1408/2024
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2024 im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 1408/2024 Freigabedatum 07.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2024 im Stadtbezirk Ehrenfeld Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, einen Teil der vom Rat im Haushaltsplan 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2024 bereitgestellten Mittel in Höhe von 150.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs wie folgt zu ver- wenden: Maßnahme Betrag in Euro Grün im Veedel 2024 – Aufwertung von Kita- und Schulgärten und Pflan- zen-Verteilaktion, eva e.V. 22.000 Bankstandorte in Grünanlagen er- tüchtigen und Neueinrichtung 25.000 Hinweisschilder „Blühwiesen“ 2.500 Baumpflanzungen in Parks und Grünanlagen 50.000 Hinweisschilder Insektenlehrpfad 10.000 Summe: 109.500 Die Aufwendungen stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen in der Produktgruppe 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 2 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel für das Jahr 2024 in Höhe von 109.500 € für die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossenen Maßnahmen. Die ent- sprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile – 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 3. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassung im Nachgang zur Kenntnis. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 109.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2023/2024 für jeden Stadtbezirk Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro p.a. für Stadtklima-/Stadtverschönerungsmaßnahmen beschlossen. Die Auf- wendungen unterliegen dem Freigabevorbehalt durch den Fach- und Finanzausschuss auf Basis des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs. Die Mittel- freigabe für die Maßnahmen je Stadtbezirk erfolgt durch den Finanzausschuss. Die Aufwendungen stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen in der Produktgruppe 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Bei der Maßnahme 1 handelt es sich um einen Zuschuss. Die zur sachgerechten Abbildung not- wendige Mittelumschichtung in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen erfolgt im Rah- men der Bewirtschaftung. Die einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss für Umwelt und Grün im Nachgang mitge- teilt. Die beschlossenen Maßnahmen leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Mittelvergabe obliegt gemäß Ratsbeschluss den einzelnen Bezirksvertretung anhand des vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschlossenen Kriterienkataloges. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1408/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.05.2024
- Erstellt
- 24.04.2024 11:59