2461/2023
Niederschriften des Begleitgremiums Parkstadt Süd
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Anlage 1- Niederschrift 6. Sitzung Begleitgremium 25.10.2022
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Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 1 von 7 Parkstadt Süd 6. Sitzung des Begleitgremiums Parkstadt Süd Dienstag, 25.10.2022, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Videokonferenz (BigBlueButton) Teilnehmende: s. beigefügte Teilnehmendenliste TOP Thema Begrüßung Herr Beigeordneter (BG) Greitemann begrüßt als Vorsitzender die Mitglieder des Begleitgremiums sowie die Fachexpert*innen . Seit dem letzten Begleitgremium hat sich in der Parkstadt Süd viel bewegt. Zu nennen sind die Eröffnung des Pionierparks sowie die Grundsteinlegung des Projektes SechtM durch die GAG. TOP 1 Quartiershandbuch Frau Blendermann stellt den aktuellen Sachverhalt in der Erarbeitung des Quartiershandbuches (QHB) vor. Zuletzt wurde in Zusammenarbeit mit moderne stadt ein Soll-Ist-Abgleich vorgenommen, bei dem die im Rahmen des QHB zu erarbeitenden Inhalte mit den bereits bestehenden Inhalten aus der Integrierten Planung von Ortner & Ortner Baukunst gegenübergestellt wurden. Eine Gliederung für das Quartierhandbuch wurde bereits in den vergangenen Sitzungen des Begleitgremiums erarbeitet mit dem Ergebnis, dass das QHB in fünf Kapitel unterteilt werden soll. In einem nächsten Schritt sollen Zuständigkeiten für die verschiedenen Themenblöcke identifiziert werden, um entsprechende Fachdienststellen und Fach expert*innen bei der Erstellung des QHB zu beteiligen. Analog dazu werden Abhängigkeiten zwischen den jeweiligen Themenblöcken identifiziert, wobei übergeordnete Themenkomplexe wie Mobilität, Klima und Nachhaltigkeit in mehreren Kapiteln betrachtet werden. Als Maßnahme zur Qualitätssicherung sieht das QHB für die jeweiligen Themen Sicherungsinstrumente vor, die in „planungsrechtlichen Vorgaben “, „Vergaberegeln “ und „Empfehlungen“ unterteilt sind. In einem nächsten Schritt sollen relevante Gutachten beauftragt und die inhaltliche Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit den Beteiligten gestartet werden. Auf die Frage von Herrn Rotfuchs, wann in welcher Form das Begleitgremium in die inhaltliche Ausarbeitung des QHB involviert werden soll, erwidert Frau Herr, dass das Begleitgremium bei der öffentlichen Diskussion der Ziele der Parkstadt Süd beratend zur Seite stehen soll. Die Einbindung des Begleitgremiums ist vor Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 2 von 7 der politischen Involvierung vorgesehen. Es geht darum, das Quartier gemeinsam zu qualifizieren und ein allgemeines Verständnis zu erzeugen, wie das Quartier entwickelt werden soll. Frau Lohaus erkundigt sich mit Blick auf die vorgesehenen Sicherungsinstrumente, ob sämtliche gesetzten Maßstäbe für private und öffentliche Träger gleichsam gelten. Ebenfalls erkundigt sich Frau Lohaus, wie die Umsetzung der Parkstadt Süd begleitet werden soll. Frau Herr führt diesbezüglich an, dass dies als zentrales Thema in einem nächsten Schritt beantwortet werden kann. Das QHB dient zunächst dazu, Wechselwirkungen darzustellen, über welche Rechtssysteme die Qualität schließlich gesichert wird, wird aktuell noch verifiziert. Herr Bell stellt die Frage in Richtung moderne stadt, ob die Inhalte aus dem Nachhaltigkeitsbuch des Deutzer Hafens auch in der Parkstadt Süd Anwendung finden. Herr Röhrig weist darauf hin, dass es Verschränkungen der Parkstadt Süd zu den Themen des Deutzer Hafens geben wird, es dabei aber nicht um die Dopplung von Projekten geht, zumal jedes Projekt mit seinen individuellen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen eigenständig zu betrachten ist. Dabei gilt es im Projektfortschritt zu beachten, dass die zu erarbeitenden Themen kein statisches System darstellen, sondern fortgeschrieben werden, um laufend auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. TOP 2 Sportpionierpark Gemeinsam mit Herrn Dr. Bauer übernimmt Frau Weingarten die Vorstellung des Konzeptes für das Interimsprojekt Sportpionierpark. Südlich der Bahntrasse ist die Freistellung der Gebäude auf einer Fläche von rund 80.000 m² erfolgt. Rund 40.000 m² sind bereits umgewidmet und werden aktuell als Pionierpark genutzt, weitere 40.000 m² liegen derzeit brach. Um auch die brachliegende Fläche für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und eine Durchwegung von der Bonner Straße zum Pionierpark zu ermöglichen, erarbeitet die Stadtverwaltung mit Federführung durch die Ämter 52 und 67 derzeit ein Konzept