RR 54/2024
Beteiligungsverfahren zur erstmaligen Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen
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Sitzungsvorlage RR (2024-12-02-ListeRR-Stellungnahmen-sortiert (002).xlsx_diese Liste wird zum Beschluss vorgelegt)
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Beteiligungsverfahren zur Definition des landesweiten Radvorrangnetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Auflistung der Stellungnahmen zum Initialvorschlag eines landesweiten Radvorrangnetzes - hier für potenzielle Radschnellverbindungen Stellungsnah men-Nr. Anmeldende Behörde bzw. Organisation Lage der Maßnahme (von … über … bis) Zusammenfassung der Stellungnahme (bis ca. 250 Wörter) 1032142 Stadt Aachen Aachen: Die dargestellten Routenverläufen passen zum Teil nicht zu den bereits bestehenden kommunalen und regionalen Netzkonzepten. Insgesamt versteht die Stadt Aachen die Darstellungen eher als Korridore/Trassen, die weitergehend untersucht werden müssen. Die Stadt Aachen möchte auf die Linienführungen, wie sie in den bestehenden Netzkonzepten vorhanden sind, hinweisen: 1032142 Stadt Aachen Radschnellweg Euregio (RS 4) Verlauf: Ab Rütscher Straße über Turmstraße und Wüllnerstraße 1032142 Stadt Aachen Aachen - Kohlscheid Verlauf: Über Sandkaulstraße/ Alexanderstraße statt Rochusstraße und Bergdriesch 1032142 Stadt Aachen Aachen - Würselen Verlauf: Über Bahntrassenradweg, Nordbahnhof, Dennewartstraße auf die Linienführung der beschlossenen RVR Haaren in Richtung Innenstadt 1032142 Stadt Aachen Aachen - Stolberg Verlauf: Über Deltoursberg und den Vennbahnweg auf die Linienführung der bestehenden RVR Eilendorf 1032142 Stadt Aachen Aachen: Die südlichen nahräumigen Anbindungen in Aachen sind in den besherigen regionalen Untersuchungen (Netzkonzept Rheinisches Revier) nicht als potentielle Radschnellverbindungen identifiziert worden. Unabhängig von der Potentialbetrachtung dieser Routen sind auch hier die Linienführungen entsprechend des bestehenden kommunalen Netzkonzeptes anzupassen: 1032142 Stadt Aachen Innenstadt - Hohenstauffenallee Verlauf: Über Südstraße/ Krakaustraße bis zum Alexianergraben 1032142 Stadt Aachen Innenstadt - Eupener Straße Verlauf: über Burtscheider Straße und Franzstraße 1032142 Stadt Aachen Anbindung Rober-Schumann- Straße Verlauf: Über Heißbergstraße/ Berdoletstraße und Neustraße; Die innerstädtische Verbindung der Routen soll über den Grabenring (hier Alexianergraben) verlaufen. 1032106 Gemeinde Alfter Alfter: Die Gemeinde Alfter als Teil des Rhein-Sieg-Kreises hat sich mit der Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes NRW befasst. Für den konkreten Streckenteil der über das Alfterer Gemeindegebiet führt, wird aktuell kein Potenzial von über 2.000 Radfahrenden erwartet. 1032228 Stadt Brühl Brühl: Die Stadt Brühl überarbeitet derzeit das neue Radverkehrsnetz, in dem auch Strecken zumindest für Radvorrangrouten geprüft weden. Eine abschließend abgestimmte Streckenführung liegt noch nicht vor. Unabhängig vom Potential gilt grundsätzlich: Fast alle Streckenabschnitte des klassifizierten Straßenenetzes in Brühl weisen nicht die erforderlichen Breiten für Stadards für Radschnellverbindungen neben/ an Kfz-Fahrbahnen auf. Im Einzelnen zu den oben dargestellten RSV-Routenabschnitten: 1032228 Stadt Brühl L183 nördl. Stadtgrenze bis Kurfürstenstraße Brühl: RSV könnte flächentechnisch eingepasst werden; Herausforderung am Knotenpunkt Kurfürstenstraße/ L183 bzgl. Anschlüsse an weiterführende Radvorrang-Führungen in Kombination 1032228 Stadt Brühl Kurfürstenstraße/ Königstraße Brühl: Gemeindestraße, RSV als Fahrradstraße über Königstraße möglich; Kaisertraße ohne ausreichende Flächenkapazitäten für RSV und Kfz-Verkehr, zu hohe Beudeutung im Kfz-Verkehr, als dass eine Fahrradstraße sinnvoll wäre 1032228 Stadt Brühl L194 Kölnstraße Brühl: sehr hohes Kfz- und vor allem Schwerverkehrsaufkommen, im nördlichen Abschnitt schützenwerter Baumbestand und keine durchgehende Breite für Integration einer sicheren RSV vorhanden; ab Königstraße in Richtung Süden RSV nur integrierbar, wenn Knotenpunkt Kaiserstraße zu Kreisverkehr umgebraut wird, so dass die Linksabbiegestreifen entfallen können. Verzicht auf alle Kfz-Stellplätze im Straßenraum politisch problematisch. 