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1033/2024

Umsetzung einer Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Kulturschaffende vernetzen-Kooperationen fördern

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.17

Anlage 1 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

4225 Zeichen

1033/2024: Umsetzung einer Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: 
Kulturschaffende vernetzen-Kooperationen fördern 
Beantwortung von Fragen von BM von Bülow, Bündnis90/Die Grünen aus der Sit-
zung des Ausschusses Kunst und Kultur am 18. Juni 2024 
 
1. Wie sieht die genaue Kostenaufstellung aus? 
 
Der Großteil des Budgets, 60.000 €, fließt in die eigentlichen Förderungen. Es 
sollen sechs Projekte mit jeweils 10.000 € gefördert werden. Die Antragstel-
lenden müssen mit ihrer Projektbeschreibung einen Kosten- und Finanzie-
rungsplan einreichen, aus dem hervorgeht, wie die Mittel verwendet werden.  
 
Für Organisation und Verwaltung werden lediglich Mittel in Höhe von 5.000 € 
eingeplant. Ein Großteil davon wird für die Auftaktveranstaltung genutzt, in der 
die Projektideen vorgestellt und mögliche Kooperationspartner*innen vermittelt 
werden. Alle weiteren organisatorischen Maßnahmen, wie Sammeln der Pro-
jektanträge, Organisation der Auswahlsitzung, Auswahl der geförderten Pro-
jekte, Erstellung von Zuwendungsbescheiden, Auszahlung der Förderung, 
Prüfung der Berichte, Erstellung der Fragebögen etc., übernimmt das KEP-
Team im Dezernat für Kunst und Kultur, sodass hier keine zusätzlichen Kos-
ten entstehen.  
 
2. Was soll erreicht werden, was die Szenevertretungen und das Kulturnetz 
nicht abdecken? 
 
Die Szenevertretungen und das Kulturnetz leisten hervorragende Arbeit bei 
der Vernetzung der Freien Szene. Finanzielle Projektförderung und die Ver-
netzung von Freier Szene und städtischen Kultureinrichtungen gehören je-
doch nicht zu deren Aufgaben. 
 
Genau in diese Lücke tritt die geplante KEP-Maßnahme: die Förderung der 
Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteur*innen der Freien Szene mit den-
jenigen in städtischen Kultureinrichtungen mittels konkreter Kooperationen.  
 
Ziel ist es, dass in den geförderten Projekten die Partner*innen aus Freier 
Szene und städtischen Institutionen auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Dass 
mit 10.000 € Projektförderung keine langfristige Zusammenarbeit realisierbar 
ist, steht außer Frage. Vielmehr geht es darum, einen Anreiz zum Start einer 
Zusammenarbeit zu schaffen und Kosten, zum Beispiel für die Erstellung von 
Konzepten, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, aufzufangen. Schon bei 
der Auftaktveranstaltung können neue, interessante Kontakte außerhalb der 
eigenen Sparte und Szene geknüpft werden, die auch unabhängig von der ei-
gentlichen Projektförderung wertvoll sind. Bestenfalls entstehen im Laufe der 
Zusammenarbeit neue Ideen für eine weitere Zusammenarbeit oder Möglich-
keiten für neue Kooperationen mit anderen Akteur*innen.

Die Freie Szene und die städtischen Kultureinrichtungen sind in sich größten-
teils bereits gut vernetzt. Die KEP-Maßnahme soll diese separaten Netzwerke 
miteinander verknüpfen.  
 
3. Wer wählt nach welchen Kriterien die Projekte aus, die eine Förderung 
erhalten? 
 
Die sechs ausgewählten Projekte sollen einen Querschnitt aus verschiedenen 
Sparten und Themen abbilden. Hierbei steht die spartenübergreifende Zusam-
menarbeit von Freier Szene und städtischen Institutionen sowie die künstleri-
sche Qualität im Vordergrund. 
 
Die Projektbeschreibungen werden vom KEP-Team gesammelt und dem Len-
kungskreis als beratendes Gremium vorgelegt. Der KEP-Lenkungskreis be-
wertet die Projektanträge inhaltlich und spricht eine Empfehlung aus, welche 
Projekte den Zuschlag erhalten sollen. Die endgültige Entscheidung wird im 
Planungsreferat des Dezernates Kunst und Kultur getroffen. Dort werden auch 
die Zuwendungsbescheide erstellt, die Projektförderungen ausgezahlt und die 
Verwendungsnachweise geprüft. Dieses Vorgehen ist mit dem Rechtsamt der 
Stadt Köln abgestimmt.  
 
4. Ist die Umsetzung in 2024 schaffbar? 
 
Nach aktuellem Zeitplan soll die Auftaktveranstaltung nach den Sommerferien 
stattfinden. Die Auswahl der Projekte erfolgt dann im Herbst. Nach dem Ver-
sand der Zuwendungsbescheide sollen die Mittel zeitnah ausgezahlt werden. 
Parallel starten die Projektentwicklungen. Die eigentliche Durchführung der 
Projekte soll, wie in der Vorlage beschrieben, bis Ende 2025 abgeschlossen 
sein. Unmittelbar nach Abschluss erfolgt die Erstellung und Prüfung der Ver-
wendungsnachweise.

Beschlussvorlage Rat

7012 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1033/2024 
Freigabedatum 
 29.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung einer Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Kulturschaffende 
vernetzen -Kooperationen fördern  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme der Kul-
turentwicklungsplanung:  
 
Kulturschaffende vernetzen - Kooperationen fördern.  
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 18.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  65.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
1. Kulturentwicklungsplanung (KEP) 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kul-
turpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Vorlage 0240/2019). 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung be-
schriebenen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der 
haushaltrechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungs-
idee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Ratsbeschlusses.  
 
Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern durch aktuelle Ent-
wicklungen auch neue Maßnahmen entwickelt werden sollen. Im vorliegenden Fall 
handelt es sich um die Organisation und Durchführung der Veranstaltung „Kultur-
schaffende vernetzen – Kooperationen fördern“.  
 
Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet.

3 
 
2. Hintergrund 
Vom KEP-Lenkungskreis wurde das Thema „Vernetzung“ als ein Schwerpunktthema 
für 2024 festgelegt. Daraufhin wurden die Kulturschaffenden im Rahmen des KEP-
Sommerfestes und einer anschließenden Online-Befragung im August 2023 aufgefor-
dert, aus ihrer Sicht den Status Quo in Sachen Vernetzung darzustellen und konkrete 
Maßnahmenideen für 2024 dazu vorzuschlagen.  
 
Folgende Punkte wurden von den Kulturschaffenden mehrfach genannt:  
 Im eigenen Veedel und in der eigenen Sparte fühlen sich die Kulturakteur*in-
nen in der Regel gut vernetzt. 
 Kooperationen zwischen städtischen Kultureinrichtungen und Freier Szene sind 
bisher selten. Dort, wo sie zustande kommen, funktionieren sie aber sehr gut 
(Best Practice: artothek in Finkenberg). 
 Ideen für spartenübergreifende Kooperationen scheitern oft schon daran, dass 
es keine Mittel gibt, um die Konzepte auszuarbeiten, und dass die Akteur*innen 
nicht wissen, wer ggf. Interesse hat und für eine Kooperation angesprochen 
werden kann.  
In der KEP 2019 ist die Verstärkung von Kooperationen zwischen Freier Szene und 
städtischen Kulturinstitutionen in den Entwicklungsideen auf Seite 149 zu finden: 
„Ausbau der Zusammenarbeit von Freier Szene und städtischen Institutionen in sinn-
vollen Bereichen (gemeinsame Nutzung von Räumen, gemeinsames Marketing)“. 
 
3. Projekt „Kulturschaffende vernetzen – Kooperationen fördern“  
Um die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen der Freien Szene und den städti-
schen Institutionen auszubauen und zu stärken, soll die Veranstaltung „Kulturschaf-
fende vernetzen – Kooperationen fördern“ die Möglichkeit geben, Projektideen für 
spartenübergreifende Kooperationen vorzustellen und sich um eine Förderung zu be-
werben. Geplant ist, das Förderprogramm 2024 vorzustellen. Eine Förderung erfolgt in 
2024 während sich der Förderzeitraum bis Ende 2025 erstrecken kann. Hierzu sind 
folgende Schritte geplant: 
Kick-off und Matching 
Am Anfang steht eine Kick -off-Veranstaltung, bei der Freie wie städtische Kulturak-
teur*innen ihre Projektideen für Kooperationen vorstellen können. Dies wäre zum Bei-
spiel in Form eines Speed-Datings oder eines Townhall-Meetings möglich. Ziel ist, 
dass die Teilnehmenden ihre Ideen platzieren können und die Ideen der anderen hö-
ren. Im Anschluss beginnt das Matching. Hier sollen auf Basis der Ideen Kooperati-
onspartner*innen gefunden werden.  
Einreichung, Auswahl und Umsetzung der Projekte 
In den Wochen nach der Kick-off-Veranstaltung haben die Partner*innen Zeit, die Pro-
jektidee auszuarbeiten und eine kurze Projektbeschreibung inklusive eines Kosten- 
und Finanzplans beim KEP-Team einzureichen. 
Es können grundsätzlich alle Projekte gefördert werden, in denen mindestens eine 
städtische Kultureinrichtung und ein*e Akteur*in der Freien Szene eine Kooperation 
eingehen. Dieses Tandem kann um weitere Partner*innen erweitert werden. Wün-
schenswert sind spartenübergreifende Kooperationen und Perspektiven auf eine über 
das Projekt hinausgehende Zusammenarbeit.

4 
Förderfähige Projekte können zum Beispiel Veranstaltungen oder Ausstellungen, Pro-
duktionen eines Werkes, Präsentationen im digitalen Raum, aber auch Recherchen 
sein. Für die Förderfähigkeit ist nicht die Art des Projektes ausschlaggebend, sondern 
dessen Qualität und die Förderung der Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen 
städtischen und freien Kulturschaffenden. 
Aus den eingegangenen Projektvorschlägen werden sechs Projekte durch den KEP -
Lenkungskreis ausgewählt und mit je 10.000 € (insgesamt 60.000 €) durch die KEP 
gefördert.  
Die Bescheide für eine Förderzusage werden im Sommer 2024 verschickt, sodass die 
Projektpartner*innen in der zweiten Jahreshälfte mit der Detailplanung und Umset-
zung beginnen können. Die Projekte sollten im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen 
werden.  
Dokumentation und Evaluation 
Die Fördermittelnehmer*innen werden angehalten, ihr Projekt mit Fotos, Videos oder 
kurzen Texten zu dokumentieren. Im Frühjahr 2025 werden die aktuellen Projekt-
stände präsentiert. Nach Abschluss der Projekte erhalten alle Fördermittelnehmer*in-
nen einen Fragebogen, um den Impact der Projekte auf die spartenübergreifende Ver-
netzung messen zu können.  
 
4. Finanzierung 
Die zur Finanzierung benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 65.000 € ste-
hen im Teilergebnisplan des Planungsreferats im Dezernat Kunst und Kultur in der 
Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilpanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung.  
 
Sich im Rahmen der Planung ggf. ergebende investive Bestandteile werden sachge-
recht in der Finanzrechnung abgebildet.

Beratungsverlauf (3)

18.06.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1033/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.05.2024
Erstellt
18.03.2024 14:59