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AN/0750/2023

Antrag von Frau Bastian (FDP) "Car-Sharing Angebote und Gebühren"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 25.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 8.5

Antrag FDP - Car-Sharing

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Antrag FDP - Car-Sharing

4047 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Frau  
Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller  
Bezirksrathaus Porz 
Elvira Bastian 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
Köln, den 25. April 2023 
 
 
Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
am 11.05.2023 
hier: Car-Sharing Angebote und Gebühren  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
 
die FDP bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz am 11.05.2023 zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt:  
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Einklang mit dem Car-Sharing-Gesetz (CsgG) §3 
Gespräche mit den Anbietern stationsungebundenen Car-Sharings zu führen und folgende 
Regelungen zu treffen: 
 
1. Die Parkgebühren für Car-Sharing-PKW mit Kennzeichnungen gem. CsgG §4 
werden auf die Kosten für einen Bewohnerparkausweis begrenzt. 
2. Parkgebühren für rein batterie-elektrische Car-Sharing-PKW mit Kennzeichnung 
nach CsgG §4 werden nicht erhoben. 
3. Car-Sharing-PKW mit Kennzeichnungen gem. CsgG §4 dürfen von den Nutzern auf 
allen öffentlichen Parkplätzen und auch in Bewohnerparkgebieten abgestellt werden. 
4. Prüfung, inwieweit eine Verwaltungs-Regelung getroffen werden kann, die 
Anwohnern das Abstellen von gekennzeichneten PKW auf privaten 
Anwohnerparkplätzen ermöglicht. 
 
Im Gegenzug zu den Punkten 1-4 stellen die Anbieter ein einheitliches Geschäftsgebiet 
bereit, welches das gesamte Stadtgebiet Kölns umfasst. Im Rahmen jährlicher 
Evaluationsgespräche besprechen Verwaltung und Anbieter sinnvolle Anpassungen zur 
Verbesserung der Versorgung der Bürger. Diese Regelung zu Parkgebühren und 
Parkberechtigung soll zunächst auf eine Dauer von 3 Jahren begrenzt und nach 
anschließender Evaluation verlängert werden. 
 
Dieser Beschluss ist ebenfalls dem Verkehrsausschuss und dem Rat vorzulegen.

Begründung:  
 
Im Gebiet der Stadt Köln stehen oder fahren etwa 486.000 PKW als Privat- oder 
Firmenwagen. Im Rahmen der angestrebten Verkehrswende besteht ein hoher Bedarf, diese 
Zahl zu reduzieren. Weniger PKW in der Stadt bedeutet weniger Platzverbrauch und mehr 
Lebensqualität für die Anwohner. 
 
Den Bestand an PKW zu reduzieren, wird jedoch nur dann gelingen, wenn den Bürgern 
Alternativen für ihre Mobilitätsbedürfnisse angeboten werden können. Ein mögliches 
Alternativangebot ist ein gut ausgebauter ÖPNV, gute und sichere Radwege ein anderes. 
 
Einen flächendeckende Bereitstellung von ÖPNV und Radwegen ist notwendig, bringt aber 
die Bürger nur so weit, wie die Nutzung dieser Verkehrsmittel sinnvoll bzw. möglich ist. 
Danach bleibt nur noch die Nutzung des privaten PKW. Besonders in den 
Stadtrandgebieten, wie in Porz besteht oft zum privaten PKW keine Alternative. 
 
Bisher nicht umgesetzt sind die Möglichkeiten, die das Car-Sharing-Gesetz (CsgG, 
https://www.gesetze-im-internet.de/csgg/index.html) den Kommunen einräumt um den 
Bürgern Alternativen zum privaten PKW zu schaffen. 
 
Ein sog. Free-Floater, d. h. stationsungebundener, PKW nimmt in Köln bisher am 
Handyticket-Parksystem teil. Die Kosten pro PKW und Monat summieren sich so in Köln auf 
ca. 200 - 220 €. Diese Parkgebühren summieren sich für einzelne Flotten auf bis zu 1,5 Mio. 
Euro pro Jahr. 
 
Gleichzeitig verhindern diese Kosten die Ausweitung des Geschäftsgebiet auf die 
Außenbereiche, in denen sich das Nutzungsprofil der free-floater ändern würde. In der 
Kölner Innenstadt orientiert sich die Nutzung der PKW am dichten Angebot an Gastronomie, 
Arbeiten, Wohnen und Einkaufen. In den Außenbereichen dominiert Wohnen. Angesichts 
der hohen Kosten für die Parkgebühren müssen die PKW überwiegend in Bewegung sein. 
Ein Angebot in den Außenbereichen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht 
sinnvoll. Mit den neuen Regelungen kann ein attraktives Angebot für Nutzer und Anbieter 
erzielt werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Elvira Bastian

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0750/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
25.04.2023
Erstellt
26.04.2023 13:52