Regenwasserableitung
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/2111/2022 vom 17.11.2022
Stand: Am 01.12.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/2111/2022 Stand: 01.10.2025 Sachstandsbericht Regenwasserableitung - Antrag der SPD - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, an geeigneten städtischen Gebäuden die Regenwasserablei- tung von den Dächern so zu ändern, dass das Regenwasser nicht in die Kanalisation fließt, sondern in den unversiegelten Außenbereich. So kann dort der Boden durch Flächenversicke- rung oder Muldenversickerung das Wasser aufnehmen. Sofern der unversiegelte Außenbe- reich nicht für die Versickerung großer Regenmengen ausreicht, kann das Regenwasser auch nur teilweise nach außen abgeleitet werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Durch eine Entsiegelung kann eine Abkühlung sinnvoll erreicht werden. Schattenwurf durch Pflanzen, Bäume oder eine bepflanzte Pergola erzeugen Verdunstungskühle, die voraussicht- lich sogar das Aufheizen der Gebäude reduzieren. Sinnvoll ist es auch, das Regenwasser durch an die Regenfallrohre angeschlossenen Versi- ckerungsboxen im Erdreich versickern zu lassen. Dies würde den unter Trockenschäden lei- denden Bäumen helfen und zu mehr Verdunstungskühle führen. Zusätzlich sollten Versickerungsbeete bei Starkregen die Kanalisation entlasten. Fahrbereiche für die Feuerwehr müssen von möglichen Entsiegelungsflächen getrennt blei- ben. Zur Finanzierung der Maßnahmen wird der Abruf externer Fördermittel geprüft. Deshalb schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor: 1. Entfernen der Asphaltdecke an Stellen, wo dies technisch machbar ist, 2. Schaffung von Platz für Beete mit Bepflanzungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien, 3. Regenwassermanagement, das heißt Auffangen des Regenwassers zum Gießen und ge- zielte Regenwasserversickerung. Die Finanzierung der mit der Entsiegelung verbundenen Kosten sind der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu erstatten. Diese prüft grundsätzlich bei allen Neubauten, ob ein Kanalanschluss mit Versickerungsmög- lichkeiten möglich oder vorhanden ist. Bei Bestandsgebäuden steht sie im Austausch mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB), wo auf Grund der vorhandenen Kanalisation vermin- derte Regenwassereinleitungen in die Mischwasserkanalisation möglich sind, ohne dass eine 2 ausreichende Durchspülung der Abwasserkanäle (Mindestdurchfluss) gefährdet wird. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln kann ein Abklem- men der Regenwassereinleitungen bei den aus Sicht der StEB unkritischen Grundstücken in die Kanalisation jedoch nur nachrangig und sukzessive erfolgen. Nächste Schritte: Sobald sich die Personal- oder Aufgabensituation entspannt kann die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in dieser Angelegenheit wie vorgeschlagen tätig werden. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 17.09.2026 -
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.11.2022 AN/2111/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Regenwasserableitung - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, an geeigneten städtischen Gebäuden die Regenwasserableitung von den Dächern so zu ändern, dass das Regenwasser nicht in die Kanalisation fließt, sondern in den unversiegelten Außenbereich. So kann dort der Boden durch Flächenversickerung oder Muldenversickerung das Wasser aufnehmen. Sofern der unversiegelte Außenbereich nicht für die Versickerung großer Regenmengen ausreicht, kann das Regenwasser auch nur teilweise nach außen abgeleitet werden. Begründung: Durch regenärmere Zeiten sinkt der Grundwasserspiegel immer stärker ab und die Wasserver- sorgung wird immer schwieriger. Auch wird die obere Bodenschicht immer trockener, was der Vegetation sehr schadet. Durch die Maßnahme wird dieser Entwicklung entgegengewirkt. Bei Starkregen wird durch diese Maßnahme die Kanalisation entlastet, so dass es zu weniger Überschwemmungen kommt. - 2 - Die Kosten der Maßnahme wären relativ gering. Die StEB befürwortet die Regenwasserablei- tung auf ihrer Homepage. gez. Müller
Beratungsverlauf
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