4232/2019
Anfrage der Fraktion die Linke, betr.: Wohnungsbauprojekte nach dem Kooperativen Baulandmodell im Stadtbezirk Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3741 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 4232/2019 Freigabedatum: 06.12.2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Anfrage der Fraktion die Linke, betr.: Wohnungsbauprojekte nach dem Kooperativen Baulandmodell im Stadtbezirk Ehrenfeld Anfrage Im 2. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 15.10.2019 werden verschiedene Wohnungsbauprojekte im Stadtbezirk Ehrenfeld genannt. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fra- gen zu beantworten: 1. Wie ist der Sach- und Planungsstand zum Projekt Lerchenweg? 2. Wie ist der Sach- und Planungsstand zum Projekt Westlich Ölstraße? 3. Wann werden diese Projekte der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt? 4. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte beschlossen für die Subbelrather Straße 430-436 (1406/2019) genauso wie für die Wohnlage Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 (3911/2018) ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, damit das Kooperative Baulandmodell Anwendung findet. Diese Grundstücke werden im Sachstandsbericht nicht erwähnt. a) Wie ist der Sachstand zu diesen Grundstücken? b) Findet das Kooperative Baulandmodell Anwendung? Wenn nein, mit welcher Begründung wird darauf verzichtet? Antwort der Verwaltung Zu 1. Zum Projekt Lerchenweg finden derzeit Abstimmungen zwischen Investor und Verwaltung statt. Ein Einleitungsbeschluss ist in Vorbereitung und soll 2020 dem Stadtentwicklungsausschuss und der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vorgelegt werden. Zu 2. Zum Bebauungsplanverfahren „Wohnen westlich Ölstraße in Köln-Ehrenfeld“ wurde am 20.09.2018 vom Stadtentwicklungsausschuss der Einleitungsbeschluss gefasst. Vom 15.11.2018 bis 28.11.2018 hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Derzeit werden die Gutachten und Unterlagen für die Beteiligung der Behörden und Träger öffentli- cher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erarbeitet. Im Anschluss daran wird die Offenlage erfolgen. 2 Zu 3.) Das Projekt „Wohnen westlich Ölstraße in Köln-Ehrenfeld“ ist der Bezirksvertretung Ehrenfeld durch die Beschlussvorlage zum Einleitungsbeschluss bereits vorgestellt worden (vgl. Session-Nr. 2506/2018). Das Projekt Lerchenweg wird im Vorfeld bzw. zum Einleitungsbeschluss der Bezirksvertretung Ehren- feld vorgestellt werden. Zu 4.) Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 zum Projekt Subbelrather Straße 430-436 folgenden Beschluss gefasst: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Subbelrather Straße 430-436 in Köln-Ehrenfeld zu verzichten, sofern der Bauantrag für das Bauteil 4 durch den Bauantragsteller zurückgezogen wird“. Der Bauantragsteller hat den Bauantrag für das Bauteil 4 Ende September 2019 zurückgezogen. Damit erfolgt eine Beurteilung nach § 34 BauGB. Das Kooperative Baulandmodell kommt somit nicht zur Anwendung. Eine freiwillige Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau hat der An- tragsteller abgelehnt. Zum Projekt Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 wurde am 19.09.2019 folgender Beschluss ge- fasst: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld zu verzichten.“ Daher erfolgt auch hier eine Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB, das Kooperative Bau- landmodell kommt nicht zur Anwendung. Eine freiwillige Errichtung von öffentlich gefördertem Woh- nungsbau hat der Antragsteller abgelehnt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4232/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.12.2019
- Erstellt
- 04.12.2019 11:14