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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Überwachung des alternierenden Parken auf der Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. bis Sandbergstr."

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/0920/2024 vom 10.06.2024

Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsantrag CDU Grüne - Überwachung des alternierenden Parken auf der Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. bis Sandbergstr.

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    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 09.06.2024 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20.06.2024 Hier: Überwachung des alternierenden Parken auf der Lülsdorfer Str. von Rheinbergstr. bis Sandbergstr. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Nach https://www.kfz-auskunft.de/news/7740.html Zitat: „… Auf innerörtlichen Parkplätzen oder Straßen sind Stellflächen häufig durch weiße Linien gekennzeichnet. So ist klar ersichtlich, wo geparkt werden darf. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Flächen abstellt, braucht dennoch keine Angs t vor einem Bußgeld zu haben. Denn das Parken jenseits der weißen Linien ist nur dann verb oten, wenn ein Zusatzschild dies eindeutig regelt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen Autofahrer parken, wo sie wollen ...“ demnach ist das Einzeichenen von Parkflächen ohne Schilder nicht bindend. Die Bezirksvertretung fordert daher die Verwaltung auf Verkehrsschilder 283 „absolutes Hal- teverbot“ mit Zusatzschild 1053-30 „Parken in eingezeichneten Flächen erlaubt“ schnellstmög- lich auf zu stellen. Der Ordnungsdienst wird aufgefordert das alternierende Parken mehrmals täglich zu überwachen, da anscheinend einige Anwohner bewusst im Parkverbot parken um die Schwäche des Ordnungsdienstes der Stadt Köln bei der Durchsetzung des alternieren- den Parkens offen darzulegen. - 2 - Begründung der Dringlichkeit: Die Maßnahmen müssen dringend vor der Sommerpause b eschlossen werden, damit die Verwaltung schnellstmöglich handeln kann und die Buslinie wieder im Takt fahren kann.. Begründung: Durch die falsch stehenden PKW wird die Buslinie 11 7 erheblich in der Pünktlichkeit gestört. Ebenfalls kommt es durch die Falschparker weiterhin zu gefähr lichen Verkehrssituationen. Einige Anwohner be- kunden durch bewusstes und ständiges Nicht-Einhalte n des Parkverbotes ihre Missachtung der StVO und machen durch die fehlenden Kontrollen und Bußge lder den Ordnungsdienst der Stadt Köln in Lan- gel lächerlich. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.15, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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