1032228 Stadt Brühl L184 Comesstraße/ Rheinstraße Brühl: hohes Kfz.- und Schwerverkehrsaufkommen, durchgehend schützenswerter Baumbestand als Allee und keine durchgehende Flächenkapazität für Integration RSV-Standards gegeben. Zusätzliche Engstelle an Bahnunterführung. 1032093 Stadt Düren Jülich - Düren Düren: Nach einem Abgleich des Initialvorschlages für ein landesweites Netz für Radschnellverbindungen mit der politsch beschlossenen Rad-Vorrang- Routen-Netz der Stadt Düren haben wir einige Abweichungen idenifiziert.Mit dieser Stellungnahme möchten wir Sie deshalb bitten, Ihre Routenvorschläge an folgenden Stellen anzupassen: Es ist bereits eine hochwertige Radwegeverbindung zwischen Jülich und Düren zwischen den betroffenen Kommunen und dem Kreis Düren abgestimmt und die Förderung dazu bewilligt. Die vorgesehene innerörtliche Weiterführung erfolgt entsprechend dem städtischen Radwegenetz über Ringstraße, Weidenpesch, Eintrachtstraße, Kreisbahntrasse, Neue Jülicher Straße und Josef-Schregel-Straße. 1032093 Stadt Düren Straßenring Dürener Innenstadt Düren: Der Straßenring um die Dürener Innenstadt übernimmt eine wichtige Verteilerfunktion in alle Richtungen. Daher sollte er vollständig und nicht nur anteilig als Radschnellverbindung eingestuft werden. Die Schenkelstraße und die Schützenstraße sind ergänzend zum Initialvorschlag aufzunehmen. Südlich der Dürener Innenstadt führt der Initialvorschlag über die Friedrichstraße. Da die Oberstaße besser zur Führung des Radverkehrs geeignet ist und die Ziele in der Innenstadt besser anbindet, bitte ich darum, die RSV auf die Oberstraße zu verlegen. 1032196 Stadt Erftstadt Gymnich - Dimerzheim - Lechenich Erftstadt: Im Stadtgebiet Erftstadts existieren keine geplanten Radschnellverbindungen. Ein Korridor für Radschnellwege liegt aus Sicht der Stadt Erftstadt ggf. auf den im Initialvorschlag aufgeführten Radvorrangroute Gymnich - Dirmerzheim - Lechenich vor. Im städtischen Mobilitätskonzept ist dieser Korridor als potentieller Radschnellweg ausgewiesen. Durch den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln zu beschließende Stellungnahmen Seite 1 Stellungsnah men-Nr. Anmeldende Behörde bzw. Organisation Lage der Maßnahme (von … über … bis) Zusammenfassung der Stellungnahme (bis ca. 250 Wörter) 1032196 Stadt Erftstadt Lechenich - Liblar Erftstadt: Ein Korridor für Radschnellwege liegt aus Sicht der Stadt Erftstadt ggf. auf der im Initialvorschlag aufgeführten Radvorrangroute Lechenich - Liblar vor. Im städtischen Mobilitätskonzept ist dieser Korridor als potentieller Radschnellweg ausgewiesen. 1032196 Stadt Erftstadt Liblar - Hürth - Brühl - Köln Erftstadt: Ein Korridor für Radschnellwege liegt aus Sicht der Stadt Erftstadt ggf. auf der im Initialvorschlag aufgeführten Radvorrangroute Liblar - Hürth - Brühl - Köln vor. Im städtischen Mobilitätskonzept ist dieser Korridor als potentieller Radschnellweg ausgewiesen. Außerdem möchte ich auf das Rheinische Radverkehrsrevier verweisen (Landfolge Garzweiler). Dort ist der genante Korridor Liblar - Hürth - Brühl - Köln als Radschnellweg ausgewiesen. 1032066 Stadt Erkelenz Heinsberg - Hückelhoven - Erkelenz - Mönchengladbach Erkelenz: Inhaltlich schließt sich die Stadt Erkelenz den Stellungnahmen des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler an. Eine mögliche Trassierung der gewünschten Radschnellverbindung Heinsberg – Hückelhoven – Erkelenz –Mönchengladbach ist in der Karte skizziert. 