AN/1943/2022
Aktuelle Stunde: Starkregenereignisse - Konzept für ein Starkregenrisiko-Management
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Top 7.1.2 BV 2 29.08.2022
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Makr Sa Vorlagen-Nummer 2002/2022 Freigabedatum 23.06.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Starkregenereignisse: Konsequenzen bei zukünftigen Bebauungen und Bauleitplanverfahren Frage 1 Welche Erkenntnisse hat die Aufarbeitungen der Starkregen-Kanalüberstau-Ereignisse (14.07.2021 – Hahnwald u.a., 2017 und früher) im Stadtbezirk Rodenkirchen erbracht? Antwort der Verwaltung Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Abflussvermögen des Kölner Kanalnetzes regelmäßig unter- sucht wird. Werden Schwachstellen identifiziert oder Mindestvoraussetzung unterschritten, erfolgt der Ausbau oder die Verstärkung von bestehenden Abwasseranlagen. Hierbei kommt die DIN 752 und das Arbeitsblatt der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V, DWA A 118 zur Anwendung, so dass ein Stand nach den Regeln der Technik sichergestellt werden kann. Eine konkrete Maßnahme zur Verbesserung des Abflussvermögens war unter anderem der Bau des Rückhaltebeckens Köln-Hahnwald. Dort wurden im Jahr 2012 ein zusätzliches Rückhaltevolumen in einer Größe von immerhin 33.000 cbm Abwasser geschaffen. Für den Ortsteil Köln-Meschenich ist ein vergleichbares Bauwerk in einer Größe von mindestens 4.000 cbm Abwasser in der Planung. Das Kanalnetz für das Einzugsgebiet der Kläranlage Köln-Rodenkirchen entspricht den Regeln der Technik, in Teilen werden diese bereits übertroffen. Die Auswertung der Messdaten für den 14.07.2021 zeigt, dass das Kanalnetz das Regenwasser zu- nächst einwandfrei abgeleitet hat. Alle abwassertechnischen Anlagen haben gut funktioniert. Die vor- handenen Speicherkapazitäten waren aber aufgrund des außergewöhnlichen Niederschlagsereignis- ses im Laufe des Tages erschöpft. Das Becken Köln-Hahnwald war vollständig gefüllt. In der Folge kam es zu einer Überlastung des Systems. Frage 2 Welche Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung daraus abgeleitet werden, um zukünftige Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum zu vermeiden oder mindestens zu verringern? Antwort der Verwaltung Ziel ist es, Köln resilienter gegenüber den anzunehmenden Klimaänderungen zu gestalten, da auch in Zukunft nicht alle Starkregenereignisse über das Kanalisationsnetz abgeleitet oder gespeichert wer- den können. Dies gilt sowohl für Neuplanungen, als auch für die Bestandsbebauung. TOP: 7.1.2 Sitzung D. BV2 am: 29.08.2022 2 Die Stadt- und Freiraumplanung in Köln verfolgt nicht mehr den Ansatz einer möglichst schnellen Ab- leitung von Regenwasser in die Kanalisation. Stattdessen müssen Neubau- und Erschließungsmaß- nahmen auf ortsnahe Lösungen zur Versickerung, Verdunstung sowie zur Speicherung und gedros- selten Ableitung von Regenwasser untersucht und umgestellt werden. Die jeweils für die individuelle Situation passenden Maßnahmen werden dann für die Entwässerungs- planung vorgeschrieben und soweit dies möglich ist im Bebauungsplan festgesetzt. Beispiele für solche Maßnahmen: Wege und Straßen als Notwasserwege und Rückhaltung im Freiraum Mulden, Tiefbeete und/oder Rigolen zur Zwischenspeicherung, Versickerung und/oder Bewäs- serung von Straßenbäumen wasserdurchlässige Flächenbefestigung Multifunktionale Flächen Grün- und Rückhaltedächer Fassadenbegrünung In Zukunft sollen Maßnahmen, die der Hitzevorsorge, Wasserrückhaltung, dem Gewässerschutz, der Verbesserung des Wasserhaushalts sowie einer Erhöhung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität in den Straßen dienen, von vornherein gezielt zusammengedacht und -entwickelt werden. Dies zeigt auch der Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung in Köln (siehe: https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-Ver%C3%B6ffentli- chungen/Geb%C3%A4udeschutz/FirstSpirit_1489560439762LeitfadenPlanung_ES_140217_web.pdf) Auch setzen sich die StEB Köln für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser ein. Regenwasser ist nicht nur bei neuen Baugebieten, sondern auch im Bestand zu versickern, zu speichern oder ander- weitig zu nutzen. Ein weiterer Baustein ist der Objektschutz. Durch bauliche Veränderung am Ge- bäude und die Entsiegelung vorhandener Bebauungen kann ein Schaden erheblich reduziert werden. Hierzu informieren die StEB Köln über verschiedene Wege die Zielgruppen. Dies ist z. B. der Wasser- Risiko-Check (siehe: https://www.steb-koeln.de/Wasser-Risiko-Check/), die Leitfäden „Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln“ (siehe: https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Bro- sch%C3%BCren-Ver%C3%B6ffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf) und „Wasser- sensibel planen und bauen in Köln“ (siehe: https://www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Down- loads/Brosch%C3%BCren-Ver%C3%B6ffentlichungen/Geb%C3%A4udeschutz/Leitfaden-Wasser- sensibel-planen-und-bauen.pdf) und verweisen gerne auf das Förderprogramm grün³ der Stadt Köln (siehe: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html). Auch bieten die StEB kostenlose Beratungen zum Objektschutz und zur Entsiegelung an. Derzeit werden bei den StEB Köln Untersuchungen durchgeführt, ob und wie das Überflutungsrisiko in Hahnwald reduziert werden kann. So sollen geeignete Maßnahmen für unterschiedliche Nieder- schlagsereignisse entwickelt werden, die über die üblichen Lastfälle für die Dimensionierung von Ka- nälen hinausgehen. Die Untersuchungen werden voraussichtlich im Juli 2022 abgeschlossen sein. Parallel sind die StEB Köln im Dialog mit der IG Hahnwald, um die Anwohner über die aktuellen Entwicklungen der Untersu- chung zu informieren. Hierzu findet am 19.07.2022 ein Treffen mit der IG Hahnwald statt, bei dem die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt werden. 