AN/0750/2023
Antrag von Frau Bastian (FDP) "Car-Sharing Angebote und Gebühren"
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Antrag FDP - Car-Sharing
4047 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Bezirksrathaus Porz Elvira Bastian Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Köln, den 25. April 2023 Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.05.2023 hier: Car-Sharing Angebote und Gebühren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.05.2023 zu setzen: Die Bezirksvertretung Porz beschließt: Die Verwaltung wird aufgefordert, im Einklang mit dem Car-Sharing-Gesetz (CsgG) §3 Gespräche mit den Anbietern stationsungebundenen Car-Sharings zu führen und folgende Regelungen zu treffen: 1. Die Parkgebühren für Car-Sharing-PKW mit Kennzeichnungen gem. CsgG §4 werden auf die Kosten für einen Bewohnerparkausweis begrenzt. 2. Parkgebühren für rein batterie-elektrische Car-Sharing-PKW mit Kennzeichnung nach CsgG §4 werden nicht erhoben. 3. Car-Sharing-PKW mit Kennzeichnungen gem. CsgG §4 dürfen von den Nutzern auf allen öffentlichen Parkplätzen und auch in Bewohnerparkgebieten abgestellt werden. 4. Prüfung, inwieweit eine Verwaltungs-Regelung getroffen werden kann, die Anwohnern das Abstellen von gekennzeichneten PKW auf privaten Anwohnerparkplätzen ermöglicht. Im Gegenzug zu den Punkten 1-4 stellen die Anbieter ein einheitliches Geschäftsgebiet bereit, welches das gesamte Stadtgebiet Kölns umfasst. Im Rahmen jährlicher Evaluationsgespräche besprechen Verwaltung und Anbieter sinnvolle Anpassungen zur Verbesserung der Versorgung der Bürger. Diese Regelung zu Parkgebühren und Parkberechtigung soll zunächst auf eine Dauer von 3 Jahren begrenzt und nach anschließender Evaluation verlängert werden. Dieser Beschluss ist ebenfalls dem Verkehrsausschuss und dem Rat vorzulegen. Begründung: Im Gebiet der Stadt Köln stehen oder fahren etwa 486.000 PKW als Privat- oder Firmenwagen. Im Rahmen der angestrebten Verkehrswende besteht ein hoher Bedarf, diese Zahl zu reduzieren. Weniger PKW in der Stadt bedeutet weniger Platzverbrauch und mehr Lebensqualität für die Anwohner. Den Bestand an PKW zu reduzieren, wird jedoch nur dann gelingen, wenn den Bürgern Alternativen für ihre Mobilitätsbedürfnisse angeboten werden können. Ein mögliches Alternativangebot ist ein gut ausgebauter ÖPNV, gute und sichere Radwege ein anderes. Einen flächendeckende Bereitstellung von ÖPNV und Radwegen ist notwendig, bringt aber die Bürger nur so weit, wie die Nutzung dieser Verkehrsmittel sinnvoll bzw. möglich ist. Danach bleibt nur noch die Nutzung des privaten PKW. Besonders in den Stadtrandgebieten, wie in Porz besteht oft zum privaten PKW keine Alternative. Bisher nicht umgesetzt sind die Möglichkeiten, die das Car-Sharing-Gesetz (CsgG, https://www.gesetze-im-internet.de/csgg/index.html) den Kommunen einräumt um den Bürgern Alternativen zum privaten PKW zu schaffen. Ein sog. Free-Floater, d. h. stationsungebundener, PKW nimmt in Köln bisher am Handyticket-Parksystem teil. Die Kosten pro PKW und Monat summieren sich so in Köln auf ca. 200 - 220 €. Diese Parkgebühren summieren sich für einzelne Flotten auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Jahr. Gleichzeitig verhindern diese Kosten die Ausweitung des Geschäftsgebiet auf die Außenbereiche, in denen sich das Nutzungsprofil der free-floater ändern würde. In der Kölner Innenstadt orientiert sich die Nutzung der PKW am dichten Angebot an Gastronomie, Arbeiten, Wohnen und Einkaufen. In den Außenbereichen dominiert Wohnen. Angesichts der hohen Kosten für die Parkgebühren müssen die PKW überwiegend in Bewegung sein. Ein Angebot in den Außenbereichen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht sinnvoll. Mit den neuen Regelungen kann ein attraktives Angebot für Nutzer und Anbieter erzielt werden. Mit freundlichen Grüßen Elvira Bastian
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0750/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 26.04.2023 13:52