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2461/2023

Niederschriften des Begleitgremiums Parkstadt Süd

Mitteilung Ausschuss 16.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 18.10

Anlage 1- Niederschrift 6. Sitzung Begleitgremium 25.10.2022

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Anlage 2- Niederschrift 7. Sitzung Begleitgremium 18.04.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1- Niederschrift 6. Sitzung Begleitgremium 25.10.2022

17307 Zeichen

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt  
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Parkstadt Süd 
 
6. Sitzung des Begleitgremiums Parkstadt Süd 
Dienstag, 25.10.2022, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
Videokonferenz (BigBlueButton) 
 
Teilnehmende: s. beigefügte Teilnehmendenliste 
 
TOP Thema 
 
 
Begrüßung 
 
Herr Beigeordneter (BG) Greitemann begrüßt als Vorsitzender die Mitglieder des 
Begleitgremiums sowie die Fachexpert*innen . Seit dem letzten Begleitgremium hat 
sich in der Parkstadt Süd viel bewegt. Zu nennen sind die Eröffnung des Pionierparks 
sowie die Grundsteinlegung des Projektes SechtM durch die GAG. 
 
 
TOP 1 Quartiershandbuch 
 
Frau Blendermann stellt den aktuellen Sachverhalt in der Erarbeitung des 
Quartiershandbuches (QHB) vor. Zuletzt wurde in Zusammenarbeit mit moderne 
stadt ein Soll-Ist-Abgleich vorgenommen, bei dem die im Rahmen des QHB zu 
erarbeitenden Inhalte mit den bereits bestehenden Inhalten aus der Integrierten 
Planung von Ortner & Ortner Baukunst gegenübergestellt wurden. Eine Gliederung 
für das Quartierhandbuch wurde bereits in den vergangenen Sitzungen des 
Begleitgremiums erarbeitet mit dem Ergebnis, dass das QHB in fünf Kapitel 
unterteilt werden soll. 
 
In einem nächsten Schritt sollen Zuständigkeiten für die verschiedenen 
Themenblöcke identifiziert werden, um entsprechende Fachdienststellen und Fach 
expert*innen bei der Erstellung des QHB zu beteiligen. Analog dazu werden 
Abhängigkeiten zwischen den jeweiligen Themenblöcken identifiziert, wobei 
übergeordnete Themenkomplexe wie Mobilität, Klima und Nachhaltigkeit in 
mehreren Kapiteln betrachtet werden. Als Maßnahme zur Qualitätssicherung sieht 
das QHB für die jeweiligen Themen Sicherungsinstrumente vor, die in 
„planungsrechtlichen Vorgaben “, „Vergaberegeln “ und  
„Empfehlungen“ unterteilt sind. In einem nächsten Schritt sollen relevante 
Gutachten beauftragt und die inhaltliche Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit 
den Beteiligten gestartet werden. 
 
Auf die Frage von Herrn Rotfuchs, wann in welcher Form das Begleitgremium in 
die inhaltliche Ausarbeitung des QHB involviert werden soll, erwidert Frau Herr, 
dass das Begleitgremium bei der öffentlichen Diskussion der Ziele der Parkstadt 
Süd beratend zur Seite stehen soll. Die Einbindung des Begleitgremiums ist vor

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt  
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der politischen Involvierung vorgesehen. Es geht darum, das Quartier gemeinsam 
zu qualifizieren und ein allgemeines Verständnis zu erzeugen, wie das Quartier 
entwickelt werden soll. 
 
Frau Lohaus erkundigt sich mit Blick auf die vorgesehenen Sicherungsinstrumente, 
ob sämtliche gesetzten Maßstäbe für private und öffentliche Träger gleichsam gelten. 
Ebenfalls erkundigt sich Frau Lohaus, wie die Umsetzung der Parkstadt Süd begleitet 
werden soll. Frau Herr führt diesbezüglich an, dass dies als zentrales Thema in einem 
nächsten Schritt beantwortet werden kann. Das QHB dient zunächst dazu, 
Wechselwirkungen darzustellen, über welche Rechtssysteme die Qualität schließlich 
gesichert wird, wird aktuell noch verifiziert. 
 
Herr Bell stellt die Frage in Richtung moderne stadt, ob die Inhalte aus dem 
Nachhaltigkeitsbuch des Deutzer Hafens auch in der Parkstadt Süd Anwendung 
finden. Herr Röhrig weist darauf hin, dass es Verschränkungen der Parkstadt Süd 
zu den Themen des Deutzer Hafens geben wird, es dabei aber nicht um die 
Dopplung von Projekten geht, zumal jedes Projekt mit seinen individuellen 
Rahmenbedingungen und Zielsetzungen eigenständig zu betrachten ist. Dabei gilt 
es im Projektfortschritt zu beachten, dass die zu erarbeitenden Themen kein 
statisches System darstellen, sondern fortgeschrieben werden, um laufend auf 
veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. 
 
 
 
TOP 2 Sportpionierpark 
 
Gemeinsam mit Herrn Dr. Bauer übernimmt Frau Weingarten die Vorstellung des 
Konzeptes für das Interimsprojekt Sportpionierpark. Südlich der Bahntrasse ist die 
Freistellung der Gebäude auf einer Fläche von rund 80.000 m² erfolgt. Rund 
40.000 m² sind bereits umgewidmet und werden aktuell als Pionierpark genutzt, 
weitere 40.000 m² liegen derzeit brach. Um auch die brachliegende Fläche für die 
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und eine Durchwegung von der Bonner 
Straße zum Pionierpark zu ermöglichen, erarbeitet die Stadtverwaltung mit 
Federführung durch die Ämter 52 und 67 derzeit ein Konzept für eine weitere 
Parkfläche mit Schwerpunkt auf Sportnutzungen. Sowohl beim Pionierpark als 
auch beim Sportpionierpark handelt sich es um temporäre Nutzungen auf der 
Fläche, die in Zukunft dem Inneren Grüngürtel gewidmet werden soll. Die im 
Sportpionierpark vorgesehenen Angebote sollen nach Fertigstellung des Inneren 
Grüngürtels wiederverwendet werden. 
 
