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AN/1943/2022

Aktuelle Stunde: Starkregenereignisse - Konzept für ein Starkregenrisiko-Management

Gem. Antrag nach § 5 BV2 (Grüne) 10.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.11.2022

Top 7.1.2 BV 2 29.08.2022

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Gem. Antrag nach § 5 (Grüne BV2)

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Bürgereingabe - Foto Adlerstraße

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Bürgereingabe BV2 Adlerstraße 20221019_Antwort StEB an Frau Paßmann Bürgereingabe BV2 Adlerstraße

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8.1.8 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 13.06.2022 AN-1137-2022

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Aktuelle Stunde StEB - Präsention 07.11.2022 BV 2

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Aktuelle Stunde BI Hochwasser - Präsentation BV 2 07.11.2022

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Top 8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN-1137-2022

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Top 7.1.2 BV 2 29.08.2022

10258 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2002/2022 
Freigabedatum 23.06.2022  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
 
Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren 
Frage 1 
Welche Erkenntnisse hat die Aufarbeitungen der Starkregen-Kanalüberstau-Ereignisse (14.07.2021 – 
Hahnwald u.a., 2017 und früher) im Stadtbezirk Rodenkirchen erbracht? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Abflussvermögen des Kölner Kanalnetzes regelmäßig unter-
sucht wird. Werden Schwachstellen identifiziert oder Mindestvoraussetzung unterschritten, erfolgt der 
Ausbau oder die Verstärkung von bestehenden Abwasseranlagen. Hierbei kommt die DIN 752 und 
das Arbeitsblatt der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V, DWA A 
118 zur Anwendung, so dass ein Stand nach den Regeln der Technik sichergestellt werden kann. 
 
Eine konkrete Maßnahme zur Verbesserung des Abflussvermögens war unter anderem der Bau des 
Rückhaltebeckens Köln-Hahnwald. Dort wurden im Jahr 2012 ein zusätzliches Rückhaltevolumen in 
einer Größe von immerhin 33.000 cbm Abwasser geschaffen. Für den Ortsteil Köln-Meschenich ist 
ein vergleichbares Bauwerk in einer Größe von mindestens 4.000 cbm Abwasser in der Planung.  
 
Das Kanalnetz für das Einzugsgebiet der Kläranlage Köln-Rodenkirchen entspricht den Regeln der 
Technik, in Teilen werden diese bereits übertroffen. 
 
Die Auswertung der Messdaten für den 14.07.2021 zeigt, dass das Kanalnetz das Regenwasser zu-
nächst einwandfrei abgeleitet hat. Alle abwassertechnischen Anlagen haben gut funktioniert. Die vor-
handenen Speicherkapazitäten waren aber aufgrund des außergewöhnlichen Niederschlagsereignis-
ses im Laufe des Tages erschöpft. Das Becken Köln-Hahnwald war vollständig gefüllt.  
 
In der Folge kam es zu einer Überlastung des Systems.  
 
 
Frage 2 
Welche Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung daraus abgeleitet werden, um zukünftige Schäden 
an privatem und öffentlichem Eigentum zu vermeiden oder mindestens zu verringern? 
 
Antwort der Verwaltung 
Ziel ist es, Köln resilienter gegenüber den anzunehmenden Klimaänderungen zu gestalten, da auch in 
Zukunft nicht alle Starkregenereignisse über das Kanalisationsnetz abgeleitet oder gespeichert wer-
den können. Dies gilt sowohl für Neuplanungen, als auch für die Bestandsbebauung.  
  
TOP:   7.1.2 
Sitzung 
D. BV2 am:  29.08.2022

2 
 
Die Stadt- und Freiraumplanung in Köln verfolgt nicht mehr den Ansatz einer möglichst schnellen Ab-
leitung von Regenwasser in die Kanalisation. Stattdessen müssen Neubau- und Erschließungsmaß-
nahmen auf ortsnahe Lösungen zur Versickerung, Verdunstung sowie zur Speicherung und gedros-
selten Ableitung von Regenwasser untersucht und umgestellt werden.  
 
Die jeweils für die individuelle Situation passenden Maßnahmen werden dann für die Entwässerungs-
planung vorgeschrieben und soweit dies möglich ist im Bebauungsplan festgesetzt.  
 
Beispiele für solche Maßnahmen: 
 Wege und Straßen als Notwasserwege und Rückhaltung im Freiraum 
 Mulden, Tiefbeete und/oder Rigolen zur Zwischenspeicherung, Versickerung und/oder Bewäs-
serung von Straßenbäumen 
 wasserdurchlässige Flächenbefestigung 
 Multifunktionale Flächen 
 Grün- und Rückhaltedächer 
 Fassadenbegrünung 
 
In Zukunft sollen Maßnahmen, die der Hitzevorsorge, Wasserrückhaltung, dem Gewässerschutz, der 
Verbesserung des Wasserhaushalts sowie einer Erhöhung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität in 
den Straßen dienen, von vornherein gezielt zusammengedacht und -entwickelt werden.  
 
Dies zeigt auch der Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung in Köln (siehe: 
https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-Ver%C3%B6ffentli-
chungen/Geb%C3%A4udeschutz/FirstSpirit_1489560439762LeitfadenPlanung_ES_140217_web.pdf)  
 
Auch setzen sich die StEB Köln für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser ein. Regenwasser ist 
nicht nur bei neuen Baugebieten, sondern auch im Bestand zu versickern, zu speichern oder ander-
weitig zu nutzen. Ein weiterer Baustein ist der Objektschutz. Durch bauliche Veränderung am Ge-
bäude und die Entsiegelung vorhandener Bebauungen kann ein Schaden erheblich reduziert werden.  
 