1029638 Stadt Frechen Frechen: Für Frechen ist ein Netz von Radschnellverbindungen aufgezeigt worden, welches im Wesentlichen dem Netz entspricht, welches bei der Bewerbung 2013 um den Radschnellweg Frechen-Köln bereits erarbeitet wurde. In diesem Sinne kann das angezeigte Netz bestätigt bzw. das erarbeitete Netz der Radschnellwege bestätigt bzw. ergänzend gemeldet werden. Die Stadt bewertet das dargestellte Netz für hinreichend, so dass keine weiteren Verbindungen in der ersten Stufe gemeldet werden sollten. Vielmehr sollte hier noch einmal deutlich auf die Umsetzung des Pilotprojektes RSW Frechen - Köln hingewiesen werden. 1032078 Stadt Hennef Hennef: Betreffend die Stadt Hennef wurde von Seiten des Landes die Relation Achse Siegburg - Sankt Augustin (Buisdorf) - Hennef für eine potenzielle Radschnellverbindung ermittelt. Aus Sicht der Stadt Hennef wird es schwierig, auf dieser Achse den Standard für Radschnellverbindungen umzusetzen. Wir möchten deshalb die bereits laufenden Planungen zur einer RadPendlerRoute im genannten Korridor weiterführen. Die o.g. Relation korrespondiert mit der, unter der unter Federführung des Rhein-Sieg-Kreises und mit den betroffenden Kommunen abgestimmten und geplanten, RadPendlerRoute Hennef - Sankt Augustin - Siegburg - Troisdorf. Entsprechend der Beschlussfassung des Ausschusses für Mobilität im Rat der Stdt Hennef vom 10.09.2024 wird keine Radschnellverbindung für die Stadt Hennef angemeldet. zusätzliche Stellung- nahme Stadt Hürth Hürth: Der Standard für Radschnellverbindungen ist so hoch, dass seitens der Stadt Hürth bereits jetzt mitgeteilt werden kann, dass dieser aufgrund von räumlichen Zwängen (verfügbare Räume in Innerortslagen) und verkehrlichen Gründen aller Voraussicht nach nirgendwo erreicht werden kann. Auch die wirtschaftlichen Aspekte, die über einen postiven Nutzen-Kosten-Faktor nachgewiesen werden müssen, stellen eine hohe Hürde dar. Die Radverbindung aus dem Bezirk Lindenthal der Stadt Köln kommend, verläuft sowohl in den Planungen der Stadt Köln (RadPendlerRouten-Korridor 9) wie auch in den Planungen der Stadt Hürth entlang der Stadtbahnlinie 18 und auf der Luxemburger Straße verschwenkt nicht auf den Straßenzug der Berrenrather Straße (K2) - Bachstraße - Krankenhausstraße. Auf Hürther Stadtgebiet befindet sich hier bereits eine eingerichtete Fahrradstraße (Bahnstraße). Im Bau befinden sich bereits die Luxemburger Straße zwischen Horbeller Straße (K14) und Bonnstraße (ebenfalls Fahrradstraße) und die Weiterführung des Radwegs nach Fischenich bis zur Bonnstraße. zusätzlich Stellung- nahme Stadt Köln Köln: die in den von der Stadt Köln einereichten Unterlagen dargestellten Routen sollen nach den Vorstellungen der Stadt Köln als RadPendlerRouten entwickelt werden. Für diese Stadt-Umland-Verbindungen ist nach aktuellem Kenntnisstand der Radschnellwegstandard im stark verdichteten Planungsraum auf erheblichen Teilen der Route entweder gar nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand realisierbar. Die Stadt Köln möchte sich daher vorbehalten, diese Verbindungen wie bislang vorgesehen in einem Ausbaustandard unterhalb des Standards "Radschnellwege des Landes NRW" zu entwickeln. Die Stadt Köln wird u.a. auch in Rücksprache mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis zum jetzigen Zeitpunkt keine Routen als potenzielle radschnellverbindungen in das Verfahren geben. 1032539 Stadt Königswinter Königswinter: Aus Sicht der Stadt Königswinter ist es schwierig auf der Achse entlang des Rheins, den Standard für Radschnellverbindungen umzusetzen. Es ist daher babsichtigt, die bereits laufenden Planungen zur RadPendlerRoute entlang des Rheins weiterzuführen, um zügige Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen. 