für eine weitere Parkfläche mit Schwerpunkt auf Sportnutzungen. Sowohl beim Pionierpark als auch beim Sportpionierpark handelt sich es um temporäre Nutzungen auf der Fläche, die in Zukunft dem Inneren Grüngürtel gewidmet werden soll. Die im Sportpionierpark vorgesehenen Angebote sollen nach Fertigstellung des Inneren Grüngürtels wiederverwendet werden. Aktuell werden zwei Konzeptvarianten – erstellt durch RMP Lenzen - verfeinert und ein Planungs- und Finanzierungsbeschluss angestrebt, damit die Planung und Herstellung zwischen 2023 und 2024 erfolgen kann. Insgesamt ist der Sportpionierpark nach Fertigstellung für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Die Herstellung des Inneren Grüngürtels ist ab 2028 vorgesehen. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 3 von 7 Gemäß erster Kostenschätzungen belaufen sich die Planungskosten für den Sportpionierpark auf 60.000 €, für die Herstellung werden Kosten i.H.v. 600.000 € geschätzt und für Instandhaltungsmaßnahmen beläuft sich die Indikation auf 340.000 €. Die Kostenschätzung basiert auf Mindestanforderungen. Je nach gewünschter Ausstattung des Sportangebotes sind Gesamtkosten i.H.v. 1 Mio. bis 1,5 Mio. € zu erwarten. Da die Idee an dieser Stelle einen Sportpionierpark zu errichten nach bereits erfolgter Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 avisiert wurde, steht die Stadtverwaltung vor der Situation, dass der städtische Haushalt für das Interimsprojekt keine Mittel vorhält. Es muss geklärt werden, ob der politische Wille vorhanden ist, das Projekt außerplanmäßig zu finanzieren und umzusetzen. Herr Giesen erkundigt sich, ob im Rahmen der Erstellung vorgesehene Umbaumaßnahmen über die Zeit des Sportpionierparks hinaus im Inneren Grüngürtel bestehen bleiben. Herr Dr. Bauer weist darauf hin, dass für die Erstellung des Inneren Grüngürtels zahlreiche Veränderungen vorgesehen sind, bspw. muss der Boden von Altlasten befreit werden, es werden neue Retentionsflächen entstehen sowie in einem Teilbereich ein See angelegt werden. Herr Timmer ergänzt, dass die im Sportpionierpark verwendeten Sportgeräte, sofern nicht demoliert, verlegt und somit wiederverwertet werden. Frau Roß-Belkner fragt nach dem Weg einer möglichen Finanzierung, vor dem Hintergrund, dass die Haushaltsberatungen für die Jahre 2023 und 2024 bereits abgeschlossen sind. Frau Weingarten verweist auf Restmittel im Projekt Parkstadt Süd, die Amt 15 in der Zeit der Sanierungssatzung ESIE eingestellt hat. Diese Restmittel seien für investive Mittel im Projekt Sportpionierpark im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung vorbehaltlich der Zustimmung der Kämmerin übertragbar. Es wird aktuell seitens der Kämmerei geprüft, ob verbleibende konsumtive Mittel anderweitig beschafft werden können. Frau Herr ergänzt, dass die Stadtverwaltung weiterhin nach Lösungsmöglichkeiten sucht, das Projekt haushaltsverträglich zu finanzieren. Herr BG Greitemann verweist auf die Geschwindigkeit, die das Projekt durch die jüngste Eröffnung des Pionierparks aufgenommen hat. Diese solle beibehalten und alles daran gesetzt werden, die Finanzierung zu ermöglichen Frau Weingarten und Frau Roß- Belkner verabreden sich, bilateral zu dem Thema Rücksprache zu halten. Frau Lohaus, Herr Rotfuchs, Herr Dr. Bell, Herr Nollert sowie Herr Hennemann nehmen Stellung zum vorgestellten Vorhaben und betonen die wichtige Bedeutung des Projektes, um eine frühzeitige Wahrnehmung für den zukünftigen Inneren Grüngürtel an gleicher Stelle zu schaffen. Frau Lohaus regt an, dass es wünschenswert sei, einige Elemente (Bäume etc.) im Rahmen der Altlastensanierung zu erhalten. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 4 von 7 TOP 3 Jean-Löring Sportpark Herr Timmer stellt den aktuellen Bearbeitungsprozess des Projektes Jean-Löring- Sportpark (JLSP) vor und verweist auf die Abgrenzung des Plangebiets, zu dem das Fortuna-Stadion, der Schotterparkplatz sowie das Tierheim neben dem Schotterplatz (beide letztgenannten Flächen künftig Bestandteil des Inneren Grüngürtels) nicht zugehören. Das Hauptanliegen des Projektes ist die in den 1970er Jahren erstellte Sporthalle sowie die dazugehörigen Außenflächen auf neue Standards zu bringen, zumal die Halle in Hinblick auf Dach und Fach sowie TGA stark sanierungsbedürftig ist und der Außenraum die künftigen Anforderungen für Sportangebote im Quartier nicht abbildet. Aktuell wird eine verkehrsgutachterliche Betrachtung für eine Verlegung der Zufahrt zum Tierheim über das Amt 52 koordiniert. Ein zwischen Amt 52 und Amt 67 abgestimmtes und im Begleitgremium