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4296/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW bezüglich der Öffnung eines Weges über die Messedächer für die Öffentlichkeit (Az 205/22 B)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2023, TOP 4.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Antrag Messedächer

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4511 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4296/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW bezüglich der Öffnung eines Weges über die 
Messedächer für die Öffentlichkeit (Az 205/22 B)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe. Da das Betriebsge-
lände der Koelnmesse GmbH aufgrund der in der Begründung aufgezeigten Argumente nicht 
als öffentliches Straßenland geeignet ist, kann der Eingabe jedoch nicht entsprochen werden. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 02.12.2022 (siehe Anlage) regt der Petent an, dass die Stadt Köln ihre 
Einflussmöglichkeiten als Hauptgesellschafterin bei der Koelnmesse GmbH nutzt, um für die 
Öffentlichkeit einen Weg über die Dächer der Messehallen zu schaffen. 
 
Die Verwaltung hat die Koelnmesse GmbH hierzu um Stellungnahme gebeten. Diese äußert 
sich wie folgt: 
 
„Die Koelnmesse GmbH ist ein privatrechtliches Unternehmen mit einem Betriebsgelände für 
dessen Sicherheit die Gesellschaft verantwortlich ist und das als öffentliche Verkehrsfläche 
nicht geeignet ist. 
 
Im Auf‐ und Abbaubetrieb herrscht auf dem Gelände Logistikverkehr u. a. mit LKW und Ga-
belstaplern. Die von diesen Fahrzeugen ausgehenden Gefahren sind nicht mit dem normalen 
Straßenverkehr vergleichbar. Darüber hinaus finden ‐ insbesondere während der Auf‐ und 
Abbauphasen ‐ gefährliche Arbeiten vergleichbar mit den Gefahren auf einer Baustelle statt. 
Die Anforderungen an Verkehrssicherungspflichten sind daher nicht mit üblichen öffentlichen 
Verkehrsflächen vergleichbar und könnten von der Gesellschaft nicht übernommen werden. 
Beispielsweise ist der Zutritt nur für unterwiesenes Betriebspersonal der Messegesellschaft 
und der Aufbaufirmen mit entsprechender Schutzausrüstung zulässig. Dies gilt auch für die 
erwähnten außenliegenden Zufahrten und Rampen, da diese zur Andienung der oberen Hal-
lenebenen benötigt werden. Der in der Bürgereingabe erwähnte Tunnel liegt zudem im Bau-
feld des Confex‐Neubaus und kreuzt im Ausgangsbereich zukünftig die logistische Haupter-
schließungstrasse des Südgeländes. 
 
Ferner ist anzuführen, dass das Messegelände im Veranstaltungsbetrieb zutrittskontrolliert ist. 
Eine Trennung zwischen Veranstaltungsbereichen und öffentlichen Durchgängen ist aufgrund 
der Struktur des Geländes sowie der Wegeführungen nicht möglich. Das vorhandene Sicher-
heitspersonal ist für feste Tätigkeiten eingesetzt und kann keine weiteren Aufgaben überneh-
men. Bis auf wenige Tage im Jahr herrscht auf dem Messegelände durchgehend Betrieb, die 
Durchführung von Veranstaltungen sowie der Auf‐ bzw. Abbau anlässlich dieser Veranstal-
tungen wechseln sich fortlaufend ab. 
 
Bezogen auf die Bewertung, dass das Messegelände in der bestehenden Form städteplane-
risch eine Fehlentwicklung sei, weil so der Durchgang zum Rheinpark blockiert werde, sei 
darauf hingewiesen, dass dieser Umstand nicht durch das Betriebsgelände der Messe, son-
dern durch die Bahntrasse verursacht wird. In diesem Zusammenhang ist aber auch anzu-
merken, dass sich zwischen dem Bahngelände im Osten, der B55 und dem Betriebsgelände 
keine Wohnbebauung befindet. Für die Bewohner der Stegerwaldsiedlung steht demnächst 
die Verbindung zum Auenweg über die neue Straße in Verlängerung der 
Adam‐Stegerwald‐Straße zur Verfügung. Für die Besucher der Hotels und Büros in der Mess-
ecity gibt es einen Fußgängertunnel zum Auenweg, der aktuell durch die Bahn barrierefrei

3 
ertüchtigt wird. 
 