Hierzu informieren die StEB Köln über verschiedene Wege die Zielgruppen. Dies ist z. B. der Wasser-
Risiko-Check (siehe: https://www.steb-koeln.de/Wasser-Risiko-Check/), die Leitfäden „Mehr Grün für 
ein besseres Klima in Köln“ (siehe: https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Bro-
sch%C3%BCren-Ver%C3%B6ffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf) und „Wasser-
sensibel planen und bauen in Köln“  (siehe: https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Down-
loads/Brosch%C3%BCren-Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/Leitfaden-Wasser-
sensibel-planen-und-bauen.pdf) und verweisen gerne auf das Förderprogramm grün³ der Stadt Köln 
(siehe: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html).  
 
Auch bieten die StEB kostenlose Beratungen zum Objektschutz und zur Entsiegelung an. 
 
Derzeit werden bei den StEB Köln Untersuchungen durchgeführt, ob und wie das Überflutungsrisiko 
in Hahnwald reduziert werden kann. So sollen geeignete Maßnahmen für unterschiedliche Nieder-
schlagsereignisse entwickelt werden, die über die üblichen Lastfälle für die Dimensionierung von Ka-
nälen hinausgehen.  
 
Die Untersuchungen werden voraussichtlich im Juli 2022 abgeschlossen sein. Parallel sind die StEB 
Köln im Dialog mit der IG Hahnwald, um die Anwohner über die aktuellen Entwicklungen der Untersu-
chung zu informieren. Hierzu findet am 19.07.2022 ein Treffen mit der IG Hahnwald statt, bei dem die 
Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt werden.

3 
 
Frage 3 
Inwieweit werden in der Umsetzung rechtskräftiger Bauleitpläne (Sürther Feld; „Waldviertel“ etc.) bzw. 
in Planung befindlicher Bauleitpläne (z.B. Rondorf-NW) weitere Risikoerhöhungen dauerhaft ausge-
schlossen werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die StEB Köln werden bei der Aufstellung von Bauleitplänen grundsätzlich auch formal als Träger öf-
fentlicher Belange von der Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Dadurch gehen wasserwirtschaftli-
che Themen wie Starkregen und Hochwasser stets in die jeweiligen Bauleitplanverfahren mit ein. Die 
§§ 3 und 4 Baugesetzbuch ermöglichen je nach Verfahrensart die Abgabe von bis zu drei Stellung-
nahmen. Bei städtebaulichen Wettbewerben werden die StEB Köln oft bereits auch vor dem eigentli-
chen Bauleitplanverfahren beteiligt.  
 
Des Weiteren werden bei komplexen städtebaulichen Vorhaben wasserwirtschaftliche Fachbeiträge 
erstellt, in denen Themen wie Flusshochwasser, Starkregen und Regelentwässerung separat oder 
gebündelt dargestellt und als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. 
 
Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine be-
stimmten Größe überschreiten, verlangt die DIN-Norm 1986-100 grundsätzlich einen Überflutungs-
nachweis. Die Fachplaner müssen nachweisen, dass Starkregenabflüsse – in der Regel bis zu einem 
30-jährlichen Niederschlagsereignis - auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden. Die da-
für benötigten Rückhalte- bzw. Retentionsräume sind rechnerisch und zeichnerisch nachzuweisen. 
Die Nachweise müssen den StEB Köln vorgelegt werden. Die StEB Köln verlangen den Überflutungs-
nachweis auch bei kleineren Grundstücken, wenn die Gefährdungslage, Kanalsituation oder Lage des 
Grundstückes es erfordern. Diese Überflutungsnachweise stehen dann für den Bebauungsplan zur 
Verfügung. Beispielsweise können einzuhaltende Geländehöhen oder Flächen für den Rückhalt von 
Starkregen festgesetzt werden. 
 
Für zukünftig öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die StEB 
Köln grundsätzlich einen vergleichbaren Nachweis. Anders als Grundstücke durchziehen öffentliche 
Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss den StEB Köln nachweisen, dass 
die Straßenquerschnitte – oder auch dafür extra vorgesehene Notwasserwege -  geeignet sind, einen 
Starkregenabfluss bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzuleiten. In einem 
zweiten Nachweis muss gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an geeigneter Stelle aufge-
fangen und schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen können zum Beispiel Quartiersplätze 
sein, die für diesen Zweck multifunktional gestaltet werden. Häufig werden dafür auch Muldenstruktu-
ren in öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Notwasserwege und Notflutflächen werden dann in dem 
zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. 
 
In dem in der Anfrage genannten Beispiel Rondorf-Nordwest sind die vorstehend genannten Starkre-
gennachweise bereits durchgeführt und stehen als Grundlage für die Bauleitplanung zur Verfügung. 
 
Die oben beschriebenen zukunftsweisenden Regelungen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen 
können in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten leider nicht zur Anwendungen kommen.  
Hiervon sind dann auch die genannten Plangebiete Sürther Feld und Bahnstraße („Waldviertel“) be-
troffen. Selbstverständlich kommt in diesen Bereichen die oben genannte DIN 1986-100 dennoch 
zum Einsatz, wie dies auch unter Punkt 4 beschrieben wird.

4 
 
Frage 4 
Ist bei sonstigen Bauvorhaben z.B. nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) geplant, den Aspekt 
„Starkregenereignis“ in Zukunft besonders zu berücksichtigen und im Einzelfall bei der Gesamtabwä-
gung des Einfügungsgebotes einfließen zu lassen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Auch wenn ein sogenannter unbeplanter Innenbereich  nach § 34 BauGB bebaut wird, gilt die bereits 
oben genannte DIN 1986-100.  
 
Die bedeutet für Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine bestimmte Größe überschrei-
ten, bedarf es eines Überflutungsnachweises. Auch wird im Bauantragsverfahren auf die Versicke-
rungspflicht und dem nachhaltigen Umgang mit Regenwasser verwiesen. Im Zuge der Ausstellung 
des Kanalanschlussscheins werden die Antragsteller nochmalig beraten. Die Beratung umfasst in al-
len Fällen das Thema Starkregen- und Überflutungsvorsorge.

