Checking-Angebot in den Suchtberatungen wäre denkbar. Dieses Thema wird in der 
nächsten Sitzung des Beirats Suchthilfe mit den Mitgliedern aus Verwaltung 1 und Suchthilfe-
trägern2 der Stadt Köln diskutiert werden. Die Jugendsuchtberatung (ansprechbar in Träger-
schaft der Drogenhilfe Köln e.V.) hat bereits signalisiert, sich an Drug Checking-Angeboten 
beteiligen zu wollen, sofern sie in Köln etabliert würden. Das Gesundheitsamt Köln unterhält 
im Gegensatz zur Stadt Wien keine aufsuchenden Präventions- und Beratungsprojekte in der 
Party- und Clubszene, hält diese jedoch sowohl mobil als auch vor Ort für sinnvoll. 
Grundsätzlich ist in die Überlegungen einzubeziehen, dass die Substanzanalyse mit Labor-, 
zusätzlichen Personalkosten und Sicherheitsmaßnahmen verbunden ist. Zusätzlich ist es im-
mer sinnvoll, ein flankierendes Beratungsangebot sowohl als präventive Maßnahme als auch 
begleitend als Aufbau einer Konsumkompetenz anzubieten. 
 
3. Welche Überlegungen gibt es, um ein entsprechendes Angebot am Drogenkonsum-
raum im Gesundheitsamt zu etablieren? 
Das Gesundheitsamt beteiligt sich mit dem Drogenkonsumraum am Neumarkt an dem durch 
das Bundesministerium für Gesundheit genehmigten Pilotprojekt „Nationales Early Warning 
System (NEWS)“. Das Ziel ist, gesundheitsgefährdende Entwicklungen im Bereich psychoakti-
ver Substanzen und Medikamentenmissbrauch frühzeitig zu erkennen und Konsumierende 
sowie Fachkräfte aus der Drogen-/Suchthilfe, Prävention etc. so schnell wie möglich darüber 
zu informieren. Einen wesentlichen Bestandteil des Projekts bilden dabei Substanzanalysen. 
Konsumierende können Substanzen bei mit NEWS kooperierenden Einrichtungen – wie dem 
Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt – abgeben, wenn die Vermutung besteht, dass diese 
Substanzen ein besonders hohes Schadenspotenzial haben. Bei Auffälligkeiten werden ent-
sprechende Gefahrenmeldungen veröffentlicht.  
Das Gesundheitsamt plant die Einrichtung von „Drug Checking“ von illegalen harten Drogen 
(hier Heroin, Kokain und Cocktail) für die Nutzer*innen des Drogenkonsumraums am Neu-
markt als Modellprojekt und wird dieses, sobald die gesetzlichen Grundlagen auf Landes-
ebene geschaffen sind, auch umsetzen. 
 
4. Inwiefern wird das Abwasserscreening der AWB genutzt, Erkenntnisse über neue 
Trends beim Konsum illegaler Drogen zu gewinnen? 
Eine Abwasseranalyse, wie z. B. das European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addic-
tion ist eine hervorragende Studie, die wertvolle Ergebnisse über den Drogenkonsum in euro-
päischen Großstädten liefert. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hat sich gegen eine Teil-
nahme entschieden, weil es aus seiner Sicht genauere und für seine Arbeit (Aufsuchendes 
Suchtclearing, Mobiler Medizinischer Dienst, mobiles Drogenhilfeangebot, Drogenkonsum-
raum) relevantere wissenschaftliche Ansätze gibt, die es priorisiert. Aktuell wird mit dem Deut-
schen Institut für Sucht und Prävention der katholischen Hochschule in Aachen in der Drogen-
szene rund um den Neumarkt eine solche Studie durchgeführt. Dabei soll durch Befragungen 
der Drogengebrauchenden unter anderem herausgefunden werden, welche Substanzen sie 
konsumieren und inwieweit neue synthetische Drogen (wie etwa Fentanyl), die weltweit auf 
dem Vormarsch sind, in Köln bereits angekommen sind. Die zu erwartenden Erkenntnisse 
                                                 
1 Amt für Soziales und Senioren, Gesundheitsamt, Jobcenter, Amt für Kinder, Jugend und Familie  
2 Aidshilfe, Blaues Kreuz, Diakonie, Drogenhilfe, SKM, SkF, Spiritaner, vision

3 
 
werden anschließend direkt in die Arbeit im Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt einflie-
ßen. 
 
5. Welche Aktivitäten werden unternommen, dass Köln im Land NRW Modellkom-
mune wird? 
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln steht in Kontakt mit der Suchtkooperation NRW, die eine 
zentrale Koordinierungs- und Servicefunktion insbesondere für Mitarbeitende in der Suchtprä-
vention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe hat. Mittels Bündelung fachlicher Expertise, Bereitstel-
lung von landesspezifischen und wissenschaftlichen Daten, Beratung, Kooperation und Aus-
tausch ermöglicht sie zukunftsweisende Weiterentwicklungen des Suchtpräventions- und  
-hilfesystems in NRW. Das MAGS NRW ist derzeit damit beschäftigt, eine Rechtsverordnung 
für NRW zu erstellen und zu verabschieden. Die Geschäftsstelle Suchtkooperation NRW be-
grüßt das Interesse der Stadt Köln am Modellvorhaben und hält das Gesundheitsamt über ak-
tuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.  
Des Weiteren gibt es einen regelmäßigen Austausch zu diesem Thema mit den Rheinischen 
Sucht- und Psychiatriekoordinator*innen und anderen Großstädten. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neumarkt
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2413/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.08.2023
Erstellt
28.07.2023 15:31