3 Frage 3 Inwieweit werden in der Umsetzung rechtskräftiger Bauleitpläne (Sürther Feld; „Waldviertel“ etc.) bzw. in Planung befindlicher Bauleitpläne (z.B. Rondorf-NW) weitere Risikoerhöhungen dauerhaft ausge- schlossen werden? Antwort der Verwaltung Die StEB Köln werden bei der Aufstellung von Bauleitplänen grundsätzlich auch formal als Träger öf- fentlicher Belange von der Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Dadurch gehen wasserwirtschaftli- che Themen wie Starkregen und Hochwasser stets in die jeweiligen Bauleitplanverfahren mit ein. Die §§ 3 und 4 Baugesetzbuch ermöglichen je nach Verfahrensart die Abgabe von bis zu drei Stellung- nahmen. Bei städtebaulichen Wettbewerben werden die StEB Köln oft bereits auch vor dem eigentli- chen Bauleitplanverfahren beteiligt. Des Weiteren werden bei komplexen städtebaulichen Vorhaben wasserwirtschaftliche Fachbeiträge erstellt, in denen Themen wie Flusshochwasser, Starkregen und Regelentwässerung separat oder gebündelt dargestellt und als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. Für bebaute, unbebaute oder befestigte Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine be- stimmten Größe überschreiten, verlangt die DIN-Norm 1986-100 grundsätzlich einen Überflutungs- nachweis. Die Fachplaner müssen nachweisen, dass Starkregenabflüsse – in der Regel bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis - auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden. Die da- für benötigten Rückhalte- bzw. Retentionsräume sind rechnerisch und zeichnerisch nachzuweisen. Die Nachweise müssen den StEB Köln vorgelegt werden. Die StEB Köln verlangen den Überflutungs- nachweis auch bei kleineren Grundstücken, wenn die Gefährdungslage, Kanalsituation oder Lage des Grundstückes es erfordern. Diese Überflutungsnachweise stehen dann für den Bebauungsplan zur Verfügung. Beispielsweise können einzuhaltende Geländehöhen oder Flächen für den Rückhalt von Starkregen festgesetzt werden. Für zukünftig öffentliche Flächen gilt die DIN-Norm 1986-100 nicht. In diesen Fällen fordern die StEB Köln grundsätzlich einen vergleichbaren Nachweis. Anders als Grundstücke durchziehen öffentliche Straßen als Linien ein Erschließungsgebiet. Der Fachplaner muss den StEB Köln nachweisen, dass die Straßenquerschnitte – oder auch dafür extra vorgesehene Notwasserwege - geeignet sind, einen Starkregenabfluss bis zu einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis schadlos abzuleiten. In einem zweiten Nachweis muss gezeigt werden, dass dieses abfließende Wasser an geeigneter Stelle aufge- fangen und schadlos gespeichert werden kann. Solche Stellen können zum Beispiel Quartiersplätze sein, die für diesen Zweck multifunktional gestaltet werden. Häufig werden dafür auch Muldenstruktu- ren in öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Notwasserwege und Notflutflächen werden dann in dem zugehörigen Bebauungsplan festgesetzt. In dem in der Anfrage genannten Beispiel Rondorf-Nordwest sind die vorstehend genannten Starkre- gennachweise bereits durchgeführt und stehen als Grundlage für die Bauleitplanung zur Verfügung. Die oben beschriebenen zukunftsweisenden Regelungen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen können in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten leider nicht zur Anwendungen kommen. Hiervon sind dann auch die genannten Plangebiete Sürther Feld und Bahnstraße („Waldviertel“) be- troffen. Selbstverständlich kommt in diesen Bereichen die oben genannte DIN 1986-100 dennoch zum Einsatz, wie dies auch unter Punkt 4 beschrieben wird. 4 Frage 4 Ist bei sonstigen Bauvorhaben z.B. nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) geplant, den Aspekt „Starkregenereignis“ in Zukunft besonders zu berücksichtigen und im Einzelfall bei der Gesamtabwä- gung des Einfügungsgebotes einfließen zu lassen? Antwort der Verwaltung Auch wenn ein sogenannter unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB bebaut wird, gilt die bereits oben genannte DIN 1986-100. Die bedeutet für Grundstücke, die der Bauordnung unterliegen und eine bestimmte Größe überschrei- ten, bedarf es eines Überflutungsnachweises. Auch wird im Bauantragsverfahren auf die Versicke- rungspflicht und dem nachhaltigen Umgang mit Regenwasser verwiesen. Im Zuge der Ausstellung des Kanalanschlussscheins werden die Antragsteller nochmalig beraten. Die Beratung umfasst in al- len Fällen das Thema Starkregen- und Überflutungsvorsorge.
