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0840/2022

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.4

Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll StadtAG LST 14.06.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Richtlinie Förderung LSBTI-Projekte Gewaltprävention und Antidiskriminierung

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Beschlussvorlage Rat

7185 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0840/2022 
Freigabedatum 
12.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von 
Diskriminierung im Bereich LSBTI 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprä-
vention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI“ und beauftragt die Verwaltung 
mit der Umsetzung dieses ersten Kölner LSBTI-Förderprogramms. 
 
2. Ferner beschließt der Rat, die Entscheidung über die Bewilligung der einzelnen Zuwendungen 
an Berechtigte im Sinne der beiliegenden Förderrichtlinie dem Ausschuss für Soziales, Senio-
rinnen und Senioren zu übertragen. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähi-
gen Antragstellungen erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an 
Berechtigte im Sinne der Förderrichtlinie. Diese wird dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur Entscheidung und Mittelfreigabe 
vorgelegt. 
 
Die in 2022 benötigten Finanzmittel in Höhe von 80.000 € sind - im Rahmen eines Gesamtpaketes 
von 200.000 € über den politischen Veränderungsnachweis zur Umsetzung von Maßnahmen aus 
dem LSBTI-Aktionsplan - im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistun-
gen und Diversity, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt und 
stehen dort einmalig für 2022 zur Verfügung. 
 
Da der Betrag in Höhe von 80.000 € entgegen des ursprünglichen Verwendungszwecks nunmehr als 
Förderprogramm mit Zuschussgewährung eingerichtet werden soll, ist zudem im Haushaltsjahr 2022 
eine Umveranschlagung im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und Diversity in die Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, erforderlich. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 14.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die vorliegende „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von 
Diskriminierung im Bereich LSBTI“ (Anlage 1) schafft Klarheit und Transparenz bei der Vergabe der 
Mittel dieses ersten Kölner LSBTI-Förderprogramms. 
 
Ziel des LSBTI-Förderprogramms ist es, Projekte Dritter zur Gewaltprävention und zum Abbau von 
Diskriminierung im Bereich LSBTI zu unterstützen. Diverse Studien zeigen, dass trotz der positiven 
gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Viel-
falt LSBTI-Personen nach wie vor Diskriminierung und Ausgrenzung in vielen Lebensbereichen erle-
ben und Opfer von homo- und transfeindlicher Gewalt werden. Aus diesem Grund sind Maßnahmen 
zu ergreifen, die zu einer Kultur beitragen, in der keine Gewalt, Belästigung und Ausgrenzung von 
LSBTI-Personen toleriert wird und in der niemand seine sexuelle Orientierung oder Geschlechtsiden-
tität aus Angst vor Benachteiligung verbergen muss.  
 
 
LSBTI-Aktionsplan 
 
Mit der Einführung dieses LSBTI-Förderprogramms erfolgt die Umsetzung von Maßnahme 10.12 des 
am 14.12.2021 vom Rat verabschiedeten LSBTI-Aktionsplans „Selbstverständlich unterschiedlich:

3 
Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ (Vorlage 
2314/2021): „Die Stadt Köln unterstützt mit einem eigenen Budget Maßnahmen Dritter zur Gewaltprä-
vention und den Abbau von Diskriminierung sowie häuslicher Gewalt im Bereich LSBTI.“ 
 
 
StadtAG LST 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) wird per Mitteilung 
in ihrer nächsten Sitzung (14.6.2022) über die Entscheidung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren informiert.  
 
Förderberechtigung 
 
Förderungsberechtigt sind natürliche Personen, Vereine, Initiativen, Gruppen und Schulen, die sich 
gewaltpräventive Arbeit, Teilhabe- und Antidiskriminierungsarbeit mit LSBTI-Bezug zur Aufgabe ge-
setzt haben und die möglichst mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteur*innen in Köln vernetzt 
sind. Eine Förderung unter 500 Euro erfolgt nicht. Natürliche Personen, nicht eingetragene Vereine, 
Initiativen, Gruppen und Schulen können maximal eine Summe von 5.000 Euro beantragen. Einge-
tragene Vereine können auf Antrag eine Förderung bis maximal 10.000 Euro erhalten. Weitere För-
dervoraussetzungen sind der anhängenden Förderrichtlinie zu entnehmen. 
 
 
Finanzierung 
 
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren eine Beschlussvorlage 
(Vorlage 0742/2022) zur Verteilung der über den politischen Veränderungsnachweis zugesetzten 
Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan „Selbstverständlich unterschied-
lich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ in einer Ge-
samthöhe von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. 
 
Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wurde von der Gesamtsumme in Höhe von 200.000 € ein Be-
trag in Höhe von 80.000 € für ein Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und zum Abbau 
von Diskriminierung im Bereich LSBTI bereitgestellt. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 
80.000 € sind im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity, Teilplanzeile 13, Sach- und Personalaufwendungen, veranschlagt und stehen dort einmalig 
für 2022 zur Verfügung. 
 
Eine Verstetigung dieses LSBTI-Förderprogramms über das Jahr 2022 hinaus wird seitens der Ver-
waltung angestrebt. Eine entsprechende Finanzierung ist im Hpl.-Entwurf 2023/2024 im obigen Teil-
ergebnisplan innerhalb des festgelegten Finanzbudgets vorgesehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Verwaltung diese Vorlage 
erst jetzt in die Gremien einbringen. Die Vorlage steht zudem in einem engen inhaltlichen Zusam-
menhang mit der Vorlage 0742/2022. Durch den politischen Veränderungsnachweis wurden Finanz-
mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt, die in diesem Jahr verausgabt werden müs-
sen. Daher muss diese Vorlage die vorgenannten Gremien erreichen. 
 
 
Anlage 1: Richtlinie Förderung LSBTI-Projekte Gewaltprävention und Antidiskriminierung

Beratungsverlauf (3)

12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.06.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0840/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.06.2022
Erstellt
09.03.2022 01:29