Aktuell werden zwei Konzeptvarianten – erstellt durch RMP Lenzen - verfeinert 
und ein Planungs- und Finanzierungsbeschluss angestrebt, damit die Planung 
und Herstellung zwischen 2023 und 2024 erfolgen kann. Insgesamt ist der 
Sportpionierpark nach Fertigstellung für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. 
Die Herstellung des Inneren Grüngürtels ist ab 2028 vorgesehen.

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Gemäß erster Kostenschätzungen belaufen sich die Planungskosten für den 
Sportpionierpark auf 60.000 €, für die Herstellung werden Kosten i.H.v. 600.000 € 
geschätzt und für Instandhaltungsmaßnahmen beläuft sich die Indikation auf 
340.000 €. Die Kostenschätzung basiert auf Mindestanforderungen. Je nach 
gewünschter Ausstattung des Sportangebotes sind Gesamtkosten i.H.v. 1 Mio. 
bis 1,5 Mio. € zu erwarten. Da die Idee an dieser Stelle einen Sportpionierpark zu 
errichten nach bereits erfolgter Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 
avisiert wurde, steht die Stadtverwaltung vor der Situation, dass der städtische 
Haushalt für das Interimsprojekt keine Mittel vorhält. Es muss geklärt werden, ob 
der politische Wille vorhanden ist, das Projekt außerplanmäßig zu finanzieren 
und umzusetzen. 
 
Herr Giesen erkundigt sich, ob im Rahmen der Erstellung vorgesehene 
Umbaumaßnahmen über die Zeit des Sportpionierparks hinaus im Inneren 
Grüngürtel bestehen bleiben. Herr Dr. Bauer weist darauf hin, dass für die 
Erstellung des Inneren Grüngürtels zahlreiche Veränderungen vorgesehen sind, 
bspw. muss der Boden von Altlasten befreit werden, es werden neue 
Retentionsflächen entstehen sowie in einem Teilbereich ein See angelegt 
werden. Herr Timmer ergänzt, dass die im Sportpionierpark verwendeten 
Sportgeräte, sofern nicht demoliert, verlegt und somit wiederverwertet werden. 
 
Frau Roß-Belkner fragt nach dem Weg einer möglichen Finanzierung, vor dem 
Hintergrund, dass die Haushaltsberatungen für die Jahre 2023 und 2024 bereits 
abgeschlossen sind. Frau Weingarten verweist auf Restmittel im Projekt 
Parkstadt Süd, die Amt 15 in der Zeit der Sanierungssatzung ESIE eingestellt 
hat. Diese Restmittel seien für investive Mittel im Projekt Sportpionierpark im 
Rahmen einer Ermächtigungsübertragung vorbehaltlich der Zustimmung der 
Kämmerin übertragbar. Es wird aktuell seitens der Kämmerei geprüft, ob 
verbleibende konsumtive Mittel anderweitig beschafft werden können. Frau Herr 
ergänzt, dass die Stadtverwaltung weiterhin nach Lösungsmöglichkeiten sucht, 
das Projekt haushaltsverträglich zu finanzieren. Herr BG Greitemann verweist auf 
die Geschwindigkeit, die das Projekt durch die jüngste Eröffnung des 
Pionierparks aufgenommen hat. Diese solle beibehalten und alles daran gesetzt 
werden, die Finanzierung zu ermöglichen Frau Weingarten und Frau Roß-
Belkner verabreden sich, bilateral zu dem Thema Rücksprache zu halten. 
 
Frau Lohaus, Herr Rotfuchs, Herr Dr. Bell, Herr Nollert sowie Herr Hennemann 
nehmen Stellung zum vorgestellten Vorhaben und betonen die wichtige Bedeutung 
des Projektes, um eine frühzeitige Wahrnehmung für den zukünftigen Inneren 
Grüngürtel an gleicher Stelle zu schaffen. Frau Lohaus regt an, dass es 
wünschenswert sei, einige Elemente (Bäume etc.) im Rahmen der 
Altlastensanierung zu erhalten.

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TOP 3 Jean-Löring Sportpark 
 
Herr Timmer stellt den aktuellen Bearbeitungsprozess des Projektes Jean-Löring- 
Sportpark (JLSP) vor und verweist auf die Abgrenzung des Plangebiets, zu dem 
das Fortuna-Stadion, der Schotterparkplatz sowie das Tierheim neben dem 
Schotterplatz (beide letztgenannten Flächen künftig Bestandteil des Inneren 
Grüngürtels) nicht zugehören. Das Hauptanliegen des Projektes ist die in den 
1970er Jahren erstellte Sporthalle sowie die dazugehörigen Außenflächen auf 
neue Standards zu bringen, zumal die Halle in Hinblick auf Dach und Fach sowie 
TGA stark sanierungsbedürftig ist und der Außenraum die künftigen 
Anforderungen für Sportangebote im Quartier nicht abbildet. 
 
