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2014/2023

Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.11.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

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Ansehen

Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

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Ansehen

Anlage 1 Stellenplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

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Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse 2024

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Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2014/2023 
Freigabedatum 
13.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2024  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit 
§ 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2024 fest. 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2024 die Finanzierung mit einem Umla-
gesatz von  
7,73 % für Beihilfen Beamt*innen 
0,13 % für Pflegeversicherung Beamt*innen 
0,03 % für Beihilfen Beschäftigte  
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversiche-
rung, Jahressonderzahlung) 
und einem Gesamtbetrag von 35.541.700 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen. 
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis 
zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine 
Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in 
Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgs-
plan, Vermögensplan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushaltsfüh-
rung eine mittelfristige Finanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinan-
zierung sind ebenfalls im Wirtschaftsplan dargestellt. 
Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Ei-
genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung 
sinngemäß anzuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der 
Stadt Köln entscheidet der Rat der Stadt Köln. 
Der für das Jahr 2024 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und 
Stellenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der ein-
zelnen Ansätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum 
Erfolgsplan verwiesen. 
Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2027 wird ebenfalls auf die Anlagen 
verwiesen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Stellenplan Beihilfekasse 2024 
Anlage 2 – Erfolgsplan Beihilfekasse 2024 
Anlage 3 – Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse 2024 
Anlage 4 – Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse 2024 
Anlage 5 – Vermögensplan Beihilfekasse 2024

Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

2694 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Ergebnisplanung 2022 bis 2027
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2027 Ansatz 2026 Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ergebnis 2022
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 39.223.927 38.106.644 37.015.267 35.541.644 28.786.534 27.913.599 27.913.600
b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 21.033.673 20.434.556 19.849.333 19.059.118 17.237.180 16.828.265 16.886.890
c) Abwicklung für fremde Rechnung 21.985.500 21.345.100 20.723.400 20.119.816 15.800.644 15.618.117 15.878.717
d) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 350.000 250.000 240.000 310.000 264.734
e) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 570.000 560.000 550.000 1.135.950 972.294 959.454 1.062.911
f) Sonstige betriebliche Erträge 100 100 100 4.500 3.000 1.000 12.666
g) Kostenerstattung Gebietszentrum 338.200 338.200 338.200 413.393 403.688 385.474 406.946
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 60.000 0 0 0
Summe Erträge 83.511.400 81.134.600 78.826.300 76.584.421 63.443.339 62.015.909 62.426.464
3. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 37.340.700 36.253.100 35.197.200 34.172.055 27.552.751 26.750.449 26.941.821
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte*innen
u. Beschäftigte 20.023.800 19.440.600 18.874.400 18.324.679 16.498.399 16.127.036 15.985.449
c) Abwicklung für fremde Rechnung 21.985.500 21.345.100 20.723.400 20.119.816 15.800.644 15.618.117 15.878.717
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.309.000 2.274.900 2.241.300 2.208.208 1.835.137 1.834.432 1.715.574
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 974.500 960.100 945.900 931.962 875.329 829.375 755.028
c) Sonstiger Personalaufwand 2.500 2.500 2.500 2.500 400 400 0
5. Abschreibungen
a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen-
stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 26.500 26.000 25.500 25.000 25.000 20.000 23.529
b) Sonstige Abschreibungen 1.000 1.000 1.000 1.000 15.000 30.000 9.748
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV 330.000 323.500 317.200 311.000 341.780 311.000 285.839
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 63.100 61.900 60.700 59.500 60.700 57.700 57.175
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 153.800 150.800 147.800 144.900 157.400 167.700 139.684
d) Bürobedarf 38.700 37.900 37.200 36.500 20.000 20.000 24.515
e) Sonstige Aufwendungen 262.300 257.200 252.200 247.300 260.800 249.700 243.039
Summe Aufwendungen 83.511.400 81.134.600 78.826.300 76.584.421 63.443.339 62.015.909 62.060.118
7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0
8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 366.347
Anlage 4

Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

241 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Vermögensplan 2024
Mittelherkunft Euro
1. Zuführung von der Beihilfekasse 0
2. Abschreibungen 25.000
25.000
Mittelverwendung Euro
1. Beschaffung von Inventar 25.000
2. Sonstige Vermögensausgaben 0
25.000
Anlage 5

