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3014/2017

Oberirdische Öffnung der U-Bahn-Haltestelle Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2017. (AN/1110/2017)

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 15.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.12.2017, TOP 10.2.3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2531 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3014/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
 
Oberirdische Öffnung der U-Bahn-Haltestelle Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg. Antrag der 
CDU-Fraktion vom 22.08.2017. (AN/1110/2017) 
In der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 wurde zu dem Antrag der 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk vom 22.08.2017 (AN/1110/2017)  
folgender Beschluss einstimmig gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Öffnung der U-Bahn-Haltestelle Fuldaer 
Straße der Linie 1 analog zur baugleichen Haltestelle Vingst unabhängig von der 
Realisierung des Aufzuges, aber mit Rücksichtnahme auf die zukünftige Installation 
eines Aufzuges und unter Einbeziehung des angrenzenden Kindergartens, zu prüfen.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Aufzugsnachrüstung für die Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße ist in der vom Verkehrs-
ausschuss am 14.06.2016 beschlossenen Prioritätenliste für Aufzugsnachrüstungen und  
Bahnsteiganhebungen enthalten. 
 
Zum heutigen Zeitpunkt ist die Festlegung der Standorte der beiden Aufzüge mit den beteilig-
ten Fachämtern, insbesondere im Hinblick auf den städtischen Kindergarten, noch nicht final 
erfolgt. Die Stadtbahnhaltestelle ist zurzeit auf Rang 12 der vom Verkehrsausschuss verab-
schiedeten Prioritätenliste und wird entsprechend berücksichtigt. 
 
Eine bauliche Öffnung der Stadtbahnhaltestelle Fuldaer Straße analog zur Stadtbahnhalte-
stelle Vingst ist aus technischer Sicht sehr aufwändig, da massiv in die Statik des Gebäudes 
eingegriffen wird.  
Aufgrund dieses Aufwandes und vor dem Hintergrund der notwendigen Einbeziehung des 
angrenzenden Kindergartens, ist eine unabhängige Betrachtung der Haltestellenöffnung nicht 
zielführend. Die Verwaltung sieht nur in einer Bündelung der baulichen Maßnahmen eine 
wirtschaftlich sinnvolle und technisch mögliche Umsetzungsvariante.  
 
Weiterhin ist anzumerken, dass aktuell im Eingangshallenbereich und in den Treppenab-
gangsbereichen die Lichtstärken zwischen 200 und 1000 Lux (Beleuchtungsstärke Lumen 
pro m²) erreicht werden. Damit ist die Stadtbahnhaltestelle stärker als vergleichbare andere 
Stadtbahnhaltestellen ausgeleuchtet. Somit ist dem Teilaspekt Beleuchtung im Rahmen der 
Kriminalprävention über dem Normalrahmen Rechnung getragen. Der geltende Grenzwert 
von 150 Lux für Beleuchtungen im Bahnsteigbereich ist in allen Bereichen eingehalten.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3014/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
15.11.2017
Erstellt
27.09.2017 15:30