Gem. Antrag nach § 5 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1943/2022 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Aktuelle Stunde: Starkregenereignisse - Konzept für ein Starkregenrisiko-Management Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) beantragen die Durchführung einer Aktuellen Stunde in der Sitzung am 07.11.2022 zum o.g. Thema auf Basis des Beschlusses der BV 2 am 13.06.2022 zu dem Antrag AN/1137/2022. Der Beschluss lautete wie folgt: „Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein Starkregenrisiko -Management im Bezirk Rodenkirchen, insbesondere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwickeln. Dabei 1. soll für das Neubaugebiet Rondorf Nord-West ein Konzept erarbeitet werden, das ei- ne Trennung von Grau - und Regenwasser zulässt und Regenwasser möglichst so gespeichert wird, dass weder im Neubaugebiet noch im Ortskern von Rondorf Schäden durch Überschwemmungen entstehen, 2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald eine kurzfristige Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden und 3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsiedlungen in Gebieten in und an Alt-Rheinarmen präventive Maßnahmen entwickelt werden, die dazu beitragen, dass Wasser aus umliegenden höheren Lagen nicht in diese Gebiete abfließt, sondern möglichst zurückgehalten wird. Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e. V. soll bei der Entwicklung der Konzepte eingebunden werden. - 2 - Die StEB und die zuständigen Fachverwaltungen (wie die Feuerwehr) mögen in einer Aktuellen Stunde mit der BI Hochwasser für die Fragen der BV2 -Mitglieder in der nächsten Sitzung und in der Folge auch der Öffentlichkeit in einem geeigneten Format zur Verfügung stehen.“ Dem Antrag auf Aktuelle Stunde werden die Beantwortungen der StEB der letzten Sitzungen, sowie dazugehörige Themen/Informationen („Bürgereingabe zum Thema Hochwasserschutz Adlerstraße“) zur Vorbereitung des Themas beigefügt. gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Bürgereingabe BV2 Adlerstraße 20221019_Antwort StEB an Frau Paßmann Bürgereingabe BV2 Adlerstraße
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/ 2/ 2 / 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke USt-IdNr.: DE224970939 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 · 51077 Köln Geschäftsbereich TP - Planung und Bau Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Ingo Schwerdorf Zimmer: Geb. 90 Raum 201 fon 0221 221 - 24302 fax 0221 221 - 6624302 e-mail: ingo.schwerdorf@steb-koeln.de Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 02-2-0 Bürgeramt Rodenkirchen Stellvertretende Leiterin Bürgeramt Rodenkirchen Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen Miriam Paßmann Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TP-1 Schw 10.10.2022 Anfrage der Anwohner Herr Gordon Fischer und Frau Sabine Dzialas zur Ad- lerstraße und Starkregenereignis 14.07.2021 Sehr geehrte Frau Paßmann, wir möchten im Folgenden die gestellten Fragen zur Starkregenvorsorge der Adler- straße vorab zur Sitzung der BV 2 am 07.11.2022 beantworten: Frage 1: Wird das Niederschlagswasser der Autobahnen (BAB 555 und BAB 4) in das städtische Kanalsystem eingeleitet oder erfolgt die Entwässerung über separate Abwasserleitungen? Antwort zu Frage 1: Bei der BAB 555 und BAB 4 handelt es sich um Straßen des Bundes, für deren Ent- wässerung der Bund und nicht die StEB Köln zuständig ist. Das auf diesen BAB an- fallende Niederschlagswasser wird nicht in das Kölner Kanalnetz eingeleitet. Frage 2: Nach unserer Kenntnis ist geplant, die Abwässer des "Neubaugebiets Ron- dorf Nord-West" zusätzlich in das bestehende Kanalsystem von Rondorf einzuleiten. Wie hoch wird die Abwasser- und Niederschlagsmenge sein, die zusätzlich in das Kanalsystem von Rondorf eingeleitet wird? und Frage 3: Die Anbindung des "Neubaugebiets Rondorf Nord-West", mit der Einleitung der Abwässer von ca. 1.300 Wohnungen, der drei Schulen, der Kita sowie der Büro- räume und der Geschäfte führt zu einer zusätzlich Auslastung des Kanalsystem in Rondorf. In dem Kanalsystem von Rondorf und in der Kanalleitung der "Adlerstraße" wird dies zu einem "erhöhten Pegel" im Normalbetrieb führen. Wie soll verhindert 2 / 3 werden, dass die Kanalleitungen von Rondorf bei einem Starkregenereignis noch weniger Niederschlagswasser aufnehmen können? Antwort zu Fragen 2 und 3: Das Regenwasser in dem Neubaugebiet wird zukünftig größtenteils versickert. Ledig- lich bei Flächen, die z.B. aufgrund Ihrer Nutzung behandlungsbedürftig sind, muss das Regenwasser in den Kanal eingeleitet werden, um eine Grundwasserverschmut- zung auszuschließen. Dies sind z.B. stark frequentierte Straßen. Die Wassermengen werden durch einen