Hinsichtlich der Erschließung für Fußgänger, die vom Messegelände in die Innenstadt laufen 
möchten, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, das Gelände im Süden zu verlassen, um so zur 
Hohenzollernbrücke zu gelangen. Ein öffentlicher Durchgang auf der Ost‐West‐Achse bringt 
hier keine Verbesserung, weil es ohnehin nur die Zoo‐ oder die Hohenzollernbrücke gibt. Hier 
könnte die bereits in der Vergangenheit angedachte zusätzliche Seilbahnverbindung über den 
Rhein eine Erschließung schaffen.“ 
 
Aus Sicht der Verwaltung sind die von der Koelnmesse GmbH vorgebrachten Argumente 
schlüssig. Dem Anliegen des Petenten kann daher nicht entsprochen werden. 
 
Anlagen

Anlage - Antrag Messedächer

5921 Zeichen

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der
Stadt Köln

Köln, den 02.12.2022

Anregung zur Öffnung eines Weges über die Messedächer für die Öffentlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rege nach $ 24 GO NRW an, dass die Stadt Köln Ihre Einflussmöglichkeiten als Hauptgesellschafterin
» bei der Messe nutzt, um einen Weg über die Messedächer für die Öffentlichkeit zu schaffen.

Undurchdringlichkeit des Messegeländes und fehlende städtebauliche Integration

So erfolgreich das Geschäftsmodell der Messe ist, muss leider auch festgehalten werden: Die Messe ist
gesamtstädtebaulich eine Fehlplanung. Bei der Messe handelt es sich um einen geschlossenen, für die

Öffentlichkeit nicht zugänglichen, monolithischen Block, der zentral im rechtsrheinischen Köln gelegen
ist.

Der Bereich zwischen Auenweg, Barmer Straße, Deutz-Mülheimer Straße und Zoobrücke ist ein abge-
sperrtes Gelände mitten in der Innenstadt. Damit trennt die Messe die bewohnten Veedel im rechts-
rheinischen Köln insbesondere von Rhein und Rheinpark. Städtebaulich ist ein derart riesiges, zentral
gelegenes Gelände, welches komplett eingezäunt ist, nicht vertretbar.

Richtung Norden müssen Fußgänger und Radfahrer einen Umweg von 2 km absolvieren, sofern der
Grünzug Charlier als Abkürzung genutzt wird. Die Alternative ist ein Fußmarsch auf der Stadtautobahn,
die dort höllisch laut ist. Richtung Süden ist ein Umweg durch die Unterführung am Bahnhof Richtung
Auenweg möglich (mangels Ausschilderung eher nur für Eingeweihte). Zudem ist bisher ist nur der Weg
über die Opladener Straße südlich des Bahnhofs Messe/Deutz barrierefrei. 3

Der rechtsrheinisch gelegene Rheinpark ist dank der Seilbahn von linksrheinischen Stadtteilen sogar
besser erreichbar als von rechtsrheinischen Stadtteilen. Dies zeigt, auf welcher Rheinseite jahrzehnte-
lang die städtebaulichen Prioritäten lagen.

“ Zur Veranschaulichung dieser Situation, die vielen Menschen insbesondere im linksrheinischen Köln
nicht bewusst ist, verweise ich auf die Karte im Anhang 1.

Seite 2

Keine Verbesserungen für die Öffentlichkeit im Zuge von „Messe 3.0“

Umso erschreckender ist es, dass die millionenschweren Umbauarbeiten zur Messe 3.0 nicht dazu ge-
nutzt werden, um die Messe durch eine breitere Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit städtebaulich zu
integrieren. Soweit ersichtlich, ist bei den Projekten „Confex“ und „Terminal“ (Ost-West-Boulevard)
keine Verbesserung für die Öffentlichkeit beabsichtigt. Es scheint sogar so zu sein, dass ehemalige Ver-
bindungen etwas Richtung Staatenhaus einfach zunehmend verfallen. Dies ist vor dem Hintergrund,
dass die Stadt Köln zusammen mit dem Land NRW die alleinigen Gesellschafter der Messe sind, nicht
nachvollziehbar. ta

Hierzu verweise ich zur Anschaulichkeit auf die Anhänge 6 und 7.