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Sammelmeldung LANDFOLGE Garzweiler: Der Zweckverband wurde mit der Ausarbeitung und Übernahme der Projektleitung des Projektes "Rheinisches Radverkehrsrevier" zur Umsetung des gesamtregionalen Radverkehrskonzpt, ein Konzept, das von den Kreisen des Rheinischen Reviers gemeinsam erarbeitet und beschlossen wurde, beauftragt.Insgesamt wurden während der Erstellung des Netzplans im gesamtregionalen Radverkehrskonzept folgende Strecken ermittelt, bei wecher die Potenzielanalye ein mögliches Radverkehrsaufkommen von über 2.ooo Radfahrenden pro Tag ergab: 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Neuss - Mönchengladbach Potenzial zwischen 4.000 - 5.000 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Heinsberg - Mönchengladbach Potenzial bis 3. 700 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Mönchengladbach - Grevenbroich Potenzial bis 3.700 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Aachen - Baesweiler Potenzial zwischen 4.700 - 16.000 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Frechen - Düren - Aachen Potenzial zwischen 2.000 - 8.000 Radfahrende/ Tag Seite 2 Stellungsnah men-Nr. Anmeldende Behörde bzw. Organisation Lage der Maßnahme (von … über … bis) Zusammenfassung der Stellungnahme (bis ca. 250 Wörter) 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Köln - Erftstadt Potenzial zwischen 4.000 - 8.000 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Wesseling - Fechen Potenzial zwischen 3.000 - 8.000 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Kerpen - Bergheim - Bedburg/Elsdorf Potenzial zwischen 3.000 - 4.000 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Herzogenrath - Alsdorf - Eschweiler Potenzial 2.500 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Geilenkirchen - Übach-Palenberg Potenzial 3.600 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Heinsberg - Wassenberg Potenzial 2.200 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Roermond - Wegberg - Mönchengladbach Potenzial 2.000 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Neuss - Dormagen - Köln Potenzial 1.900 - 2.500 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Neuss - Grevenbroich - Jüchen Potenzial 2.700 - 3.500 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Neuss - Kaarst Potenzial 7.500 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Meerbusch - Kaarst - Korschenbroich Potenzial 2.300 - 3.500 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Neuss - Meerbuch - Krefeld Potenzial 2.400 Radfahrende/ Tag 1031615 Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Mönchengladbach - Viersen Potenzial 7.300 Radfahrende/ Tag 1032112 Stadt Leverkusen Leverkusen: Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und städtebaulichen Strukturen in Leverkusen ist es der Stadt nicht möglich, die geforderten Maße und Anforderungen für Radschnellwege oder Radvorrangnetze zu realisieren. Die Stadt Leverkusen wird sich weiterhin auf den Ausbau und die Pflege des regionalen Radverkehrsnetzes konzentrieren. 1032132 Stadt Niederkassel Niederkassel: Die Stadt Niederkassel verweist auf die Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises in seiner Funktion als Konsortialführer des Projektkonsortiums RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen. 1030771 Gemeinde Nörvenich Nörvenich: Für die Gemeinde Nörvenich sind Radschnellverbindungen z.Zt. nicht relevant. 