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Maßnahmen zur Verstetigung der Soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1106/2021 vom 26.05.2021

Stand: Am 10.06.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion Fraktion Die Linke Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1106/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Maßnahmen zur Verstetigung der Soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 10. Juni 2021 aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt zur Ausgestaltung und Verstetigung der seit Ja- nuar 2020 geltenden Erhaltungssatzung im Severinsviertel, 1. dass, über die im Internetportal der Stadt Köln zur Verfügung stehenden Informatio- nen1 hinaus, den Bewohner:innen des Severinsviertels die Satzung breiter bekannt gemacht wird. Insbesondere die sich aus diesem Antrag ergebenden Angebote sollen Teil dieser Information sein. Dies soll durch 1. eine Postwurfsendung an alle Haushalte im Satzungsgebiet und 2. durch eine Kommunikation in leichter Sprache sichergestellt werden. 2. Es ist darüber hinaus ein niederschwelliges, kostenfreies Angebot im Severinsviertel zu schaffen, das Mieter:innen und Eigentümer:innen die Möglichkeit gibt, sich zu den Regularien und Wirkung der Satzung auf Sanierung, Verkauf und Mietangelegenhei- ten im persönlichen Gespräch zu informieren. 1 „Soziale Erhaltungssatzungen in Köln“ Internetportal der Stadt Köln: https://www.stadt- koeln.de/artikel/69318/index.html - 2 - 1. Falls eine solche Beratung nicht oder nicht umfassend durch Mitarbeiter:innen der Verwaltung geleistet werden kann, soll dafür eine Kooperation mit dem Mieterverein Köln e. V. eingegangen werden. 2. Das Angebot wird kurzfristig in Abhängigkeit der pandemischen Lage einge- richtet und kann befristet werden. Es soll im Wochenturnus stattfinden. Das Bürgerhaus Stollwerck scheint dafür ein zentraler wie barrierefreier Ort. 3. In Ergänzung zu diesem Angebot soll der Initiative »Severinsviertel erhalten«2 dieser Raum für weitergehende Veranstaltungen und Informationsangebote 3 Stunden alle 14 Tage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 4. Die Verwaltung möge prüfen, die Beratung und deren Ergebnisse von einer Hochschule, z.B. durch den Fachbereich Sozialarbeit der TH Köln, wissen- schaftlich begleiten und untersuchen zu lassen. Ein erster Bericht ist rechtzei- tig der Bezirksvertretung vorzulegen und zu präsentieren, um eine Verlänge- rung oder Optimierung des Angebots beschließen zu können. 3. Die Bezirksvertretung möchte von der Verwaltung ein Verfahren zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB3, 4 dargelegt bekommen, das sicherstellt, dass 1. die von einem Immobilienverkauf betroffenen Mieter:innen und geeignete Wohnungsbaugesellschaften, rechtzeitig und mit umfassenden Informationen versehen, eingebunden werden, 2. die Kriterien und Abhängigkeiten bekannt werden, unter denen bei überhöhten Verkaufspreisen es zu einem Vorkaufsrecht zu dem (niedrigeren) Verkehrs- wert kommen kann. 4. Die Bezirksvertretung möchte im Rahmen einer von der Bezirksvertretung Innenstadt durchgeführten, öffentlichen Veranstaltung einmal jährlich dargelegt bekommen, 1. wie die im Rahmen der Erhaltungssatzung gestellten Anträge in Zahl, Inhalt und Bewertung bzw. Bescheidung einzuordnen sind. Dies möglichst im Ver- gleich zu Kennzahlen anderer Kommunen (München, Münster etc.)5, 2. Dabei sind anhand exemplarischer und anonymisierter Anträge die Beschei- dung und die angelegten Kriterien zu verdeutlichen. 2 Die Initiative »Severinsviertel erhalten« ist ein Verein in Gründung und setzt sich für bezahlbaren Wohnraum im Severinsviertel ein, sie wird gefördert von der Stiftung »Mitarbeit«: Int ernet: https://severinsviertelerhalten.de 3 „Vorkaufsrecht“ im Webauftritt Kommunalbrevier: https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/Kommunalpolitik-A-Z/bauliche-entwicklung-in-den- kommunen/sicherung-der-bauleitplanung/vorkaufsrechte/ 4 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am 22.2.2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland, 2021: https://www.mieterbund.de/fileadmin/public/Gesetze_Positionen/2021_2_18_Stellungnahme_DMB_R eform_Baulandmobilisierungsgesetz.pdf 5 „Verfahrensvorschlag zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln“, Ratsinformationssystem der Stadt Köln, 2015: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=54415 - 3 - 3. Analog ist die Prüfung des städtischen Vorkaufsrechts darzustellen. 