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AN/0920/2024

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Überwachung des alternierenden Parken auf der Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. bis Sandbergstr."

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 10.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.15

Dringlichkeitsantrag CDU Grüne - Überwachung des alternierenden Parken auf der Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. bis Sandbergstr.

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Dringlichkeitsantrag CDU Grüne - Überwachung des alternierenden Parken auf der Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. bis Sandbergstr.

2608 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
 
Gleichlautend:  
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Köln-Porz, den 09.06.2024 
 
 
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20.06.2024 
 
Hier: Überwachung des alternierenden Parken auf der Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. 
bis Sandbergstr. 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen:  
 
Beschluss: 
Nach  
https://www.kfz-auskunft.de/news/7740.html  
Zitat:  
„… Auf innerörtlichen Parkplätzen oder Straßen sind  Stellflächen häufig durch weiße Linien 
gekennzeichnet. So ist klar ersichtlich, wo geparkt  werden darf. Wer sein Fahrzeug außerhalb 
dieser Flächen abstellt, braucht dennoch keine Angs t vor einem Bußgeld zu haben. Denn das 
Parken jenseits der weißen Linien ist nur dann verb oten, wenn ein Zusatzschild dies eindeutig 
regelt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Liegen diese Einschränkungen 
nicht vor, dürfen Autofahrer parken, wo sie wollen ...“  
demnach ist das Einzeichenen von Parkflächen ohne Schilder nicht bindend.  
Die Bezirksvertretung fordert daher die Verwaltung auf  Verkehrsschilder 283 „absolutes Hal- 
teverbot“ mit Zusatzschild 1053-30 „Parken in eingezeichneten Flächen erlaubt“ schnellstmög- 
lich auf zu stellen.  
 
Der Ordnungsdienst wird aufgefordert das alternierende Parken mehrmals täglich zu 
überwachen, da anscheinend einige Anwohner bewusst im Parkverbot parken um die 
Schwäche des Ordnungsdienstes der Stadt Köln bei der Durchsetzung des alternieren- 
den Parkens offen darzulegen.

- 2 - 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Maßnahmen müssen dringend vor der Sommerpause b eschlossen werden, damit die Verwaltung 
schnellstmöglich handeln kann und die Buslinie wieder im Takt fahren kann.. 
 
Begründung: 
 
Durch die falsch stehenden PKW wird die Buslinie 11 7 erheblich in der Pünktlichkeit gestört. Ebenfalls  
kommt es durch die Falschparker weiterhin zu gefähr lichen Verkehrssituationen. Einige Anwohner be- 
kunden durch bewusstes und ständiges Nicht-Einhalte n des Parkverbotes ihre Missachtung der StVO 
und machen durch die fehlenden Kontrollen und Bußge lder den Ordnungsdienst der Stadt Köln in Lan- 
gel lächerlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Götz     Dieter Redlin 
CDU-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.15 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0920/2024
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
10.06.2024
Erstellt
10.06.2024 07:56