1032127 Projektkonsortium "RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen" Projektkonsortium der Städte Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Lohmar, Niederkassel, Rösrath, Troisdorf; Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch- Bergischer Kreis: Als Konsortialführung teile ich (Rheinisch-Bergischer Kreis) stellvertretend für das Projektkonsortium mit, dass gemäß Entscheidung der Fachverwaltungen bzw. Beschluss der politischen Gremien der beteiligen Kommunen die Umsetzung der RadPendlerRouten in den im projekteigenen Planungsleitfaden definierten Standards weitergeführt und im Sinne einer zügigien Projektumsetzung eine Aufnahme in den Landesstraßenbedarfasplan als Radschnellverbindung trotz der vorhandenen Potentiale derzeit nicht angestebt wird. Die RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen umfassen die Relationen Köln-Leverkusen, Köln-Bergisch Gladbach, Köln-Rösrath-Lohmar sowie Köln-Niederkassel/Troisdorf. Ich bitte um Berücksichtigung der Streckenverläufe im weiteren Verfahren zur Definition des landesweiten Radvorrangnetzes. Die im Initialvorschlag dargestellten Streckenführungen für Radschnellverbindungen weichen gegenüber der geplanten Streckenführung der RadPendlerRouten zum Teil erheblich ab und sind unter Hinzuziehung von Ortskenntnissen nach derzeitigem Stand aufgrund zahlreicher Hemmnisse nicht realisierbar. 1032134 Stadt Sankt Augustin Troisdorf über Sankt Augustin bis Bonn-Nord Sankt Augustin: Die für Sankt Sugustin im Landesentwurf ausgewiesenen potenzielle Radschnellverbindungen "Siegburg - Bonn im Verlauf der B56 / L16" sowie "Zubringer von Siegbrücke nach Troisdorf bis zur B56 in Sankt Augustin-Ort" sind nicht für eine Umgestaltung bzw. Aufrüstung zur Radschnellverbindung geeignet, auch gibt es keine durchgehenden Möglichkeiten für geeignete Parallelführungen. Stattdessen wird eine Radschnellverbindung zwischen Troisdorf und Bonn-Nord über Sankt Augustin vorgeschlagen. Diese entstammt einer Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Potenzialnachweis aus dem Jahr 2019. Routenverlauf: von neuer Fuß- und Radbrücke über die Sieg zwischen Troisdorf und Sankt Augustin, parallel zur Eisenbahnbrücke der Bahnstrecke Troisdorf - Bonn-Beuel, weiter östlich parallel neben den Bahngleisen, weiter auf der Straße "Auf der Mirz" Richtung Süden bis zur L 16. Bis zur Bonner Stadtgrenze und darüber hinaus bis zum Autobahndreieck "Bonn-Nordost" verläuft die Route weiterhin westlich parallel zur A 59; ab dort dann nördlich parallel zur A 565, dann Rheinquerung auf der Nordseite der Nordbrücke. Seite 3 Stellungsnah men-Nr. Anmeldende Behörde bzw. Organisation Lage der Maßnahme (von … über … bis) Zusammenfassung der Stellungnahme (bis ca. 250 Wörter) 1032145 StädteRegion Aachen StädteRegion Aachen: Der Zweckverband Landfolge Garzweiler hat bereits eine Stellungnahme abgegeben und dabei das "Gesamtregionale Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier" als zu berücksichtigende Planung eingereicht. Die Stellungnahme erfolgte im Namen aller Mitglieder der Kooperation und damit auch der StädteRegion Aachen. Der Stellungnahme des Zweckverbands schließe ich mich hiermit daher an. Weitere Radschnellverbindungen, die versehentlich nicht in der Aufstellung des Zweckverbandes mit aufgeführt wruden, aber zu berücksichtigen sind: 1032145 StädteRegion Aachen Würselen - Herzogenrath (ca. 4.600 Radfahrende/ Tag) Dies ist die Fortführung der Verbindung zwischen Aachen und Würselen, die im Initialvorschlag des Landes bereits als Radschnellverbindung dargestellt ist. 1032145 StädteRegion Aachen Stolberg Hauptbahnhof/ Knoten Münsterbachstraße/ Eschweile Straße - Stolberg Altstadt (ca. 4.000 Radfahrende/ Tag) Dieser Abschnitt schließ sich an die Radschnellverbindung Fechen - Düren - Aachen an und deckt u.a. das große Potential zwischen den beiden Mittelzentren Eschweiler und Stolberg ab. Weiterhin schließe ich mich den sonstigen Radschnellverbindungen, die im Initialvorschlag des Landes enthalten sind, an. 1028222 Gemeinde Titz Wegeverbindungen Nord - Süd (Tagebau Garzweiler und Hambach) Titz: Zur Wiederherstellung eines leistungsfähigen Radverkehrsnetzes, und um die Radverkehrskonzepte "Blau Günes- Band" um den Tagebau Garzweiler sowie "Hambach-Loop" um den Tagebau Hambach miteinander zu verbinden, wäre die Führung Leistungsstärkerer Wegeverbindungen notwendig. So sollten jeweils eine Wegeverbindung in Nord-Süd (Tagebaue Garzweiler und Hambach) sowie Ost-West (Erftauen und Ruraue) Ausrichtung leistungsstärker ausgebaut werden. 