Aktuell wird eine verkehrsgutachterliche Betrachtung für eine Verlegung der 
Zufahrt zum Tierheim über das Amt 52 koordiniert. Ein zwischen Amt 52 und Amt 
67 abgestimmtes und im Begleitgremium vorgestelltes Konzept – erarbeitet von 
RMP Lenzen – bildet die Grundlage für die Festlegung der zukünftigen Erschließung 
des Tierheims, der Festlegung des Grenzverlaufes zwischen JLSP und Innerem 
Grüngürtel und somit für die Festlegung des Plangebietes des JLSP für die weitere 
Projektbearbeitung. Neben der verkehrsgutachterlichen Betrachtung wird derzeit eine 
Nutzerbedarfsplanung erstellt. Ziel ist die Erlangung eines Planungssolls in 
Abstimmung z wischen den beteiligten Ämtern 52, 67, 61, 66, 37, 63 und des 
Weiteren der Kölner Sportstätten GmbH, dem 
S.C. Fortuna e.V. sowie dem Konrad Adenauer Tierheim, Köln Zollstock. Aus der 
Abstimmung resultiert im Folgenden die Erstellung eines Auslobungstextes für den 
planerischen Wettbewerb, der im Jahr 2023 durchgeführt wird. 
 
Inklusive der Zuwegung über den Vorgebirgsglacisweg kommt die bestehende 
Bezirkssportanlage auf eine Fläche von ca. 54.000 m². Als weitere 
Bearbeitungsschritte nach Durchführung des Planungswettbewerbs nennt Herr 
Timmer die Erlangung eines Satzungsbeschlusses für den vorgesehenen 
Bebauungsplan sowie eine weitere Projektbearbeitung nach HOAI-
Leistungsphasen. Die Freigabe des Wettbewerbsergebnisses ist gemäß 
Rahmenterminplan zum Ende des 3. Quartals 2023 vorgesehen. Im Rahmen des 
Wettbewerbs sollen die teilnehmenden Büros auch Vorschläge für grüne oder 
sportive Dachnutzungen präsentieren - entsprechende Referenzen aus Zürich, 
München und Hangzhou in China stellt Herr Timmer in seinem Vortrag vor. Die 
Idee, in diesem Projekt entsprechende Dachnutzungen vorzusehen, wird von 
Frau Lohaus und Herrn Nollert sehr begrüßt. 
 
Weiter erkundigt sich Frau Lohaus über die Fläche innerhalb des künftigen Inneren 
Grüngürtels, an der die Universität zu Köln Bedarf für Sportangebote angemeldet 
hat. Herr Bauer verweist darauf, dass die Gespräche hierzu noch nicht 
abgeschlossen sind. Das Thema wird im Zuge der Vorstellung des Vorentwurfs 
des Inneren Grüngürtels im Jahr 2023 in die Politik gebracht. Frau Lohaus plädiert 
dafür, die Sportbedarfe der Universität zu Köln ebenfalls innerhalb des Jean-

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Löring Sportparks (ggf. auf den Dachflächen der Sporthalle) abzubilden, zumal 
eine Abbildung des Sportbedarfs an aktuell vorgesehener Stelle die Großzügigkeit 
des Inneren Grüngürtels einschränken würde. Herr Nollert teilt die Meinung von 
Frau Lohaus und unterstreicht die Argumentation. Herr BG Greitemann verweist 
auf die verschiedenen Bedarfe, die sich am Standort ergeben – u.a. wird 
ebenfalls eine Verlagerung der Stellplatzangebote für das Fortuna-Stadion 
vorgesehen. Man kämpfe um jeden Quadratmeter Grünfläche, sieht sich allerdings 
ebenfalls vor der Situation einer infrastrukturellen Unterversorgung. 
Lösungsansätze müssen stadtentwicklungspolitisch diskutiert werden. Herr Timmer 
verweist unterdessen auf eine Unterversorgung hinsichtlich Sportangebote im 
Verflechtungsbereich und schlägt vor, dass die neu zu erstellenden Angebote von 
mehreren Vereinen mitbenutzt werden könnten. 
 
 
TOP 4 Bildungslandschaft 
 
Frau Oosterhagen stellt den Bearbeitungsstand des Projektes 
Bildungslandschaft vor, die die Entwicklung einer dreizügigen Grundschule mit 
Zweifachturnhalle und einer fünf- bis sechszügigen Gesamtschule mit 
Fünffachturnhalle an der Alteburger Straße vorsieht . Inhalt der aktuellen 
Ausarbeitungen ist eine Überprüfung der Vorgaben aus der Integrierten Planung 
für den Planungsbeschluss sowie die Vorbereitung der Wettbewerbe für die 
Schulen. Der Fokus der Untersuchungen liegt in den Themenkomplexen 
Städtebau und Freiflächen sowie Verkehr. Die Ergebnisse aus den Testentwürfen 
als Vorbereitung für die Wettbewerbsauslobung zeigen, dass die Vorgaben aus 
der Integrierten Planung in der Grundschule der Marktstadt umgesetzt werden 
können. Auch die Ergebnisse aus den Testentwürfen für die Alteburger Straße 
können umgesetzt werden, allerdings mit der Besonderheit, dass die in der 
Integrierten Planung vorgesehenen Flächenanforderungen auf dem Baufeld 
östlich der Alteburger Straße abgebildet werden können und somit – abweichend 
zur Integrierten Planung – ein zunächst für die Schulentwicklung vorgesehene 
Fläche westlich der Alteburger Straße in eine andere Nutzung überführt werden 
kann. Als erste Idee schlägt die Stadtverwaltung an dieser Stelle die Schaffung 
von Wohnraum vor. 
 