4. Die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ist ebenfalls aufzuführen. 5. Die Verwaltung gibt eine Bewertung des Verfahrens sowie eine Orientierung über mögliche Optionen zur Nachsteuerung und Schärfung ab. 6. Die Bezirksvertretung und die anwesende Öffentlichkeit haben die Möglich- keit, Fragen zu stellen. 7. Der Bericht der Verwaltung und das Protokoll der Informationsveranstaltung werden im Ratsinformationssystem hinterlegt. 8. Für die Auftaktveranstaltung ist ein Termin möglichst bald nach der Sommer- pause 2021 anzustreben. 5. Die Antragsteller:innen möchten von der Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt be- kommen, wie das Verfahren zur Ausweisung weiterer Erhaltungssatzungen verein- facht und beschleunigt werden kann. 1. Dies mit dem Ziel, dass für das Agnesviertel I und II, Deutz I und V, Eigelstein, Georgs-, Gereonsviertel (ohne Gerling-Quartier), sowie das Griechenmarkt-, Pantaleons- und Rathenauviertel6 noch in dieser Wahlperiode Erhaltungssat- zungen beschlossen werden. 2. Die aktuelle und sich verschärfende Situation am Kölner Wohnungsmarkt ver- langt nach einem besonderen Schutz der Mieter:innen, daher wünscht die Bezirksvertretung bis Ende 2021 über das Ergebnis dieser Prüfung informiert zu werden. Begründung: Die BV Innenstadt begrüßt die Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel als eine Maßnah- me, der sozialen Verdrängung durch Mietenerhöhung entgegenzuwirken und möchte, dass diese durch eine konsequente Anwendung ein Erfolg wird. Für einen solchen Erfolg ist die Einbeziehung der Mieter:innen eine wesentliche Voraussetzung. Dies erfordert eine schriftli- che Information aller Haushalte, nachdem die Wurfsendung der Verwaltung nur einen Teil der Bewohner:innen erreicht hat, sowie ein niederschwelliges Beratungsangebot der Be- troffenen im Satzungsgebiet. Zudem möchte die BV Innenstadt unter Einbeziehung der Mie- ter:innen wie auch Eigentümer:innen mit der Verwaltung in eine regelmäßige Diskussion über die Praxis der Entscheidungen hinsichtlich Modernisierungsanträgen wie auch Vor- kaufsmöglichkeiten eintreten und so die Umsetzung der Satzung für alle Betroffenen trans- parent und vorhersehbar machen. Um Mieter:innen im Falle des Verkaufs der von ihnen be- wohnten Immobilie in die Suche nach Möglichkeiten zur Umsetzung des Vorkaufsrechts ein- zubeziehen, sollen diese durch die Verwaltung jeweils über das Vorliegen eines notariellen Kaufvertrages und den darin fixierten Kaufpreis informiert werden. Die Soziale Erhaltungs- satzung im Severinsviertel ist ein guter Anfang, die BV Innenstadt hält angesichts der sich verschärfenden Situation auf dem Mietenmarkt die schnellstmögliche Einleitung eines be- 6 Die Nennung der Quartiere orientiert sich an den Anwohnerparkzonen der Stadt Köln - 4 - schleunigten Prozesses zur Schaffung der aufgeführten weiteren Sozialen Erhaltungssat- zungen in der Innenstadt erforderlich. Antje Kosubek Tim Cremer Michael Scheffer Fraktion B90/Grüne SPD Fraktion Fraktion Die Linke
  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1106/2021 Stand: 05.01.2022 Sachstandsbericht Maßnahmen zur Verstetigung der Soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt zur Ausgestaltung und Verstetigung der seit Januar 2020 geltenden Erhaltungssatzung im Severinsviertel, 1. dass, über die im Internetportal der Stadt Köln zur Verfügung stehenden In-formationen hinaus, den Bewohner:innen des Severinsviertels die Satzung breiter bekannt gemacht wird. Insbesondere die sich aus diesem Antrag ergebenden Angebote sollen Teil dieser Information sein. Dies soll durch 1. eine Postwurfsendung an alle Haushalte im Satzungsgebiet und 2. durch eine Kommunikation in leichter Sprache sichergestellt werden. 2. Es ist darüber hinaus ein niederschwelliges, kostenfreies Angebot im Severinsviertel zu schaffen, das Mieter:innen und Eigentümer:innen die Möglichkeit gibt, sich zu den Regularien und Wirkung der Satzung auf Sanierung, Verkauf und Mietangelegenheiten im persönlichen Gespräch zu informieren. 