1028222 Gemeinde Titz Ost - West (Erftauen und Rurauen) Siehe oben 1032090 Stadt Troisdorf Troisdorf - Sankt Augustin - Bonn Troisdorf: Im Stadtgebiet Troisdorf wird derzeit nur eine Radschnellverbindung planerisch weiterverfolgt: Radschnellweg zwischen Troisdorf über Sankt Augustin nach Bonn. Seite 4
Sitzungsvorlage RR (2024-12-02-Initialvorschlag Radvorrangnetz_zur Kenntnis)
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Isched. ten lang Ergebnisse der landesweiten Potenzialanalyse Radverkehr NRW als Grundlage für die Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Aufstellung des Radschnellverbindungsbedarfsplans NRW und die Definition des Radvorrangnetzes NRW (basierend auf Daten von SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH) ws Radschnellwege RS1-7 (Die Linienverläufe können sich in den derzeit laufenden Planungsverfahren noch ändern.) = Potenzial von über 2000 Radfahrenden pro Tag = Potenzial von 500 bis 2000 Radfahrenden pro Tag —— Potenzial von weniger als 500 Radfahrenden pro Tag 0 10 km A
Sitzungsvorlage RR (Beteiligungsverfahren zur erstmaligen Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 54/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Elsiepen Telefon 0221-147- 2670 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 11.12.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.12.2024 9. beschließend TOP: Beteiligungsverfahren zur erstmaligen Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbin- dungen Beschlussvorschlag: Der Regionalrat beschließt die Liste der Maßnahmenvorschläge zum Beteiligungsverfahren zur Definition des landesweiten Radvorrangnetzes - hier für potenzielle Radschnellverbindungen des Landes NRW. Erläuterungen: Ausgangslage Mit Erlass vom 19.01.2024 unterrichtete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) die Bezirksregierungen in NRW und die Zweckverbände des Schienenperso - nennahverkehrs darüber, dass die verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen für ÖPNV, Landesstraßen sowie erstmalig für Radschnellverbindungen des Landes neu aufgestellt werden sollen. Bereits im 3. Quartal 2024 erfolgte im ersten Beteiligungsverfahren die Beschlussfassung für die Maßnahmenvor - schläge des ÖPNV und der Landesstraßen. Die Maßnahmenvorschläge zur Definition der landesweiten Radschnellverbindungen (RSV) sollen nun im 4. Quartal beschlossen werden. Diese sind dann im weiteren Verfahren durch einen Gutachter zu untersuchen und zu bewerten. Erst danach steht die Entscheidung über eine Aufnahme und Aufstellung des Bedarfsplans an. Bis zur Aufstellung des Bedarfsplans Vorbereitungsverfahren Bei der kommunalen Planung von Radschnellverbindungen kann eine Beratung der kommunalen Planungs - träger durch Straßen.NRW erfolgen. Hierfür können sich die kommunalen Planungsträger an die für sie jeweils zuständige Regionalniederlassung von Straßen.NRW wenden. Dabei kann die Art der Beratung von grundle - genden Hinweisen zum Projektzuschnitt oder dem Ablauf des Planungsprozesses bis hin zu konkreter Bera - tung zur Fertigstellung von Ausschreibungsunterlagen reichen. Mit dem Vorbereitungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die kommunalen Planungen eine möglichst solide Grundlage bilden für ggf. auf die Bedarfsplanaufstellung folgende Planungsphasen. Kommunale und regionale Radschnellwege Sitzungsvorlage RR RR 54/2024 Seite 2 von 4 Der Unterschied zwischen