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Gespräche mit E-Scooter - Anbietern
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0734/2023 vom 02.03.2023
Stand: Am 25.04.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 02.03.2023 0734/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 07.03.2023 Gespräche mit E-Scooter - Anbietern hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt- Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.11.2022, TOP 5.2.7 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion und die Volt-Fraktion bitten um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Ist vorgesehen, die Einnahmen aus der Sondernutzungssatzung für E-Scooter, in die Schaffung und Erweiterung einer entsprechenden Infrastruktur (z.B. Abstellflächen) zu inves- tieren? 2. Hat die Verwaltung die regelmäßigen Gespräche mit den E-Scooter-Anbietern wieder auf- genommen? 3. Wenn ja, in welchen Abständen finden diese Gespräche statt? 4. Für wann ist die Einrichtung weiterer Abstellzonen geplant? In welchen Bereichen werden diese akut geplant? Wie sieht der Zeit-Maßnahmen-Plan für die Ausweitung aus? 5. Wird es zu Großveranstaltungen wie Karneval oder CSD eine engere Abstimmung mit den Anbietern geben?“ Antworten der Verwaltung: Zu 1: Einnahmen aus der Sondernutzungsgenehmigung sind nicht zweckgebunden und flie- ßen in die allgemeine Haushaltsplanung ein. Finanzierungen für die Förderung der Nahmobili- tät erfolgen allgemein aus den dafür im Haushalt vorgesehenen Mitteln. Zu 2: Die Verwaltung steht regelmäßig in Kontakt mit den E-Scooter-Unternehmen. Zusätzlich werden im Frühjahr zeitnah gemeinsame Gespräche mit den Unternehmen wieder aufge- nommen, um die bisherigen Erfahrungen zu besprechen und das weitere Vorgehen für 2023/2024 vorzustellen und abzustimmen. Zu 3: Die Gesprächstermine werden in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf festgelegt. Zu 4: Im Rahmen aktueller Umplanungen werden die Bedarfe neuer Standorte und Umsetz- barkeiten vor Ort kontinuierlich geprüft und gegebenenfalls eingerichtet. So entstehen sukzes- 2 sive weitere Standorte im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang werden auch die Bedarfe an Leihrad sowie (Lasten-)fahrradabstellplätze geprüft, um das Angebot für nachhaltige Mobilität in einem Paket zu stärken. Zu 5: Wie bei jeder Großveranstaltung steht die Verwaltung in engem Austausch mit den Ak- teur*innen im öffentlichen Raum und hat hierzu erneut zusätzliche Vorgaben gemacht. Auch die Anbietenden haben aus ihrer Initiative heraus weiterführende Maßnahmen ergriffen (bspw. Abstellungen an und im Bereich der Zugwege noch weiterreichend zurückgestellt). gez. Egerer
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