2683/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Rates vom 04.09.2025 (AN/1207/2025) betreffend „Hinterlegte Mittel für die Machbarkeitsstudie Staubepreisung"
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Anlage - Beantwortung mündliche Nachfrage Rat 04.09.2025
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Anfrage der Volt -Fraktion betreffend „Hinterlegte Mittel für die Machbarkeitsstudie Staubepreisung“ AN/1207/2025 Antwort der Verwaltung vom 03.09.2025 2683/2025 Rat 04.09.2025 – Auszug aus dem Entwurf des Wortprotokolls zu 4.1 „Manuel Uwe Froh (Volt): Vielen Dank, Frau Oberbürgermeisterin. - Das war eben schon einmal kurz Thema. Trotzdem möchte ich noch eine Frage dazu stellen. Als ich die Mitteilung gelesen habe, waren wir nach der Beantwortung unserer Anfrage , gelinde gesagt, irritiert. „Sauer“ trifft es, glaube ich , am besten, weil es schließlich einen demokratisch getroffenen Beschluss gibt, diese Prüfung durchzuführen. Zudem haben wir - demokratisch beschlossen - auch Geld dafür hinterlegt. Deswegen würde uns sehr stark interessieren, auf welcher Gr undlage die Verwaltung jetzt daherkommt und sagt : Das machen wir nicht, das Geld geben wir woanders aus . - Es gibt einen demokratischen Beschluss dazu , und die Antworten lesen sich ehrlicherweise ein bisschen so wie: Darauf h aben wir keinen Bock , und d eswegen machen wir es nicht. - Das kann ich mir nicht vorstellen. Aus diesem Grund würde ich gern eine Antwort darauf haben, a uf welcher Grundlage Sie jetzt hier das Geld der Politik wegnehmen und sagen : Das geben wir woanders aus. - Danke schön. Oberbürgermeisterin Henriette Reker: Kann die Antwort gegeben werden oder nehmen wir das mit und beantworten das schriftlich? - Wir nehmen die Frage gern mit. “ Antwort der Verwaltung auf die mündliche Nachfrage von RM Froh: Die Verwaltung hat in der vorliegenden B eantwortung (2683/2025) sowie im Sachstandsbericht (AN/1963/2023) ausgeführt, dass derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Zufahrtssteuerung in die Innenstadt auf öffentlich gewidmeten Straßen über Bepreisung existiert. Die Verwaltung hat sich dem vorliegenden Beschluss gegenüber nicht verweigert, sondern klar dargelegt, dass es nicht zielführend ist, jetzt eine Untersuchung zu beauftragen, für die es keinerlei rechtliche Rahmenbedingungen gibt bzw. deren Einführung unzulässig ist . Wie in der ursprünglichen Beantwortung (2683/2025) nachzulesen ist, schlägt die Verwaltung vor, zuerst durch die Politik die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, auf der dann eine zielgerichtete Untersuchung vergeben w erden kann. Die Verwaltung hat zu keiner Zeit verweigert, die Beauftragung auszuführen. Es geht wie bereits begründet um den Zeitpunkt in Verbindung mit den Rahmenbeding ungen auf Basis eines rechtlichen Rahmens. Bezüglich der Finanzierung wird auf die vorliegende Antwort verwiesen, dass die Mittel für eine Machbarkeitsstudie z ur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt bei Bedarf im Haushalt 2025/2026 im Wege der Priorisierung umgeschichtet bzw. ab 2027 neue Haushaltsmittel eingeplant werden.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III/68 Vorlagen-Nummer 03.09.2025 2683/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 04.09.2025 Verkehrsausschuss Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Rates vom 04.09.2025 (AN/1207/2025) betreffend „Hinterlegte Mittel für die Machbarkeitsstudie Staubepreisung" Die Fraktion Volt bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie beabsichtigt die Verwaltung, die technische Machbarkeit eines Steuerungssys- tems – einschließlich der erforderlichen Infrastruktur und Technologien – ohne die Ein- bindung externer Expertise (im Rahmen einer Vergabe) zu prüfen und zu bewerten?“ 2. „Im politischen Veränderungsnachweis wurden Mittel zur Erstellung der Studie hinter- legt. Was plant die Verwaltung stattdessen mit den für diesen Zweck vorgesehenen Haushaltsmitteln?“ Wir bitten die Verwaltung, die Antwort auf diese Anfrage auch auf die Tagesordnungen des Verkehrsausschusses zu setzen. Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Die Verwaltung empfiehlt, zunächst die rechtlichen Voraussetzungen in Kommunen zu schaf- fen, bevor ein konkreter Auftrag zur Prüfung eines bestimmten Systems erteilt wird. Ohne ge- naue Kenntnis der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, lassen sich aus Verwaltungs- sicht spezifische Anforderungen für ein sinnvolles Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung ei- ner solchen Leistung gar nicht oder nur sehr eingeschränkt formulieren. Zu 2.: Die Mittel aus dem Veränderungsnachweis sind aufgrund der angespannten Haushaltslage für den allgemeinen Haushaltsausgleich 2024 verwendet worden und stehen in 2025 nicht mehr zur Verfügung. Zunächst ist politisch auf die Entscheidungsträger bei Bund und Land einzuwirken, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Bis dahin hat die Verwaltung auch aufgrund der aktuell an- gespannten Haushaltslage die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zurückgestellt. Insoweit wird auf den Sachstandsbericht (AN/1963/2023) verwiesen. Bei Bedarf können Mittel für eine Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innen- stadt im Haushalt 2025/2026 im Wege der Priorisierung umgeschichtet bzw. ab 2027 neue Haushaltsmittel eingeplant werden. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2683/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.09.2025
- Erstellt
- 27.08.2025 15:53