3289/2019
Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, LSG L 8
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 3289/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (1) Nr.1 Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Realisierung des Interimspausenhofs im Nordpark zu. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Befreiung gemäß § 67 (1) Nr.1 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.10.2019 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Erweiterung der Grundschule an der Kretzerstraße in Köln Nippes wird die bestehen- de Pausenhoffläche größtenteils in Anspruch genommen. Dadurch muss für die Schülerinnen und Schüler eine alternative und schnell erreichbare Ausweichfläche gefunden werden. Die vorgesehene Fläche im Nordpark soll von Juni 2020 bis Juli 2022 als Interimspausenhof genutzt werden. Die Flä- che liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln, der an dieser Stelle das Land- schaftsschutzgebiet L 8 „ Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festsetzt. Zudem liegt die Fläche im Geltungsbereich des B-Plans 67489.03. Das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege hat entsprechend der Angabe der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln ihr Einverständnis zum Interimsstandort abgegeben. Die Alternativenprüfung ergab, dass sowohl das nahe Parkplatzgelände im Westen der Schule (wird ab 2020 bebaut), als auch die Kleingartenanlage im Nordosten als alternative Standorte nicht zur Ver- fügung stehen (Auskunft Amt für Grünflächen und Landschaftspflege). Laut dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist die Anlage einer Spielstraße unmittelbar angrenzend an das Schulgelände nicht realisierbar, da die Einfahrten und Garagen der Anwohner nicht gesperrt werden können. Die Fläche des Interimshofs ist in einer Ausdehnung von insg. rund 1200 m² geplant. Es sollen zwei Sanitärcontainer auf der Fläche aufgestellt werden. Dafür ist kein Fundament notwendig. Die Fläche wird durch einen Zaun temporär eingefriedet, der am Ende der Baumaßnahmen wieder zurückgebaut wird. Ein Klettergerüst soll aufgestellt werden, welches ebenfalls zum Ende der Bauarbeiten zurück- gebaut wird. Für diesen Standort wurde eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben, die als Grundlage für die Bewertung der geplanten Nutzung herangezogen wurde. Die Analysen haben einen erhöhten Blei- gehalt ergeben, der die Prüfwerte für Kinderspielflächen gemäß BBodSchV 2012 überschreitet. Im Bereich der geplanten Grünspielfläche wird ein Bodenaustausch bis 50 cm unter Geländeoberkante (GOK) als notwendig erachtet. Der Bodenaustausch wird auf der gesamten Fläche des Interims- schulhofs vorgenommen. Im Anschluss wird die Rasenfläche wiederhergestellt. Der verunreinigte Boden wird entsprechend entsorgt. Somit bleibt die Fläche als primäre Rasenfläche für die Dauer des Interimspausenhofs größtenteils bestehen. Eingriff / Kompensation: Die geplante Maßnahme stellt gem. § 14 (1) BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Da die gesamte potentielle Interimsfläche im Geltungsbereich des B-Plans 67489.03 liegt, ist das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege für die Abhandlung der Eingriffsregelung zuständig. Die Kom- pensation wird mit dem Amt für Grünflächen und Landschaftspflege abgestimmt. Während der Vorab- stimmung wurde bereits festgelegt, dass keine Bäume für den Standort gefällt werden müssen und die Kronen- und Traufbereiche nicht als Hoffläche genutzt werden dürfen. Es ist eine vollkommene Wiederherstellung der öffentlichen Parkfläche nach Rückbau des Interims- pausenhofs geplant. Artenschutz: Die Artenschutzbelange sind in der Abstimmung im Sachgebiet Freilandartenschutz. Befreiungsvoraussetzungen 3 Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde überwiegt das öffentliche Interesse an der Auf- rechterhaltung des Schulbetriebes gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Da die Flä- che nur bis Juli 2022 als Interimspausenhof genutzt werden soll und anschließend der Öffentlichkeit als Parkfläche wieder zur Verfügung steht, ist das Vorhaben aus Sicht der Unteren Naturschutzbe- hörde befreiungsfähig. Der notwendige lokale Bodenaustausch verringert die oberflächennahe Schadstoffbelastung auch zukünftig an dieser Stelle. Somit liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan Anlage 2 – KRE INT Entwurf Interimsschulhof Anlage 3 – KRE INT Präsentation
Anlage 3 - KRE INT Präsentation
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Maßnahmenpaket Schulbau // 05.08.2019 Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 1. PROJEKT Erweiterung Grundschule Kretzerstraße Interimsschulhof Nordpark Inhalt // Themen 2 Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 3 Der aktuelle Schulhof kann während der Bauarbeiten, vor allem während der Abrissarbeiten nicht genutzt werden. Es muss eine Baustelleneinrichtungsfläche für den Totalunternehmer bereitgestellt werden. Die Sicherheit der Grundschulkinder muss gegeben sein. Schulhof Bestand ca. 2.000 m² . Die Schulleitung hat der Interimsnutzung zugestimmt. Nordpark gehört zum Landschaftsschutzgebiet Erweiterung Grundschule Kretzerstraße // Interimsschulhof Katasterauszug Markierung Landschaftsschutzgebiet Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 4 Bereits untersuchte Standorte, die sich als nicht realisierbar erweisen haben: -Flurstück 1792, Projekton Immobilien neues Wohnquartier geplant, Bauausführung beginnt voraussichtlich in 2020 -Kretzerstraße als Spielstraße aus Sicht von 66 nicht umsetzbar -Kleingartensiedlung aus Sicht von 67 nicht umsetzbar Erweiterung Grundschule Kretzerstraße // Interimsschulhof Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 5 Erweiterung Grundschule Kretzerstraße // Interimsschulhof NIKOLAISTRASSE 30 47055 DUISBURG PHONE 0203 | 739883-0 INFO@REINDERS-LANDSCHAFTSARCHTITEKTEN.DE Reinders LandschaftsArchitekten bdla ERWEITERUNG GRUNDSCHULE KRETZERSTRASSE | INTERIMSSCHULHOF NORDPARK Abmessungen: Höhe 1.60 m, Breite 2.00 m Material: Stahl, feuerverzinkt und kunststoffummantelt, Maschenweite 40 mm zum Einbetonieren VORSCHLAG EINFRIEDUNG: MASCHENDRAHTZAUN H= 1.60M NIKOLAISTRASSE 30 47055 DUISBURG PHONE 0203 | 739883-0 INFO@REINDERS-LANDSCHAFTSARCHTITEKTEN.DE Reinders LandschaftsArchitekten bdla ERWEITERUNG GRUNDSCHULE KRETZERSTRASSE | INTERIMSSCHULHOF NORDPARK VORSCHLAG EINFRIEDUNG: MASCHENDRAHTZAUN H= 1.05M Abmessungen: Höhe 1.05 m, Breite 2.00 m Material: Stahl, feuerverzinkt und kunststoffummantelt, Maschenweite 40 mm zum Einbetonieren NIKOLAISTRASSE 30 47055 DUISBURG PHONE 0203 | 739883-0 INFO@REINDERS-LANDSCHAFTSARCHTITEKTEN.DE Reinders LandschaftsArchitekten bdla ERWEITERUNG GRUNDSCHULE KRETZERSTRASSE | INTERIMSSCHULHOF NORDPARK Abmessungen: Höhe 1.05/ 1.60m, Material: Stahl, Stabgitter, feuerverzinkt und pulverbeschichtet, Maschenweite 50/200 mm einschl. Schloss VORSCHLAG EINFRIEDUNG: ZUGANGS/ -FAHRTSTOR
Anlage 2 - KRE INT Entwurf Interimsschulhof
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Anlage 1 - Übersichtskarte
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Anlage 1 - Übersichtskarte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3289/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.09.2019
- Erstellt
- 18.09.2019 14:59