Anlage 1 Stellenplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

3543 Zeichen

Beamte Soll 2023 Soll 2023 Soll 2024
BGr. 
A 13_21 1,00 1,00
A 12* 1,30 0,30
A 11* 1,70 1,00 0,70
A 10 0,75 0,75 (1 Tzst.) 0,75 0,75
A 9_12AZ* 2,00 3,00
A 9_12* 12,50 11,50 (3 Tzst.)
A 8 14,00 14,00
31,95 32,55 1,45 1,05
Beschäftigte Soll 2023 Soll 2023 Soll 2024
Entgeltgruppe
AT-B 2 0,20 0,20 0,20 0,20
E 12* 1,00
E 11* 1,00
E 10* 3,50 2,50 1,50 1,50
E 9c 1,00 1,00
E 9a 1,50 1,50 (1 Tzst.)
E 8 2,30 2,30 0,30 0,30
E 7 0,40 0,40 0,40 0,40
E 4 0,60 0,60 0,60 0,60
10,50 9,50 3,00 3,00
*) siehe Erläuterungen zum Stellenplan 2024 der Beihilfekasse
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Soll 2024
Soll 2024
Laufbahngruppe 2, 1 Einstiegsamt
Nachrichtlich:
Hiervon Stellen(-anteile), die 
im Querschnitt von 1100 für 
die Beihilfekasse tätig sind*
Stellen der Beihilfekasse*
Beihilfekasse der Stadt Köln
Stellenplan
zum
Wirtschaftsjahr 2024
Anlage 1

Erläuterungen zum Stellenplan 2024 der Beihilfekasse 
 
Die Darstellung des Stellenplans wurde für den Wirtschaftsplan 2024 vollständig 
überarbeitet. Im Stellenplan des Haushalts der Stadt Köln wird 1100 als gesamte 
Dienststelle dargestellt und unterteilt sich nicht in Zusatzversorgungskasse und 
Beihilfekasse. In der Dienststelle 1100 gibt es in den Bereichen 1100 und 1100/1 (bis 
2023 auch noch bei 1100/0) Stellen, deren Tätigkeiten sowohl für die 
Zusatzversorgungkasse als auch für die Beihilfekasse erbracht werden 
beziehungsweise wurden (sogenannte Querschnittsaufgaben).  
 
Bisherige Darstellung: 
Bisher wurden die Stellenpläne der beiden Kassen mit mittel- und unmittelbaren 
Stellen dargestellt. Als unmittelbar galten die Stellen, die vollumfänglich Aufgaben für 
Zusatzversorgungskasse oder Beihilfekasse wahrnehmen. Mittelbare Stellen waren 
die Stellen des Querschnitts. Diese Darstellung war für alle Beteiligten wenig 
nachvollziehbar. Außerdem wurden bisher nicht die Stellenpläne des Vorjahres zum 
Vergleich aufgeführt. 
 
Neue Darstellung: 
Zukünftig werden alle Stellen(-anteile) mit dem Anteil im Stellenplan der jeweiligen 
Kasse dargestellt, der der jeweiligen Kasse kostentechnisch zugeordnet ist. Somit 
kommen die Querschnittsstellen sowohl im Stellenplan der Zusatzversorgungskasse 
als auch der Beihilfekasse vor. Nachrichtlich werden zudem die Anteile des 
Querschnitts separat dargestellt. Zudem wird die Anzahl der Stellen(-anteile) des 
Vorjahres dargestellt. 
 
Aufgrund der geänderten Darstellung wurden auch die Stellen(-anteile) des 
Vorjahres angepasst. Hierdurch hat sich die Stellenzuteilung geändert. Bei der 
Finanzierung oder Stellenbewertung hat sich nur bei den unten aufgeführten Stellen 
eine Änderung ergeben. Die Gesamtstellenanzahl von insgesamt 75 Stellen bei der 
Dienststelle 1100 hat sich jedoch nicht geändert. 
 
