3014/2017
Oberirdische Öffnung der U-Bahn-Haltestelle Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2017. (AN/1110/2017)
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 3014/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 Oberirdische Öffnung der U-Bahn-Haltestelle Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2017. (AN/1110/2017) In der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 wurde zu dem Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk vom 22.08.2017 (AN/1110/2017) folgender Beschluss einstimmig gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Öffnung der U-Bahn-Haltestelle Fuldaer Straße der Linie 1 analog zur baugleichen Haltestelle Vingst unabhängig von der Realisierung des Aufzuges, aber mit Rücksichtnahme auf die zukünftige Installation eines Aufzuges und unter Einbeziehung des angrenzenden Kindergartens, zu prüfen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Aufzugsnachrüstung für die Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße ist in der vom Verkehrs- ausschuss am 14.06.2016 beschlossenen Prioritätenliste für Aufzugsnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen enthalten. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Festlegung der Standorte der beiden Aufzüge mit den beteilig- ten Fachämtern, insbesondere im Hinblick auf den städtischen Kindergarten, noch nicht final erfolgt. Die Stadtbahnhaltestelle ist zurzeit auf Rang 12 der vom Verkehrsausschuss verab- schiedeten Prioritätenliste und wird entsprechend berücksichtigt. Eine bauliche Öffnung der Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße analog zur Stadtbahnhalte- stelle Vingst ist aus technischer Sicht sehr aufwändig, da massiv in die Statik des Gebäudes eingegriffen wird. Aufgrund dieses Aufwandes und vor dem Hintergrund der notwendigen Einbeziehung des angrenzenden Kindergartens, ist eine unabhängige Betrachtung der Haltestellenöffnung nicht zielführend. Die Verwaltung sieht nur in einer Bündelung der baulichen Maßnahmen eine wirtschaftlich sinnvolle und technisch mögliche Umsetzungsvariante. Weiterhin ist anzumerken, dass aktuell im Eingangshallenbereich und in den Treppenab- gangsbereichen die Lichtstärken zwischen 200 und 1000 Lux (Beleuchtungsstärke Lumen pro m²) erreicht werden. Damit ist die Stadtbahnhaltestelle stärker als vergleichbare andere Stadtbahnhaltestellen ausgeleuchtet. Somit ist dem Teilaspekt Beleuchtung im Rahmen der Kriminalprävention über dem Normalrahmen Rechnung getragen. Der geltende Grenzwert von 150 Lux für Beleuchtungen im Bahnsteigbereich ist in allen Bereichen eingehalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3014/2017
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 15.11.2017
- Erstellt
- 27.09.2017 15:30