Gem. Antrag nach § 5 (Grüne BV2)

2487 Zeichen

Fraktion Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1943/2022 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
 
Aktuelle Stunde:  
Starkregenereignisse - Konzept für ein Starkregenrisiko-Management 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) beantragen die Durchführung einer 
Aktuellen Stunde in der Sitzung am 07.11.2022 zum o.g. Thema auf Basis des Beschlusses 
der BV 2 am 13.06.2022 zu dem Antrag AN/1137/2022. 
 
Der Beschluss lautete wie folgt: 
„Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein Starkregenrisiko -Management im  
Bezirk Rodenkirchen, insbesondere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwickeln. 
Dabei 
1. soll für das Neubaugebiet Rondorf Nord-West ein Konzept erarbeitet werden, das ei-
ne Trennung von Grau - und Regenwasser zulässt und Regenwasser möglichst so 
gespeichert wird, dass weder im Neubaugebiet noch im Ortskern von Rondorf  
Schäden durch Überschwemmungen entstehen, 
2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald eine 
kurzfristige Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden und 
3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsiedlungen 
in Gebieten in und an Alt-Rheinarmen präventive Maßnahmen entwickelt werden, die 
dazu beitragen, dass Wasser aus umliegenden höheren Lagen nicht in diese Gebiete 
abfließt, sondern möglichst zurückgehalten wird.  
Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e. V. soll bei der Entwicklung der Konzepte  
eingebunden werden.

- 2 - 
 
Die StEB und die zuständigen Fachverwaltungen (wie die Feuerwehr)  mögen in einer 
Aktuellen Stunde mit der BI Hochwasser für die Fragen der BV2 -Mitglieder in der 
nächsten Sitzung und in der Folge auch der Öffentlichkeit in einem geeigneten Format 
zur Verfügung stehen.“ 
 
Dem Antrag auf Aktuelle Stunde werden die Beantwortungen der StEB der letzten  
Sitzungen, sowie dazugehörige Themen/Informationen („Bürgereingabe zum Thema 
Hochwasserschutz Adlerstraße“) zur Vorbereitung des Themas beigefügt. 
 
gez.   Ismail     gez. Schykowski    gez.   Dr. Klusemann     gez.   Wolters

Bürgereingabe BV2 Adlerstraße 20221019_Antwort StEB an Frau Paßmann Bürgereingabe BV2 Adlerstraße

9686 Zeichen

/ 2/ 2 
/ 2 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts 
Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke 
USt-IdNr.: DE224970939 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33 
 
 
 
 
 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln 
Geschäftsbereich TP - Planung und Bau 
 
Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DB/VRS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Ingo Schwerdorf 
Zimmer:     Geb. 90 Raum 201 
fon 0221 221 - 24302 
fax 0221 221 - 6624302 
e-mail: ingo.schwerdorf@steb-koeln.de 
 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
02-2-0  Bürgeramt Rodenkirchen 
Stellvertretende Leiterin Bürgeramt Rodenkirchen 
Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
Miriam Paßmann 
Industriestraße 161 – Haus 1  
 
50999 Köln  
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 StEB-TP-1 Schw 10.10.2022 
 
Anfrage der Anwohner Herr Gordon Fischer und Frau Sabine Dzialas zur Ad-
lerstraße und Starkregenereignis 14.07.2021  
 
Sehr geehrte Frau Paßmann, 
wir möchten im Folgenden die gestellten Fragen zur Starkregenvorsorge der Adler-
straße vorab zur Sitzung der BV 2 am 07.11.2022 beantworten: 
 
Frage 1: Wird das Niederschlagswasser der Autobahnen (BAB 555 und BAB 4) in 
das städtische Kanalsystem eingeleitet oder erfolgt die Entwässerung über separate 
Abwasserleitungen?  
 
Antwort zu Frage 1: 
Bei der BAB 555 und BAB 4 handelt es sich um Straßen des Bundes, für deren Ent-
wässerung der Bund und nicht die StEB Köln zuständig ist. Das auf diesen BAB an-
fallende Niederschlagswasser wird nicht in das Kölner Kanalnetz eingeleitet.   
 
Frage 2: Nach unserer Kenntnis ist geplant, die Abwässer des "Neubaugebiets Ron-
dorf Nord-West" zusätzlich in das bestehende Kanalsystem von Rondorf einzuleiten. 
Wie hoch wird die Abwasser- und Niederschlagsmenge sein, die zusätzlich in das 
Kanalsystem von Rondorf eingeleitet wird?  
 
und 
Frage 3: Die Anbindung des "Neubaugebiets Rondorf Nord-West", mit der Einleitung 
der Abwässer von ca. 1.300 Wohnungen, der drei Schulen, der Kita sowie der Büro-
räume und der Geschäfte führt zu einer zusätzlich Auslastung des Kanalsystem in 
Rondorf. In dem Kanalsystem von Rondorf und in der Kanalleitung der "Adlerstraße" 
wird dies zu einem "erhöhten Pegel" im Normalbetrieb führen. Wie soll verhindert

2 
 
/ 3  
werden, dass die Kanalleitungen von Rondorf bei einem Starkregenereignis noch 
weniger Niederschlagswasser aufnehmen können?  
 
