0857/2022
Information über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an einem Naturdenkmal
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 0857/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022 Information über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an einem Naturdenkmal Bei dem ND 506.03 handelt es sich um eine Blutbuche mit einem Stammumfang von 360 cm, einer Baumhöhe von ca. 12 m und einem Kronendurchmesser von ca. 16 m. Diese stockt in einem Hoch- beet an der Norddeicher Str. 2/ Ecke Oldenburger Str. in Köln Longerich. Seit Jahren weist diese ortsbildprägende Blutbuche einen starken Befall mit dem Riesenporling (Meripilus giganteus) auf. Der Riesenporling ist ein wurzelbürtiger Weißfäuleerreger, welcher das Lignin in den Holzzellen der Wurzeln abbaut. Dadurch bleibt die Biegefestigkeit des Holzes zwar bestehen, jedoch ist die Druck- festigkeit des Holzes nicht mehr gegeben. Die Standfestigkeit des Baumes ist dadurch gefährdet. Im März 2020 hat die Verwaltung vor diesem Hintergrund eine weitergehende Untersuchung in Auf- trag gegeben. Demnach weist die Buche bei Orkanverhältnissen eine ausreichende Standfestigkeit auf. Ursächlich dafür ist die zusätzliche Holzproduktion (übermäßiges Dickenwachstum) im Stamm- fuß- und Wurzelbereich, durch die der Schaden aktuell ausreichend kompensiert wird. Daneben wurde aber ein hohes Torsionsmoment (Verdrehung eines Körpers durch Krafteinwirkung) am Stammfuß der Buche festgestellt, das durch die etwas asymmetrische Krone des Baumes hervor- gerufen wird. Im Dezember 2020 wurde daher zur Reduzierung der Torsionsbruchgefahr die Kronen- symmetrie durch eine leichte seitliche Einkürzung hergestellt. Seitdem wurde die Buche noch 2 Mal kontrolliert. Bei der letzten Regelkontrolle am 19.10.2021 zeigte der Baum eine starke Totholzbildung, die auf den Befall mit dem Riesenporling zurückzuführen ist. Neben der Standfestigkeit beeinträchtigt dieser Pilz nämlich bei fortgeschrittenem Befall auch die Versorgung der Baumkrone. Auffällig hierbei ist jedoch, dass die Buche im unteren Kronenbereich eine sehr starke Knospenbildung aufzeigt. Aufgrund des Schadbildes, dem Versuchsergebnis und der nachlassenden Vitalität des Baumes ist eine umfassende Kroneneinkürzung im gesamten Umfang angezeigt. Diese Maßnahme stellt keine Maßnahme nach ZTV- Baumpflege (Ausgabe 2017) dar, da hier Schnittmaßnahmen bis in den Star- kastbereich durchzuführen sind (Reduktion der Krone um 3- 4 m). Durch diesen stärkeren Eingriff in den Habitus der Blutbuche wird versucht, die vorhandene, gute Ausbildung von Knospen im unteren Kronenbereich zu fördern und zu stärken, sodass der Baum möglichst lange und sicher erhalten wer- den kann. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten 5 Jahren ein weiterer starker Eingriff erforderlich wird. Dabei wird die absterbende (Ober-)Krone bis auf ausreichend vitale Äste/Kronenteile zurückge- schnitten. Dieses Konzept des stufenweisen Rückschnitts ist dem natürlichen Kronenumbau eines vergreisenden Altbaumes nachempfunden. Es dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und ver- bessert das Regenerationsvermögen des Baumes. Aufgrund der starken Schnittmaßnahmen wird es zwangsläufig auch zu Faulstellen an den Schnittflächen kommen, welche aber zumindest als Habi- tatsstrukturen für die Insekten- und Tierwelt dienen können. Die Maßnahme dient also nicht nur der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Baumes, sie garantiert darüber hinaus einen längeren Erhalt des Baumes und bietet der Fauna zusätzlichen Le- bensraum. Die Verwaltung verfolgt hiermit das Ziel, die natürliche physiologische Entwicklung von Naturdenkmä- lern - wo möglich - bis hin zum Verfall zu begleiten. 2 Eine ähnliche Maßnahme wurde auch schon an einer Blutbuche ähnlichen Ausmaßes im botanischen Garten/ Flora durchgeführt. Dieser Baum hat noch weitere 20 Jahre als wertvolle Habitats-Struktur einen Lebensraum für Vögel, Insekten und Pilze geboten, bevor auch der Reststamm aus Verkehrs- sicherheitsgründen entfernt werden musste. Dies zeigt, dass ein Pilzbefall nicht immer in der sofortige Fällung nach sich ziehen muss. Gerade bei Naturdenkmälern ist hier die besondere ökologische Be- deutung zu berücksichtigen. Die Maßnahme an der o.g. Blutbuche wurde am 25.02.2022 durchgeführt. Diese Maßnahme bleibt wegen § 4 Abs. 5 Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) unberührt von den Verboten des § 2 Abs. 3 NDI-VO. Ein Befreiungsverfahren war insofern trotz des Umfangs der Schnittmaßnahmen nicht durchzuführen.
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Norddeicher Straße 2
- Oldenburger Straße
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 0857/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.03.2022
- Erstellt
- 09.03.2022 18:27