3313/2025/1
Nutzung des Grundstücks Erftstraße 38 (ehemalige Tankstelle) in Köln als Baustelleneinrichtungs-Fläche für die Maßnahme „Generalsanierung und OGS-Erweiterungsneubau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20“
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3313/2025/1 Freigabedatum 24.02.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Nutzung des Grundstücks Erftstraße 38 (ehemalige Tankstelle) in Köln als Baustelleneinrichtungs-Fläche für die Maßnahme „Generalsanierung und OGS- Erweiterungsneubau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20„ Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Begründung für die Dringlichkeit: Auf Grund der Kommunalwahlen Ende September 2025 konnte erst am 13.11.2025 ein Fach- gespräch zum Thema mit der Bezirksvertretung Innenstadt erfolgen. Im Anschluss wurde eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt erstellt, die erst für die Sit- zung am 29.01.2026 freigegeben wurde. Der Beschluss wurde von der Bezirksvertretung ver- tagt mit der Bitte, die Ergebnisse des Fachgespräches mit aufzunehmen. Da in der Gilbachstraße 20 bereits mit der Baumaßnahme begonnen wurde, wird das Grund- stück Erftstraße (ehemalige Tankstelle) als Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) mittler- weile dringend benötigt, da es bereits zu Bauverzögerungen und Mehrkosten im Projekt kommt und sich Beschwerden aus der Nachbarschaft häufen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt genehmigt die Nutzung des Grundstücks Erftstraße 38 in Köln (ehemalige Tankstelle) als Baustelleneinrichtungs-Fläche für die Maßnahme „Generalsa- nierung und OGS-Erweiterungsneubau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20“. ☒ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt ☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum Unterschrift Unterschrift 24.02.2026 gez. Cazier Bezirksbürgermeisterin gez. Polat 1. stellv. Bezirksbürgermeister 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Fläche der ehemaligen Tankstelle an der Erftstraße 38 in 50672 Köln liegt im allgemeinen Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln und wurde früher als illegaler Parkplatz benutzt. Das Gelände soll entsiegelt und in die angrenzende Grünanlage integriert werden. Die Nutzung dieser Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche für das Projekt „Gilbachstraße“ bietet erhebliche Vorteile: • Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner in der Gilbachstraße, • geringere Inanspruchnahme öffentlicher Flächen, • Vermeidung von terminlichen Verzögerungen durch kürzere Anfahrtswege der Baustellenfahrzeuge und Lagerfläche für Baumaterial sowie • weniger CO2-Emissionen durch kürzere Anfahrtswege und • wirtschaftliche Vorteile durch Kosteneinsparungen. Das Grundstück wurde im Zuge der Baugenehmigung für den Interimsbau Venloer Wall als Ausgleichsfläche für Ersatzbepflanzungen benannt, damit die Baugenehmigung erteilt werden konnte. Es gab keinen anderen Standort für die notwendigen Ersatzpflanzungen und keine Möglichkeit einer Ausgleichszahlung. Das Grundstück, welches sich im Allgemeinen Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln befin- det, wird der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für die Ersatzbepflanzungen zur Verfügung gestellt. Eine andere Nutzung ist bis- her an dieser Stelle nicht vorgesehen. Die Ausschreibung und Vergabe der Planung und Umsetzung der Ersatzpflanzungen und Re- naturierung konnte jedoch aus Kapazitätsgründen bisher nicht erfolgen. Eine Durchführung der Anpflanzungen wäre frühestens im Herbst 2026 oder Frühjahr 2027 möglich. Die Ersatzpflanzungen sollen bis zur geplanten Fertigstellung der Montessori-Grundschule an der Gilbachstraße 20 im Jahr 2028 aufgeschoben werden, damit die Fläche zunächst als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden kann. Die Ersatzpflanzungen würden anschlie- ßend nach Vorgabe des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen durch die Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln erfolgen. Nach Absprache und Festlegung mit der Bezirksvertretung im Fachgespräch vom 13. Novem- ber 2025 und den Vorgaben von Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sollen Bäume in einer Qualität von mindestens 25-30 cm Stammumfang gepflanzt werden. Die zu pflanzenden Bäume erhalten jeweils einen Bodenaustausch mit Baumsubstrat in Höhe von je 12m³, damit der Anwuchserfolg gesichert ist. Durch den Extremstandort sind Bäume zu verwenden, wel- che trockenheitsresistent sind und mit den vorliegenden Bodenverhältnissen zurechtkommen. Zusammen mit der Baumpflanzung wird die Fertigstellungspflege (1. Jahr) und Entwicklungs- pflege (2.+3. Jahr) beauftragt. Es ist beabsichtigt, dass nach der Baumpflanzung die Fläche mit circa 20 cm Oberboden an- gedeckt wird, um danach eine artenreiche Wiese einzusäen. Folgende Baumarten dürfen nach Vorgabe des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen am Standort verwendet werden: Traubeneiche – Quercus petraea Feldahorn - Acer campestre Kiefer - Pinus sylvestris Hopfenbuche - Ostrya carpinifolia Schnurbaum - Sophra japonica Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Kartenausschnitt Erftstraße und Gilbachstraße Anlage 3 – Kartenausschnitt Erftstraße und Gilbachstraße Anlage 4 – Luftbild Anlage 5 - Fotoansicht
Anlage 5 - Fotoansicht Erftstrasse
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Anlage 5
Anlage 4 - Luftbild_Erftstrasse
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Stadt Köln Mittelpunkt: 355251, 5645866 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 05.09.2025Seite 1 / 1 Anlage 4
Anlage 2 - Kartenausschnitt_Erftstrasse_Gilbachstrasse
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Stadt Köln Mittelpunkt: 355250, 5645859 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 05.09.2025Seite 1 / 1 Anlage 2
Anlage 3 - Kartenausschnitt_Erftstrasse_Gilbachstrasse
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Stadt Köln Mittelpunkt: 355247, 5645848 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 05.09.2025Seite 1 / 1 Anlage 3
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Planung mit Gestaltungsspielraum handelt. Es geht lediglich darum die Ersatzpflanzungen für den Interimsbau Franz- Hitze-Straße auf dem Grundstück Erftstr. 38 (ehem. Tankstelle) zu einem späteren Zeitpunkt (2028) durchzuführen und bis dahin das Gelände als Baustelleneinrichtungsfläche für das Projekt „Generalsanierung und OGS-Erweiterungsbau Montessori-Grundschule Gilbachstraße 20“ zu nutzen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3313/2025/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.02.2026
- Erstellt
- 10.02.2026 06:42