Antwort zu Fragen 2 und 3:  
Das Regenwasser in dem Neubaugebiet wird zukünftig größtenteils versickert. Ledig-
lich bei Flächen, die z.B. aufgrund Ihrer Nutzung behandlungsbedürftig sind, muss 
das Regenwasser in den Kanal eingeleitet werden, um eine Grundwasserverschmut-
zung auszuschließen. Dies sind z.B. stark frequentierte Straßen. Die Wassermengen 
werden durch einen Stauraumkanal zurückgehalten und zeitverzögert abgeleitet. Zu-
sätzlich haben wir einen sogenannten Starkregennachweis gefordert. Das Planungs-
büro des Investors hat nachgewiesen, dass für das neue Baugebiet und die umge-
bene Bestandsbebauung durch das Baugebiet keine (zusätzliche) Gefährdung durch 
einen 100 –jährlichen Starkregen entstehen.  
 
Frage 4: Wurden die Zuleitungen der Abwässer aus "Meschenich" und "Eifeltor" 
(nach aktuellem Stand) bei der Entwässerungsplanung berücksichtigt?  
Wurde die Zuleitung des Niederschlagswassers aus der Unterführung der Hahnen-
straße bei der aktuellen Planung und der Bemessung des Kanalsystems bis zum 
Klärwerk Rodenkirchen berücksichtigt? 
Antwort zu Frage 4:  
Das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen, das die Stadtteile 
Meschenich und Eifeltor im Westen, Godorf im Süden, sowie Rondorf, Hahnwald, 
Sürth, Weiß  und Rodenkirchen umfasst, wird in den Berechnungen der Entwässe-
rungsplanung gesamtheitlich betrachtet. Die Abflüsse aus Meschenich, Eifeltor und 
der Unterführung Hahnenstraße erfolgen gedrosselt in Richtung des Kanalnetzes in 
Rondorf und weiter über Hahnwald in Richtung Rodenkirchen zur Kläranlage.    
 
Frage 5: Ist das Kanalsystem in Rondorf, der Kanal in der "Adlerstraße" und die wei-
teren Kanalleitungen ausreichend dimensioniert, um die Niederschläge bei Starkre-
genereignissen abzuleiten? 
und  
Frage 6: Bei dem Starkregenereignis vom 14.07.2021 hat sich das nicht abgeleitete 
Niederschlagswasser in der Adlerstraße bis auf eine Höhe von 40 cm oberhalb der 
von der StEB definierten Rückstauebene aufgestaut. Das aufgestaute Nieder-
schlagswasser lief durch die Eingangstüren ins Erdgeschoss der Einfamilienhäuser. 
Die Flutung der Gebäude erfolgte durch das aufgestaute Niederschlagswasser. Der 
Rückstau im städtischen Kanalsystem führte nicht zum Eindringen von Abwasser in 
die Gebäude. Welche baulichen Maßnahmen hat die StEB geplant bzw. werden 
kurzfristig ausgeführt, um das Aufstauen des Niederschlagswassers auf die definierte 
Rückstauebene (Oberkante Bordstein) zu begrenzen? 
 
Antwort zu Fragen 5 und 6:

3 
 
/ 4  
Anhand des sogenannten „Bemessungsregens“ wird festgelegt, welche Regenwas-
sermenge schadlos über die Kanalisation entwässert wird. Das Kanalnetz im Ein-
zugsgebiet Rodenkirchen ist ebenso auf den Bemessungsregen ausgelegt. 
Bei dem Extremereignis am 14.07.2021 fielen im Kölner Stadtgebiet zwischen 100 – 
157 Liter Regen pro Quadratmeter in 12 Stunden. Die Jahresniederschlagsmenge in 
Köln liegt bei ca. 700 bis 800 Litern pro Quadratmeter. Das bedeutet, dass mit 100 - 
157 Litern ein erheblicher Anteil des gesamten Jahresniederschlags innerhalb von 12 
Stunden gefallen ist.  
Ereignisse, wie am 14.07.2021 übersteigen den Bemessungsregen deutlich. Der öf-
fentliche Kanal ist nicht darauf ausgelegt solche Regenmengen aufzunehmen. Diese 
Mengen an Wasser kann der Kanal nicht fassen. Zusätzlich fordern weder die ge-
setzlichen noch die technischen Vorschriften, dass Kanäle seltene Starkregenereig-
nisse bewältigen müssen. Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, 
um derartige Wassermengen unterirdisch zwischen zu speichern, hätte eine unzu-
mutbare Verteuerung der Abwassergebühren zur Folge, wäre technisch kaum um-
setzbar und aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll.  
Zum Schutz gegen Starkregen und somit gegen Überflutungen müssen zusätzliche 
Maßnahmen getroffen werden, die sich nicht nur auf das Kanalnetz, sondern insbe-
sondere auf Maßnahmen an der Oberfläche wie Verkehrs- und Freiflächen und ge-
zielten Objektschutz öffentlicher und privater Gebäude beziehen. Die Starkregenvor-
sorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der die Stadtentwässerung, die städti-
schen Ämter und die Gebäudeeigentümer handeln müssen, um den Schutz vor 
Überflutungen zu verbessern.  
Aktuell wird im Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen zum Schutz gegen Stark-
regen und Überflutungen ein Notüberlauf aus dem bestehenden Rückhaltebecken in 
Hahnwald untersucht. Durch diese Maßnahme könnte der Wasserspiegel im Kanal-
netz in Hahnwald bis nach Rondorf bei seltenen Starkregenereignissen abgesenkt 
werden. Unabhängig davon sind Objektschutzmaßnahmen an Gebäuden notwendig, 
um den Schutz zu vergrößern. Hierzu beraten wir die Anwohnenden gerne über die 
Möglichkeiten des privaten Objektschutzes. Unter 0221-221/26509 kann ein Termin 
vereinbart werden. Alternativ kann unter https://www.steb-koeln.de/Wasser-Risiko-
Check/ digital der Wasser Risiko Check adressenscharf durchgeführt werden. Beide 
Services sind kostenlos.  
 