1. Falls eine solche Beratung nicht oder nicht umfassend durch Mitarbeiter:innen der Verwaltung ge- leistet werden kann, soll dafür eine Kooperation mit dem Mieterverein Köln e. V. eingegangen wer- den. 2. Das Angebot wird kurzfristig in Abhängigkeit der pandemischen Lage eingerichtet und kann befris- tet werden. Es soll im Wochenturnus statt-finden. Das Bürgerhaus Stollwerck scheint dafür ein zentra- ler wie barrierefreier Ort. 3. In Ergänzung zu diesem Angebot soll der Initiative »Severinsviertel er-halten« dieser Raum für weitergehende Veranstaltungen und Informationsangebote 3 Stunden alle 14 Tage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 4. Die Verwaltung möge prüfen, die Beratung und deren Ergebnisse von einer Hochschule, z.B. durch den Fachbereich Sozialarbeit der TH Köln, wissenschaftlich begleiten und untersuchen zu lassen. Ein erster Bericht ist rechtzeitig der Bezirksvertretung vorzulegen und zu präsentieren, um eine Verlänge- rung oder Optimierung des Angebots beschließen zu können. 3. Die Bezirksvertretung möchte von der Verwaltung ein Verfahren zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB dargelegt bekommen, das sicherstellt, dass 1. die von einem Immobilienverkauf betroffenen Mieter:innen und geeignete Wohnungsbaugesell- schaften, rechtzeitig und mit umfassenden Informationen versehen, eingebunden werden, 2. die Kriterien und Abhängigkeiten bekannt werden, unter denen bei überhöhten Verkaufspreisen es zu einem Vorkaufsrecht zu dem (niedrigeren) Verkehrswert kommen kann. 4. Die Bezirksvertretung möchte im Rahmen einer von der Bezirksvertretung Innenstadt durchgeführ- ten, öffentlichen Veranstaltung einmal jährlich dargelegt bekommen, 1. wie die im Rahmen der Erhaltungssatzung gestellten Anträge in Zahl, Inhalt und Bewertung bzw. Bescheidung einzuordnen sind. Dies möglichst im Vergleich zu Kennzahlen anderer Kommunen (München, Münster etc.), 2. Dabei sind anhand exemplarischer und anonymisierter Anträge die Bescheidung und die angeleg- ten Kriterien zu verdeutlichen. 3. Analog ist die Prüfung des städtischen Vorkaufsrechts darzustellen. 4. Die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ist ebenfalls aufzuführen. 5. Die Verwaltung gibt eine Bewertung des Verfahrens sowie eine Orientierung über mögliche Optio- nen zur Nachsteuerung und Schärfung ab. 2 6. Die Bezirksvertretung und die anwesende Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. 7. Der Bericht der Verwaltung und das Protokoll der Informationsveranstaltung werden im Ratsinfor- mationssystem hinterlegt. 8. Für die Auftaktveranstaltung ist ein Termin möglichst bald nach der Sommerpause 2021 anzustre- ben. 5. Die Antragsteller:innen möchten von der Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie das Verfahren zur Ausweisung weiterer Erhaltungssatzungen vereinfacht und beschleunigt werden kann. 1. Dies mit dem Ziel, dass für das Agnesviertel I und II, Deutz I und V, Eigelstein, Georgs-, Gereons- viertel (ohne Gerling-Quartier), sowie das Griechenmarkt-, Pantaleons- und Rathenauviertel noch in dieser Wahlperiode Erhaltungssatzungen beschlossen werden. 2. Die aktuelle und sich verschärfende Situation am Kölner Wohnungs-markt verlangt nach einem besonderen Schutz der Mieter:innen, daher wünscht die Bezirksvertretung bis Ende 2021 über das Ergebnis dieser Prüfung informiert zu werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP zugestimmt. 5.2.6 Neuordnung der Verkehrsführung an der LVR-Baustelle Ottoplatz, Antrag Grüne AN/1130/2021 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Baustelle des Land-schaftsverbands Rheinland auf der Opladener Straße, gegenüber dem Deutzer Bahnhof (siehe Foto), so neu zu ord- nen, dass der Fuß- und Radverkehr die Baustelle passieren kann, ohne die Straßenseite wechseln zu müssen. Gegebenenfalls ist zu diesem Zweck die rechte Fahrspur des MIV im Bereich der Baustelle einzuzie- hen und dem Rad- und Fußverkehr zur Verfügung zu stellen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2021 Die Umsetzung des Beschlusses befindet sich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und Abstim- mung. Es ist vorgesehen, in der nächsten Sitzung der BV 1 ausführlich dazu in einer schriftlichen Mit- teilung Stellung zu nehmen. s. 3243/2021

Beratungsverlauf

  1. 10.06.2021

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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