vorgestelltes Konzept – erarbeitet von RMP Lenzen – bildet die Grundlage für die Festlegung der zukünftigen Erschließung des Tierheims, der Festlegung des Grenzverlaufes zwischen JLSP und Innerem Grüngürtel und somit für die Festlegung des Plangebietes des JLSP für die weitere Projektbearbeitung. Neben der verkehrsgutachterlichen Betrachtung wird derzeit eine Nutzerbedarfsplanung erstellt. Ziel ist die Erlangung eines Planungssolls in Abstimmung z wischen den beteiligten Ämtern 52, 67, 61, 66, 37, 63 und des Weiteren der Kölner Sportstätten GmbH, dem S.C. Fortuna e.V. sowie dem Konrad Adenauer Tierheim, Köln Zollstock. Aus der Abstimmung resultiert im Folgenden die Erstellung eines Auslobungstextes für den planerischen Wettbewerb, der im Jahr 2023 durchgeführt wird. Inklusive der Zuwegung über den Vorgebirgsglacisweg kommt die bestehende Bezirkssportanlage auf eine Fläche von ca. 54.000 m². Als weitere Bearbeitungsschritte nach Durchführung des Planungswettbewerbs nennt Herr Timmer die Erlangung eines Satzungsbeschlusses für den vorgesehenen Bebauungsplan sowie eine weitere Projektbearbeitung nach HOAI- Leistungsphasen. Die Freigabe des Wettbewerbsergebnisses ist gemäß Rahmenterminplan zum Ende des 3. Quartals 2023 vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen die teilnehmenden Büros auch Vorschläge für grüne oder sportive Dachnutzungen präsentieren - entsprechende Referenzen aus Zürich, München und Hangzhou in China stellt Herr Timmer in seinem Vortrag vor. Die Idee, in diesem Projekt entsprechende Dachnutzungen vorzusehen, wird von Frau Lohaus und Herrn Nollert sehr begrüßt. Weiter erkundigt sich Frau Lohaus über die Fläche innerhalb des künftigen Inneren Grüngürtels, an der die Universität zu Köln Bedarf für Sportangebote angemeldet hat. Herr Bauer verweist darauf, dass die Gespräche hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Das Thema wird im Zuge der Vorstellung des Vorentwurfs des Inneren Grüngürtels im Jahr 2023 in die Politik gebracht. Frau Lohaus plädiert dafür, die Sportbedarfe der Universität zu Köln ebenfalls innerhalb des Jean- Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 5 von 7 Löring Sportparks (ggf. auf den Dachflächen der Sporthalle) abzubilden, zumal eine Abbildung des Sportbedarfs an aktuell vorgesehener Stelle die Großzügigkeit des Inneren Grüngürtels einschränken würde. Herr Nollert teilt die Meinung von Frau Lohaus und unterstreicht die Argumentation. Herr BG Greitemann verweist auf die verschiedenen Bedarfe, die sich am Standort ergeben – u.a. wird ebenfalls eine Verlagerung der Stellplatzangebote für das Fortuna-Stadion vorgesehen. Man kämpfe um jeden Quadratmeter Grünfläche, sieht sich allerdings ebenfalls vor der Situation einer infrastrukturellen Unterversorgung. Lösungsansätze müssen stadtentwicklungspolitisch diskutiert werden. Herr Timmer verweist unterdessen auf eine Unterversorgung hinsichtlich Sportangebote im Verflechtungsbereich und schlägt vor, dass die neu zu erstellenden Angebote von mehreren Vereinen mitbenutzt werden könnten. TOP 4 Bildungslandschaft Frau Oosterhagen stellt den Bearbeitungsstand des Projektes Bildungslandschaft vor, die die Entwicklung einer dreizügigen Grundschule mit Zweifachturnhalle und einer fünf- bis sechszügigen Gesamtschule mit Fünffachturnhalle an der Alteburger Straße vorsieht . Inhalt der aktuellen Ausarbeitungen ist eine Überprüfung der Vorgaben aus der Integrierten Planung für den Planungsbeschluss sowie die Vorbereitung der Wettbewerbe für die Schulen. Der Fokus der Untersuchungen liegt in den Themenkomplexen Städtebau und Freiflächen sowie Verkehr. Die Ergebnisse aus den Testentwürfen als Vorbereitung für die Wettbewerbsauslobung zeigen, dass die Vorgaben aus der Integrierten Planung in der Grundschule der Marktstadt umgesetzt werden können. Auch die Ergebnisse aus den Testentwürfen für die Alteburger Straße können umgesetzt werden, allerdings mit der Besonderheit, dass die in der Integrierten Planung vorgesehenen Flächenanforderungen auf dem Baufeld östlich der Alteburger Straße abgebildet werden können und somit – abweichend zur Integrierten Planung – ein zunächst für die Schulentwicklung vorgesehene Fläche westlich der Alteburger Straße in eine andere Nutzung überführt werden kann. Als erste Idee schlägt die Stadtverwaltung an dieser Stelle die Schaffung von Wohnraum vor. In Hinblick auf die interimistisch herzustellende Europaschule auf dem westlichen Grundstück entlang der Alteburger Straße stellt Frau Oosterhagen die nächsten Schritte vor. Im Jahr 2023 wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen. Frau Herr erkundigt sich unterdessen nach der vorgesehenen Nutzungsdauer des Projektes. Gemäß Rahmenterminplan wird das Interim ca. Ende 2024 / Anfang 2025 fertiggestellt, so dass die Sanierung der Europaschule in Zollstock beginnen kann. Analog zum Pionierpark soll das Interim bis ca. 2028 innerhalb der Parkstadt Süd bestehen bleiben. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 6 von 7 Frau Lohaus weist darauf hin, dass hinsichtlich des neu gewonnen en Baufeldes für eine mögliche Wohnentwicklung auch der Bedarf an Freiflächen erhöht wird und fragt Frau Oosterhagen, ob die für die Schule notwendigen Freiflächen in der Voruntersuchung nach Bedarf gerechnet wurden. Frau Oosterhagen bestätigt, dass der Bedarf an Freiflächen für Schüler*innen auf dem geplanten Schulgrundstück abgebildet werden können. Herr Giesen äußert seine Zufriedenheit mit dem Standort für das Interim der Europaschule und regt an, dass die Sportflächen des künftigen Schulstandortes in ihrer Entwicklung vorgezogen werden könnten, damit Schüler*innen der Europaschule das Angebot nutzen können. Frau Oosterhagen erwidert, dass das Interim Europaschule mit einer Dreifachsporthalle eigene Angebote für Sportflächen vorsieht. Herr Nollert schlägt mit Blick auf die Diskussion des Flächenengpasses für Sportangebote im Bereich JLSP vor, dass die neu gewonnene Fläche westlich der Alteburger Straße neben der Schaffung von Wohnraum ebenfalls geeignet sei , um weitere Sportangebote abzubilden. Frau Thurow weist darauf hin, dass die künftige Nutzung des Baufeldes nicht feststeht und die Anregung von Herrn Nollert gerne in die weitere Diskussion aufgenommen wird. Weitere Nutzungsoptionen seien auf dem Grundstück ebenfalls denkbar. Herr Rotfuchs regt an, dass Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bei der Freianlagenplanung der Schulen zwingend mitgedacht werden müssen. Frau Lohaus ergänzt an dieser Stelle, die Frei räume der Schulen so grün wie möglich zu gestalten. TOP 5 Sonstiges Herr Dr. Bell regt an, dass die Mitglieder des Begleitgremiums laufend über relevante Beschlüsse der Stadt Köln, die zwischen den jeweiligen Sitzungen des Begleitgremiums vorgenommen werden, informiert werden sollten. Herr BG Greitemann begrüßt den Vorschlag und kommuniziert die Aufgabe, eine Übersicht über gefasste Beschlüsse zu erstellen in die Stadtverwaltung. Herr von der Stein greift das in TOP 3 angesprochene Thema möglicher Dachnutzungen auf und regt an, dass Dachnutzungen nicht nur im Bereich öffentlicher Gebäude und Sporthallen zu einem Mehrwert im Quartier führen, sondern auch im Rahmen von weiteren Hochbauprojekten berücksichtigt werden sollten. Herr BG Greitemann verweist im Zuge dessen auf die Klimaschutzleitlinien für Nicht-Wohngebäude der Stadt Köln, in denen Dachnutzungen und die Integration von intensiv begrünten Dachflächen angestrebt werden. Mit Abschluss der Präsentation geht Frau Blendermann auf den am 20.10.2022 erfolgten Spatenstich für das Projekt SechtM der GAG an der Bonner Straße als Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 7 von 7 Meilenstein für die Parkstadt Süd ein. Die Fertigstellung des Objektes mit 209 Wohnungen und Appartements, von denen 64 öffentlich gefördert sind, ist für 2025 vorgesehen. Herr BG Greitemann dankt für die rege und sehr zielführende Diskussion, für Input, Vorschläge und Anregungen. Nächste Termine: Dienstag, 18.04.2023, 17:00 – 20:00 Uhr Dienstag, 31.10.2023, 17:00 – 20:00 Uhr Gefertigt: Thurow/ Kokot Gezeichnet: Weingarten
Anlage 2- Niederschrift 7. Sitzung Begleitgremium 18.04.2023
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Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 1 von 7 Parkstadt Süd 7. Sitzung des Begleitgremiums Parkstadt Süd Dienstag, 18.04.2023, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Stadtteilbüro Parkstadt Süd, Marktstraße 10, 50667 Köln Teilnehmende: s. beigefügte Teilnehmendenliste TOP Thema Begrüßung Frau Herr vertritt den Vorsitzenden, Herrn Beigeor dneten (BG) Greitemann, und begrüßt die Mitglieder des Begleitgremiums sowie die Fachexpert*innen. TOP 1 Quartiershandbuch Frau Thurow stellt den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung des Quartiershandbuches vor. Rückblickend wurden in den vergangenen Begleitgremien bereits Inputs durch die Fach- expert*innen, die Inhalte sowie die Gliederung des Quartiershandbuchs und ein Soll-Ist- Abgleich mit der Integrierten Planung vorgestellt. Zur weiteren Ausarbeitung der fünf Kapi- tel Prämissen, Soziale Infrastruktur, Architektur + Städtebau, Freiraum + Urbanität sowie Technische