In Hinblick auf die interimistisch herzustellende Europaschule auf dem westlichen 
Grundstück entlang der Alteburger Straße stellt Frau Oosterhagen die nächsten 
Schritte vor. Im Jahr 2023 wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Die 
Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen. Frau Herr erkundigt sich 
unterdessen nach der vorgesehenen Nutzungsdauer des Projektes. Gemäß 
Rahmenterminplan wird das Interim ca. Ende 2024 / Anfang 2025 fertiggestellt, 
so dass die Sanierung der Europaschule in Zollstock beginnen kann. Analog zum 
Pionierpark soll das Interim bis ca. 2028 innerhalb der Parkstadt Süd bestehen 
bleiben.

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt  
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Frau Lohaus weist darauf hin, dass hinsichtlich des neu gewonnen en Baufeldes 
für eine mögliche Wohnentwicklung auch der Bedarf an Freiflächen erhöht wird 
und fragt Frau Oosterhagen, ob die für die Schule notwendigen Freiflächen in der 
Voruntersuchung nach Bedarf gerechnet wurden. Frau Oosterhagen bestätigt, 
dass der Bedarf an Freiflächen für Schüler*innen auf dem geplanten 
Schulgrundstück abgebildet werden können. 
 
Herr Giesen äußert seine Zufriedenheit mit dem Standort für das Interim der 
Europaschule und regt an, dass die Sportflächen des künftigen Schulstandortes in 
ihrer Entwicklung vorgezogen werden könnten, damit Schüler*innen der 
Europaschule das Angebot nutzen können. Frau Oosterhagen erwidert, dass das 
Interim Europaschule mit einer Dreifachsporthalle eigene Angebote für 
Sportflächen vorsieht. 
 
Herr Nollert schlägt mit Blick auf die Diskussion des Flächenengpasses für 
Sportangebote im Bereich JLSP vor, dass die neu gewonnene Fläche westlich 
der Alteburger Straße neben der Schaffung von Wohnraum ebenfalls geeignet 
sei , um weitere Sportangebote abzubilden. Frau Thurow weist darauf hin, dass 
die künftige Nutzung des Baufeldes nicht feststeht und die Anregung von Herrn 
Nollert gerne in die weitere Diskussion aufgenommen wird. Weitere 
Nutzungsoptionen seien auf dem Grundstück ebenfalls denkbar. 
 
Herr Rotfuchs regt an, dass Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bei der 
Freianlagenplanung der Schulen zwingend mitgedacht werden müssen. Frau 
Lohaus ergänzt an dieser Stelle, die Frei räume der Schulen so grün wie möglich 
zu gestalten. 
 
TOP 5 Sonstiges 
 
Herr Dr. Bell regt an, dass die Mitglieder des Begleitgremiums laufend über 
relevante Beschlüsse der Stadt Köln, die zwischen den jeweiligen Sitzungen des 
Begleitgremiums vorgenommen werden, informiert werden sollten. Herr BG 
Greitemann begrüßt den Vorschlag und kommuniziert die Aufgabe, eine 
Übersicht über gefasste Beschlüsse zu erstellen in die Stadtverwaltung. 
 
Herr von der Stein greift das in TOP 3 angesprochene Thema möglicher 
Dachnutzungen auf und regt an, dass Dachnutzungen nicht nur im Bereich 
öffentlicher Gebäude und Sporthallen zu einem Mehrwert im Quartier führen, 
sondern auch im Rahmen von weiteren Hochbauprojekten berücksichtigt werden 
sollten. Herr BG Greitemann verweist im Zuge dessen auf die Klimaschutzleitlinien 
für Nicht-Wohngebäude der Stadt Köln, in denen Dachnutzungen und die 
Integration von intensiv begrünten Dachflächen angestrebt werden. 
 
Mit Abschluss der Präsentation geht Frau Blendermann auf den am 20.10.2022 
erfolgten Spatenstich für das Projekt SechtM der GAG an der Bonner Straße als

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt  
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Meilenstein für die Parkstadt Süd ein. Die Fertigstellung des Objektes mit 209 
Wohnungen und   Appartements, von denen 64 öffentlich gefördert sind, ist für 
2025 vorgesehen. 
 
Herr BG Greitemann dankt für die rege und sehr zielführende Diskussion, für 
Input, Vorschläge und Anregungen. 
 
 
Nächste Termine: 
Dienstag, 18.04.2023, 17:00 – 20:00 Uhr 
Dienstag, 31.10.2023, 17:00 – 20:00 Uhr 
 
 
 
 
Gefertigt: Thurow/ Kokot 
Gezeichnet: Weingarten

Anlage 2- Niederschrift 7. Sitzung Begleitgremium 18.04.2023

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Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 
 
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Parkstadt Süd  
 
 
7. Sitzung  des Begleitgremiums  Parkstadt Süd  
Dienstag, 18.04.2023, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
Stadtteilbüro Parkstadt Süd, Marktstraße 10, 50667 Köln  
 
Teilnehmende: s. beigefügte Teilnehmendenliste 
 
 
TOP  Thema   
 
 
 
Begrüßung 
 
 
 Frau Herr vertritt den Vorsitzenden, Herrn Beigeor dneten (BG) Greitemann, und begrüßt 
die Mitglieder des Begleitgremiums sowie die Fachexpert*innen.  
 
 
   
TOP 1  Quartiershandbuch  
 
Frau Thurow stellt den aktuellen Sachstand zur 
Erarbeitung des Quartiershandbuches vor. 
Rückblickend wurden in den vergangenen Begleitgremien bereits Inputs durch die Fach- 
expert*innen, die Inhalte sowie die Gliederung des Quartiershandbuchs und ein Soll-Ist-
Abgleich mit der Integrierten Planung  vorgestellt. Zur weiteren Ausarbeitung der fünf Kapi- 
tel Prämissen, Soziale Infrastruktur, Architektur + Städtebau, Freiraum + Urbanität sowie 
Technische Infrastruktur wurden seit dem letzten Begleitgremium noch fehlende Gutach- 
ten beauftragt.  
 