Änderungen von Finanzierung oder Stellenbewertung im Stellenplan 
 
Änderungen in der Abteilung der Beihilfekasse 
Bewertung 
Alt 
Bewertung 
Neu 
Begründung 
EG 12 
(A 13_21) 
A 12 
(EG 11) 
Stellenverlagerung und Anpassung des 
Aufgabenzuschnitts: Vorher Sachgebietsleitung 
Beihilfesachbearbeitung, jetzt Leitung Gebietszentrum, 
Clearing, Projekte 
EG 10 
(A 11) 
EG 11 
(A 11) 
Stellenbewertung aufgrund Aufgabenmehrung 
A 9_12 A 9_12AZ Stellenbewertung aufgrund Aufgabenmehrung 
  
Anlage 1

Änderungen im Querschnitt 
Bewertung 
Alt 
Bewertung 
Neu 
Begründung 
A 11 
(EG 10) 
A 12 
(EG 11) 
Stellenbewertung aufgrund Aufgabenmehrung bei 1100/1 
(Anteil Beihilfekasse 0,3) 
A 11  Aufgabenumstrukturierung von 1100/0 zu 1100/1, daher 
keine Querschnittsaufgaben mehr in 1100/0 (Anteil 
Beihilfekasse 0,4) 
 
Anlage 1

Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse 2024

11180 Zeichen

/ 2  
 
Beihilfekasse der Stadt Köln  
Wirtschaftsplan 2024 - Erläuterungen zum Erfolgsplan 
Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ihrer Fas-
sung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. 
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Satzung die 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß 
anzuwenden. 
Der Wirtschaftsplan 2024 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2023 in Verbindung 
mit der für das Wirtschaftsjahr 2024 – gemäß den Erfahrungen des laufenden Jahres und der 
vergangenen Jahre - zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hierin sind auch die Aufwen-
dungen für Versorgungsempfänger*innen berücksichtigt, die den selbstzahlenden Eigenbetrie-
ben, Sondervermögen und Eigengesellschaften zugeordnet sind und deren Dienstherrin die 
Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- und Verwaltungsmanagement rechnet die Aufwendun-
gen im Nachhinein mit den Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften ab. 
Die Kalkulation für die Abwicklung für fremde Rechnung – die Aufwendungen für Lehrer*innen 
und die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Nettersheim – wird seit dem Wirtschaftsplan 2022 
mit ausgewiesen. Die Aufwendungen (Kalkulation für 2024 in Höhe von 20,1 Mio. Euro) werden 
in voller Höhe vom Land NRW und von der Gemeinde Nettersheim erstattet 
Die Positionen im Erfolgsplan 2024 im Einzelnen: 
Erträge: 
Zu 1. a) und b)
 Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Aufwen-
dungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – f und 2. Er beträgt für das 
Wirtschaftsjahr 2024 insgesamt 54.600.761,96 Euro. Der Anteil der Beihilfezah-
lungen für Versorgungsempfänger*innen am Gesamtvolumen der für das Wirt-
schaftsjahr 2024 kalkulierten Beihilfeaufwendungen beträgt rund 65,09 %, der für 
aktive Beamt*innen und Beschäftigte rund 34,91 %. Hieraus ergibt sich ein Um-
lagebedarf für Versorgungsempfänger*innen in Höhe von 35.541.643,92 Euro, 
für aktive Beamt*innen und Beschäftigte in Höhe von 19.059.118,04 Euro. 
Zu 1. c) Die Abwicklung auf fremde Rechnung beinhaltet die Beihilfefestsetzungen für die 
Lehrer*innen der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen. Die Beihilfen wer-
den durch die Beihilfekasse ausgezahlt und im gleichen Umfang vom Land NRW 
erstattet. Außerdem sind hier die Beihilfen für die Beihilfeberechtigten der Ge-
meinde Nettersheim enthalten, die in vollem Umfang von dort erstattet werden. 
Zu 1. d) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es sich um Schadensersatzansprüche 
gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opferentschädi-
gungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur 
Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). 
Zu 1. e) Es handelt sich um die erwartete Kostenerstattung aufgrund der Fallkostenpau-
schalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrer*innen sowie der nicht am Umlage-
verfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften 
und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen An-
teils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für Leh-
rer*innen gesonderte Ressourcen vorgehalten werden. Zur Kostendeckung wer-
den ab 01.01.2024 unverändert pro bearbeiteten Fall 29,00 Euro berechnet. Für 
d
ie Bearbeitung von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilnehmen-
den Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften werden ab 01.01.2024 
unverändert pro Bearbeitungsvorgang 27,00 Euro berechnet. Für den Kunden-
kreis der Gemeinde Nettersheim werden die mit separatem Vertrag vereinbarten 
25,00 Euro pro bearbeitetem Fall erhoben.  
Anlage 3

Zu 1. f) Dieser Posten enthält die sonstigen betrieblichen Erträge, die nicht unter die übri-
gen Positionen fallen. 
Zu 1. g) Hier wird die erwartete Refinanzierung für das Gebietszentrum ausgewiesen. 
Diese richtet sich nach den Personal- und Sachkosten für das Gebietszentrum 
anhand den jeweils aktuell von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement (KGSt) veröffentlichten durchschnittlichen Kosten. Die in 2023 
erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe ab. 
Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird über ein Girokonto bei der Sparkasse 
KölnBonn abgewickelt. Eine Guthabenverzinsung erfolgt wieder seit Mai 2023 
nach Jahren mit Negativzinsen. 
 