Infrastruktur wurden seit dem letzten Begleitgremium noch fehlende Gutach- ten beauftragt. Für das Kapitel Soziale Infrastruktur führt das Stadtplanungsamt mit Unterstützung von moderne stadt derzeit Gespräche mit Vertreter*innen verschiedener Fachdienststellen, welche sich mit dem Themenfeld „Wohnen und Soziales“, insbesondere in Hinblick auf Pflegewohnen, Mehrgenerationenwohnen und verschiedene Bauträgermodelle befassen. Ebenso wird die Frage welche Voraussetzungen für Arbeitswelten in der Parkstadt Süd geschaffen werden und wie Kultur- und Kreativwirtschaft angesiedelt werden kann, zu- künftig mit den Fachdienststellen erörtert. In die drei Kapitel Architektur + Städtebau, Freiraum + Urbanität und Technische Infra- struktur werden die Ergebnisse der beauftragten Gutachten und Konzepte einfließen. Er- gänzend werden die bereits vorhandenen, in der Integrierten Planung definierten Rahmen- bedingungen in Sicherungsinstrumente überführt werden. Als nächste Schritte zur Erarbeitung der Kapitel Soziale Infrastruktur und Technische Inf- rastruktur sind weitere Gespräche mit Fachdienststellen und städtischen Versorgern ge- plant. Die Gutachten werden im Herbst / Winter 2023 erwartet. Herr Beste stellt die Frage, ob ein Gestaltungsbeirat zur Qualitätssicherung von Architek- tur und Gestaltung angedacht wird und empfiehlt, möglichst viele Qualifizierungsverfahren durchzuführen, um qualitativ hochwertige Architektur zu gewährleisten. Das Stadtplanungsamt versichert, dass es ein Gestaltungsgremium geben wird, dessen Zusammensetzung bisher noch nicht beschlossen ist. Außerdem sollen gestalterische Vorgaben über die Vergabekriterie n festgeschrieben werden. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 2 von 7 Herr Röhrig fügt hinzu, dass die architektonische Qualität eines jeden Baufeldes nach Durchführung von Konzeptvergaben über konsekutive Qualifizierungsverfahren gesichert werde. Herr Prof. Heuchel beschreibt den Prozess der Sich erung von Gestaltungsansprüchen aus seiner langjährigen Erfahrung als Planer und gibt den Hinweis, dass Rahmenbedin- gungen wie Materialien, Außenraumgestaltung etc. im Quartiershandbuch für Investoren festlegbar seien. Erfahrungsgemäß würden diese jedoch nach Abwägung von Inhalten und Wirtschaftlichkeit durch die Investoren nur teilweise umgesetzt. Da die Parkstadt Süd in mehreren Abschnitten entwickelt wird, besteht die Chance, aus der Aufstellung gestalte- rischer Vorgaben einen Lernprozess zu ziehen und zu erlauben, gewisse Eckpfeiler nach- zujustieren oder weiterzuentwickeln, d.h. das Handbuch nach und nach zu überarbeiten. Frau Prof. Lohaus schließt den Beitrag zum Stand des Quartiershandbuchs mit dem Hin- weis ab, dass die Abhängigkeiten der Gutachten untereinander und deren Vereinbarkeit im Projekt von großer Wichtigkeit sind. Herr Sitzmann gibt einen Einblick in die Erstellung des Energiekonzeptes, das derzeit in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie entwickelt wird. In einer ersten Machbarkeitsstudie wird untersucht, welche Varianten von Wärme- und Stromversorgung für die Parkstadt Süd möglich sind, um den klimaneutralen Betrieb sowie sozialverträgliche Energiekosten für Nutzer*innen zu gewährleisten. Da die Parkstadt Süd eine hohe Gebäudedichte hat, d.h. eine hohe Anschlussdichte vorgesehen werden muss, und da die Bebauung in Ent- wic klungsabschnitten realisiert wird, soll auch das Energiekonzept modular gedacht wer- den. Im Fokus der Untersuchung stehen bisher die folgenden Technologien zur Energiegewin- nung: Biomasse, Geothermie, Wasser-Wasser-Wärmepumpe, Luft-Wasser-Wärmepumpe und Fernwärme. Diese wurden anhand einer Vergleichsmatrix bereits auf die Parameter Platzbedarf, lokale Emissionen, Aufwand, lokale Wärmequellenerschließung, Versor- gungssicherheit und Umsetzbarkeit der Vollversorgung geprüft. Das Ergebnis besagt, dass eine Kombination aus verschiedenen Technologien denkbar und sinnvoll ist. Welche Kombinationsvarianten tiefer betrachtet und Teil des Konzeptes werden sollen, wird Teil der weiteren Erarbeitung zwischen RheinEnergie und Stadtplanungsamt. Außerdem soll eine Zeitschiene zur Vertiefung des Energiekonzeptes sowie zu dessen Umsetzung er- stellt werden. Frau Tillessen fragt nach, weshalb Geothermie anhand der Vergleichsmatrix als einzige Technologie den Parameter Versorgungssicherheit erfülle. Dies läge gemäß Aussage von Herrn Sitzmann daran, dass bspw. die beiden Wärmepumpen-Technologien größeren Temperaturschwankungen unterliegen, da sie entweder auf Wasser des Rheins oder auf Umgebungsluft angewiesen sind. Frau Tillessen erkundigt sich außerdem, ob es von Seiten der RheinEnergie schon Kon- zepte für grüne Fernwärme gibt. Herr Sitzmann erwidert, dass der Energieversorger in Köln-Niehl ein großes Wasser-Wasser-Kraftwerk plane, um das Fernwärmenetz zukünftig mit grüner Energie zu versorgen. Darüber hinaus gebe es Standorte für Flächen-Photovol- taikanlagen sowie Windkraft. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 3 von 7 Es wird die Frage gestellt, ob auch Lösungen zur Kälteerzeugung betrachtet werden. Herr Röhrig gibt Auskunft darüber, dass hierzu üblicherweise Kältekompressionsmaschinen zum Einsatz kommen. Die Thematik wird im Weiteren vertieft betrachtet. Herr Prof. Heuchel plädiert aus gebäudetechnischer und planerischer Sicht für eine Kom- bination aus Fernwärme und Geothermie. Sollte jeder Gebäudeblock eine Wärmepumpe benötigen, ist dies hochbautechnisch sowie stadtplanerisch zu berücksichtigen. Da das Thema Energie momentan im Hinblick auf die Kostenentwicklung und Gesetzesla- gen einer besonderen Dynamik unterliegt, sollte das Energiekonzept fortschreibungsfähig bleiben. TOP 2 Sportpionierpark Frau Weingarten stellt Herrn Hölzer als neuen Abte ilungsleiter im Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen als Nachfolger von Herrn Dr. Bauer vor. Herr Hölzer berichtet rückblickend von der erfolgreichen Eröffnung des Pionierparks im vergangenen Jahr, wodurch der Stadtbevölkerung ca. 40.000 m² Fläche temporär und reversibel zur Verfügung gestellt wird. Anschließend an den Pionierpark soll zukünftig ein ca. 36.000 m² großer Sportpionierpark erstellt werden, welcher neue Sportangebote im Außenraum anbietet, die auch später im Inneren Grüngürtel weiterhin Platz finden sollen. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten erarbeiten hierzu derzeit die Vorentwurfs- planung, die im zweiten Quartal 2023 durch den Rat beschlossen werden soll, damit noch in diesem Jahr ein Baubeschluss erwirkt werden kann. So könnte die neue Fläche 2024 umgesetzt und eröffnet werden. Der Pionierpark und der Sportpionierpark sollen solange bestehen bleiben, bis der Innere Grüngürtel an gleicher Stelle in die Umsetzung geht. Aktuell geht man für den Pionierpark und den Sportpionierpark von einem Zeitraum bis 2028 aus. Herr Beste kritisiert, dass der Zugang zum bestehenden Pionierpark nicht ausreichend gekennzeichnet und nicht beleuchtet ist. Die uneinsichtige Zuwegung entlang der Bau- zäune sowie der Umstand, dass es nur einen Ausgang gibt, lassen den Park in der Wahrnehmung vieler Nutzer*innen als unsicher erscheinen. Er appelliert für eine Durch- wegung bis zur Bonner Straße, um soziale Unsicherheit zu vermeiden. Herr Hölzer un- terstützt die Haltung und berichtet, dass die Erstellung einer Wegeverbindung bis zur Bonner Straße die erste Baumaßnahme im Rahmen der Erstellung des Sportpionier- parks sein wird. Durch die Öffnung der Parkanlage zu zwei Seiten wird deren Durchwe- gung ermöglicht und das Sicherheitsempfinden dadurch deutlich gesteigert. Am Bi- schofsweg wird aktuell der Aushub für eine fußläufige Verbindung durch die Auszubil- denden des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen vorbereitet. Der Bauzaun soll wie bereits zuvor angedacht als bespielbare Kommunikationsfläche dienen und wird der- zeit mit Unterstützung eines Kommunikationsbüros beplant. Herr Dr. Bell und Herr von der Stein weisen auf die Dringlichkeit einer schnellen Umset- zung einer Wegeverbindung durch Pionierpark und Sportpionierparkhin und loben die temporären Freiräume als erste bauliche Maßnahmen der Parkstadt Süd. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 4 von 7 Herr Sterck erkundigt sich nach Möglichkeiten der ressourcenschonenden Übernahme von bspw. Baumgehölzen, Wegematerialien und Sportgeräten in den späteren Inneren Grüngürtel. Herr Hölzer erwidert, dass die momentanen Anpflanzungen temporär auf ei- nem Vlies aufgebracht sind, das die aktuelle Substratschicht vor dem noch nicht sanier- ten Boden schützt und gleichzeitig zulässt, dass die verwendeten Materialien später ein- fach zurückgebaut und in die Umsetzung des Inneren Grüngürtels überführt werden kön- nen. Die finale Wegeführung im Inneren Grüngürtel wird sich u.a. aufgrund von Boden- modellierung und Anlage des Retentionssees von der temporären Wegeführung des Sportpionierparks unterscheiden. Die Sportgeräte werden auf ausbaubaren Platten auf- gebracht, um sie je nach Zustand auch im späteren Grüngürtel wiederverwenden zu kön- nen. Frau Prof. Lohaus verweist noch einmal darauf, dass der endgültige Innere Grüngürtel aktuell aufgrund der mit Bodenaltlasten