Für das Kapitel Soziale Infrastruktur führt das Stadtplanungsamt mit Unterstützung von 
moderne stadt derzeit Gespräche mit Vertreter*innen verschiedener Fachdienststellen, 
welche sich  mit dem Themenfeld „Wohnen und Soziales“, insbesondere in Hinblick auf 
Pflegewohnen, Mehrgenerationenwohnen und verschiedene Bauträgermodelle befassen. 
Ebenso wird die Frage welche Voraussetzungen für Arbeitswelten in der Parkstadt Süd 
geschaffen werden und wie Kultur- und Kreativwirtschaft angesiedelt werden kann, zu- 
künftig mit den Fachdienststellen erörtert.  
 
In die drei Kapitel Architektur + Städtebau, Freiraum + Urbanität und Technische Infra- 
struktur werden die Ergebnisse der beauftragten Gutachten und Konzepte einfließen. Er- 
gänzend werden die bereits vorhandenen, in der Integrierten Planung definierten Rahmen- 
bedingungen in Sicherungsinstrumente überführt werden.  
 
Als nächste Schritte zur Erarbeitung der Kapitel Soziale Infrastruktur und Technische Inf- 
rastruktur sind weitere Gespräche mit Fachdienststellen und städtischen Versorgern ge- 
plant. Die Gutachten werden im Herbst / Winter 2023 erwartet.  
 
Herr Beste stellt die Frage, ob ein Gestaltungsbeirat zur Qualitätssicherung von Architek- 
tur und Gestaltung angedacht wird und empfiehlt, möglichst viele Qualifizierungsverfahren 
durchzuführen, um qualitativ hochwertige Architektur zu gewährleisten. 
Das Stadtplanungsamt versichert, dass es ein Gestaltungsgremium geben wird, dessen 
Zusammensetzung bisher noch nicht beschlossen ist. Außerdem sollen gestalterische 
Vorgaben über die Vergabekriterie n festgeschrieben werden.

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 
 
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Herr Röhrig fügt hinzu, dass die architektonische Qualität eines jeden Baufeldes nach 
Durchführung von Konzeptvergaben über konsekutive Qualifizierungsverfahren gesichert 
werde.  
 Herr Prof. Heuchel beschreibt den Prozess der Sich erung von Gestaltungsansprüchen 
aus seiner langjährigen Erfahrung als Planer und gibt den Hinweis, dass Rahmenbedin- 
gungen wie Materialien, Außenraumgestaltung etc. im Quartiershandbuch für Investoren 
festlegbar seien. Erfahrungsgemäß würden diese jedoch nach Abwägung von Inhalten 
und Wirtschaftlichkeit durch die Investoren nur teilweise umgesetzt. Da die Parkstadt Süd 
in mehreren Abschnitten entwickelt wird, besteht die Chance, aus der Aufstellung gestalte- 
rischer Vorgaben einen Lernprozess zu ziehen und zu erlauben, gewisse Eckpfeiler nach- 
zujustieren oder weiterzuentwickeln, d.h. das Handbuch nach und nach zu überarbeiten.  
 
Frau Prof. Lohaus schließt den Beitrag zum Stand des Quartiershandbuchs mit dem Hin- 
weis  ab, dass die Abhängigkeiten der Gutachten untereinander und deren Vereinbarkeit 
im Projekt von großer Wichtigkeit sind. 
 
Herr Sitzmann gibt einen Einblick in die Erstellung des Energiekonzeptes, das derzeit in 
Zusammenarbeit mit der RheinEnergie entwickelt wird. In einer ersten Machbarkeitsstudie 
wird untersucht, welche Varianten von Wärme- und Stromversorgung für die Parkstadt 
Süd möglich sind, um den klimaneutralen Betrieb sowie sozialverträgliche Energiekosten 
für Nutzer*innen zu gewährleisten. Da die Parkstadt Süd eine hohe Gebäudedichte hat, 
d.h. eine hohe Anschlussdichte vorgesehen werden muss, und da die Bebauung in Ent- 
wic klungsabschnitten realisiert wird, soll auch das Energiekonzept modular gedacht wer- 
den. 
 
Im Fokus der Untersuchung stehen bisher die folgenden Technologien zur Energiegewin- 
nung: Biomasse, Geothermie, Wasser-Wasser-Wärmepumpe, Luft-Wasser-Wärmepumpe 
und Fernwärme. Diese wurden anhand einer Vergleichsmatrix bereits auf die Parameter 
Platzbedarf, lokale Emissionen, Aufwand, lokale Wärmequellenerschließung, Versor- 
gungssicherheit und Umsetzbarkeit der Vollversorgung geprüft. Das Ergebnis besagt, 
dass eine Kombination aus verschiedenen Technologien denkbar und sinnvoll ist. Welche 
Kombinationsvarianten tiefer betrachtet und Teil des Konzeptes werden sollen, wird Teil 
der weiteren Erarbeitung zwischen RheinEnergie und Stadtplanungsamt. Außerdem soll 
eine Zeitschiene zur Vertiefung des Energiekonzeptes sowie zu dessen Umsetzung er- 
stellt werden. 
 
Frau Tillessen fragt nach, weshalb Geothermie anhand der Vergleichsmatrix als einzige 
Technologie den Parameter Versorgungssicherheit erfülle. Dies läge gemäß Aussage von 
Herrn Sitzmann daran, dass bspw. die beiden Wärmepumpen-Technologien größeren 
Temperaturschwankungen unterliegen, da sie entweder auf Wasser des Rheins oder auf 
Umgebungsluft angewiesen sind. 
 