Frage 7: Im weiteren Verlauf der Kanalleitung zum Klärwerk Rodenkirchen scheint 
es ein unterirdisches "Rückstaubecken" zu geben (Anhang Plan "Am Neuen Forst"). 
Besteht nach der Einschätzung der  StEB die Möglichkeit, ein solches "Rückstaub-
ecken" auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der "BAB 555" und dem 
"Falkenweg" zu errichten? Könnte mit einer solchen Baumaßnahme der Rückstau 
des Niederschlagswassers auf das Niveau der Bordsteinhöhe begrenzt werden? 
Antwort zu Frage 7:  
Im Fließverlauf zwischen Rondorf über Hahnwald bis zur Kläranlage Rodenkirchen 
befindet sich der Regenrückhaltekanal mit anschließendem Regenrückhaltebecken 
Hahnwald im Bereich des Kirschbaumweges (s. auch Antwort zu Fragen 5 und 6), an 
dem unmittelbar die Fläche zur geplanten Notüberflutung anschließt. Diese Fläche 
befindet sich im Besitz der StEB Köln und ist als Überflutungsschutzmaßnahme ver-

4 
 
  
fügbar. Die Maßnahme des Notüberlaufs am Becken in Hahnwald hat auch Auswir-
kungen auf den Wasserstand im Kanalnetz in Rondorf.  
Leider können Wasserstände an der Oberfläche niemals „garantiert“ auf Bordstein-
höhe begrenzt werden, da Extremereignisse unterschiedlich ausfallen und immer ein 
„noch stärkeres Ereignis“ auftreten könnte. Um die Gefährdung durch Überflutung zu 
minimieren sind immer auch Objektschutzmaßnahmen notwendig.  
Die Fläche zwischen der "BAB 555" und dem "Falkenweg ist aktuell noch nicht be-
baut. Aktuell fließt das Oberflächenwasser bei außergewöhnlichen Starkregen über 
die Topografie in Richtung Adlerstraße. Für die Entwicklung des Gebietes haben wir 
auch die Versickerung von Regenwasser sowie einen Starkregennachweis für ein 
100-jährliches Ereignis für das Gebiet gefordert, um die Gefährdung zu minimieren. 
Zukünftig soll der Starkregen innerhalb des Baugebietes verbleiben.  
 
Wir hoffen die Fragen der Anwohner beantwortet zu haben und stehen gerne für wei-
tere Informationen zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 Henning Werker

8.1.8 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 13.06.2022 AN-1137-2022

3239 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 13.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 13.06.2022 
öffentlich 
8.1.8 Konzept für ein Starkregenrisiko-Management,  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
mit Beitritt der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion 
AN/1137/2022 
Die FDP-Fraktion stellt einen Änderungsantrag. 
 
Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt zum Antrag 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen dem Beitritt zu. 
Die FDP-Fraktion bittet dem Beitritt zu. 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen dem Beitritt zu. 
 
 
Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag mit der Maßgabe, dass die STEB 
ihre Konzepte/Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung  
Rodenkirchen vorstellt. 
 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Der Antrag wird vertagt, mit der Maßgabe, dass die STEB ihre  
Konzepte/Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
vorstellt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Stimme 
des Herrn Kau abgelehnt. 
 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1137/2022 wird modifiziert auf An- 
regung der FDP-Fraktion. 
 
Herr Giesen lässt über den modifizierten Antrag abstimmen.

2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein St arkregenrisiko-Management im 
Bezirk Rodenkirchen, insbesondere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwi- 
ckeln. Dabei 
1. soll für das Neubaugebiet Rondorf Nord-West ein Konzept erarbeitet werden, 
das eine Trennung von Grau- und Regenwasser zulässt  und Regenwasser 
möglichst so gespeichert wird, dass weder im Neubau gebiet noch im Ortskern 
von Rondorf Schäden durch Überschwemmungen entstehen, 
2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald 
eine kurzfristige Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden und 
3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsied- 
lungen in Gebieten in und an Alt-Rheinarmen prävent ive Maßnahmen entwi- 
ckelt werden, die dazu beitragen, dass Wasser aus u mliegenden höheren La- 
gen nicht in diese Gebiete abfließt, sondern möglichst zurückgehalten wird.  
Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e.V. soll bei d er Entwicklung der Konzepte 
eingebunden werden. 
 
Die StEB und die zuständigen Fachverwaltungen (wie die Feuerwehr)  mögen in 
einer Aktuellen Stunde mit der BI Hochwasser für die Fragen der BV2-Mitglieder 
in der nächsten Sitzung und in der Folge auch der Öffentlichkeit in einem geeig- 
neten Format zur Verfügung stehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
 
8.1.8.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion 
AN/1235/2022 
Der Antrag wurde durch die Modifizierung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teil- 
weise mit aufgenommen. 
8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN/1137/20 22 
1995/2022 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme zum Antrag 
AN/1137/2022 zur Kenntnis und bedankt sich dafür.

Aktuelle Stunde StEB - Präsention 07.11.2022 BV 2

9203 Zeichen

Aktuelle Stunde der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen
Henning Werker, 
Bereichsleiter Planung und Bau sowie Leiter 
Hochwasserschutzzentrale Köln 
Ingo Schwerdorf 
Abteilungsleiter wasserwirtschaftliche Grundlagen 
Starkregenrisiko-Management

Agenda 
• Kanalnetz im Einzugsgebiet der Kläranlage 
Rodenkirchen 
• Starkregen und Hochwasser 
• Maßnahmen und Wirkweisen 
• Fazit 
• Weiteres Vorgehen 
2© StEB Köln 2019

