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AN/2111/2022

Regenwasserableitung

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 17.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.12.2022, TOP 8.1.4

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Sachstandsbericht BV

2890 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2111/2022
Stand: 01.10.2025 
Sachstandsbericht  
Regenwasserableitung 
- Antrag der SPD - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, an geeigneten städtischen Gebäuden die Regenwasserablei-
tung von den Dächern so zu ändern, dass das Regenwasser nicht in die Kanalisation fließt, 
sondern in den unversiegelten Außenbereich. So kann dort der Boden durch Flächenversicke-
rung oder Muldenversickerung das Wasser aufnehmen. Sofern der unversiegelte Außenbe-
reich nicht für die Versickerung großer Regenmengen ausreicht, kann das Regenwasser auch 
nur teilweise nach außen abgeleitet werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Durch eine Entsiegelung kann eine Abkühlung sinnvoll erreicht werden. Schattenwurf durch 
Pflanzen, Bäume oder eine bepflanzte Pergola erzeugen Verdunstungskühle, die voraussicht-
lich sogar das Aufheizen der Gebäude reduzieren. 
Sinnvoll ist es auch, das Regenwasser durch an die Regenfallrohre angeschlossenen Versi-
ckerungsboxen im Erdreich versickern zu lassen. Dies würde den unter Trockenschäden lei-
denden Bäumen helfen und zu mehr Verdunstungskühle führen.  
Zusätzlich sollten Versickerungsbeete bei Starkregen die Kanalisation entlasten. 
Fahrbereiche für die Feuerwehr müssen von möglichen Entsiegelungsflächen getrennt blei-
ben. 
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird der Abruf externer Fördermittel geprüft. 
Deshalb schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor: 
1. Entfernen der Asphaltdecke an Stellen, wo dies technisch machbar ist, 
2. Schaffung von Platz für Beete mit Bepflanzungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten im 
Freien, 
3. Regenwassermanagement, das heißt Auffangen des Regenwassers zum Gießen und ge-
zielte Regenwasserversickerung. 
Die Finanzierung der mit der Entsiegelung verbundenen Kosten sind der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu erstatten.  
Diese prüft grundsätzlich bei allen Neubauten, ob ein Kanalanschluss mit Versickerungsmög-
lichkeiten möglich oder vorhanden ist. Bei Bestandsgebäuden steht sie im Austausch mit den 
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB), wo auf Grund der vorhandenen Kanalisation vermin-
derte Regenwassereinleitungen in die Mischwasserkanalisation möglich sind, ohne dass eine

2 
 
ausreichende Durchspülung der Abwasserkanäle (Mindestdurchfluss) gefährdet wird. 
Aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln kann ein Abklem-
men der Regenwassereinleitungen bei den aus Sicht der StEB unkritischen Grundstücken in 
die Kanalisation jedoch nur nachrangig und sukzessive erfolgen. 
  
Nächste Schritte: 
Sobald sich die Personal- oder Aufgabensituation entspannt kann die Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln in dieser Angelegenheit wie vorgeschlagen tätig werden. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
17.09.2026

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

1419 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.11.2022 
AN/2111/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Regenwasserableitung 
- Antrag der SPD - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, an geeigneten städtischen Gebäuden die Regenwasserableitung 
von den Dächern so zu ändern, dass das Regenwasser nicht in die Kanalisation fließt, sondern 
in den unversiegelten Außenbereich. So kann dort der Boden durch Flächenversickerung oder 
Muldenversickerung das Wasser aufnehmen. Sofern der unversiegelte Außenbereich nicht für 
die Versickerung großer Regenmengen ausreicht, kann das Regenwasser auch nur teilweise 
nach außen abgeleitet werden. 
 
Begründung: 
 
Durch regenärmere Zeiten sinkt der Grundwasserspiegel immer stärker ab und die Wasserver-
sorgung wird immer schwieriger. Auch wird die obere Bodenschicht immer trockener, was der 
Vegetation sehr schadet. Durch die Maßnahme wird dieser Entwicklung entgegengewirkt. 
 
Bei Starkregen wird durch diese Maßnahme die Kanalisation entlastet, so dass es zu weniger 
Überschwemmungen kommt.

- 2 - 
Die Kosten der Maßnahme wären relativ gering. Die StEB befürwortet die Regenwasserablei-
tung auf ihrer Homepage. 
 
 
 
gez. Müller

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2111/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
17.11.2022
Erstellt
17.11.2022 14:11