0840/2022
Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
7185 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/3 Vorlagen-Nummer 0840/2022 Freigabedatum 12.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprä- vention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses ersten Kölner LSBTI-Förderprogramms. 2. Ferner beschließt der Rat, die Entscheidung über die Bewilligung der einzelnen Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der beiliegenden Förderrichtlinie dem Ausschuss für Soziales, Senio- rinnen und Senioren zu übertragen. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähi- gen Antragstellungen erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der Förderrichtlinie. Diese wird dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt. Die in 2022 benötigten Finanzmittel in Höhe von 80.000 € sind - im Rahmen eines Gesamtpaketes von 200.000 € über den politischen Veränderungsnachweis zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan - im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistun- gen und Diversity, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt und stehen dort einmalig für 2022 zur Verfügung. Da der Betrag in Höhe von 80.000 € entgegen des ursprünglichen Verwendungszwecks nunmehr als Förderprogramm mit Zuschussgewährung eingerichtet werden soll, ist zudem im Haushaltsjahr 2022 eine Umveranschlagung im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und Diversity in die Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen, erforderlich. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 14.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die vorliegende „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI“ (Anlage 1) schafft Klarheit und Transparenz bei der Vergabe der Mittel dieses ersten Kölner LSBTI-Förderprogramms. Ziel des LSBTI-Förderprogramms ist es, Projekte Dritter zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI zu unterstützen. Diverse Studien zeigen, dass trotz der positiven gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Viel- falt LSBTI-Personen nach wie vor Diskriminierung und Ausgrenzung in vielen Lebensbereichen erle- ben und Opfer von homo- und transfeindlicher Gewalt werden. Aus diesem Grund sind Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Kultur beitragen, in der keine Gewalt, Belästigung und Ausgrenzung von LSBTI-Personen toleriert wird und in der niemand seine sexuelle Orientierung oder Geschlechtsiden- tität aus Angst vor Benachteiligung verbergen muss. LSBTI-Aktionsplan Mit der Einführung dieses LSBTI-Förderprogramms erfolgt die Umsetzung von Maßnahme 10.12 des am 14.12.2021 vom Rat verabschiedeten LSBTI-Aktionsplans „Selbstverständlich unterschiedlich: 3 Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ (Vorlage 2314/2021): „Die Stadt Köln unterstützt mit einem eigenen Budget Maßnahmen Dritter zur Gewaltprä- vention und den Abbau von Diskriminierung sowie häuslicher Gewalt im Bereich LSBTI.“ StadtAG LST Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) wird per Mitteilung in ihrer nächsten Sitzung (14.6.2022) über die Entscheidung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren informiert. Förderberechtigung Förderungsberechtigt sind natürliche Personen, Vereine, Initiativen, Gruppen und Schulen, die sich gewaltpräventive Arbeit, Teilhabe- und Antidiskriminierungsarbeit mit LSBTI-Bezug zur Aufgabe ge- setzt haben und die möglichst mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteur*innen in Köln vernetzt sind. Eine Förderung unter 500 Euro erfolgt nicht. Natürliche Personen, nicht eingetragene Vereine, Initiativen, Gruppen und Schulen können maximal eine Summe von 5.000 Euro beantragen. Einge- tragene Vereine können auf Antrag eine Förderung bis maximal 10.000 Euro erhalten. Weitere För- dervoraussetzungen sind der anhängenden Förderrichtlinie zu entnehmen. Finanzierung Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren eine Beschlussvorlage (Vorlage 0742/2022) zur Verteilung der über den politischen Veränderungsnachweis zugesetzten Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan „Selbstverständlich unterschied- lich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ in einer Ge- samthöhe von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wurde von der Gesamtsumme in Höhe von 200.000 € ein Be- trag in Höhe von 80.000 € für ein Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI bereitgestellt. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 80.000 € sind im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 13, Sach- und Personalaufwendungen, veranschlagt und stehen dort einmalig für 2022 zur Verfügung. Eine Verstetigung dieses LSBTI-Förderprogramms über das Jahr 2022 hinaus wird seitens der Ver- waltung angestrebt. Eine entsprechende Finanzierung ist im Hpl.-Entwurf 2023/2024 im obigen Teil- ergebnisplan innerhalb des festgelegten Finanzbudgets vorgesehen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Verwaltung diese Vorlage erst jetzt in die Gremien einbringen. Die Vorlage steht zudem in einem engen inhaltlichen Zusam- menhang mit der Vorlage 0742/2022. Durch den politischen Veränderungsnachweis wurden Finanz- mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt, die in diesem Jahr verausgabt werden müs- sen. Daher muss diese Vorlage die vorgenannten Gremien erreichen. Anlage 1: Richtlinie Förderung LSBTI-Projekte Gewaltprävention und Antidiskriminierung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0840/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.06.2022
- Erstellt
- 09.03.2022 01:29