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GAG - Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat als Vertreterin des Inhabers der Aktien Buchstabe B

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2986/2017 vom 28.09.2017

Stand: Am 28.09.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2986/2017 Freigabedatum 28.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GAG - Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat als Vertreterin des Inhabers der Aktien Buchstabe B Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Vertreterin des Inhabers der Aktien Buchstabe B: Frau Brigitte Scholz ………………………………………………………………………………………… (Gem. §113 Abs 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) Mit der Entsendung von Frau Brigitte Scholz endet die Entsendung von Herrn Franz Josef Höing in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist am Grundkapital der GAG (Stand 31.12.2014) mit 88,21 % (14.756.630 Aktien) unmittelbar beteiligt (9.360.000 Aktien Buchstabe B [Stammaktien] = 55,94 %, 5.396.630 Aktien Buchstabe A [Vorzugsaktien] = 32,26 %). Die für die Wahl / Entsendung maßgebliche Bestimmung der Satzung der GAG lautet: „§11 Zusammensetzung, Amtszeit (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Weitere drei Aufsichtsratsmitglieder werden durch den jeweiligen Inhaber der Aktien Buchstabe B (Stammaktien) entsandt. Sind mehrere Aktionäre Inhaber der Aktien Buchstabe B, kann das ihnen zustehende Entsendungsrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausgeübt werden. Die restlichen fünf Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß Drittelbeteiligungsgesetz von den Ar- beitnehmern der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen gewählt. (2) Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäfts- jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit ist so zu bestimmen, dass sie für alle Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung derselben Hauptversammlung endet. Die Wahl oder Entsendung eines Nachfolgers für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsichts- ratsmitglied erfolgt für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen. (3) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden des Aufsichts- rats sein Amt mit einer Frist von einem Monat niederlegen. (4) Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder können von dieser vor Ablauf der Amtszeit mit einfacher Stimmenmehrheit abberufen werden. Die entsandten Aufsichtsratsmit- glieder können von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden.“ Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Auf- sichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss die Oberbürgermeisterin oder ein(e) von ihr vorgeschlagene(r) Bedienstete(r) zu den Benannten zählen, wenn der Gemeinde mehr als ein Mandat zusteht. Vor diesem Hintergrund wurde Herr Franz Josef Höing der Sitzung des Rates am 02.02.2016 in den Aufsichtsrat der GAG entsandt. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt nun vor, an seiner Stelle Frau Brigitte Scholz in den Aufsichtsrat der GAG zu entsenden. Begründung für die Dringlichkeit: Die Oberbürgermeisterin schlägt eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der GAG vor. Da zur Vorberei- tung von Aufsichtsratssitzungen der GAG ein Beratungs- und Abstimmungsbedarf besteht, kann eine Entscheidung in der Ratssitzung am 14.11.2017 nicht abgewartet werden.

Beratungsverlauf

  1. 28.09.2017

    Rat

    TOP 17.20, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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