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4311/2022

Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am zu Altlasten im Lindgens-Areal, Mülheimer Süden vom 01.12.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.02.2023, TOP 1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift TOP 1.2, SteA 02.02.2023

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4661 Zeichen

*Korrektur vom 11.01.23: Die Sitzung vom Stadtentwicklungsausschuss fand nicht am 02.12.22 statt 
sondern am 01.12.22 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 04.01.2023 
Korrekturdatum: 11.01.2023 
 4311/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
 
Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022* zu 
Altlasten im Lindgens-Areal 
Die SPD-Fraktion bittet um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Altlasten, die im 
Bereich der Hafenstraße vermutet werden. 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund der industriellen Vornutzung über viele Jahrzehnte war es erforderlich hinsichtlich einer Um-
nutzung des Plangebiets die potenziell vorhandenen Boden- und Grundwasserbelastungen zu erkunden 
und zu bewerten. Anhand der üblichen Vorgehensweise in Bebauungsplanverfahren wurde hierfür ein 
umfangreiches Bodengutachten erstellt. Dieses Gutachten umfasst knapp 300 Seiten, sodass hieraus 
nur die wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnisse aufgezeigt werden. Das vollumfängliche Gutachten 
kann den politischen Vertreterinnen und Vertreter bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig 
wird das Gutachten (neben allen anderen erarbeiteten Gutachten) im Rahmen der Offenlage des laufen-
den Bebauungsplanverfahrens öffentlich ausgelegt und zusätzlich für jedermann zugänglich ins Internet 
eingestellt. 
 
Die Altablagerungen/Auffüllungen Nr. 901265 (östlich der Hafenstraße) und Nr. 901281 (westlich der 
Hafenstraße) wurden im Bebauungsplan-Entwurf Lindgens Areal nachrichtlich übernommen, sie sind als 
Flächen mit erheblichen Bodenverunreinigungen gekennzeichnet. 
 
Es wurde zur Abschätzung des Gefährdungspotentials durch Altlasten eine nutzungs- und planungsori-
entierte Bodenuntersuchung in Anlehnung an das untergesetzliche Regelwerk des Bundesbodenschutz-
gesetzes (BBodSchG), die Bundes -Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), durchgeführt 
(vgl. Kühn Geoconsulting, Bonn, Januar 2016). Zur Ermittlung potenzieller Altlastenverdachtsflächen 
wurde eine historische Recherche -multitemporale Kartenauswertung und Auswertung vorhandener La-
geplane, Gebäudegrundrisse und -schnitte – durchgeführt.  Auf der Grundlage der Ergebnisse der histo-
rischen Recherche wurde ein Untersuchungskonzept für die schutzgut- und nutzungsbezogene Boden-
untersuchung aufgestellt und mit der Fachbehörde der Stadt Köln abgestimmt. In unterschiedlichen Zeit-
räumen wurden zur Erkundung der Altlastensituation im Bereich des Entwicklungsareals knapp 100 
Rammkernsondierungen (O 36 - 50 mm) in Tiefen zwischen 0,3 m bis 8 m unter Gelände abgeteuft. 
Als oberste Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Es handelt 
sich um sandige Kies - und kiesige Sandablagerungen mit schluffigen, teilweise tonigen Anteilen. Die 
Auffüllungen weisen einen hohen Anteil an Fremdbeimengungen (bis zu 30 %), wie Bauschutt, Ziegel-
bruch, Aschen und Schlacken auf. Partiell konnten auch mehr oder minder reine schwarze Auffüllungen

2 
 
aus Aschen- und Schlackenlagen in Stärken von 0,5 bis 1  m festgestellt werden. Die Auffüllungen sind 
zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet. Es wurden Bodenproben aus den Flächen auf Ver-
dachtsparameter überprüft. Darüber hinaus wurden visuell und olfaktorisch auffällige Bodeneinzelproben 
analysiert. In fast allen Teilen der anthropogenen Auffüllungen wurden erhöhte Blei-, Zink- und teilweise 
auch Arsenkonzentrationen vorgefunden. Die ermittelten Feststoffkonzentrationen von max. ca. 45.000 
mg/kg Zink und ca. 49.000 mg/kg Blei sind als extrem erhöht einzustufen. Die Eluatuntersuchungen 
ergaben eine Überschreitung der Prüfwerte gem. BBodSchV für Blei (0,2 µg/l) in den Bereichen der 
anthropogenen Auffüllungen. In den Proben der gewachsenen Böden wurden Schwermetallkonzentrati-
onen nachgewiesen, die LAWA (Bund/Länder -Arbeitsgemeinschaft Wasser) Schwell enwerte wurden 
hier nicht überschritten.  
 
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes werden stark kontaminierte Bodenbereiche durch unbe-
lasteten Boden ausgetauscht. Eine fast vollständige Flächenversiegelung des Plangebiets ist vorgese-
hen. In den Bereichen  der Vegetationsflächen und Kinderspielflächen wird der Oberboden bis in eine 
Tiefe von ca. 0,8 m ausgetauscht. Im Bereich der Spielflächen wird eine Grabsperre (Geogitter) vorge-
sehen. Die Wirkpfade Boden – Mensch und Boden – Grundwasser werden durch diese Maßnahmen 
unterbrochen und eine Gefährdung der Schutzgüter reduziert.  
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift TOP 1.2, SteA 02.02.2023

953 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 23.02.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 
öffentlich 
1.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sit-
zung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.2022 betreffend "Alt-
lasten im Lindgens-Areal" 
4311/2022 
 
SB Frenzel (SPD) möchte wissen, wie die Planung in Bezug auf ein Altlastenkataster 
aussieht und falls es vorhanden ist, bittet er darum, es dem Stadtentwicklungsaus-
schuss zur Verfügung zu stellen. 
Des Weiteren möchte er wissen, ob es einen Sanierungsplan gibt und inwiefern dieser 
mit aktuellen Plänen für eine Bebauung zeitlich koordiniert wird. 
 
Die Verwaltung nimmt die Frage zur Beantwortung mit.  
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4311/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.01.2023
Erstellt
20.12.2022 08:42