Stauraumkanal zurückgehalten und zeitverzögert abgeleitet. Zu- sätzlich haben wir einen sogenannten Starkregennachweis gefordert. Das Planungs- büro des Investors hat nachgewiesen, dass für das neue Baugebiet und die umge- bene Bestandsbebauung durch das Baugebiet keine (zusätzliche) Gefährdung durch einen 100 –jährlichen Starkregen entstehen. Frage 4: Wurden die Zuleitungen der Abwässer aus "Meschenich" und "Eifeltor" (nach aktuellem Stand) bei der Entwässerungsplanung berücksichtigt? Wurde die Zuleitung des Niederschlagswassers aus der Unterführung der Hahnen- straße bei der aktuellen Planung und der Bemessung des Kanalsystems bis zum Klärwerk Rodenkirchen berücksichtigt? Antwort zu Frage 4: Das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen, das die Stadtteile Meschenich und Eifeltor im Westen, Godorf im Süden, sowie Rondorf, Hahnwald, Sürth, Weiß und Rodenkirchen umfasst, wird in den Berechnungen der Entwässe- rungsplanung gesamtheitlich betrachtet. Die Abflüsse aus Meschenich, Eifeltor und der Unterführung Hahnenstraße erfolgen gedrosselt in Richtung des Kanalnetzes in Rondorf und weiter über Hahnwald in Richtung Rodenkirchen zur Kläranlage. Frage 5: Ist das Kanalsystem in Rondorf, der Kanal in der "Adlerstraße" und die wei- teren Kanalleitungen ausreichend dimensioniert, um die Niederschläge bei Starkre- genereignissen abzuleiten? und Frage 6: Bei dem Starkregenereignis vom 14.07.2021 hat sich das nicht abgeleitete Niederschlagswasser in der Adlerstraße bis auf eine Höhe von 40 cm oberhalb der von der StEB definierten Rückstauebene aufgestaut. Das aufgestaute Nieder- schlagswasser lief durch die Eingangstüren ins Erdgeschoss der Einfamilienhäuser. Die Flutung der Gebäude erfolgte durch das aufgestaute Niederschlagswasser. Der Rückstau im städtischen Kanalsystem führte nicht zum Eindringen von Abwasser in die Gebäude. Welche baulichen Maßnahmen hat die StEB geplant bzw. werden kurzfristig ausgeführt, um das Aufstauen des Niederschlagswassers auf die definierte Rückstauebene (Oberkante Bordstein) zu begrenzen? Antwort zu Fragen 5 und 6: 3 / 4 Anhand des sogenannten „Bemessungsregens“ wird festgelegt, welche Regenwas- sermenge schadlos über die Kanalisation entwässert wird. Das Kanalnetz im Ein- zugsgebiet Rodenkirchen ist ebenso auf den Bemessungsregen ausgelegt. Bei dem Extremereignis am 14.07.2021 fielen im Kölner Stadtgebiet zwischen 100 – 157 Liter Regen pro Quadratmeter in 12 Stunden. Die Jahresniederschlagsmenge in Köln liegt bei ca. 700 bis 800 Litern pro Quadratmeter. Das bedeutet, dass mit 100 - 157 Litern ein erheblicher Anteil des gesamten Jahresniederschlags innerhalb von 12 Stunden gefallen ist. Ereignisse, wie am 14.07.2021 übersteigen den Bemessungsregen deutlich. Der öf- fentliche Kanal ist nicht darauf ausgelegt solche Regenmengen aufzunehmen. Diese Mengen an Wasser kann der Kanal nicht fassen. Zusätzlich fordern weder die ge- setzlichen noch die technischen Vorschriften, dass Kanäle seltene Starkregenereig- nisse bewältigen müssen. Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, um derartige Wassermengen unterirdisch zwischen zu speichern, hätte eine unzu- mutbare Verteuerung der Abwassergebühren zur Folge, wäre technisch kaum um- setzbar und aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll. Zum Schutz gegen Starkregen und somit gegen Überflutungen müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die sich nicht nur auf das Kanalnetz, sondern insbe- sondere auf Maßnahmen an der Oberfläche wie Verkehrs- und Freiflächen und ge- zielten Objektschutz öffentlicher und privater Gebäude beziehen. Die Starkregenvor- sorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der die Stadtentwässerung, die städti- schen Ämter und die Gebäudeeigentümer handeln müssen, um den Schutz vor Überflutungen zu verbessern. Aktuell wird im Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen zum Schutz gegen Stark- regen und Überflutungen ein Notüberlauf aus dem bestehenden Rückhaltebecken in Hahnwald untersucht. Durch diese Maßnahme könnte der Wasserspiegel im Kanal- netz in Hahnwald bis nach Rondorf bei seltenen Starkregenereignissen abgesenkt werden. Unabhängig davon sind Objektschutzmaßnahmen an Gebäuden notwendig, um den Schutz zu vergrößern. Hierzu beraten wir die Anwohnenden gerne über die Möglichkeiten des privaten Objektschutzes. Unter 0221-221/26509 kann ein Termin vereinbart werden. Alternativ kann unter https://www.steb-koeln.de/Wasser-Risiko- Check/ digital der Wasser Risiko Check adressenscharf durchgeführt werden. Beide Services sind kostenlos. Frage 7: Im weiteren Verlauf der Kanalleitung zum Klärwerk Rodenkirchen scheint es ein unterirdisches "Rückstaubecken" zu geben (Anhang Plan "Am Neuen Forst"). Besteht nach der