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2683/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Rates vom 04.09.2025 (AN/1207/2025) betreffend „Hinterlegte Mittel für die Machbarkeitsstudie Staubepreisung"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.09.2025

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 20.01.2026, TOP 6.2.10

Anlage - Beantwortung mündliche Nachfrage Rat 04.09.2025

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage - Beantwortung mündliche Nachfrage Rat 04.09.2025

2798 Zeichen

Anfrage der Volt -Fraktion betreffend „Hinterlegte Mittel für die Machbarkeitsstudie 
Staubepreisung“  
AN/1207/2025 
Antwort der Verwaltung vom 03.09.2025  
2683/2025 
 
Rat 04.09.2025 – Auszug aus dem Entwurf des Wortprotokolls zu 4.1 
„Manuel Uwe Froh  (Volt): Vielen Dank, Frau Oberbürgermeisterin.  - Das war eben schon einmal kurz 
Thema. Trotzdem möchte ich noch eine Frage dazu stellen. 
Als ich die Mitteilung gelesen habe, waren wir  nach der Beantwortung unserer Anfrage , gelinde gesagt, 
irritiert. „Sauer“ trifft es, glaube ich , am besten, weil es schließlich einen demokratisch getroffenen 
Beschluss gibt, diese Prüfung durchzuführen. Zudem haben wir - demokratisch beschlossen  - auch 
Geld dafür hinterlegt. Deswegen würde uns sehr stark interessieren, auf welcher Gr undlage die 
Verwaltung jetzt daherkommt und sagt : Das machen wir nicht, das Geld geben wir woanders aus . - Es 
gibt einen demokratischen Beschluss dazu , und die Antworten lesen sich ehrlicherweise ein bisschen 
so wie: Darauf h aben wir keinen Bock , und d eswegen machen wir es nicht.  - Das kann ich mir nicht 
vorstellen. Aus diesem Grund würde ich gern eine Antwort darauf haben, a uf welcher Grundlage Sie 
jetzt hier das Geld der Politik wegnehmen und sagen : Das geben wir woanders aus.  - Danke schön. 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:  Kann die Antwort gegeben werden oder nehmen wir das mit 
und beantworten das schriftlich?  - Wir nehmen die Frage gern mit. “ 
 
Antwort der Verwaltung  auf die mündliche Nachfrage von RM Froh: 
Die Verwaltung hat in der vorliegenden B eantwortung (2683/2025) sowie im Sachstandsbericht 
(AN/1963/2023) ausgeführt, dass derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Zufahrtssteuerung in die 
Innenstadt auf öffentlich gewidmeten Straßen über Bepreisung existiert. Die Verwaltung hat sich dem 
vorliegenden Beschluss gegenüber nicht verweigert, sondern klar dargelegt, dass es nicht zielführend 
ist, jetzt eine Untersuchung zu beauftragen, für die es keinerlei rechtliche Rahmenbedingungen gibt  
bzw. deren Einführung unzulässig ist . Wie in der ursprünglichen Beantwortung (2683/2025) 
nachzulesen ist, schlägt die Verwaltung vor, zuerst durch die Politik  die rechtlichen Grundlagen zu 
schaffen, auf der dann eine zielgerichtete Untersuchung vergeben w erden kann. Die Verwaltung hat 
zu keiner Zeit verweigert, die Beauftragung auszuführen. Es geht wie bereits begründet um den 
Zeitpunkt in Verbindung mit den Rahmenbeding ungen auf Basis eines rechtlichen Rahmens.  
 
Bezüglich der Finanzierung wird auf die vorliegende Antwort verwiesen, dass die Mittel für eine 
Machbarkeitsstudie z ur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt  bei Bedarf im Haushalt 2025/2026 im 
Wege der Priorisierung umgeschichtet bzw. ab 2027 neue  Haushaltsmittel eingeplant werden.

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2275 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68 
 
Vorlagen-Nummer         03.09.2025 
 2683/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 04.09.2025 
Verkehrsausschuss  
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Rates 
vom 04.09.2025 (AN/1207/2025) betreffend „Hinterlegte Mittel für die Machbarkeitsstudie 
Staubepreisung" 
Die Fraktion Volt bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie beabsichtigt die Verwaltung, die technische Machbarkeit eines Steuerungssys-
tems – einschließlich der erforderlichen Infrastruktur und Technologien – ohne die Ein-
bindung externer Expertise (im Rahmen einer Vergabe) zu prüfen und zu bewerten?“ 
 
2. „Im politischen Veränderungsnachweis wurden Mittel zur Erstellung der Studie hinter-
legt. Was plant die Verwaltung stattdessen mit den für diesen Zweck vorgesehenen 
Haushaltsmitteln?“ 
 
Wir bitten die Verwaltung, die Antwort auf diese Anfrage auch auf die Tagesordnungen des 
Verkehrsausschusses zu setzen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst die rechtlichen Voraussetzungen in Kommunen zu schaf-
fen, bevor ein konkreter Auftrag zur Prüfung eines bestimmten Systems erteilt wird. Ohne ge-
naue Kenntnis der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, lassen sich aus Verwaltungs-
sicht spezifische Anforderungen für ein sinnvolles Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung ei-
ner solchen Leistung gar nicht oder nur sehr eingeschränkt formulieren. 
 
Zu 2.: 
Die Mittel aus dem Veränderungsnachweis sind aufgrund der angespannten Haushaltslage für 
den allgemeinen Haushaltsausgleich 2024 verwendet worden und stehen in 2025 nicht mehr 
zur Verfügung. 
Zunächst ist politisch auf die Entscheidungsträger bei Bund und Land einzuwirken, um eine 
rechtliche Grundlage zu schaffen. Bis dahin hat die Verwaltung auch aufgrund der aktuell an-
gespannten Haushaltslage die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zurückgestellt. Insoweit wird 
auf den Sachstandsbericht (AN/1963/2023) verwiesen. 
Bei Bedarf können Mittel für eine Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innen-
stadt im Haushalt 2025/2026 im Wege der Priorisierung umgeschichtet bzw. ab 2027 neue 
Haushaltsmittel eingeplant werden. 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

04.09.2025 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
2683/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.09.2025
Erstellt
27.08.2025 15:53