belasteten Flächen noch nicht umsetzbar ist. Die Planung des (Sport-) Pionierparks ist somit eine schnelle Möglichkeit, die Fläche für die Öffentlichkeit zu öffnen. Die Kommunikation sollte dringend verstärkt werden um der Be- völkerung weitere Informationen zu den Pionierprojekten der Parkstadt Süd zu geben. Kommuniziert werden sollte bspw., wann die neue Wegeverbindung eröffnet wird, wie lange das Provisorium bestehen wird, weshalb nur wenige Bäume gepflanzt wurden, ab wann der endgültige Grüngürtel umgesetzt wird. Neben einem Newsletter kann der Bau- zaun durch Visualisierungen, Infografiken und Pläne sinnvoll genutzt werden. Bei der bauabschnittsweisen Planung und Erschließung sollte berücksichtigt werden, dass Baustelleneinrichtungsflächen möglichst außerhalb der öffentlichen Freifläche ver- ortet werden. TOP 3 Interim Europaschule Frau Künkler stellt den aktuellen Stand der Vorpla nungen für den Interimsbau der Euro- paschule an der Alteburger Straße vor. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Aus- richtung auf Holzmodulbauweise ist derzeit in Erarbeitung, sodass eine Vergabe im letz- ten Quartal dieses Jahres gestartet werden kann. Die Nutzung des Interims ist bis 2029 vorgesehen, dann wird die Sanierung der Europa- schule Zollstock gem. aktueller Zeitplanung abgeschlossen sein. Frau Prof. Lohaus merkt an, dass für den Bau des Schulinterims ein Teil der Fläche des späteren Grüngürtels genutzt wird. Frau Weingarten weist darauf hin, dass es sich hier- bei nicht um die Fläche des Sportpionierparks, der westlich der Bonner Straße liegt, han- delt. Die Fläche, auf der die Schule geplant wird, ist aktuell eine nicht genutzte Brachflä- che zwischen dem neuen Areal für Neuland e.V. und der Baustelleneinrichtung für die Nord-Süd-Stadtbahn. Frau Prof. Lohaus und Herr Dr. Bell regen an, eine Fußwegeverbindung über den letzten Abschnitt des Inneren Grüngürtels von der Bonner Straße bis zum Rheinufer anzulegen, um auch hier die zukünftige Durchgängigkeit bereits erlebbar zu machen. Herr Beste berichtet von der Bildungslandschaft Altstadt Nord, welche sich unter ande- rem durch die Nutzung der Schulhofflächen durch Schule und Öffentlichkeit auszeichnet. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 5 von 7 Hier wurde eine uneingeschränkte Durchwegung geschaffen, so dass das Schulgrund- stück nicht mehr als Barriere im Stadtraum wahrgenommen wird. Er regt an, die Außen- flächen des Schulinterims ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Frau Herr gibt zu bedenken, dass der eng getaktete Zeitplan nicht durch weitere Prüfpro- zesse verzögert werden sollte, da der Schulbau oberste Priorität hat. Die Erstellung ei- nes Pfades nördlich des Schulbaus wird nach erster Auskunft als umsetzbar eingestuft und als Idee in den weiteren Prozess mitgenommen. TOP 4 .1 Neuland e.V. In der Präsentation werden die zwei aktuellen Planungsstände für den neuen Standort von Neuland e.V. gezeigt: zum einen der temporäre Zustand im Zeitraum des Interims Europaschule bzw. vor Baubeginn des Inneren Grüngürtels und zum anderen der finale Standort innerhalb des Inneren Grüngürtel. Der Kernbereich der Fläche sowie deren Ge- staltung werden auch bei Ausbau des Grüngürtels erhalten bleiben, die Fläche wird le- diglich in den Randbereichen erweitert. Frau Levold berichtet, dass die Ausschreibung der Schadstoffsanierung der Böden für Neuland e.V. aktuell durch die Gebäudewirtschaft durchgeführt wird. Das Landschaftsar- chitekturbüro RMP Stephan Lenzen hat in Abstimmung mit Neuland e.V. einen Zeitplan aufgestellt, der den Umzug im August / September 2023 vorsieht. Die Herstellung des Inneren Grüngürtels sowie der Ausbau des dauerhaften Standorts von Neuland e.V. sind zum aktuellen Stand noch nicht terminiert. Herr Giesen erkundigt sich, ob das Bolder-Gebäude von der Planung des Standorts Neuland e.V. betroffen sei. Dies wird verneint. Das Bolder-Gebäude ist denkmalge- schützt und bleibt erhalten. Es wird gefragt, ob die Planung des neuen Standortes Neuland e.V. eine Barriere in der Durchwegung des Inneren Grüngürtels bis zur Alteburger Straße darstelle. Frau Levold erläutert, dass die Durchwegung in der Planung berücksichtigt wurde und zu diesem Zwecke ein Pfad im „essbaren Teil“ des Neuland-Parks angelegt wird, der der Öffentlich- keit zugänglich sein wird. Eine abschließende Diskussion über Öffnungszeiten habe es noch nicht gegeben, jedoch wurde bereits definiert, dass Einfriedungen wie bei Kleingar- tenanlagen nicht vorgesehen sind und die öffentliche Durchwegung somit gewährleistet ist. TOP 4.2 Eifelwall