Einschätzung der StEB die Möglichkeit, ein solches "Rückstaub- ecken" auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der "BAB 555" und dem "Falkenweg" zu errichten? Könnte mit einer solchen Baumaßnahme der Rückstau des Niederschlagswassers auf das Niveau der Bordsteinhöhe begrenzt werden? Antwort zu Frage 7: Im Fließverlauf zwischen Rondorf über Hahnwald bis zur Kläranlage Rodenkirchen befindet sich der Regenrückhaltekanal mit anschließendem Regenrückhaltebecken Hahnwald im Bereich des Kirschbaumweges (s. auch Antwort zu Fragen 5 und 6), an dem unmittelbar die Fläche zur geplanten Notüberflutung anschließt. Diese Fläche befindet sich im Besitz der StEB Köln und ist als Überflutungsschutzmaßnahme ver- 4 fügbar. Die Maßnahme des Notüberlaufs am Becken in Hahnwald hat auch Auswir- kungen auf den Wasserstand im Kanalnetz in Rondorf. Leider können Wasserstände an der Oberfläche niemals „garantiert“ auf Bordstein- höhe begrenzt werden, da Extremereignisse unterschiedlich ausfallen und immer ein „noch stärkeres Ereignis“ auftreten könnte. Um die Gefährdung durch Überflutung zu minimieren sind immer auch Objektschutzmaßnahmen notwendig. Die Fläche zwischen der "BAB 555" und dem "Falkenweg ist aktuell noch nicht be- baut. Aktuell fließt das Oberflächenwasser bei außergewöhnlichen Starkregen über die Topografie in Richtung Adlerstraße. Für die Entwicklung des Gebietes haben wir auch die Versickerung von Regenwasser sowie einen Starkregennachweis für ein 100-jährliches Ereignis für das Gebiet gefordert, um die Gefährdung zu minimieren. Zukünftig soll der Starkregen innerhalb des Baugebietes verbleiben. Wir hoffen die Fragen der Anwohner beantwortet zu haben und stehen gerne für wei- tere Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Henning Werker
8.1.8 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 13.06.2022 AN-1137-2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 13.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.06.2022 öffentlich 8.1.8 Konzept für ein Starkregenrisiko-Management, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Beitritt der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion AN/1137/2022 Die FDP-Fraktion stellt einen Änderungsantrag. Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt zum Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen dem Beitritt zu. Die FDP-Fraktion bittet dem Beitritt zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen dem Beitritt zu. Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag mit der Maßgabe, dass die STEB ihre Konzepte/Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorstellt. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Antrag wird vertagt, mit der Maßgabe, dass die STEB ihre Konzepte/Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorstellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Stimme des Herrn Kau abgelehnt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1137/2022 wird modifiziert auf An- regung der FDP-Fraktion. Herr Giesen lässt über den modifizierten Antrag abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein St arkregenrisiko-Management im Bezirk Rodenkirchen, insbesondere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwi- ckeln. Dabei 1. soll für das Neubaugebiet Rondorf Nord-West ein Konzept erarbeitet werden, das eine Trennung von Grau- und Regenwasser zulässt und Regenwasser möglichst so gespeichert wird, dass weder im Neubau gebiet noch im Ortskern von Rondorf Schäden durch Überschwemmungen entstehen, 2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald eine kurzfristige Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden und 3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsied- lungen in Gebieten in und an Alt-Rheinarmen prävent ive Maßnahmen entwi- ckelt werden, die dazu beitragen, dass Wasser aus u mliegenden höheren La- gen nicht in diese Gebiete abfließt, sondern möglichst zurückgehalten wird. Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e.V. soll bei d er Entwicklung der Konzepte eingebunden werden. Die StEB und die zuständigen Fachverwaltungen (wie die Feuerwehr) mögen in einer Aktuellen Stunde mit der BI Hochwasser für die Fragen der BV2-Mitglieder in der nächsten Sitzung und in der Folge auch der Öffentlichkeit in einem geeig- neten Format zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 8.1.8.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion AN/1235/2022 Der Antrag wurde durch die Modifizierung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teil- weise mit aufgenommen. 8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN/1137/20 22 1995/2022 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme zum Antrag AN/1137/2022 zur Kenntnis und bedankt sich dafür.