Aufwendungen:  
Zu 3. a) und b) Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versorgungsemp-
fänger*innen und aktiven Beamt*innen und Beschäftigten auf der Basis der bis-
her im Wirtschaftsjahr 2023 erfolgten beziehungsweise noch zu erwartenden 
Aufwendungen. 
Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2023 anfallenden Ausgabevolumen 
wurde für das Jahr 2024 für Versorgungsempfänger*innen eine Kostensteige-
rung in Höhe von 10,0 %, für aktive Beamt*innen und Beschäftigte eine Kosten-
steigerung in Höhe von 5,0 % hinzugerechnet. Hierbei wurde die für das Jahr 
2023 zu erwartende Überschreitung von ca. 4 Mio. Euro und eine weiterhin an-
haltende, stark steigende Anzahl der Beihilfefälle berücksichtigt. Der demografi-
sche Wandel, der zu einem Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger*innen 
führen wird, wurde ebenfalls einkalkuliert.  
Zu 3. c) Hierbei handelt es sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für fremde 
Rechnung auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2023 erfolgten bezie-
hungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. Da es sich um Beihilfefest-
s
etzungen für aktive Lehrer*innen handelt, wurde eine Kostensteigerung ana-
log der aktiven Beamt*innen und Beschäftigten der Stadt Köln in Höhe von 
5,0 % hinzugerechnet. 
Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Personalaufwand für die Dienststelle 
1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für 
- die Geschäftsführung 1100 (anteilig)  
- der Beamt*innen und Beschäftigten der Beihilfekasse (1100/3) 
- und anteilig der mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Personen der 
Abteilung Finanzen und Verwaltung (1100/1) 
Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden Gehaltssteigerungen in Höhe 
von 5,0 % berücksichtigt. Bei den Beamt*innen wurde ebenfalls eine Erhöhung 
der Vorjahresbesoldung um 2,8 % einkalkuliert. 
Gegenüber dem Stellenplan 2023 ist im Stellenplan 2024 zum Zeitpunkt der Er-
stellung eine 0,5-Stelle unbesetzt und mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt. 
 
Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Beamt*innen 
seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den monatlichen Be-
zügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Sonderzahlung weiterhin in 
einer Summe mit dem Gehalt für den Monat November. 
Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung bezie-
hungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine entsprechende 
Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwandes. 
Anlage 3

Zu 4. b) und c) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatz-
versorgung und Beihilfen für die für die Beamt*innen und Beschäftigen der Bei-
hilfekasse (1100/3) sowie anteilig der Geschäftsführung und der mit den Aufga-
ben der Beihilfekasse betrauten Personen der Abteilung Finanzen und Verwal-
tung (1100/1). Die Position beinhaltet zudem die vom Personal- und Verwal-
tungsmanagement kalkulierten Zuführungen zu den Personalrückstellungen für 
die zukünftigen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse in Höhe von 
insgesamt 550.000,00 Euro 
Zu 5. a) und b)
 Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf 
Forderungen ausgewiesen. 
Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartenden Verwaltungs- und sonstigen Aufwand 
für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Aufwand innerhalb 
der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und 
Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendungen im laufenden Wirtschafts-
jahr 2023.  
Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausgewiesen. 
 
