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1995/2020

Strukturförderung Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für die Jahre 2021 - 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.08.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5193 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1995/2020 
Freigabedatum  11.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderung Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler 
(BBK Köln e.V.) für die Jahre 2021 - 2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil-
plan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. 
Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerin-
nen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Institutionelle 
Förderung) in Höhe von 40.000 € zu gewähren.  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021-2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    p.a.40.000€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Entsprechend des Förderkonzeptes Bildende Kunst vom 04.12.2012 kann eine Institutionelle Förde-
rung erfolgen, sofern ein Vorhaben von überdurchschnittlicher künstlerischer, kunsttheoretischer oder 
kunstkritischer sowie kunstvermittelnder Qualität ist, nachhaltige strukturelle Impulse für die Kunst-
szene der Stadt und NRWs erwarten lässt, der übergreifenden Vernetzung bestehender Angebote 
oder der Vermittlung kunsttheoretischer Inhalte dient. Institutionelle Förderung wird als Strukturförde-
rung und für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.  
 
Das Kulturwerk des BBK e.V. mit seinem Ausstellungsraum MATjÖ hat basierend auf diesen Voraus-
setzungen von 2018 bis 2020 eine jährliche Strukturförderung in Höhe von 30.000 € erhalten; ab 
2019 wurde dieser Betrag jährlich um 10.000 € aus den Leitmitteln aufgestockt. Der Verein hat sich in 
diesem Zeitraum sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich stabilisiert und seinen Tätigkeitsbereich als 
Dienstleister für die Kölner Kunstschaffenden und als deren Interessensvertretung sowie als Off-
Raum mit eigenem Ausstellungsprofil ständig optimiert. Damit werden die genannten Förderkriterien 
weiterhin erfüllt. Die Grundlage für eine erneute Strukturförderung ist somit gegeben. 
 
Votum des Fachbeirates

3 
Der Fachbeirat Bildende Kunst der Stadt Köln befürwortet die Verlängerung der Strukturförderung für 
das Kulturwerk des BBK Köln e.V. und hebt in seiner positiven Einschätzung das Ausstellungspro-
gramm im MATjö, die Bedeutung des Kölner Künstlerverzeichnisses und die sehr zufriedenstellende 
Vergabe der Arbeits- und Recherchestipendien für Künstler*innen und Kurator*innen 2019 hervor. Die 
Fachbeiratsmitglieder unterstreichen, dass aus ihrer Sicht die Vergabe der Stipendien über das Kul-
turwerk des BBK Köln sehr viel Sinn mache. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Fachbeira-
tes an.  
 
Die Bewilligungsauflagen für die Strukturförderung enthalten neben den allgemeingültigen formalen 
Anforderungen weiterhin auch inhaltliche Aufgaben. Diese dienen dazu, die kunstvermittelnde Tätig-
keit des Kulturwerks des BBK Köln e. V. sowie die nachhaltigen strukturellen Impulse für die Kunst-
szene sicherzustellen. Als inhaltliche Aufgaben wurden zwischen der Kulturverwaltung und dem Kul-
turwerk des BBK Köln einvernehmlich folgende Punkte festgelegt:  
1) Organisation der Offenen Ateliers  
2) Ganzjährige Herausgabe der Künstlerkarte  
3) Aufbau und permanente Aktualisierung der Onlineplattform www.künstlerverzeichnis-koeln.de  
4) Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit im Projektraum MATjÖ 
 
Finanzierung 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da 
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2022 und 
2023 verabschiedet wurden. Demzufolge ist eine Förderung des Kulturwerkes des Bundesverbandes 
Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) entsprechend dieser Beschlussvorlage nur 
möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann wird die festgelegte jährliche Zu-
schusshöhe bis zum 31.12.2023 beibehalten. 
 
Die Umsetzung dieses Förderinstrumentes in 2020 dient der dringenden notwendigen Struktursiche-
rung von Institutionen/Initiativen der freien Szene. 
 
2023 werden nach Wegfall der Leitprojektmittel 10.000€ aus den zur Verfügung stehenden Projekt-
mitteln der Sparte Bildende Kunst finanziert.

Beratungsverlauf (3)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.28 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1995/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.08.2020
Erstellt
02.07.2020 15:55