AN/1106/2021
Maßnahmen zur Verstetigung der Soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel
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Sachstandsbericht 2021
5448 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/1106/2021
Stand: 05.01.2022
Sachstandsbericht
Maßnahmen zur Verstetigung der Soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt zur Ausgestaltung und Verstetigung der seit Januar 2020
geltenden Erhaltungssatzung im Severinsviertel,
1. dass, über die im Internetportal der Stadt Köln zur Verfügung stehenden In-formationen hinaus,
den Bewohner:innen des Severinsviertels die Satzung breiter bekannt gemacht wird. Insbesondere
die sich aus diesem Antrag ergebenden Angebote sollen Teil dieser Information sein. Dies soll durch
1. eine Postwurfsendung an alle Haushalte im Satzungsgebiet und
2. durch eine Kommunikation in leichter Sprache sichergestellt werden.
2. Es ist darüber hinaus ein niederschwelliges, kostenfreies Angebot im Severinsviertel zu schaffen,
das Mieter:innen und Eigentümer:innen die Möglichkeit gibt, sich zu den Regularien und Wirkung der
Satzung auf Sanierung, Verkauf und Mietangelegenheiten im persönlichen Gespräch zu informieren.
1. Falls eine solche Beratung nicht oder nicht umfassend durch Mitarbeiter:innen der Verwaltung ge-
leistet werden kann, soll dafür eine Kooperation mit dem Mieterverein Köln e. V. eingegangen wer-
den.
2. Das Angebot wird kurzfristig in Abhängigkeit der pandemischen Lage eingerichtet und kann befris-
tet werden. Es soll im Wochenturnus statt-finden. Das Bürgerhaus Stollwerck scheint dafür ein zentra-
ler wie barrierefreier Ort.
3. In Ergänzung zu diesem Angebot soll der Initiative »Severinsviertel er-halten« dieser Raum für
weitergehende Veranstaltungen und Informationsangebote 3 Stunden alle 14 Tage kostenfrei zur
Verfügung gestellt werden.
4. Die Verwaltung möge prüfen, die Beratung und deren Ergebnisse von einer Hochschule, z.B. durch
den Fachbereich Sozialarbeit der TH Köln, wissenschaftlich begleiten und untersuchen zu lassen. Ein
erster Bericht ist rechtzeitig der Bezirksvertretung vorzulegen und zu präsentieren, um eine Verlänge-
rung oder Optimierung des Angebots beschließen zu können.
3. Die Bezirksvertretung möchte von der Verwaltung ein Verfahren zum Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff.
BauGB dargelegt bekommen, das sicherstellt, dass
1. die von einem Immobilienverkauf betroffenen Mieter:innen und geeignete Wohnungsbaugesell-
schaften, rechtzeitig und mit umfassenden Informationen versehen, eingebunden werden,
2. die Kriterien und Abhängigkeiten bekannt werden, unter denen bei überhöhten Verkaufspreisen es
zu einem Vorkaufsrecht zu dem (niedrigeren) Verkehrswert kommen kann.
4. Die Bezirksvertretung möchte im Rahmen einer von der Bezirksvertretung Innenstadt durchgeführ-
ten, öffentlichen Veranstaltung einmal jährlich dargelegt bekommen,
1. wie die im Rahmen der Erhaltungssatzung gestellten Anträge in Zahl, Inhalt und Bewertung bzw.
Bescheidung einzuordnen sind. Dies möglichst im Vergleich zu Kennzahlen anderer Kommunen
(München, Münster etc.),
2. Dabei sind anhand exemplarischer und anonymisierter Anträge die Bescheidung und die angeleg-
ten Kriterien zu verdeutlichen.
3. Analog ist die Prüfung des städtischen Vorkaufsrechts darzustellen.
4. Die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ist ebenfalls aufzuführen.
5. Die Verwaltung gibt eine Bewertung des Verfahrens sowie eine Orientierung über mögliche Optio-
nen zur Nachsteuerung und Schärfung ab.
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6. Die Bezirksvertretung und die anwesende Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
7. Der Bericht der Verwaltung und das Protokoll der Informationsveranstaltung werden im Ratsinfor-
mationssystem hinterlegt.
8. Für die Auftaktveranstaltung ist ein Termin möglichst bald nach der Sommerpause 2021 anzustre-
ben.
5. Die Antragsteller:innen möchten von der Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie das
Verfahren zur Ausweisung weiterer Erhaltungssatzungen vereinfacht und beschleunigt werden kann.
1. Dies mit dem Ziel, dass für das Agnesviertel I und II, Deutz I und V, Eigelstein, Georgs-, Gereons-
viertel (ohne Gerling-Quartier), sowie das Griechenmarkt-, Pantaleons- und Rathenauviertel noch in
dieser Wahlperiode Erhaltungssatzungen beschlossen werden.
2. Die aktuelle und sich verschärfende Situation am Kölner Wohnungs-markt verlangt nach einem
besonderen Schutz der Mieter:innen, daher wünscht die Bezirksvertretung bis Ende 2021 über das
Ergebnis dieser Prüfung informiert zu werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP zugestimmt.
5.2.6 Neuordnung der Verkehrsführung an der LVR-Baustelle Ottoplatz, Antrag Grüne
AN/1130/2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Baustelle des Land-schaftsverbands
Rheinland auf der Opladener Straße, gegenüber dem Deutzer Bahnhof (siehe Foto), so neu zu ord-
nen, dass der Fuß- und Radverkehr die Baustelle passieren kann, ohne die Straßenseite wechseln zu
müssen.
Gegebenenfalls ist zu diesem Zweck die rechte Fahrspur des MIV im Bereich der Baustelle einzuzie-
hen und dem Rad- und Fußverkehr zur Verfügung zu stellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2021
Die Umsetzung des Beschlusses befindet sich noch in der verwaltungsinternen Prüfung und Abstim-
mung. Es ist vorgesehen, in der nächsten Sitzung der BV 1 ausführlich dazu in einer schriftlichen Mit-
teilung Stellung zu nehmen. s. 3243/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1106/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 23.05.2021 15:38