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3289/2019

Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, LSG L 8

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.09.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.10.2019, TOP 3.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - KRE INT Präsentation

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Anlage 2 - KRE INT Entwurf Interimsschulhof

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Anlage 1 - Übersichtskarte

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3289/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, hier: Erteilung einer Befreiung 
von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (1) Nr.1 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Realisierung des Interimspausenhofs 
im Nordpark zu. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den 
Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu. 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Befreiung gemäß § 67 (1) Nr.1 
BNatSchG ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.10.2019

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Im Rahmen der Erweiterung der Grundschule an der Kretzerstraße in Köln Nippes wird die bestehen-
de Pausenhoffläche größtenteils in Anspruch genommen. Dadurch muss für die Schülerinnen und 
Schüler eine alternative und schnell erreichbare Ausweichfläche gefunden werden. Die vorgesehene 
Fläche im Nordpark soll von Juni 2020 bis Juli 2022 als Interimspausenhof genutzt werden. Die Flä-
che liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln, der an dieser Stelle das Land-
schaftsschutzgebiet L 8 „ Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein 
und zum Inneren Grüngürtel“ festsetzt. Zudem liegt die Fläche im Geltungsbereich des B-Plans 
67489.03. Das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege hat entsprechend der Angabe der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln ihr Einverständnis zum Interimsstandort abgegeben. 
 
Die Alternativenprüfung ergab, dass sowohl das nahe Parkplatzgelände im Westen der Schule (wird 
ab 2020 bebaut), als auch die Kleingartenanlage im Nordosten als alternative Standorte nicht zur Ver-
fügung stehen (Auskunft Amt für Grünflächen und Landschaftspflege). Laut dem Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung ist die Anlage einer Spielstraße unmittelbar angrenzend an das Schulgelände 
nicht realisierbar, da die Einfahrten und Garagen der Anwohner nicht gesperrt werden können. 
 
Die Fläche des Interimshofs ist in einer Ausdehnung von insg. rund 1200 m² geplant. Es sollen zwei 
Sanitärcontainer auf der Fläche aufgestellt werden. Dafür ist kein Fundament notwendig. Die Fläche 
wird durch einen Zaun temporär eingefriedet, der am Ende der Baumaßnahmen wieder zurückgebaut 
wird. Ein Klettergerüst soll aufgestellt werden, welches ebenfalls zum Ende der Bauarbeiten zurück-
gebaut wird. 
 
Für diesen Standort wurde eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben, die als Grundlage für die 
Bewertung der geplanten Nutzung herangezogen wurde. Die Analysen haben einen erhöhten Blei-
gehalt ergeben, der die Prüfwerte für Kinderspielflächen gemäß BBodSchV 2012 überschreitet. Im 
Bereich der geplanten Grünspielfläche wird ein Bodenaustausch bis 50 cm unter Geländeoberkante 
(GOK) als notwendig erachtet. Der Bodenaustausch wird auf der gesamten Fläche des Interims-
schulhofs vorgenommen. Im Anschluss wird die Rasenfläche wiederhergestellt. Der verunreinigte 
Boden wird entsprechend entsorgt. 
 
Somit bleibt die Fläche als primäre Rasenfläche für die Dauer des Interimspausenhofs größtenteils 
bestehen. 
 
 
Eingriff / Kompensation: 
 
Die geplante Maßnahme stellt gem. § 14 (1) BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. 
 
Da die gesamte potentielle Interimsfläche im Geltungsbereich des B-Plans 67489.03 liegt, ist das Amt 
für Grünflächen und Landschaftspflege für die Abhandlung der Eingriffsregelung zuständig. Die Kom-
pensation wird mit dem Amt für Grünflächen und Landschaftspflege abgestimmt. Während der Vorab-
stimmung wurde bereits festgelegt, dass keine Bäume für den Standort gefällt werden müssen und 
die Kronen- und Traufbereiche nicht als Hoffläche genutzt werden dürfen. 
 
Es ist eine vollkommene Wiederherstellung der öffentlichen Parkfläche nach Rückbau des Interims-
pausenhofs geplant. 
 
 
Artenschutz: 
 
Die Artenschutzbelange sind in der Abstimmung im Sachgebiet Freilandartenschutz.  
 