Frau Tillessen erkundigt sich außerdem, ob es von Seiten der RheinEnergie schon Kon- 
zepte für grüne Fernwärme gibt. Herr Sitzmann erwidert, dass der Energieversorger in 
Köln-Niehl ein großes Wasser-Wasser-Kraftwerk plane, um das Fernwärmenetz zukünftig 
mit grüner Energie zu versorgen. Darüber hinaus gebe es Standorte für Flächen-Photovol- 
taikanlagen sowie Windkraft.

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 
 
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Es wird die Frage gestellt, ob auch Lösungen zur Kälteerzeugung betrachtet werden. Herr 
Röhrig gibt Auskunft darüber, dass hierzu üblicherweise Kältekompressionsmaschinen 
zum Einsatz kommen. Die Thematik wird im Weiteren vertieft betrachtet.  
 
Herr Prof. Heuchel plädiert aus gebäudetechnischer und planerischer Sicht für eine Kom- 
bination aus Fernwärme und Geothermie. Sollte jeder Gebäudeblock eine Wärmepumpe 
benötigen, ist dies hochbautechnisch sowie stadtplanerisch zu berücksichtigen. 
 
Da das Thema Energie momentan im Hinblick auf die Kostenentwicklung und Gesetzesla- 
gen einer besonderen Dynamik unterliegt, sollte das Energiekonzept fortschreibungsfähig 
bleiben. 
 
 
TOP 2  Sportpionierpark  
 
 
 Frau Weingarten stellt Herrn Hölzer als neuen Abte ilungsleiter im Amt für Landschafts- 
pflege und Grünflächen als Nachfolger von Herrn Dr. Bauer vor.  
 
Herr Hölzer berichtet rückblickend von der erfolgreichen Eröffnung des Pionierparks im 
vergangenen Jahr, wodurch der Stadtbevölkerung ca. 40.000 m² Fläche temporär und 
reversibel zur Verfügung gestellt wird. Anschließend an den Pionierpark soll zukünftig ein 
ca. 36.000 m² großer Sportpionierpark erstellt werden, welcher neue Sportangebote im 
Außenraum anbietet, die auch später im Inneren Grüngürtel weiterhin Platz finden sollen. 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten erarbeiten hierzu derzeit die Vorentwurfs- 
planung, die im zweiten Quartal 2023 durch den Rat beschlossen werden soll, damit 
noch in diesem Jahr ein Baubeschluss erwirkt werden kann. So könnte die neue Fläche 
2024 umgesetzt und eröffnet werden. Der Pionierpark und der Sportpionierpark sollen 
solange bestehen bleiben, bis der Innere Grüngürtel an gleicher Stelle in die Umsetzung 
geht. Aktuell geht man für den Pionierpark und den Sportpionierpark von einem Zeitraum 
bis 2028 aus.  
 
Herr Beste kritisiert, dass der Zugang zum bestehenden Pionierpark nicht ausreichend 
gekennzeichnet und nicht beleuchtet ist. Die uneinsichtige Zuwegung entlang der Bau- 
zäune sowie der Umstand, dass es nur einen Ausgang gibt, lassen den Park in der 
Wahrnehmung vieler Nutzer*innen als unsicher erscheinen. Er appelliert für eine Durch- 
wegung bis zur Bonner Straße, um soziale Unsicherheit zu vermeiden. Herr Hölzer un- 
terstützt die Haltung und berichtet, dass die Erstellung einer Wegeverbindung bis zur 
Bonner Straße die erste Baumaßnahme im Rahmen der Erstellung des Sportpionier- 
parks sein wird. Durch die Öffnung der Parkanlage zu zwei Seiten wird deren Durchwe- 
gung ermöglicht und das Sicherheitsempfinden dadurch deutlich gesteigert. Am Bi- 
schofsweg wird aktuell der Aushub für eine fußläufige Verbindung durch die Auszubil- 
denden des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen vorbereitet. Der Bauzaun soll 
wie bereits zuvor angedacht als bespielbare Kommunikationsfläche dienen und wird der- 
zeit mit Unterstützung eines Kommunikationsbüros beplant.  
Herr Dr. Bell und Herr von der Stein weisen auf die Dringlichkeit einer schnellen Umset- 
zung einer Wegeverbindung durch Pionierpark und Sportpionierparkhin und loben die 
temporären Freiräume als erste bauliche Maßnahmen der Parkstadt Süd.

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 
 
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Herr Sterck erkundigt sich nach Möglichkeiten der ressourcenschonenden Übernahme 
von bspw. Baumgehölzen, Wegematerialien und Sportgeräten in den späteren Inneren 
Grüngürtel. Herr Hölzer erwidert, dass die momentanen Anpflanzungen temporär auf ei- 
nem Vlies aufgebracht sind, das die aktuelle Substratschicht vor dem noch nicht sanier- 
ten Boden schützt und gleichzeitig zulässt, dass die verwendeten Materialien später ein- 
fach zurückgebaut und in die Umsetzung des Inneren Grüngürtels überführt werden kön- 
nen. Die finale Wegeführung im Inneren Grüngürtel wird sich u.a. aufgrund von Boden- 
modellierung und Anlage des Retentionssees von der temporären Wegeführung des 
Sportpionierparks unterscheiden. Die Sportgeräte werden auf ausbaubaren Platten auf- 
gebracht, um sie je nach Zustand auch im späteren Grüngürtel wiederverwenden zu kön- 
nen.  
 
