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0857/2022

Information über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an einem Naturdenkmal

Mitteilung BV 22.03.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.04.2022, TOP 6.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4561 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 0857/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022 
 
Information über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der 
Verkehrssicherheit an einem Naturdenkmal 
Bei dem ND 506.03 handelt es sich um eine Blutbuche mit einem Stammumfang von 360 cm, einer 
Baumhöhe von ca. 12 m und einem Kronendurchmesser von ca. 16 m. Diese stockt in einem Hoch-
beet an der Norddeicher Str. 2/ Ecke Oldenburger Str. in Köln Longerich. Seit Jahren weist diese 
ortsbildprägende Blutbuche einen starken Befall mit dem Riesenporling (Meripilus giganteus) auf. 
Der Riesenporling ist ein wurzelbürtiger Weißfäuleerreger, welcher das Lignin in den Holzzellen der 
Wurzeln abbaut. Dadurch bleibt die Biegefestigkeit des Holzes zwar bestehen, jedoch ist die Druck-
festigkeit des Holzes nicht mehr gegeben. Die Standfestigkeit des Baumes ist dadurch gefährdet.  
Im März 2020 hat die Verwaltung vor diesem Hintergrund eine weitergehende Untersuchung in Auf-
trag gegeben. Demnach weist die Buche bei Orkanverhältnissen eine ausreichende Standfestigkeit 
auf. Ursächlich dafür ist die zusätzliche Holzproduktion (übermäßiges Dickenwachstum) im Stamm-
fuß- und Wurzelbereich, durch die der Schaden aktuell ausreichend kompensiert wird.  
Daneben wurde aber ein hohes Torsionsmoment (Verdrehung eines Körpers durch Krafteinwirkung) 
am Stammfuß der Buche festgestellt, das durch die etwas asymmetrische Krone des Baumes hervor-
gerufen wird. Im Dezember 2020 wurde daher zur Reduzierung der Torsionsbruchgefahr die Kronen-
symmetrie durch eine leichte seitliche Einkürzung hergestellt. 
Seitdem wurde die Buche noch 2 Mal kontrolliert. Bei der letzten Regelkontrolle am 19.10.2021 zeigte 
der Baum eine starke Totholzbildung, die auf den Befall mit dem Riesenporling zurückzuführen ist. 
Neben der Standfestigkeit beeinträchtigt dieser Pilz nämlich bei fortgeschrittenem Befall auch die 
Versorgung der Baumkrone. Auffällig hierbei ist jedoch, dass die Buche im unteren Kronenbereich 
eine sehr starke Knospenbildung aufzeigt. 
Aufgrund des Schadbildes, dem Versuchsergebnis und der nachlassenden Vitalität des Baumes ist 
eine umfassende Kroneneinkürzung im gesamten Umfang angezeigt. Diese Maßnahme stellt keine 
Maßnahme nach ZTV- Baumpflege (Ausgabe 2017) dar, da hier Schnittmaßnahmen bis in den Star-
kastbereich durchzuführen sind (Reduktion der Krone um 3- 4 m). Durch diesen stärkeren Eingriff in 
den Habitus der Blutbuche wird versucht, die vorhandene, gute Ausbildung von Knospen im unteren 
Kronenbereich zu fördern und zu stärken, sodass der Baum möglichst lange und sicher erhalten wer-
den kann.  
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten 5 Jahren ein weiterer starker Eingriff erforderlich 
wird. Dabei wird die absterbende (Ober-)Krone bis auf ausreichend vitale Äste/Kronenteile zurückge-
schnitten. Dieses Konzept des stufenweisen Rückschnitts ist dem natürlichen Kronenumbau eines 
vergreisenden Altbaumes nachempfunden. Es dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und ver-
bessert das Regenerationsvermögen des Baumes. Aufgrund der starken Schnittmaßnahmen wird es 
zwangsläufig auch zu Faulstellen an den Schnittflächen kommen, welche aber zumindest als Habi-
tatsstrukturen für die Insekten- und Tierwelt dienen können. 
Die Maßnahme dient also nicht nur der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Baumes, sie 
garantiert darüber hinaus einen längeren Erhalt des Baumes und bietet der Fauna zusätzlichen Le-
bensraum. 
Die Verwaltung verfolgt hiermit das Ziel, die natürliche physiologische Entwicklung von Naturdenkmä-
lern - wo möglich - bis hin zum Verfall zu begleiten.

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Eine ähnliche Maßnahme wurde auch schon an einer Blutbuche ähnlichen Ausmaßes im botanischen 
Garten/ Flora durchgeführt. Dieser Baum hat noch weitere 20 Jahre als wertvolle Habitats-Struktur 
einen Lebensraum für Vögel, Insekten und Pilze geboten, bevor auch der Reststamm aus Verkehrs-
sicherheitsgründen entfernt werden musste. Dies zeigt, dass ein Pilzbefall nicht immer in der sofortige 
Fällung nach sich ziehen muss. Gerade bei Naturdenkmälern ist hier die besondere ökologische Be-
deutung zu berücksichtigen.  
Die Maßnahme an der o.g. Blutbuche wurde am 25.02.2022 durchgeführt. 
Diese Maßnahme bleibt wegen § 4 Abs. 5 Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) unberührt von den 
Verboten des § 2 Abs. 3 NDI-VO. Ein Befreiungsverfahren war insofern trotz des Umfangs der 
Schnittmaßnahmen nicht durchzuführen.

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Norddeicher Straße 2
  • Oldenburger Straße
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0857/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.03.2022
Erstellt
09.03.2022 18:27