Das Kanalnetz im 
Einzugsgebiet der 
Kläranlage Rodenkirchen

Das Kanalnetz der Kläranlage Rodenkirchen
• Entwässerung im Mischsystem und Trennsystem (getre nnte Ableitung von Regenwasser 
und Schmutzwasser im Bereich des Güterverkehrszentrum) 
• Abwasserweg von Westen nach Osten, bzw. Süden nach  Norden 
• 60.000 Einwohner und Gewerbe angeschlossen 
• Einzugsgebiet 1.377 ha, davon befestigt 528 ha (42 ,5 %) 
• Entwässerung im Freigefälle, z.T. über Druckleitun gen 
• Durchmesser von DN 300 bis DN 3200 
• Speicherung von Regenwasser in 
• Stauraumkanälen mit rund 17.500 m³ und 
• Becken mit rund 40.000 m³ (340.000 Badewannen) 
• 9 Pumpanlagen für Mischwasser 
• 3 Pumpwerke für Regenwasser 
• 3 Pumpanlage für Hochwasser 
• Entwässerungsanlagen entsprechen den Regeln und de m 
Stand der Technik 
4© StEB Köln 2022

Das Kanalnetz der Kläranlage Rodenkirchen
5© StEB Köln 2022 
Becken Hahnwald 
Die nicht farbig markierten, 
befestigten Flächen (z.B. 
Shell) entwässern direkt in 
den Rhein

Starkregen und 
Hochwasser

7© StEB Köln 2022 
Rhein-Hochwasser 
• Entstehung durch großräumigen Niederschlag im 
Einzugsgebiet des Rheins 
• Überlagerung von Abflusswellen Rhein und 
Rheinnebengewässer 
• Lange Vorwarnzeiten, da die Hochwasserwelle gut 
vorhersagbar ist 
• Staatlicher oder kommunaler Schutz i. d. R. bis HQ100 
und auch HQ200 
• Großräumiger Schutz der Bevölkerung und der 
Infrastruktur vorhanden 
• Regelmäßige Übungen und Informationsveranstaltungen 
• Risikomanagementtools zur Vorsorge und Bewältigung 
vorhanden

Gebäude im Überflutungsgebiet 
Legende 
W = Anzahl Gebäude Wohnen 
V = Anzahl Gebäude Verein 
B = Anzahl Gebäude Betrieb 
Gebäude 
betroffen ab: 
ca. 7,00 m KP 
ca. 8,00 m KP 
ca.  9,00 m KP 
ca. 10,00 m KP 
ca. 11,00 m KP

9© StEB Köln 2022 
Starkregen
• außergewöhnlich hohe Niederschlagsmengen in kurzer 
Zeit 
• räumlich meist auf wenige km² begrenzt 
• Unwetterwarnung DWD ab 25 mm/h oder 35 mm/6 h 
(Köln 14.07.2021  bis zu 156 mm/12 h) 
• tritt plötzlich auf, schwer vorhersagbar 
• Boden und Kanaleinläufe können Wassermassen nicht 
aufnehmen 
• Hohes Schadenspotenzial bereits bei geringen 
Wasserhöhen 
• Alle betroffen 
Quelle oben: StEB Köln 
Quelle unten: Krasniqi (Kölner Stadt-Anzeiger)

Messstation in Köln-Stammheim 157 mm/12h 
Jahresniederschlag Köln  700 – 800 mm 
20 % Jahresniederschlag  in 12 h 
Das Starkregenereignis vom 14.07.2021

11 
Einen 100%igen 
Schutz gibt es bei 
außergewöhnlichen 
Starkregen nicht. 
Ziel ist es dann, den 
Schaden zu 
begrenzen. 
Quelle: eigene (ergänzte) Darstellung von MUST Städtebau 
nach DWA AG ES-2.5 
© StEB Köln 2022 
Lösung: Starkregenvorsorge ist eine 
Gemeinschaftsaufgabe

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Einen 100%igen 
Schutz gibt es bei 
außergewöhnlichen 
Starkregen nicht. 
Ziel ist es dann, den 
Schaden zu 
begrenzen. 
Quelle: eigene (ergänzte) Darstellung von MUST Städtebau 
nach DWA AG ES-2.5 
© StEB Köln 2022 
Lösung: Starkregenvorsorge ist eine 
Gemeinschaftsaufgabe

Warum bauen wir unsere Kanalnetze nicht aus? 
•
Erde und Einläufe können das Wasser nicht vollständig aufnehmen, 
obwohl auch jetzt noch freie hydraulische Kapazitäten im Kanal 
vorliegen 
• flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes hätte zur Folge: 
• unzumutbare Verteuerung der Abwassergebühren 
• technisch wahrscheinlich kaum umsetzbar 
• aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll 
13 © StEB Köln 2022

Maßnahmen und 
Wirkweisen

Stadtentwässerung anders denken
© StEB Köln 2021 15 
https://nawam-inis.de/de/inis-projekte/kuras

Starkregenbezogene Vorgaben bei 
− Flächennutzungsplänen 
− Vorhaben und Erschließungsplänen 
− Bebauungsplänen 
Wasserwirtschaftliche Fachbeiträge 
Anforderungen als Hinweise oder Information zu 
−
Entwässerungstechnische Erschließung 
− Umgang mit Regenwasser 
− Überflutungsvorsorge - Starkregen 
− Hitzevorsorge – Trockenwetter 
Frühzeitige Integration der Überflutungsvorsorge in 
Planungsprozesse

Planung Rondorf Nord-West 
Regelentwässerung 
• Ableitung von Schmutzwasser und behandlungsbedürftiges Ni ederschlagswasser (z.B. 
von starkbefahrenen Straßen) ins Mischwassersystem, Reinigung in der Kläranlage 
• Versickerung von Niederschlagswasser im Sinne des §44 LWG / § 55 WHG. 
• Versickerung über Mulden und Mulden/Rigolen 
• Rückhalt von Niederschlagswasser (spez. Retentionsvolumen von 2 0 l/m²) auf dem 
Grundstück 
• Rückhalt durch Grün- und Retentionsdächer oder unterirdi sche Speicher 
• Anbindung der neuen Kanäle an vier Punkten der Bestan dskanalisation 
• kleines Teil-Einzugsgebiet entwässert zur Kapellenstraße. 
17 © StEB Köln 2022 
Einleitbegrenzung 
auf 150 l/s.

