0311/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Hüttler aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 26.08.2025 betreffend die Finanzierung der Familien- und Fachberatungsstellen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/511/2 Vorlagen-Nummer 23.02.2026 0311/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Hüttler aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 26.08.2025 betreffend die Finanzierung der Familien- und Fachberatungsstellen Anfrage von Herrn Hüttler betreffend die Finanzierung der Familien- und Fachbera- tungsstellen (Jugendhilfeausschuss vom 26.08.2025) Herr Hüttler beschreibt, dass die Familien- und Fachberatungsstellen der freien Trägerin Köln über eine gemeinsame Fördersystematik finanziert würden, welche seit dem 01.01.2021 in Kraft sei. Für den Zeitraum 2025 bis 2028 hätten die freien Träger im Juni ein Vertragsange- bot erhalten, mit dem die Fördersummen für vier Jahre auf dem Niveau von 2024 eingefroren werden sollen. Das sei dem Druck des Sparzwangs aufgrund der schwierigen Haushaltslage geschuldet. Er weist darauf hin, dass bereits im Jahr 2024 die gestiegenen Personal- und Sachkosten nur mit Hilfe zusätzlicher eigener und strukturfördernder Mittel aufgefangen werden konnten und zeigt sich besorgt, dass das Angebot der Familienberatung für die freien Träger noch während der aktuellen Laufzeit unwirtschaftlich werden könnte. Damit drohe die Schließung von Beratungsstellen sowie ein Strukturabbau im Bereich der Fa- milienberatung in Köln. Herr Hüttler befürchtet, dass die Versorgung des Rechtsanspruches von Kindern, Jugendlichen und Familien nach SGB VIII, als auch der Rechtsanspruch von Fachkräften auf Beratung bei einer Gefährdungseinschätzung nicht mehr gewährleistet sein könnte. Er wünscht eine verlässliche Perspektive für die Familien- und Fachberatung ab dem kommenden Jahr und fragt, welche finanzielle Unterstützung bzw. welche Fördersummen das Jugendamt in den kommenden Jahren bzw. für den kommenden (Doppel) Haushalt für die Fa- milien- und Fachberatungsstellen einplane. Des Weiteren würde ihn interessieren, welchen Kenntnisstand die jugendpolitischen Spre- cher*innen der Ratsfraktionen über die Bedeutung und Rolle der Familien- und Fachbera- tungsstellen in der Jugendhilfe und im Kinderschutz in Köln in ihren jeweiligen Fraktionen fest- stellen. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Anfrage von Herrn Hüttler bezieht sich auf die aktuelle und zukünftige Finanzierung der Familien- und Fachberatungsstellen der freien Träger in Köln sowie auf die Sicherstellung der Angebotsstruktur und der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB VIII. Bedeutung und rechtliche Einordnung der Familien- und Fachberatungsstellen Die Familien- und Fachberatungsstellen der freien Träger erfüllen zentrale Aufgaben der öf- fentlichen Jugendhilfe. Sie erbringen Leistungen nach §§ 14, 16, 17, 18, 28, 36a, 41 sowie § 2 8a SGB VIII und gewährleisten einen niedrigschwelligen, unmittelbaren Zugang zu Beratung für Kinder, Jugendliche, Familien und Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hin- aus übernehmen sie Aufgaben im Kontext des Kinderschutzes sowie angeordnete Beratun- gen durch das Familiengericht Köln. Aktuelle Finanzierungssituation Die Familien- und Fachberatungsstellen werden auf der Grundlage einer seit dem 01.01.2021 geltenden gemeinsamen Fördersystematik gefördert. Die Finanzierung erfolgt als institutio- nelle Fehlbedarfsförderung und setzt sich aus kommunalen Zuwendungen, Eigenmitteln der Träger sowie Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen. Die Höhe der Lan- desmittel folgen der Systematik, dass die Mittel u.a. an den eingesetzten Vollzeitkräften (VK) bemessen werden. Wird das Personal von den Beratungsstellen gekürzt, wirkt sich dies auch mindernd auf die Fördermittel aus. Seitens der Stadt Köln wird der Fördersystematik des Lan- des gefolgt. Das Gesamtfördervolumen für die Familienberatungsstellen betrug im Jahr 2024 wie auch in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 3.070.536,72 Euro. Der Kinderschutzbund profitierte zudem von Mitteln aus dem Strukturförderfonds. Differenzierung innerhalb der Fördersystematik Im Rahmen der bestehenden Fördersystematik wird in begründeten Fällen ein erhöhter För- derfaktor angewendet. Drei Beratungsstellen (Zartbitter, Rubicon, Lobby für Mädchen) verfü- gen aufgrund anerkannter inhaltlicher Alleinstellungsmerkmale und spezifischer Zielgruppen über einen erhöhten Förderfaktor von 1,3. Drei Beratungsstellen (Zartbitter, Lobby für Mädchen, Kinderschutzbund) erhalten zudem zu- sätzliche Projektfördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend ergänzende kommunale Zuwendungsmittel der hiesigen Kommune für die spezialisierte Beratung bei se- xualisierter Gewalt. Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung und Perspektive Die Jugendverwaltung nimmt die von Herrn Hüttler geäußerten Sorgen hinsichtlich der wirt- schaftlichen Tragfähigkeit der Angebote sowie möglicher struktureller Risiken sehr ernst. Die Versorgung von Beratungsangeboten durch kommunale Beratungsstellen und Beratungsstel- len der „Freien Träger der Jugendhilfe“ hat sich zur Gewährleistung des notwendigen Kinder- schutzes in seiner Breite in Köln bewährt. In diesem Kontext hat sich ein hohes Maß an fachli- cher Kompetenz herausgebildet. Neben den Beratungsstellen stellen der Allgemeine Soziale Dienst und der Gefährdungsmeldungssofortdienst in den neun Bezirksjugendämtern den Er- ziehungsbedarf und den Kinderschutz in Köln sicher. Insofern erfolgen wichtige Beratungen von Fachkräften kooperierender Institutionen (Schule, Kindergarten, etc.) in Kinderschutzfäl- len durch die benannten Akteure. Die Stadt Köln hat eine breitgefächerte Angebotspalette an Beratungsstellen mit Angeboten, die für die verschiedensten Bedürfnisse passend sind. Aktuell sind die Bedarfe der Kölner Fa- milien gedeckt. Es kann lediglich zu moderaten Wartezeiten für Anfragende kommen. Die Stadt Köln ist hinsichtlich des Einsatzes der Zuwendungsmittel für die Beratungsstellen an die beschriebene Fördersystematik des Landes gebunden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0311/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.02.2026
- Erstellt
- 29.01.2026 12:47