Ermittlung der Umlagen: 
Versorgungsempfänger*innen und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) 
Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen liegen in der Hochrechnung für 
2023 um ca. 3,1. Mio. Euro über dem Ansatz für 2023.Gleiches gilt für die Pflegeaufwendungen 
(0,4 Mio. Euro). Die Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte entsprechen annähernd dem An-
satz 2023. Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2024 eine Kostenstei-
gerung von 10,0 % angenommen. Dabei wurden die Überschreitung des Ansatzes 2023 sowie die 
stark ansteigenden Fallzahlen berücksichtigt. Das für 2023 prognostizierte Jahresergebnis wurde 
um diesen Prozentsatz erhöht. 
Nach dem Wirtschaftsplan 2024 ergibt sich für die Versorgungsempfänger*innen ein Umlagebe-
darf in Höhe von insgesamt 35.541.643,92 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen 
Anteil am Gesamtvolumen 75,27 % auf die Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen, 16,57 % 
auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfänger*innen und 8,16% auf die ehemaligen Be-
schäftigten. 
Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 
26.752.200,00 Euro  für Beihilfen Versorgungsempfänger*innen  
(Vorjahr: 21.175.400,00 Euro)  
  5.889.300,00 Euro  für Beihilfen Pflege Versorgungsempfänger*innen  
(Vorjahr 4.934.000,00 Euro) 
  2.900.200,00 Euro für ehemalige Beschäftigte  
(Vorjahr 2.677.100,00 Euro). 
 
Aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Für die aktiven Beamt*innen liegen die für 2023 zu erwartenden Beihilfeaufwendungen um ca. 
0,8 Mio. Euro über dem Planwert für 2023. Für die Beschäftigten wird der Planwert um ca. 19.000 
Euro überschritten und die Aufwendungen für die Pflege verringern sich um voraussichtlich 
128.000 Euro.  
Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2024 eine Kostensteigerung von 
5,0 % angenommen. Der für 2023 prognostizierte Betrag wurde um diesen Prozentsatz erhöht 
(siehe hierzu Punkt 3 b). 
Anlage 3

Die Beihilfeumlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte bemessen sich gemäß § 13 Absatz 2 
der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der von der Dienstherrin zu zahlenden Be-
soldung ohne Mehrarbeit für die Beamt*innen beziehungsweise der von der Arbeitgeberin zu zah-
lenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozialversicherungsbeiträge und Jahresson-
derzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berechnung des Umlagesatzes wurden die zu erwar-
tenden Personalkosten zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage hierzu waren die Kalkulationen 
des Personal- und Verwaltungsmanagements für den gesamtstädtischen Haushalt 2024 sowie die 
eigene Hochrechnung aufgrund der Umlagezahlung für den Monat August 2023. 
Daraus ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamt*innen eine 
 Anhebung des Umlagesatzes auf 
7,73 % sowie eine Senkung für die Pflegeversicherung auf 0,13 %. Der Umlagesatz für die beihil-
feberechtigten Beschäftigten bleibt unverändert. 
Ab dem 01.01.2024 ergeben sich folgende Umlagesätze: 
7,
73 % für Beihilfen Beamt*innen (Vorjahr 7,30 %) 
0,13 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (Vorjahr 0,16 %) 
0,03 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,03 %) 
 
Anlage 3

Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

1888 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Erfolgsplan 2024
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2024 Ansatz 2023 Ergebnis 2022
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 35.541.644 28.786.534 27.913.600
b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 19.059.118 17.237.180 16.886.890
c) Abwicklung für fremde Rechnung 20.119.816 15.800.644 15.878.717
d) Erstattung Beihilfen 250.000 240.000 264.734
e) Kostenerstattung für die Abwicklung 
der Beihilfe 1.135.950 972.294 1.062.911
f) Sonstige betriebliche Erträge 4.500 3.000 12.666
g Kostenerstattung Gebietszentrum 413.393 403.688 406.946
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 60.000 0 0
Summe Erträge 76.584.421 63.443.339 62.426.464
3. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungs-
empfänger*innen 34.172.055 27.552.751 26.941.821
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen
u. Beschäftigte 18.324.679 16.498.399 15.985.449
c) Abwicklung für fremde Rechnung 20.119.816 15.800.644 15.878.717
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.208.208 1.835.137 1.715.574
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 931.962 875.329 755.028
c) Sonstiger Personalaufwand 2.500 400 0
5. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 25.000 25.000 23.529
b) Sonstige Abschreibungen 1.000 15.000 9.748
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV 311.000 341.780 285.839
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 59.500 60.700 57.175
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 144.900 157.400 139.684
d) Bürobedarf 36.500 20.000 24.515
e) Sonstige Aufwendungen 247.300 260.800 243.039
Summe Aufwendungen 76.584.421 63.443.339 62.060.118
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit 0 0 366.347
8. Erträge aus Verlustübernahme 0
Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 366.347
Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2014/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
16.06.2023 14:52