Frau Prof. Lohaus verweist noch einmal darauf, dass der endgültige Innere Grüngürtel 
aktuell aufgrund der mit Bodenaltlasten belasteten Flächen noch nicht umsetzbar ist. Die 
Planung des (Sport-) Pionierparks ist somit eine schnelle Möglichkeit, die Fläche für die 
Öffentlichkeit zu öffnen. Die Kommunikation sollte dringend verstärkt werden um der Be- 
völkerung weitere Informationen zu den Pionierprojekten der Parkstadt Süd zu geben. 
Kommuniziert werden sollte bspw., wann die neue Wegeverbindung eröffnet wird, wie 
lange das Provisorium bestehen wird, weshalb nur wenige Bäume gepflanzt wurden, ab 
wann der endgültige Grüngürtel umgesetzt wird. Neben einem Newsletter kann der Bau- 
zaun durch Visualisierungen, Infografiken und Pläne sinnvoll genutzt werden. 
Bei der bauabschnittsweisen Planung und Erschließung sollte berücksichtigt werden, 
dass Baustelleneinrichtungsflächen möglichst außerhalb der öffentlichen Freifläche ver- 
ortet werden. 
 
 
TOP  3 Interim Europaschule  
 
 
 Frau Künkler stellt den aktuellen Stand der Vorpla nungen für den Interimsbau der Euro- 
paschule an der Alteburger Straße vor. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Aus- 
richtung auf Holzmodulbauweise ist derzeit in Erarbeitung, sodass eine Vergabe im letz- 
ten Quartal dieses Jahres gestartet werden kann.  
Die Nutzung des Interims ist bis 2029 vorgesehen, dann wird die Sanierung der Europa- 
schule Zollstock gem. aktueller Zeitplanung abgeschlossen sein. 
 
Frau Prof. Lohaus merkt an, dass für den Bau des Schulinterims ein Teil der Fläche des 
späteren Grüngürtels genutzt wird. Frau Weingarten weist darauf hin, dass es sich hier- 
bei nicht um die Fläche des Sportpionierparks, der westlich der Bonner Straße liegt, han- 
delt. Die Fläche, auf der die Schule geplant wird, ist aktuell eine nicht genutzte Brachflä- 
che zwischen dem neuen Areal für Neuland e.V. und der Baustelleneinrichtung für die 
Nord-Süd-Stadtbahn.  
 
 Frau Prof. Lohaus und Herr Dr. Bell regen an, eine  Fußwegeverbindung über den letzten 
Abschnitt des Inneren Grüngürtels von der Bonner Straße bis zum Rheinufer anzulegen, 
um auch hier die zukünftige Durchgängigkeit bereits erlebbar zu machen. 
 
Herr Beste berichtet von der Bildungslandschaft Altstadt Nord, welche sich unter ande- 
rem durch die Nutzung der Schulhofflächen durch Schule und Öffentlichkeit auszeichnet.

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Hier wurde eine uneingeschränkte Durchwegung geschaffen, so dass das Schulgrund- 
stück nicht mehr als Barriere im Stadtraum wahrgenommen wird.  Er regt an, die Außen- 
flächen des Schulinterims ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. 
Frau Herr gibt zu bedenken, dass der eng getaktete Zeitplan nicht durch weitere Prüfpro- 
zesse verzögert werden sollte, da der Schulbau oberste Priorität hat. Die Erstellung ei- 
nes Pfades nördlich des Schulbaus wird nach erster Auskunft als umsetzbar eingestuft 
und als Idee in den weiteren Prozess mitgenommen. 
 
 
TOP 4 .1  Neuland e.V.  
 
In der Präsentation werden die zwei aktuellen Planungsstände für den neuen Standort 
von Neuland e.V. gezeigt: zum einen der temporäre Zustand im Zeitraum des Interims 
Europaschule bzw. vor Baubeginn des Inneren Grüngürtels und zum anderen der finale 
Standort innerhalb des Inneren Grüngürtel. Der Kernbereich der Fläche sowie deren Ge- 
staltung werden auch bei Ausbau des Grüngürtels erhalten bleiben, die Fläche wird le- 
diglich in den Randbereichen erweitert.  
Frau Levold berichtet, dass die Ausschreibung der Schadstoffsanierung der Böden für 
Neuland e.V. aktuell durch die Gebäudewirtschaft durchgeführt wird. Das Landschaftsar- 
chitekturbüro RMP Stephan Lenzen hat in Abstimmung mit Neuland e.V. einen Zeitplan 
aufgestellt, der den Umzug im August / September 2023 vorsieht. Die Herstellung des 
Inneren Grüngürtels sowie der Ausbau des dauerhaften Standorts von Neuland e.V. sind 
zum aktuellen Stand noch nicht terminiert. 
 
Herr Giesen erkundigt sich, ob das Bolder-Gebäude von der Planung des Standorts 
Neuland e.V. betroffen sei. Dies wird verneint. Das Bolder-Gebäude ist denkmalge- 
schützt und bleibt erhalten. 
 
Es wird gefragt, ob die Planung des neuen Standortes Neuland e.V. eine Barriere in der 
Durchwegung des Inneren Grüngürtels bis zur Alteburger Straße darstelle. Frau Levold 
erläutert, dass die Durchwegung in der Planung berücksichtigt wurde und zu diesem 
Zwecke ein Pfad im „essbaren Teil“ des Neuland-Parks angelegt wird, der der Öffentlich- 
keit zugänglich sein wird. Eine abschließende Diskussion über Öffnungszeiten habe es 
noch nicht gegeben, jedoch wurde bereits definiert, dass Einfriedungen wie bei Kleingar- 
tenanlagen nicht vorgesehen sind und die öffentliche Durchwegung somit gewährleistet 
ist. 
 