Aktuelle Stunde StEB - Präsention 07.11.2022 BV 2
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Aktuelle Stunde der Bezirksvertretung Rodenkirchen Henning Werker, Bereichsleiter Planung und Bau sowie Leiter Hochwasserschutzzentrale Köln Ingo Schwerdorf Abteilungsleiter wasserwirtschaftliche Grundlagen Starkregenrisiko-Management Agenda • Kanalnetz im Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen • Starkregen und Hochwasser • Maßnahmen und Wirkweisen • Fazit • Weiteres Vorgehen 2© StEB Köln 2019 Das Kanalnetz im Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen Das Kanalnetz der Kläranlage Rodenkirchen • Entwässerung im Mischsystem und Trennsystem (getre nnte Ableitung von Regenwasser und Schmutzwasser im Bereich des Güterverkehrszentrum) • Abwasserweg von Westen nach Osten, bzw. Süden nach Norden • 60.000 Einwohner und Gewerbe angeschlossen • Einzugsgebiet 1.377 ha, davon befestigt 528 ha (42 ,5 %) • Entwässerung im Freigefälle, z.T. über Druckleitun gen • Durchmesser von DN 300 bis DN 3200 • Speicherung von Regenwasser in • Stauraumkanälen mit rund 17.500 m³ und • Becken mit rund 40.000 m³ (340.000 Badewannen) • 9 Pumpanlagen für Mischwasser • 3 Pumpwerke für Regenwasser • 3 Pumpanlage für Hochwasser • Entwässerungsanlagen entsprechen den Regeln und de m Stand der Technik 4© StEB Köln 2022 Das Kanalnetz der Kläranlage Rodenkirchen 5© StEB Köln 2022 Becken Hahnwald Die nicht farbig markierten, befestigten Flächen (z.B. Shell) entwässern direkt in den Rhein Starkregen und Hochwasser 7© StEB Köln 2022 Rhein-Hochwasser • Entstehung durch großräumigen Niederschlag im Einzugsgebiet des Rheins • Überlagerung von Abflusswellen Rhein und Rheinnebengewässer • Lange Vorwarnzeiten, da die Hochwasserwelle gut vorhersagbar ist • Staatlicher oder kommunaler Schutz i. d. R. bis HQ100 und auch HQ200 • Großräumiger Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur vorhanden • Regelmäßige Übungen und Informationsveranstaltungen • Risikomanagementtools zur Vorsorge und Bewältigung vorhanden Gebäude im Überflutungsgebiet Legende W = Anzahl Gebäude Wohnen V = Anzahl Gebäude Verein B = Anzahl Gebäude Betrieb Gebäude betroffen ab: ca. 7,00 m KP ca. 8,00 m KP ca. 9,00 m KP ca. 10,00 m KP ca. 11,00 m KP 9© StEB Köln 2022 Starkregen • außergewöhnlich hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit • räumlich meist auf wenige km² begrenzt • Unwetterwarnung DWD ab 25 mm/h oder 35 mm/6 h (Köln 14.07.2021 bis zu 156 mm/12 h) • tritt plötzlich auf, schwer vorhersagbar • Boden und Kanaleinläufe können Wassermassen nicht aufnehmen • Hohes Schadenspotenzial bereits bei geringen Wasserhöhen • Alle betroffen Quelle oben: StEB Köln Quelle unten: Krasniqi (Kölner Stadt-Anzeiger) Messstation in Köln-Stammheim 157 mm/12h Jahresniederschlag Köln 700 – 800 mm 20 % Jahresniederschlag in 12 h Das Starkregenereignis vom 14.07.2021 11 Einen 100%igen Schutz gibt es bei außergewöhnlichen Starkregen nicht. Ziel ist es dann, den Schaden zu begrenzen. Quelle: eigene (ergänzte) Darstellung von MUST Städtebau nach DWA AG ES-2.5 © StEB Köln 2022 Lösung: Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe 12 Einen 100%igen Schutz gibt es bei außergewöhnlichen Starkregen nicht. Ziel ist es dann, den Schaden zu begrenzen. Quelle: eigene (ergänzte) Darstellung von MUST Städtebau nach DWA AG ES-2.5 © StEB Köln 2022 Lösung: Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe Warum bauen wir unsere Kanalnetze nicht aus? • Erde und Einläufe können das Wasser nicht vollständig aufnehmen, obwohl auch jetzt noch freie hydraulische Kapazitäten im Kanal vorliegen • flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes hätte zur Folge: • unzumutbare Verteuerung der Abwassergebühren • technisch wahrscheinlich kaum umsetzbar • aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll 13 © StEB Köln 2022 Maßnahmen und Wirkweisen Stadtentwässerung anders denken © StEB Köln 2021 15 https://nawam-inis.de/de/inis-projekte/kuras Starkregenbezogene Vorgaben bei − Flächennutzungsplänen − Vorhaben und Erschließungsplänen − Bebauungsplänen Wasserwirtschaftliche Fachbeiträge Anforderungen als Hinweise oder Information zu − Entwässerungstechnische Erschließung − Umgang mit Regenwasser − Überflutungsvorsorge - Starkregen − Hitzevorsorge – Trockenwetter Frühzeitige Integration der Überflutungsvorsorge in Planungsprozesse Planung Rondorf Nord-West Regelentwässerung • Ableitung von Schmutzwasser und behandlungsbedürftiges Ni ederschlagswasser (z.B. von starkbefahrenen Straßen) ins Mischwassersystem, Reinigung in der Kläranlage • Versickerung von Niederschlagswasser im Sinne des §44 LWG / § 55 WHG. • Versickerung über Mulden und Mulden/Rigolen • Rückhalt von Niederschlagswasser (spez. Retentionsvolumen von 2 0 l/m²) auf dem Grundstück • Rückhalt durch Grün- und Retentionsdächer oder unterirdi sche Speicher • Anbindung der neuen Kanäle an vier Punkten der Bestan dskanalisation • kleines Teil-Einzugsgebiet entwässert zur Kapellenstraße. 