4311/2022
Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am zu Altlasten im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden vom 01.12.2022
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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*Korrektur vom 11.01.23: Die Sitzung vom Stadtentwicklungsausschuss fand nicht am 02.12.22 statt sondern am 01.12.22 Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 04.01.2023 Korrekturdatum: 11.01.2023 4311/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022* zu Altlasten im Lindgens-Areal Die SPD-Fraktion bittet um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Altlasten, die im Bereich der Hafenstraße vermutet werden. Antwort der Verwaltung: Aufgrund der industriellen Vornutzung über viele Jahrzehnte war es erforderlich hinsichtlich einer Um- nutzung des Plangebiets die potenziell vorhandenen Boden- und Grundwasserbelastungen zu erkunden und zu bewerten. Anhand der üblichen Vorgehensweise in Bebauungsplanverfahren wurde hierfür ein umfangreiches Bodengutachten erstellt. Dieses Gutachten umfasst knapp 300 Seiten, sodass hieraus nur die wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnisse aufgezeigt werden. Das vollumfängliche Gutachten kann den politischen Vertreterinnen und Vertreter bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird das Gutachten (neben allen anderen erarbeiteten Gutachten) im Rahmen der Offenlage des laufen- den Bebauungsplanverfahrens öffentlich ausgelegt und zusätzlich für jedermann zugänglich ins Internet eingestellt. Die Altablagerungen/Auffüllungen Nr. 901265 (östlich der Hafenstraße) und Nr. 901281 (westlich der Hafenstraße) wurden im Bebauungsplan-Entwurf Lindgens Areal nachrichtlich übernommen, sie sind als Flächen mit erheblichen Bodenverunreinigungen gekennzeichnet. Es wurde zur Abschätzung des Gefährdungspotentials durch Altlasten eine nutzungs- und planungsori- entierte Bodenuntersuchung in Anlehnung an das untergesetzliche Regelwerk des Bundesbodenschutz- gesetzes (BBodSchG), die Bundes -Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), durchgeführt (vgl. Kühn Geoconsulting, Bonn, Januar 2016). Zur Ermittlung potenzieller Altlastenverdachtsflächen wurde eine historische Recherche -multitemporale Kartenauswertung und Auswertung vorhandener La- geplane, Gebäudegrundrisse und -schnitte – durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der histo- rischen Recherche wurde ein Untersuchungskonzept für die schutzgut- und nutzungsbezogene Boden- untersuchung aufgestellt und mit der Fachbehörde der Stadt Köln abgestimmt. In unterschiedlichen Zeit- räumen wurden zur Erkundung der Altlastensituation im Bereich des Entwicklungsareals knapp 100 Rammkernsondierungen (O 36 - 50 mm) in Tiefen zwischen 0,3 m bis 8 m unter Gelände abgeteuft. Als oberste Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Es handelt sich um sandige Kies - und kiesige Sandablagerungen mit schluffigen, teilweise tonigen Anteilen. Die Auffüllungen weisen einen hohen Anteil an Fremdbeimengungen (bis zu 30 %), wie Bauschutt, Ziegel- bruch, Aschen und Schlacken auf. Partiell konnten auch mehr oder minder reine schwarze Auffüllungen 2 aus Aschen- und Schlackenlagen in Stärken von 0,5 bis 1 m festgestellt werden. Die Auffüllungen sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet. Es wurden Bodenproben aus den Flächen auf Ver- dachtsparameter überprüft. Darüber hinaus wurden visuell und olfaktorisch auffällige Bodeneinzelproben analysiert. In fast allen Teilen der anthropogenen Auffüllungen wurden erhöhte Blei-, Zink- und teilweise auch Arsenkonzentrationen vorgefunden. Die ermittelten Feststoffkonzentrationen von max. ca. 45.000 mg/kg Zink und ca. 49.000 mg/kg Blei sind als extrem erhöht einzustufen. Die Eluatuntersuchungen ergaben eine Überschreitung der Prüfwerte gem. BBodSchV für Blei (0,2 µg/l) in den Bereichen der anthropogenen Auffüllungen. In den Proben der gewachsenen Böden wurden Schwermetallkonzentrati- onen nachgewiesen, die LAWA (Bund/Länder -Arbeitsgemeinschaft Wasser) Schwell enwerte wurden hier nicht überschritten. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes werden stark kontaminierte Bodenbereiche durch unbe- lasteten Boden ausgetauscht. Eine fast vollständige Flächenversiegelung des Plangebiets ist vorgese- hen. In den Bereichen der Vegetationsflächen und Kinderspielflächen wird der Oberboden bis in eine Tiefe von ca. 0,8 m ausgetauscht. Im Bereich der Spielflächen wird eine Grabsperre (Geogitter) vorge- sehen. Die Wirkpfade Boden – Mensch und Boden – Grundwasser werden durch diese Maßnahmen unterbrochen und eine Gefährdung der Schutzgüter reduziert. Gez. Greitemann
Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift TOP 1.2, SteA 02.02.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 23.02.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 1.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sit- zung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 betreffend "Alt- lasten im Lindgens-Areal" 4311/2022 SB Frenzel (SPD) möchte wissen, wie die Planung in Bezug auf ein Altlastenkataster aussieht und falls es vorhanden ist, bittet er darum, es dem Stadtentwicklungsaus- schuss zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren möchte er wissen, ob es einen Sanierungsplan gibt und inwiefern dieser mit aktuellen Plänen für eine Bebauung zeitlich koordiniert wird. Die Verwaltung nimmt die Frage zur Beantwortung mit. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4311/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.01.2023
- Erstellt
- 20.12.2022 08:42