 
 
TOP 4.2  Eifelwall  
 
Herr Hölzer stellt die aktuelle Planung des Eifelwalls vor. Diese befindet sich derzeit in 
der Leistungsphase drei. Durch die noch nicht abschließend geklärte Frage nach der Fi- 
nanzierung sind die Überlegungen zu möglicher Förderung pausiert. Hinsichtlich des 
Zeitplans müsse der Umgang mit dem Autonomen Zentrum (AZ) geklärt werden. Hier 
wurde bereits ein Alternativstandort angeboten. Die Gespräche mit dem AZ sind jedoch 
noch nicht abgeschlossen.

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Frau Hirscher weist darauf hin, dass die Baustelleneinrichtung der DB AG bis 2027 eine 
Schnittstelle mit der Parkpalette des Justizzentrums hat. Herr Hölzer nimmt die Frage 
nach der Zeitschiene für die Baustelleneinrichtung mit. 
 
In der gezeigten Entwurfsplanung ist ein Bachlauf des derzeit unterirdischen Baches dar- 
gestellt. Dieser soll nicht nach oben geführt werden. Wie und ob das Wasser zugänglich 
gemacht werden kann, soll in verschiedenen Varianten geprüft werden. Die Darstellung 
im Plan ist zunächst als Platzhalter zu verstehen. 
 
 
TOP 5  Bildungslandschaft Alteburger Straße  
 
In der letzten Sitzung des Begleitgremiums wurde bereits berichtet, dass für die Bil- 
dungslandschaft Alteburger Straße eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurde, die 
zum Ergebnis hatte, dass sowohl Grund- als auch Gesamtschule auf dem Grundstück 
östlich der Alteburger Straße untergebracht werden können.  
Die Planung soll nun in zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Der östliche Teil mit der 
Sporthalle wird aufgrund der Zeitplanung des Interims Europaschule vorgezogen. Die 
Vergabe an einen Totalunternehmer soll bereits 2024 öffentlich ausgeschrieben werden. 
Das Grundstück werde ab 2025 zur Verfügung stehen, sobald die jetzige Flüchtlingserst- 
aufnahmestelle ausgezogen ist. Dann können auch Rückbau und Bodensanierung be- 
gonnen werden, sodass die fünffach-Turnhalle im Schuljahr 2027/28 in Betrieb genom- 
men werden kann.  
 
Der zweite Bauschnitt, stellt die Errichtung von Grundschule und Gesamtschule dar, de- 
ren Inbetriebnahme für das dritte Quartal 2029 erwartet wird. Für diesen Bauabschnitt 
wird derzeit ein Wettbewerbsverfahren vorbereitet.  
Die zukünftige Nutzung des Grundstückswestlich der Alteburger Straße ist noch nicht ab- 
schließend geklärt. 
 
Die Frage, ob die Freiflächen der Schulen nach Schulschluss auch für die Öffentlichkeit 
zur Verfügung gestellt werden können, soll im Weiteren wohlwollend betrachtet werden.  
 
Ergänzend zu den Diskussionen aus dem vergangenen Begleitgremium verweist Frau 
Prof. Lohaus auf das Potential 
 der Nutzung von Dachflächen und erkundigt sich, ob dies 
in der Schulplanung berücksichtigt sei. Frau Oosterhagen verweist auf die bereits er- 
folgte Vorgabe der Wettbewerbsausschreibung, die ein Außensportangebot als Dachnut- 
zung auf der neuen Sporthalle vorsieht. 
 
 
 
TOP 6
 Sonstiges  
 
Herr Beste erkundigt sich nach Nutzungsoptionen für die denkmalgeschützte Großmarkt- 
halle. Das Stadtplanungsamt verweist darauf, dass nach verwaltungsinternen Abstimmun- 
gen über mögliche Nutzungsoptionen tragfähige und nachhaltige Konzepte ermittelt wer- 
den können. Zur Vorbereitung soll es ebenfalls eine Vorberatung durch das Begleitgre- 
mium geben, aus welcher weitere Rahmenparameter möglicher Nutzungen in die Konzep- 
tionierung einfließen. Diese Vorberatung könnte voraussichtlich 2024 erfolgen.

Dezernat VI, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt 
 
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Das Stadtplanungsamt informiert, dass das Stadtteilbüro für Informations- und Kommuni- 
kationsveranstaltungen der Parkstadt Süd zukünftig stärker genutzt werden soll.  
 
Frau Herr dankt für die rege und sehr zielführende Diskussion, für Input, Vorschläge und 
Anregungen.  
 
 
Nächstes Begleitgremium: 
 Dienstag, 31.10.2023, 17:00 – 20:00 Uhr 
 
 
   
   
   
   
   
 
Gefertigt: Sieber/Thurow / Limbach 
Gezeichnet: Herr

Mitteilung Ausschuss

623 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 16.08.2023 
 2461/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
 
Niederschriften des Begleitgremiums Parkstadt Süd 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.02.2019 wurde beschlossen, dass 
dem Ausschuss sowie der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Niederschriften des Begleitgre-
miums Parkstadt Süd zur Kenntnis gegeben werden.  
 
Die Niederschriften der Sitzungen des Begleitgremiums vom 25.10.2022 und 18.04.2023 sind 
als Anlage beigefügt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Marktstraße 10
  • Bonner Straße
  • Alteburger Straße
  • Vorgebirgsglacisweg
  • Eifelwall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2461/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.08.2023
Erstellt
02.08.2023 10:37