17 © StEB Köln 2022 Einleitbegrenzung auf 150 l/s. Planung Rondorf Nord-West Starkregenkonzept • Festlegung und Dimensionierung von Retentionsflächen auf ein 100-jährliches Regenereignis • Retentionsflächen sind Bestandteil des B-Plans • Notwasserwege zu den Retentionsflächen durch intelligente Straßenführung und Höhenprofilierung • Überflutungsnachweise gemäß DIN 1986 für private Grundstücke größer 800 m² müssen vorgelegt werden • z.T. Schaffung von privaten Retentionsflächen in Grünflächen in den Innenhöfen 18 © StEB Köln 2022 Wassersensible Gestaltung „Falkenweg“ Anforderungen der StEB Köln an die städtebauliche Entwicklung • Aufstellung eines Entwässerungs- und Starkregenkonzeptes • Festsetzung der Pflicht zur Niederschlagsversickerung im Bebau ungsplan • Nachweis der unschädlichen Überflutung für ein 100 jähr lichen Starkregen • Bilanzierung des Wasserhaushaltes gemäß dem DWA-Merkblatt 102-4 • Weitere Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzept e sind mit den StEB Köln abzustimmen 19 © StEB Köln 2022 20 Einen 100%igen Schutz gibt es bei außergewöhnlichen Starkregen nicht. Ziel ist es dann, den Schaden zu begrenzen. Quelle: eigene (ergänzte) Darstellung von MUST Städtebau nach DWA AG ES-2.5 © StEB Köln 2022 Lösung: Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe Entsiegelung im privaten Raum 21 © StEB Köln 2022 Quelle: https://www.stadt- muenster.de/tiefbauamt/abwasse r/versickerung Quelle:https://www.lfu.bayern.de/ wasser/umgang_mit_niederschla gswasser/versickerung/index.htm 22 • Leitfaden zur Entsiegelung und Begrünung von Fläch en • Finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm grün ³ • Einsparen von Abwassergebühren • Biodiversität fördern • Grüne Oasen in Köln schaffen • Hitze mindern Information und Hilfe zum smarten Umgang mit Regenwasser in Köln 23 © StEB Köln 2022 Gefahren kennen: mit den Überflutungsgefahrenkarten www.hw-karten.de Zielgruppengerechte Aufbereitung der Probleme und Lösungsmöglichkeiten −Digitale Informationsebene − Wasser-Risiko-Check − Gefahrenkarten − Erklärfilme − Digitale Informationsveranstaltungen −Beratung und Hilfe für Bürger*innen − Info-Veranstaltungen − Konkrete Fallberatungen − Regenwasser- und Hochwasser- veranstaltungen © StEB Köln 2022 2 5 Aktivitäten der StEB Köln - durch gute Kommunikation sensibilisieren 26 Straßeneinlauf / Gulli Servicetelefon der StEB Köln 0221/221-26868 Quelle: StEB Köln Gulli verstopft? – Rufen Sie uns an! © StEB Köln 2021 https://sags-uns.stadt-koeln.de Fazit © StEB Köln 2022 27 • Rheinhochwasser und Überschwemmungen entstehen dur ch Niederschläge • Örtlichkeit, Vorwarnzeit sind sehr unterschiedlich • Für Rheinhochwasser sind wir gut aufgestellt. Einbindung aller Beteiligten für die Vorsorge und Bewältigung gut funktionierende Kommunikation und Schnittstellen aller Beteiligten Umfangreiche Werkzeuge (HW-Karten, RAWAS) stehen zur Verfügung • Starkregenvorsorge (SRV) ist eine Gemeinschaftsauf gabe • Bei Neubaugebieten können frühzeitig bei der Aufst ellung von B-Planen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden • Im Bestand schwieriger Optimierung der Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen nur eingeschränkt möglich Schaffung von Retentionsvolumen in öffentlichen Raum bei Umbau Entsiegelung von befestigten Flächen und Versickerung ist wichtige SRV Objektschutz schützt auch vor außergewöhnlichen Starkregen Aber einen 100 % Schutz gibt es nicht. weiteres Vorgehen © StEB Köln 2022 28 Für das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage Rodenkirchen soll ein örtliches Überflutungsvorsorge-Management-Konzept mit den Komponenten • Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein sowie • Verminderung der Gefährdungen bei Starkregen durchge führt werden. Verbesserung des Selbstschutzes durch gemeinsame Aktionen mit den BI, IG mit dem Ziel viele Menschen zu erreichen, durch • Ausstellungen • Bereitstellung von Informationsmaterial • Schulung der Beteiligten, Ziel: „Bürger hilft Bürge r“ Ausarbeitung zusammen mit der BI Hochwasser. Wesentliche Arbeitsergebnisse werden der BV 2 vorgestellt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 29 © StEB Köln 2022 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: MUST Städtebau
Aktuelle Stunde BI Hochwasser - Präsentation BV 2 07.11.2022
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Starkregenvorsorge? Eine noch zu schreibende Geschichte Bürgerinitiative Hochwasser Altgemeinde Rodenkirchen Gute Tipps: 1. Gefahrenkarten der StEB www.steb-koeln.de 2. Hochwasserpass www.hochwasserpass.com Danke für die Aufmerksamkeit! BI Hochwasser K-Rodenkirchen Gerd Müller Thomas Kahlix
Top 8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN-1137-2022