Planung Rondorf Nord-West 
Starkregenkonzept 
• Festlegung und Dimensionierung von 
Retentionsflächen auf ein 100-jährliches 
Regenereignis 
• Retentionsflächen sind Bestandteil des B-Plans 
• Notwasserwege zu den Retentionsflächen 
durch intelligente Straßenführung und 
Höhenprofilierung 
• Überflutungsnachweise gemäß DIN 1986 für 
private Grundstücke größer 800 m² müssen 
vorgelegt werden 
• z.T. Schaffung von privaten Retentionsflächen 
in Grünflächen in den Innenhöfen 
18 © StEB Köln 2022

Wassersensible Gestaltung „Falkenweg“ 
Anforderungen der StEB Köln an die städtebauliche Entwicklung 
• Aufstellung eines Entwässerungs- und Starkregenkonzeptes 
• Festsetzung der Pflicht zur Niederschlagsversickerung im Bebau ungsplan 
• Nachweis der unschädlichen Überflutung für ein 100 jähr lichen Starkregen 
• Bilanzierung des Wasserhaushaltes gemäß dem DWA-Merkblatt  102-4 
• Weitere Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzept e sind mit 
den StEB Köln abzustimmen 
19 © StEB Köln 2022

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Einen 100%igen 
Schutz gibt es bei 
außergewöhnlichen 
Starkregen nicht. 
Ziel ist es dann, den 
Schaden zu 
begrenzen. 
Quelle: eigene (ergänzte) Darstellung von MUST Städtebau 
nach DWA AG ES-2.5 
© StEB Köln 2022 
Lösung: Starkregenvorsorge ist eine 
Gemeinschaftsaufgabe

Entsiegelung im
privaten Raum
21 © StEB Köln 2022 
Quelle: https://www.stadt-
muenster.de/tiefbauamt/abwasse 
r/versickerung 
Quelle:https://www.lfu.bayern.de/ 
wasser/umgang_mit_niederschla 
gswasser/versickerung/index.htm

22 
• Leitfaden zur Entsiegelung und Begrünung von Fläch en 
• Finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm  grün ³
• Einsparen von Abwassergebühren 
• Biodiversität fördern 
• Grüne Oasen in Köln schaffen 
• Hitze mindern 
Information und Hilfe zum smarten 
Umgang mit Regenwasser in Köln

23 © StEB Köln 2022 
Gefahren kennen: mit den Überflutungsgefahrenkarten 
www.hw-karten.de

Zielgruppengerechte Aufbereitung der 
Probleme und Lösungsmöglichkeiten

−Digitale Informationsebene 
− Wasser-Risiko-Check 
− Gefahrenkarten 
− Erklärfilme 
− Digitale Informationsveranstaltungen 
−Beratung und Hilfe für Bürger*innen 
− Info-Veranstaltungen 
− Konkrete Fallberatungen 
− Regenwasser- und Hochwasser-
veranstaltungen 
© StEB Köln 2022 2
5
Aktivitäten der StEB Köln - durch gute Kommunikation 
sensibilisieren

26 
Straßeneinlauf / Gulli 
Servicetelefon 
der 
StEB Köln 
0221/221-26868 
Quelle: StEB Köln 
Gulli verstopft? – Rufen Sie uns an! 
© StEB Köln 2021 
https://sags-uns.stadt-koeln.de

Fazit 
© StEB Köln 2022 27 
• Rheinhochwasser und Überschwemmungen entstehen dur ch Niederschläge 
• Örtlichkeit, Vorwarnzeit sind sehr unterschiedlich  
• Für Rheinhochwasser sind wir gut aufgestellt. 
 Einbindung aller Beteiligten für die Vorsorge und Bewältigung 
 gut funktionierende Kommunikation und Schnittstellen aller Beteiligten 
 Umfangreiche Werkzeuge (HW-Karten, RAWAS) stehen zur Verfügung 
• Starkregenvorsorge (SRV) ist eine Gemeinschaftsauf gabe 
• Bei Neubaugebieten können frühzeitig bei der Aufst ellung von B-Planen Maßnahmen 
entwickelt und umgesetzt werden 
• Im Bestand schwieriger 
 Optimierung der Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen nur eingeschränkt möglich 
 Schaffung von Retentionsvolumen in öffentlichen Raum bei Umbau 
 Entsiegelung von befestigten Flächen und Versickerung ist wichtige SRV 
 Objektschutz schützt auch vor außergewöhnlichen Starkregen 
Aber einen 100 % Schutz gibt es nicht.

weiteres Vorgehen
© StEB Köln 2022 28 
Für das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen soll ein 
örtliches Überflutungsvorsorge-Management-Konzept mit den Komponenten 
• Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein sowie 
• Verminderung der Gefährdungen bei Starkregen durchge führt werden. 
Verbesserung des Selbstschutzes durch gemeinsame Aktionen mit den BI, IG 
mit dem Ziel viele Menschen zu erreichen, durch 
• Ausstellungen 
• Bereitstellung von Informationsmaterial 
• Schulung der Beteiligten, Ziel: „Bürger hilft Bürge r“
Ausarbeitung zusammen mit der BI Hochwasser. 
Wesentliche Arbeitsergebnisse werden der BV 2 vorgestellt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 
29 © StEB Köln 2022 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 
Quelle: MUST Städtebau

Aktuelle Stunde BI Hochwasser - Präsentation BV 2 07.11.2022

294 Zeichen

Starkregenvorsorge?
Eine noch zu schreibende Geschichte
Bürgerinitiative Hochwasser
Altgemeinde Rodenkirchen

