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4083/2018

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.09.2018 betr. Eishockey-Leistungszentrum in Stammheim

Mitteilung BV 10.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 10.12.2018, TOP 7.1.12

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2086 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Müss Az 
Vorlagen-Nummer 
 4083/2018 
Freigabe 07.11.2018
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 
 
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung 
der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.09.2018 betr. Eishockey-Leistungszentrum in 
Stammheim 
Anfragetext 
 
1. Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich dieses Eishockey-Leistungszentrums und welchen 
Umfang hat das geplante Projekt? 
2. Ist geplant, die gesamte Fläche für dieses Projekt zu nutzen oder ist es möglich auch weiter-
hin, wie bisher vorgesehen, dort Gewerbeflächen bereitstellen zu können? 
3. Wie sehen die Auswirkungen auf die Verkehrssituation vor Ort aus? 
4. Wird es diesbezüglich eine Bürgerbeteiligung geben? 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1.  
Es haben erste Sondierungsgespräche für die genannten Nutzungen stattgefunden. Im Gespräch 
befindet sich darüber hinaus ein integratives Sportzentrum für Behindertensportarten. Über den Bear-
beitungstand von ersten Gesprächen sind diese Projekte jedoch noch nicht weiter gediehen.  
 
Zu 2. 
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Erkenntnis über den Flächenumgriff für diese Nutzungen. 
 
Zu 3. 
Für das Gelände liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 70510/02, Arbeitstitel Dünnwalder Kom-
munalweg in Köln-Stammheim/Flittard, vor. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest, Anla-
gen für sportliche Zwecke sind in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Allerdings ist anzuneh-
men, dass die in Rede stehenden Nutzungsüberlegungen sich nicht in den festgesetzten Baufenstern 
abbilden lassen werden und eine Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen sein wird. Bei einer 
Änderung des Bebauungsplanes sind die dafür erforderlichen Gutachten, wie z.B. Verkehr, beizubrin-
gen. 
 
Zu 4. 
Bei einer Änderung des Bebauungsplanes wird die Verwaltung selbstverständlich die gesetzlich vor-
geschriebenen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorneh-
men.

2

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4083/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.12.2018
Erstellt
06.12.2018 10:15