Radschnellverbindungen des Landes NRW und kommunalen RSV ergibt sich aus der unterschiedlichen Verbindungsfunktion. RSV des Landes NRW haben nach Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine eigenständige regionale Verkehrsbedeutung, so zum Beispiel der RS 4 Euregio. Die Aufgabe von kommunalen RSV hingegen ist die Führung, Bündelung und Beschleunigung des intrakom- munalen Radverkehrs. Sie erfüllen nicht die regionalen Verbindungsfunktionen nach dem StrWG NRW (über Kreisgrenzen hinweg) und liegen daher in der Baulast der Kommunen. Die Aufteilung der Radschnellverbindungen (Bezeichnung gleichbedeutend mit Radschnellweg) in kommu - nale oder regionale Radschnellverbindungen wird das MUNV im weiteren Verfahrensprozess bei der Aufstel- lung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträ - ger der betroffenen Gebietskörperschaften vornehmen. Radschnellwege des Landes Aktuell werden sieben RSV des Landes prioritär verfolgt: -RS 1: Radschnellweg Ruhr -RS 2: Radschnellweg Westmünsterland -RS 3: Radschnellweg Ostwestfalen-Lippe (OWL) -RS 4: Radschnellweg Euregio -RS 5: Radschnellweg Neuss-Düsseldorf-Langenfeld -RS 6: Radschnellweg Köln-Frechen -RS 7: Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet Um die Planung aller sieben RSV (Länge von etwa 278 Kilometern mit 73 Teil-abschnitten) zu ermöglichen, hat Straßen.NRW für einzelne Abschnitte Planungs-vereinbarungen mit den beteiligten kommunalen Baulast- trägern abgeschlossen. Die Planungsvereinbarungen bieten die Möglichkeit, Planungen „aus einer Hand“ zu fertigen und Schnittstellen zu minimieren. Derzeit werden die Gesamtkosten der sieben RSV mit rund 520 Millionen Euro veranschlagt. Weitere Infor - mationen zu den Radschnellverbindungen des Landes finden sich unter (Radschnellwege in NRW). Potenzialanalyse In Vorbereitung auf die Definition des landesweiten Radvorrangnetzes wurde auf Grundlage des multimodalen Landesverkehrsmodells 2035 (LVM) die landesweite Potenzialanalyse Radverkehr erstellt. Ziel der Potenzialanalyse ist es, flächendeckend und systematisch zu ermitteln, in welchen Korridoren ein Bedarf für Radwege besteht. Die hierbei prognostizierten Radverkehrsaufkommen geben Hinweise auf die anzustrebenden Führungsformen und Entwurfselemente in den jeweiligen Korridoren. Damit entlastet das Ministerium die Vorhabenträger von Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten grundsätzlich von dem Erfordernis einer vorhabenbezogenen Potenzialanalyse. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse Radverkehr bietet die Grundlage für das Beteiligungsverfahren zur Defi- nition des landesweiten Radvorrangnetzes und dient zugleich als initiale Untersuchungsmasse für den Rad - schnellverbindungsbedarfsplan. Definition des Radvorrangnetzes Sitzungsvorlage RR RR 54/2024 Seite 3 von 4 Das landesweite Radvorrangnetz ist die höchste von drei Ebenen in der Netzhierarchie des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen und soll die beiden darunterliegenden Ebenen der überörtlichen Radverkehrsnetze und lokalen Radverkehrsnetze überörtlich und landesweit miteinander verbinden. Das Radvorrangnetz setzt sich zusammen aus Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten und sonstige Rad - verkehrsverbindungen, die es aufgrund ihrer regionalen Verbindungsfunktionen bedarf, um ein zusammen - hängendes Radverkehrsnetz knüpfen zu können. Aufstellung des Bedarfsplans Bedarfsplanpflicht Die höchste Kategorie von Radverkehrsanlagen sind Radschnellverbindungen. Sie bestehen aus überregiona - len besonders breiten und komfortabel zu befahrenden Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Auf ihnen soll der regionale und städtische Radverkehr geführt, gebündelt und beschleunigt werden. Radfahrende sollen möglichst ohne Umwege oder größere zeitliche Unterbrechungen durch