Herr Hölzer stellt die aktuelle Planung des Eifelwalls vor. Diese befindet sich derzeit in der Leistungsphase drei. Durch die noch nicht abschließend geklärte Frage nach der Fi- nanzierung sind die Überlegungen zu möglicher Förderung pausiert. Hinsichtlich des Zeitplans müsse der Umgang mit dem Autonomen Zentrum (AZ) geklärt werden. Hier wurde bereits ein Alternativstandort angeboten. Die Gespräche mit dem AZ sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 6 von 7 Frau Hirscher weist darauf hin, dass die Baustelleneinrichtung der DB AG bis 2027 eine Schnittstelle mit der Parkpalette des Justizzentrums hat. Herr Hölzer nimmt die Frage nach der Zeitschiene für die Baustelleneinrichtung mit. In der gezeigten Entwurfsplanung ist ein Bachlauf des derzeit unterirdischen Baches dar- gestellt. Dieser soll nicht nach oben geführt werden. Wie und ob das Wasser zugänglich gemacht werden kann, soll in verschiedenen Varianten geprüft werden. Die Darstellung im Plan ist zunächst als Platzhalter zu verstehen. TOP 5 Bildungslandschaft Alteburger Straße In der letzten Sitzung des Begleitgremiums wurde bereits berichtet, dass für die Bil- dungslandschaft Alteburger Straße eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde, die zum Ergebnis hatte, dass sowohl Grund- als auch Gesamtschule auf dem Grundstück östlich der Alteburger Straße untergebracht werden können. Die Planung soll nun in zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Der östliche Teil mit der Sporthalle wird aufgrund der Zeitplanung des Interims Europaschule vorgezogen. Die Vergabe an einen Totalunternehmer soll bereits 2024 öffentlich ausgeschrieben werden. Das Grundstück werde ab 2025 zur Verfügung stehen, sobald die jetzige Flüchtlingserst- aufnahmestelle ausgezogen ist. Dann können auch Rückbau und Bodensanierung be- gonnen werden, sodass die fünffach-Turnhalle im Schuljahr 2027/28 in Betrieb genom- men werden kann. Der zweite Bauschnitt, stellt die Errichtung von Grundschule und Gesamtschule dar, de- ren Inbetriebnahme für das dritte Quartal 2029 erwartet wird. Für diesen Bauabschnitt wird derzeit ein Wettbewerbsverfahren vorbereitet. Die zukünftige Nutzung des Grundstückswestlich der Alteburger Straße ist noch nicht ab- schließend geklärt. Die Frage, ob die Freiflächen der Schulen nach Schulschluss auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können, soll im Weiteren wohlwollend betrachtet werden. Ergänzend zu den Diskussionen aus dem vergangenen Begleitgremium verweist Frau Prof. Lohaus auf das Potential der Nutzung von Dachflächen und erkundigt sich, ob dies in der Schulplanung berücksichtigt sei. Frau Oosterhagen verweist auf die bereits er- folgte Vorgabe der Wettbewerbsausschreibung, die ein Außensportangebot als Dachnut- zung auf der neuen Sporthalle vorsieht. TOP 6 Sonstiges Herr Beste erkundigt sich nach Nutzungsoptionen für die denkmalgeschützte Großmarkt- halle. Das Stadtplanungsamt verweist darauf, dass nach verwaltungsinternen Abstimmun- gen über mögliche Nutzungsoptionen tragfähige und nachhaltige Konzepte ermittelt wer- den können. Zur Vorbereitung soll es ebenfalls eine Vorberatung durch das Begleitgre- mium geben, aus welcher weitere Rahmenparameter möglicher Nutzungen in die Konzep- tionierung einfließen. Diese Vorberatung könnte voraussichtlich 2024 erfolgen. Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Seite 7 von 7 Das Stadtplanungsamt informiert, dass das Stadtteilbüro für Informations- und Kommuni- kationsveranstaltungen der Parkstadt Süd zukünftig stärker genutzt werden soll. Frau Herr dankt für die rege und sehr zielführende Diskussion, für Input, Vorschläge und Anregungen. Nächstes Begleitgremium: Dienstag, 31.10.2023, 17:00 – 20:00 Uhr Gefertigt: Sieber/Thurow / Limbach Gezeichnet: Herr
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 16.08.2023 2461/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Niederschriften des Begleitgremiums Parkstadt Süd In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.02.2019 wurde beschlossen, dass dem Ausschuss sowie der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Niederschriften des Begleitgre- miums Parkstadt Süd zur Kenntnis gegeben werden. Die Niederschriften der Sitzungen des Begleitgremiums vom 25.10.2022 und 18.04.2023 sind als Anlage beigefügt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Marktstraße 10
- Bonner Straße
- Alteburger Straße
- Vorgebirgsglacisweg
- Eifelwall
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2461/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.08.2023
- Erstellt
- 02.08.2023 10:37