Befreiungsvoraussetzungen

3 
Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde überwiegt das öffentliche Interesse an der Auf-
rechterhaltung des Schulbetriebes gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Da die Flä-
che nur bis Juli 2022 als Interimspausenhof genutzt werden soll und anschließend der Öffentlichkeit 
als Parkfläche wieder zur Verfügung steht, ist das Vorhaben aus Sicht der Unteren Naturschutzbe-
hörde befreiungsfähig. Der notwendige lokale Bodenaustausch verringert die oberflächennahe 
Schadstoffbelastung auch zukünftig an dieser Stelle. 
Somit liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Übersichtsplan 
Anlage 2 – KRE INT Entwurf Interimsschulhof 
Anlage 3 – KRE INT Präsentation

Anlage 3 - KRE INT Präsentation

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Maßnahmenpaket Schulbau // 
05.08.2019

Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 
1. PROJEKT – Erweiterung Grundschule Kretzerstraße 
Interimsschulhof Nordpark 
Inhalt // Themen 
2

Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 
3
Der aktuelle Schulhof kann während der Bauarbeiten, vor 
allem während der Abrissarbeiten nicht genutzt werden. 
Es muss eine Baustelleneinrichtungsfläche für den 
Totalunternehmer bereitgestellt werden. 
Die Sicherheit der Grundschulkinder muss gegeben sein. 
Schulhof Bestand ca. 2.000 m² . 
Die Schulleitung hat der Interimsnutzung zugestimmt. 
Nordpark gehört zum Landschaftsschutzgebiet 
Erweiterung Grundschule Kretzerstraße // Interimsschulhof 
Katasterauszug Markierung Landschaftsschutzgebiet

Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 
4
Bereits untersuchte Standorte, die sich als nicht 
realisierbar erweisen haben: 
-Flurstück 1792, Projekton Immobilien – neues 
Wohnquartier geplant, Bauausführung beginnt 
voraussichtlich in 2020 
-Kretzerstraße als Spielstraße – aus Sicht von 66 
nicht umsetzbar 
-Kleingartensiedlung – aus Sicht von 67 nicht 
umsetzbar 
Erweiterung Grundschule Kretzerstraße // Interimsschulhof

Maßnahmenpaket S chulbau // 05.08.2019 
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Erweiterung Grundschule Kretzerstraße // Interimsschulhof

NIKOLAISTRASSE 30  47055 DUISBURG  PHONE  0203 | 739883-0  INFO@REINDERS-LANDSCHAFTSARCHTITEKTEN.DE   Reinders LandschaftsArchitekten bdla 
ERWEITERUNG GRUNDSCHULE KRETZERSTRASSE |  INTERIMSSCHULHOF NORDPARK  
 
Abmessungen: Höhe 1.60 m, Breite 2.00 m 
Material: Stahl, feuerverzinkt und kunststoffummantelt, Maschenweite 40 mm 
zum Einbetonieren 
 
 
 
 
VORSCHLAG EINFRIEDUNG: MASCHENDRAHTZAUN H= 1.60M

NIKOLAISTRASSE 30  47055 DUISBURG  PHONE  0203 | 739883-0  INFO@REINDERS-LANDSCHAFTSARCHTITEKTEN.DE   Reinders LandschaftsArchitekten bdla 
ERWEITERUNG GRUNDSCHULE KRETZERSTRASSE |  INTERIMSSCHULHOF NORDPARK  
VORSCHLAG EINFRIEDUNG: MASCHENDRAHTZAUN H= 1.05M 
 
Abmessungen: Höhe 1.05 m, Breite 2.00 m 
Material: Stahl, feuerverzinkt und kunststoffummantelt, Maschenweite 40 mm 
zum Einbetonieren

NIKOLAISTRASSE 30  47055 DUISBURG  PHONE  0203 | 739883-0  INFO@REINDERS-LANDSCHAFTSARCHTITEKTEN.DE   Reinders LandschaftsArchitekten bdla 
ERWEITERUNG GRUNDSCHULE KRETZERSTRASSE |  INTERIMSSCHULHOF NORDPARK  
 
Abmessungen: Höhe 1.05/ 1.60m,  
Material: Stahl, Stabgitter, feuerverzinkt und pulverbeschichtet, Maschenweite 50/200 mm 
einschl. Schloss 
 
 
 
 
VORSCHLAG EINFRIEDUNG: ZUGANGS/ -FAHRTSTOR

Anlage 2 - KRE INT Entwurf Interimsschulhof

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Anlage 1 - Übersichtskarte

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Anlage 1 - Übersichtskarte

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3289/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.09.2019
Erstellt
18.09.2019 14:59