Kreuzungen und Einmündun - gen schnell, bequem und sicher an ihr Ziel kommen. Außerdem sollen RSV nach dem StrWG NRW ähnlichen Ansprüchen wie Landesstraßen genügen (z.B. Betriebs- und Winterdienst, Beleuchtung, einheitliche Gestal - tung). Eine Radschnellverbindung kann grundsätzlich geplant werden, wenn damit wichtige Lücken im Ge - samtnetz NRW geschlossen werden und das erwartete Aufkommen des Verkehrs bei >2.000 Radfahrenden im Querschnitt/Tag nachgewiesen werden. Die grundsätzliche Umsetzbarkeit muss in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen werden. In § 19 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes NRW (FaNaG) ist die Bedarfsplanung für Radschnell - verbindungen des Landes geregelt. Beteiligungsverfahren Am 27.05.2024 wurde seitens des MUNV Kontakt zu den Bezirksregierungen aufgenommen, um das zweite Beteiligungsverfahren zu starten. Die Kommunen, kreisfreien Städte und Kreise wurden seitens der Bezirks- regierungen aufgerufen, sich in zwei Prozessen zu beteiligen: Prozess 1: Einreichen bestehender Pläne bzw. Konzepte zu Radschnellverbindungen in ein Online-Verzeichnis, bereitge- stellt durch das MUNV (Frist endete am 29.06.2024) Prozess 2: Einreichen von Stellungnahmen zum Initialvorschlag eines landesweiten Radvor-rangnetzes, im Einzelnen a. zu „Potenziellen Radschnellverbindungen“ mit über 2.000 Radfahrenden pro Tag in das Portal „Be - teiligung NRW“, bereitgestellt durch das MUNV (Frist endete am 11.10.2024) b. zu „Potenziellen Radvorrangrouten und Radwegen“ mit weniger als 2.000 Radfahrenden pro Tag in das Portal „Beteiligung NRW“, bereitgestellt durch das MUNV (Frist endet am 21.12.2024). Beim ersten Prozess ging es um die Übersendung von Unterlagen vorliegender Planungen, zu denen bereits kommunale Beschlüsse vorlagen. Die Frist zur Einreichung war daher kurzgefasst. Im zweiten Prozess konnten die Gebietskörperschaften auf dem Online-Portal „Beteiligungen NRW“ eine Karte für „Potenzielle Radschnellverbindungen“ (Prozess 2a) und eine Karte für „Potenzielle Radvorrangrou- ten und Radwege“ (Prozess 2b) aufrufen und Eingaben in Form von einer textlichen Stellungnahme und/oder dem Zeichnen von Punkten/Linien auf der Karte vornehmen und zusätzlich Dateien bzw. Unterlagen hinterle- gen. Hier konnten längere Fristen eingeräumt werden. Sitzungsvorlage RR RR 54/2024 Seite 4 von 4 Die bereitgestellten Karten basieren auf initialen Vorschlägen aus den Ergebnissen der landesweiten Potenzi- alanalyse Radverkehr NRW und sind unterteilt in ein dreistufiges Radverkehrsnetz, getrennt nach dem zu er - wartendem Nutzungspotenzial. Eingegangene Maßnahmenmeldungen In Anlage 1 sind die eingegangenen Maßnahmen zu potenziellen Radschnell-verbindungen mit über 2.000 Radfahrenden pro Tag aufgelistet (Prozess 2a), für die es einen Beschluss bedarf. Weiteres Vorgehen Die Beschlussfassung des Regionalrats im 4. Quartal 2024 wird im Nachgang dem MUNV übermittelt. Darauf aufbauend erfolgt die Bewertung der Maßnahmen anhand einer Nutzen- Kosten-Analyse unter Verwendung des Landesverkehrsmodells 2035. Bis voraussichtlich Ende 2025 soll die Aufstellung des Bedarfsplanentwurfs vorliegen. Anschließend wird im Jahr 2026 eine strategische Umweltprüfung inklusive Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Vorlage des Bedarfsplanentwurfs und des Umweltberichts soll den regionalen Planungsträgern in den Jahren 2026/2027 zur Beschlussfassung übermittelt werden. Danach erfolgt die Beschlussfassung durch den Verkehrsausschuss/Landtag. Anlage(n): 1. 2024-12-02-Initialvorschlag Radvorrangnetz_zur Kenntnis 2. 2024-12-02-ListeRR-Stellungnahmen-sortiert (002).xlsx_diese Liste wird zum Beschluss vor - gelegt
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 54/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.12.2024
- Erstellt
- 29.11.2024 16:59