1033/2024
Umsetzung einer Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Kulturschaffende vernetzen-Kooperationen fördern
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Anlage 1 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
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1033/2024: Umsetzung einer Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Kulturschaffende vernetzen-Kooperationen fördern Beantwortung von Fragen von BM von Bülow, Bündnis90/Die Grünen aus der Sit- zung des Ausschusses Kunst und Kultur am 18. Juni 2024 1. Wie sieht die genaue Kostenaufstellung aus? Der Großteil des Budgets, 60.000 €, fließt in die eigentlichen Förderungen. Es sollen sechs Projekte mit jeweils 10.000 € gefördert werden. Die Antragstel- lenden müssen mit ihrer Projektbeschreibung einen Kosten- und Finanzie- rungsplan einreichen, aus dem hervorgeht, wie die Mittel verwendet werden. Für Organisation und Verwaltung werden lediglich Mittel in Höhe von 5.000 € eingeplant. Ein Großteil davon wird für die Auftaktveranstaltung genutzt, in der die Projektideen vorgestellt und mögliche Kooperationspartner*innen vermittelt werden. Alle weiteren organisatorischen Maßnahmen, wie Sammeln der Pro- jektanträge, Organisation der Auswahlsitzung, Auswahl der geförderten Pro- jekte, Erstellung von Zuwendungsbescheiden, Auszahlung der Förderung, Prüfung der Berichte, Erstellung der Fragebögen etc., übernimmt das KEP- Team im Dezernat für Kunst und Kultur, sodass hier keine zusätzlichen Kos- ten entstehen. 2. Was soll erreicht werden, was die Szenevertretungen und das Kulturnetz nicht abdecken? Die Szenevertretungen und das Kulturnetz leisten hervorragende Arbeit bei der Vernetzung der Freien Szene. Finanzielle Projektförderung und die Ver- netzung von Freier Szene und städtischen Kultureinrichtungen gehören je- doch nicht zu deren Aufgaben. Genau in diese Lücke tritt die geplante KEP-Maßnahme: die Förderung der Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteur*innen der Freien Szene mit den- jenigen in städtischen Kultureinrichtungen mittels konkreter Kooperationen. Ziel ist es, dass in den geförderten Projekten die Partner*innen aus Freier Szene und städtischen Institutionen auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Dass mit 10.000 € Projektförderung keine langfristige Zusammenarbeit realisierbar ist, steht außer Frage. Vielmehr geht es darum, einen Anreiz zum Start einer Zusammenarbeit zu schaffen und Kosten, zum Beispiel für die Erstellung von Konzepten, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, aufzufangen. Schon bei der Auftaktveranstaltung können neue, interessante Kontakte außerhalb der eigenen Sparte und Szene geknüpft werden, die auch unabhängig von der ei- gentlichen Projektförderung wertvoll sind. Bestenfalls entstehen im Laufe der Zusammenarbeit neue Ideen für eine weitere Zusammenarbeit oder Möglich- keiten für neue Kooperationen mit anderen Akteur*innen. Die Freie Szene und die städtischen Kultureinrichtungen sind in sich größten- teils bereits gut vernetzt. Die KEP-Maßnahme soll diese separaten Netzwerke miteinander verknüpfen. 3. Wer wählt nach welchen Kriterien die Projekte aus, die eine Förderung erhalten? Die sechs ausgewählten Projekte sollen einen Querschnitt aus verschiedenen Sparten und Themen abbilden. Hierbei steht die spartenübergreifende Zusam- menarbeit von Freier Szene und städtischen Institutionen sowie die künstleri- sche Qualität im Vordergrund. Die Projektbeschreibungen werden vom KEP-Team gesammelt und dem Len- kungskreis als beratendes Gremium vorgelegt. Der KEP-Lenkungskreis be- wertet die Projektanträge inhaltlich und spricht eine Empfehlung aus, welche Projekte den Zuschlag erhalten sollen. Die endgültige Entscheidung wird im Planungsreferat des Dezernates Kunst und Kultur getroffen. Dort werden auch die Zuwendungsbescheide erstellt, die Projektförderungen ausgezahlt und die Verwendungsnachweise geprüft. Dieses Vorgehen ist mit dem Rechtsamt der Stadt Köln abgestimmt. 4. Ist die Umsetzung in 2024 schaffbar? Nach aktuellem Zeitplan soll die Auftaktveranstaltung nach den Sommerferien stattfinden. Die Auswahl der Projekte erfolgt dann im Herbst. Nach dem Ver- sand der Zuwendungsbescheide sollen die Mittel zeitnah ausgezahlt werden. Parallel starten die Projektentwicklungen. Die eigentliche Durchführung der Projekte soll, wie in der Vorlage beschrieben, bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Unmittelbar nach Abschluss erfolgt die Erstellung und Prüfung der Ver- wendungsnachweise.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 1033/2024 Freigabedatum 29.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung einer Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Kulturschaffende vernetzen -Kooperationen fördern Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme der Kul- turentwicklungsplanung: Kulturschaffende vernetzen - Kooperationen fördern. Ausschuss Kunst und Kultur 18.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 65.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Kulturentwicklungsplanung (KEP) Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kul- turpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Vorlage 0240/2019). Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung be- schriebenen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungs- idee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Ratsbeschlusses. Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern durch aktuelle Ent- wicklungen auch neue Maßnahmen entwickelt werden sollen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Organisation und Durchführung der Veranstaltung „Kultur- schaffende vernetzen – Kooperationen fördern“. Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. 3 2. Hintergrund Vom KEP-Lenkungskreis wurde das Thema „Vernetzung“ als ein Schwerpunktthema für 2024 festgelegt. Daraufhin wurden die Kulturschaffenden im Rahmen des KEP- Sommerfestes und einer anschließenden Online-Befragung im August 2023 aufgefor- dert, aus ihrer Sicht den Status Quo in Sachen Vernetzung darzustellen und konkrete Maßnahmenideen für 2024 dazu vorzuschlagen. Folgende Punkte wurden von den Kulturschaffenden mehrfach genannt: Im eigenen Veedel und in der eigenen Sparte fühlen sich die Kulturakteur*in- nen in der Regel gut vernetzt. Kooperationen zwischen städtischen Kultureinrichtungen und Freier Szene sind bisher selten. Dort, wo sie zustande kommen, funktionieren sie aber sehr gut (Best Practice: artothek in Finkenberg). Ideen für spartenübergreifende Kooperationen scheitern oft schon daran, dass es keine Mittel gibt, um die Konzepte auszuarbeiten, und dass die Akteur*innen nicht wissen, wer ggf. Interesse hat und für eine Kooperation angesprochen werden kann. In der KEP 2019 ist die Verstärkung von Kooperationen zwischen Freier Szene und städtischen Kulturinstitutionen in den Entwicklungsideen auf Seite 149 zu finden: „Ausbau der Zusammenarbeit von Freier Szene und städtischen Institutionen in sinn- vollen Bereichen (gemeinsame Nutzung von Räumen, gemeinsames Marketing)“. 3. Projekt „Kulturschaffende vernetzen – Kooperationen fördern“ Um die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen der Freien Szene und den städti- schen Institutionen auszubauen und zu stärken, soll die Veranstaltung „Kulturschaf- fende vernetzen – Kooperationen fördern“ die Möglichkeit geben, Projektideen für spartenübergreifende Kooperationen vorzustellen und sich um eine Förderung zu be- werben. Geplant ist, das Förderprogramm 2024 vorzustellen. Eine Förderung erfolgt in 2024 während sich der Förderzeitraum bis Ende 2025 erstrecken kann. Hierzu sind folgende Schritte geplant: Kick-off und Matching Am Anfang steht eine Kick -off-Veranstaltung, bei der Freie wie städtische Kulturak- teur*innen ihre Projektideen für Kooperationen vorstellen können. Dies wäre zum Bei- spiel in Form eines Speed-Datings oder eines Townhall-Meetings möglich. Ziel ist, dass die Teilnehmenden ihre Ideen platzieren können und die Ideen der anderen hö- ren. Im Anschluss beginnt das Matching. Hier sollen auf Basis der Ideen Kooperati- onspartner*innen gefunden werden. Einreichung, Auswahl und Umsetzung der Projekte In den Wochen nach der Kick-off-Veranstaltung haben die Partner*innen Zeit, die Pro- jektidee auszuarbeiten und eine kurze Projektbeschreibung inklusive eines Kosten- und Finanzplans beim KEP-Team einzureichen. Es können grundsätzlich alle Projekte gefördert werden, in denen mindestens eine städtische Kultureinrichtung und ein*e Akteur*in der Freien Szene eine Kooperation eingehen. Dieses Tandem kann um weitere Partner*innen erweitert werden. Wün- schenswert sind spartenübergreifende Kooperationen und Perspektiven auf eine über das Projekt hinausgehende Zusammenarbeit. 4 Förderfähige Projekte können zum Beispiel Veranstaltungen oder Ausstellungen, Pro- duktionen eines Werkes, Präsentationen im digitalen Raum, aber auch Recherchen sein. Für die Förderfähigkeit ist nicht die Art des Projektes ausschlaggebend, sondern dessen Qualität und die Förderung der Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen städtischen und freien Kulturschaffenden. Aus den eingegangenen Projektvorschlägen werden sechs Projekte durch den KEP - Lenkungskreis ausgewählt und mit je 10.000 € (insgesamt 60.000 €) durch die KEP gefördert. Die Bescheide für eine Förderzusage werden im Sommer 2024 verschickt, sodass die Projektpartner*innen in der zweiten Jahreshälfte mit der Detailplanung und Umset- zung beginnen können. Die Projekte sollten im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Dokumentation und Evaluation Die Fördermittelnehmer*innen werden angehalten, ihr Projekt mit Fotos, Videos oder kurzen Texten zu dokumentieren. Im Frühjahr 2025 werden die aktuellen Projekt- stände präsentiert. Nach Abschluss der Projekte erhalten alle Fördermittelnehmer*in- nen einen Fragebogen, um den Impact der Projekte auf die spartenübergreifende Ver- netzung messen zu können. 4. Finanzierung Die zur Finanzierung benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 65.000 € ste- hen im Teilergebnisplan des Planungsreferats im Dezernat Kunst und Kultur in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilpanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Sich im Rahmen der Planung ggf. ergebende investive Bestandteile werden sachge- recht in der Finanzrechnung abgebildet.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1033/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.05.2024
- Erstellt
- 18.03.2024 14:59