2636/2022
Verbesserte Sicherheit auf Schulwegen bei Grundschulen und weiterführenden Schulen im Kölner Stadtgebiet
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 16.09.2022 2636/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 Verkehrsausschuss 27.09.2022 Verbesserte Sicherheit auf Schulwegen bei Grundschulen und weiterführenden Schulen im Kölner Stadtgebiet hier: Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.05.2022, TOP 5.2.3 Die Fraktion Die Linke bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Zieht die Verwaltung der Stadt Köln das Instrument der Straßensperrungen vor Schulen zu Stoßzei- ten in Betracht?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Entwurf zur Einrichtung von Schulstraßen und prüft öffentliche Fördermöglichkeiten. Die Einrichtung von Schulstraßen kann auch in Köln zu einer Verbesserung der Verkehrssituation im Schulumfeld beitragen. Aus Sicht der Verwaltung kann die Einrichtung von Schulstraßen jedoch nicht ohne begleitende Sperrmaßnahmen erfolgen. Eine alleinige Beschilderung von Durchfahrtsverboten wird nach Einschätzung der Verwaltung ohne engmaschige Kontrollen durch die Polizei zu regelmäßigen Verstößen und damit zu der Gefahr einer Scheinsicherheit für die Kinder führen. Die Einrichtung einer sog. Schulstraße bzw. eines temporären Durchfahrtsverbot mit täglicher physischer Sperrung kann jedoch aus Gründen der begrenzten Personalressourcen sowie der Viel- zahl von Schulen und möglichen Projekten nicht durch die Verwaltung durchgeführt werden. Darüber hinaus sieht die Verwaltung die aktive Einbindung von Schule und Elternschaft als einen wichtigen Baustein an, der maßgebend für das Gelingen solcher Vorhaben sein kann. Eine proaktive Beteili- gung von Schule und Elternschaft wird die Akzeptanz vor Ort gegenüber eines reinen Verwaltungs- handelns deutlich steigern. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss bis zum Ende des Jahres ein entsprechendes Konzept vorlegen. Frage 2: „Beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Köln, in absehbarer Zeit den notwendigen Dialog mit Eltern von Schulkindern bezüglich der beschriebenen Sachverhalte zu suchen bzw. eine Erhebung / Befra- gung über die individuellen Gründe des Vorfahrens bis vors Schultor durchzuführen, so dass diese Gründe möglichst ausgeräumt werden können?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung führt seit vielen Jahren als Verkehrssicherheitsaktion im Rahmen der Einschulungen an den Grundschulen freiwillige Elternbefragungen durch und prüft hier aufkommende Vorschläge zur Veränderung der Schulwege auf ihre Umsetzung. Allerdings fand die letzte Elternbefragung im Jahr 2020 statt und wurde durch die Infektionsschutzmaßnahmen um Covid-19 bereits massiv erschwert. Wegen dieser Probleme wurde im letzten Jahr auch aufgrund 2 der pandemiebedingten mangelnden Erreichbarkeit und der generellen Mehrbelastung der Schulen keine Elternbefragung durchgeführt. Auch für dieses Jahr ist keine Elternbefragung geplant, da diese aufwändige Verkehrssicherheitsaktion wegen der gestiegenen Personalbelastungen zurzeit nicht ab- gedeckt werden kann. Die Verwaltung hat jedoch ein Konzept zur systematischen Schulwegsicherung aufgestellt und er- probt dieses an ausgewählten Schulen in den Stadtbezirken Innenstadt (zentrale Lage), Nippes (Mit- tellage) und Porz (Randlage). In diesem Rahmen werden an den ausgewählten Schulen auch Eltern- befragungen zum Schulweg der Kinder durchgeführt. Aufgrund der pandemiebedingten Situation in den Schulen in den vergangenen beiden Jahren konnte die Erprobung noch nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss erneut über das Konzept berichten, sobald neue Erkenntnisse aus den Schulen vorliegen. Frage 3: „Zieht die Stadtverwaltung darüber hinaus in Betracht in diesem Kontext das Instrument des Schul- wegplans zu reaktivieren und diese Pläne gemeinsam mit den Schulen den Eltern zur Verfügung zu stellen?“ Antwort der Verwaltung: Die Erstellung von Schulwegplänen war bislang den Schulen vorbehalten, da diese am besten beur- teilen können, wie und woher ihre Kinder zur Schule kommen. Nach Kenntnis der Verwaltung kann diese Aufgabe jedoch aufgrund der vielschichtigen Anforderungen an die Schulen und der dortigen Personalsituation regelmäßig nicht bewältigt werden. Die Verwaltung wird daher prüfen, inwieweit sie die Schulen bei der Aufstellung von Schulwegplänen unterstützen kann. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss erneut über den Sachstand berichten. Frage 4: „Liegt der Verwaltung der Stadt Köln eine Übersicht hinsichtlich der Radweg-Anbindung der Kölner Grundschulen und weiterführenden Schulen vor bzw. ist diesbezüglich eine Erhebung inklusive öf- fentlicher Einsehbarkeit der ermittelten Daten in absehbarer Zeit geplant?“ Antwort der Verwaltung: Im Rahmen von einzelnen Konzepten können Rad-Anbindungen an Schulen berücksichtigt werden. Ein gesamtstädtisches Konzept liegt zurzeit nicht vor. Die Verwaltung wird prüfen, inwiefern auf Grundlage der jetzt für das gesamte Stadtgebiet beschlossenen Radverkehrskonzepte eine entspre- chende Übersicht erstellt werden kann. Frage 5: „Mit welchen Maßnahmen genau werden die geschilderten Sachverhalte von Fahrradbeauftragtem und neuem Fußgängerbeauftragten in absehbarer Zeit angegangen werden?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat ein Konzept zur systematischen Schulwegsicherung aufgestellt und erprobt die- ses an ausgewählten Schulen, (s. Antwort zu Frage 2). In der weiteren Konzeptphase werden mit der Abteilung Nahmobilität und Verkehrssimulation, dass bedeutet Fuß – und Radverkehrsbeauftragter, entsprechende Themen abgestimmt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Schulstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2636/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.09.2022
- Erstellt
- 17.08.2022 15:42