Öffnung eines Weges über die Messedächer

Ich rege daher an, dass die Stadt hier mit einer kreativen Lösung voranschreitet. Dies ist auch vor dem
Hintergrund der Verkehrswende und der Klimaneutralität zu sehen. Hier muss jeder Teil seinen Beitrag
leisten, auch die Messe.

Bereits jetzt bestehen auf den Messedächern zahlreiche Rampen, Straßen und Parkplätze. Diese sind im
Sinne von Parkplätzen (insb. P2, P4, P5, P10 und P11) jedenfalls keine reinen Funktionsflächen der Mes-
“se, sondern auch dem Publikum als Parkplatz mit Fußwegen zugänglich. Jedenfalls außerhalb der Messe-
zeiten könnten diese bereits kurzfristig im Sinne eines (ggf. abgesperrten) Korridors über die Messedä-
cher für die Öffentlichkeit geöffnet werden. So entstünde eine städtebaulich attraktive Verbindung zwi-
schen Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg. Langfristig kann hier eine dauerhaft geöffnete Verbin-
dung realisiert werden. Hierzu verweise ich auf die Übersichten in den Anhängen 2 bis 5.

Im Osten ist ohnehin eine Fußgängerverbindung vom Messeparkhaus bis zum Beginn der Rampe geplant
(siehe Anhang 3). Dort soll eine Treppenanlage entstehen. Die Rampen werden auch bereits jetzt stän-
dig von einem Sicherheitsdienst bewacht. Hier würde sich also kein Mehraufwand für die Messe erge-
ben.

Durch den Weg über die Messedächer kombiniert mit der Fußgängerbrücke zum Messeparkhaus könnte
sogar eine attraktive Verbindung vom Rhein und Rheinpark über Messe/Messparkhaus, weiter entlang
der Wermelskircher Straße Richtung Kalkberg und von dort über die geplante RadPendlerRoute bis in
den rechtsrheinischen Grüngürtel entstehen.

Tunnel der Messe an Barmer Straße

Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die Messe auch über einen Straßentunnel unter
den ICE-Gleisen verfügt, der den Auenweg und die Barmer-Straße verbindet. Auch dies ist eine weitere
Verbindung, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

Seite 3

Anhang 5 E
Undurchdringliche, blockartige Struktur der Messe und Lage des Weges über die Messedächer

Seite 4

Anhang 2

Ansicht von der Deutz-Mülheimer Straße. Hier entsteht ohnehin eine Treppenanlage am Ende der
Fußgängerbrücke zum Messeparkhaus (siehe Anhang 3). An den Schranken ist bereits jetzt ein Wach-
dienst eingerichtet.

Anhang 3
Ansicht der geplanten Treppenanlage (Ende des Fußweges vom Messeparkhaus, Quelle: Promotions-
video zur Messe 3.0):

Seite 5

Anhang 4
Ansicht von Westen. Bestehende Rampe mit Wachdienst Richtung Auenweg.

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Seite 6

Anhang 5

Gesamtansicht der Messedächer und Rampen. Hier sind die Möglichkeiten für eine Wegführung er-
sichtlich.

Seite 7

Anhang 6

Gekappte Verbindung am Staatenhaus. Der Ost-West-Boulevard soll östlich der Gleise auf dem Mes-
segelände enden:

Seite 8

Anhang 7

Ansicht Confex. Die Terrasse und ein etwaiger Übergang über die Gleise sind eingezäunt und damit
nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Am oberen Bildrand ist die gekappte Verbindung zum Staaten-
haus ersichtlich (Quelle: Promotionsvideo zum Projekt Messe 3.0):

Falls Sie Rückfragen zu der Anregung haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Barmer Straße
  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Opladener Straße
  • Wermelskircher Straße
  • Auenweg
  • Hohenzollernbrücke
  • Stadtautobahn
  • Neue Straße
  • Am Bahnhof
  • Zoobrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4296/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.12.2022
Erstellt
19.12.2022 10:08