Gute Tipps:
1. 
Gefahrenkarten der StEB
www.steb-koeln.de
2.
Hochwasserpass
www.hochwasserpass.com
Danke für die 
Aufmerksamkeit!
BI Hochwasser K-Rodenkirchen
Gerd Müller
Thomas Kahlix

Top 8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN-1137-2022

5386 Zeichen

/ 2/ 2 
/ 2 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts 
Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke 
USt-IdNr.: DE224970939 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33 
 
 
 
 
68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
 
Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DB/VRS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Henning Werker 
Zimmer:     Geb. 90 Raum 206 
fon 0221 221 - 22758 
fax 0221 221 - 6622758 
e-mail: henning.werker@steb-koeln.de 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 StEB-TP We 13.06.2022 
 
AN/1137/2022  Anfrage zum Konzept für ein Starkregenrisiko-Management 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen,  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung der Bezirksvertretung-Rodenkirchen 
einen Antrag gestellt:  
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein Starkregenrisiko-Management im Bezirk, insbeson-
dere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwickeln. Dabei 
1. soll für das Baugebiet „Rondorf Nord-West“ ein Konzept erarbeitet werden, das eine Trennung 
von Grau- und Regenwasser zulässt und Regenwasser möglichst so gespeichert wird, dass we-
der im Neubaugebiet noch im Ortskern von Rondorf Schäden durch Überschwemmungen entste-
hen, 
2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald eine kurzfristige 
Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden  
und 
3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsiedlungen in Gebieten 
in und an Alt-Rheinarmen präventive Maßnahmen entwickelt werden, die dazu beitragen, dass 
Wasser aus umliegenden höheren Lagen nicht in diese Gebiete abfließt, sondern möglichst zu-
rückgehalten wird.  
Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e.V. soll bei der Entwicklung der Konzepte eingebunden wer-
den. 
 
Hierzu nehmen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wie folgt Stellung: 
zu Teil 1: Regenwasserkonzept für Rondorf Nord-West 
Das Baugebiet Rondorf Nord-West liegt in der Wasserschutzzone III und im Anströmbereich 
der Wasserwerks Hochkirchen. Dies ist zum Schutz des Grundwassers auch beim Umgang

2 
 
  
mit Regenwasser zu berücksichtigen. Insofern werden zugunsten der wasserwirtschaftlichen 
Anpassung an den Klimawandel (Überflutungs-, Hitze- und Trockenwettervorsorge) umfang-
reiche Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes vorgese-
hen. Dies bedeutet, dass das Regenwasser vor einer Versickerung zB in belebten Boden-
schichten gereinigt werden muss. 
Im Rahmen der Planung zur Entwicklung des Baugebietes Rondorf Nord-West wurde ver-
sucht, einen wasserwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit Regenwasser untersucht. Nach 
aktuellem Stand der Planungen soll das Regenwasser auf den Grundstücken je nach Be-
bauungsgrad zu mehr als 80% versickern. Zudem soll die Ableitung von Regenwasser ein-
geschränkt werden, indem eine Rückhaltung in Höhe von 20 l/m2 befestigte (abflusswirksa-
me) Fläche auf dem Grundstück verbleiben muss. Diese Anforderungen sollen textlich auch 
in den Bebauungsplänen festgesetzt werden. Auch für den Straßenraum wird eine wasser-
sensible Gestaltung geprüft und mit den entsprechenden Dienststellen abgestimmt. Hinsicht-
lich der Starkregenvorsorge werden zudem Gefahrenberechnungen zu Notwasserwegen 
erstellt und das Gelände soll entsprechend gestaltet werden. 
Den Gebrauch von Grau- und Regenwasser auf den Grundstücken würden die StEB Köln 
zwar befürworten, können dies aber leider nicht verbindlich festsetzen. Es erscheint zwar 
mengenmäßig fraglich, ob die Nutzung von Regenwasser für den häuslichen Gebrauch für 
eine Überflutungsvorsorge bei Starkregen einen Beitrag leisten kann. Für den Schutz der 
Ressource Trinkwasser erscheint eine Nutzung von Grau- und Regenwasser allerdings sinn-
voll.  
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Umgang mit Regenwasser konzep-
tionell und planerisch ausgearbeitet. Dies könnte als „Handlungsprogramm Regenwasser“ 
zusammengestellt werden. 
 
zu Teil 2 und 3: Hochwasserprävention und Regenwasserrückhaltung 
Die Starkregenereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine ausreichende Vorsorge ist. Glei-
ches gilt auch für Hochwasserereignisse. Es erscheint sinnvoll und machbar, ein „örtliches 
Überflutungsvorsorge-Managementkonzept gegen Wassergefahren“ aufzustellen. Neben der 
Information und Beratung könnten in einem solchen Konzept Möglichkeiten der Verbesse-
rung eines Schutzes gegen Wassergefahren bei Hochwasser, Grundhochwasser und Stark-
regen untersucht werden. Gerne könnten hierbei die Fachkompetenz der BI Hochwasser 
eingebunden werden. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe könnten die bereits angedachten 
Maßnahmen vorgestellt und weitere Möglichkeiten untersucht werden. Das Ergebnis könnte 
in einem „örtlichen Handlungskonzept“ zusammengestellt werden. 
 
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
 Henning Werker  
(Bereichsleiter Planung und Bau)

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Ostmerheimer Straße 555
  • Industriestraße 161
  • Adlerstraße
  • Kapellenstraße
  • Falkenweg
  • Am Neuen Forst
  • Eggerbachstraße
  • Hahnenstraße
  • Bahnstraße
  • Straße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1943/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 5 BV2 (Grüne)
Datum
10.11.2022
Erstellt
02.11.2022 14:33