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/ 2/ 2 / 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke USt-IdNr.: DE224970939 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 · 51077 Köln Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Henning Werker Zimmer: Geb. 90 Raum 206 fon 0221 221 - 22758 fax 0221 221 - 6622758 e-mail: henning.werker@steb-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TP We 13.06.2022 AN/1137/2022 Anfrage zum Konzept für ein Starkregenrisiko-Management Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung der Bezirksvertretung-Rodenkirchen einen Antrag gestellt: Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein Starkregenrisiko-Management im Bezirk, insbeson- dere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwickeln. Dabei 1. soll für das Baugebiet „Rondorf Nord-West“ ein Konzept erarbeitet werden, das eine Trennung von Grau- und Regenwasser zulässt und Regenwasser möglichst so gespeichert wird, dass we- der im Neubaugebiet noch im Ortskern von Rondorf Schäden durch Überschwemmungen entste- hen, 2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald eine kurzfristige Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden und 3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsiedlungen in Gebieten in und an Alt-Rheinarmen präventive Maßnahmen entwickelt werden, die dazu beitragen, dass Wasser aus umliegenden höheren Lagen nicht in diese Gebiete abfließt, sondern möglichst zu- rückgehalten wird. Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e.V. soll bei der Entwicklung der Konzepte eingebunden wer- den. Hierzu nehmen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wie folgt Stellung: zu Teil 1: Regenwasserkonzept für Rondorf Nord-West Das Baugebiet Rondorf Nord-West liegt in der Wasserschutzzone III und im Anströmbereich der Wasserwerks Hochkirchen. Dies ist zum Schutz des Grundwassers auch beim Umgang 2 mit Regenwasser zu berücksichtigen. Insofern werden zugunsten der wasserwirtschaftlichen Anpassung an den Klimawandel (Überflutungs-, Hitze- und Trockenwettervorsorge) umfang- reiche Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes vorgese- hen. Dies bedeutet, dass das Regenwasser vor einer Versickerung zB in belebten Boden- schichten gereinigt werden muss. Im Rahmen der Planung zur Entwicklung des Baugebietes Rondorf Nord-West wurde ver- sucht, einen wasserwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit Regenwasser untersucht. Nach aktuellem Stand der Planungen soll das Regenwasser auf den Grundstücken je nach Be- bauungsgrad zu mehr als 80% versickern. Zudem soll die Ableitung von Regenwasser ein- geschränkt werden, indem eine Rückhaltung in Höhe von 20 l/m2 befestigte (abflusswirksa- me) Fläche auf dem Grundstück verbleiben muss. Diese Anforderungen sollen textlich auch in den Bebauungsplänen festgesetzt werden. Auch für den Straßenraum wird eine wasser- sensible Gestaltung geprüft und mit den entsprechenden Dienststellen abgestimmt. Hinsicht- lich der Starkregenvorsorge werden zudem Gefahrenberechnungen zu Notwasserwegen erstellt und das Gelände soll entsprechend gestaltet werden. Den Gebrauch von Grau- und Regenwasser auf den Grundstücken würden die StEB Köln zwar befürworten, können dies aber leider nicht verbindlich festsetzen. Es erscheint zwar mengenmäßig fraglich, ob die Nutzung von Regenwasser für den häuslichen Gebrauch für eine Überflutungsvorsorge bei Starkregen einen Beitrag leisten kann. Für den Schutz der Ressource Trinkwasser erscheint eine Nutzung von Grau- und Regenwasser allerdings sinn- voll. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Umgang mit Regenwasser konzep- tionell und planerisch ausgearbeitet. Dies könnte als „Handlungsprogramm Regenwasser“ zusammengestellt werden. zu Teil 2 und 3: Hochwasserprävention und Regenwasserrückhaltung Die Starkregenereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine ausreichende Vorsorge ist. Glei- ches gilt auch für Hochwasserereignisse. Es erscheint sinnvoll und machbar, ein „örtliches Überflutungsvorsorge-Managementkonzept gegen Wassergefahren“ aufzustellen. Neben der Information und Beratung könnten in einem solchen Konzept Möglichkeiten der Verbesse- rung eines Schutzes gegen Wassergefahren bei Hochwasser, Grundhochwasser und Stark- regen untersucht werden. Gerne könnten hierbei die Fachkompetenz der BI Hochwasser eingebunden werden. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe könnten die bereits angedachten Maßnahmen vorgestellt und weitere Möglichkeiten untersucht werden. Das Ergebnis könnte in einem „örtlichen Handlungskonzept“ zusammengestellt werden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Henning Werker (Bereichsleiter Planung und Bau)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (10)
- Ostmerheimer Straße 555
- Industriestraße 161
- Adlerstraße
- Kapellenstraße
- Falkenweg
- Am Neuen Forst
- Eggerbachstraße
- Hahnenstraße
- Bahnstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1943/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 5 BV2 (Grüne)
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 02.11.2022 14:33