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Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.09.2018 betr. Eishockey-Leistungszentrum in Stammheim
Mitteilung BV 4083/2018 vom 10.12.2018
Stand: Am 10.12.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Müss Az Vorlagen-Nummer 4083/2018 Freigabe 07.11.2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.09.2018 betr. Eishockey-Leistungszentrum in Stammheim Anfragetext 1. Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich dieses Eishockey-Leistungszentrums und welchen Umfang hat das geplante Projekt? 2. Ist geplant, die gesamte Fläche für dieses Projekt zu nutzen oder ist es möglich auch weiter- hin, wie bisher vorgesehen, dort Gewerbeflächen bereitstellen zu können? 3. Wie sehen die Auswirkungen auf die Verkehrssituation vor Ort aus? 4. Wird es diesbezüglich eine Bürgerbeteiligung geben? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1. Es haben erste Sondierungsgespräche für die genannten Nutzungen stattgefunden. Im Gespräch befindet sich darüber hinaus ein integratives Sportzentrum für Behindertensportarten. Über den Bear- beitungstand von ersten Gesprächen sind diese Projekte jedoch noch nicht weiter gediehen. Zu 2. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Erkenntnis über den Flächenumgriff für diese Nutzungen. Zu 3. Für das Gelände liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 70510/02, Arbeitstitel Dünnwalder Kom- munalweg in Köln-Stammheim/Flittard, vor. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest, Anla- gen für sportliche Zwecke sind in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Allerdings ist anzuneh- men, dass die in Rede stehenden Nutzungsüberlegungen sich nicht in den festgesetzten Baufenstern abbilden lassen werden und eine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen sein wird. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes sind die dafür erforderlichen Gutachten, wie z.B. Verkehr, beizubrin- gen. Zu 4. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes wird die Verwaltung selbstverständlich die gesetzlich vor- geschriebenen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorneh- men. 2
Beratungsverlauf
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