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0056/2025

Jahresbericht 2024 Naturschutzwart Bezirk 5

Mitteilung BV 13.01.2025

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2024 Naturschutzwart-Jahresbericht - Bezirk 5

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2024 Naturschutzwart-Jahresbericht - Bezirk 5

5023 Zeichen

Naturschutzwart-Jahresbericht - Bezirk 5 (Nippes) 
Haupteinsatzgebiete 
Da das Naturschutzgebiet N13 Am Ginsterpfad, im Vergleich zu den anderen in Nippes 
vorhandenen Schutzgebieten, den strengsten Auflagen unterliegt, war dies mein Haupeinsatzgebiet 
im vergangenen Jahr. Die Landschaftsbestandteile LB 5.01 - 5.05 waren jedoch auch von Relevanz. 
Ausgeübte Tätigkeiten 
Im vergangenen Jahr habe ich als Naturschutzwart folgende Tätigkeiten ausgeübt: 
1. Regelmäßige Überwachung der Schutzgebiete: Ich habe regelmäßige Patrouillen 
durchgeführt, um die Umweltbedingungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die 
Lebensräume intakt bleiben. Unter anderem galt es konkret zu gewährleisten, dass 
Naturschutzauflagen von Mitbürgern nicht missachtet werden. 
2. Aufklärungsarbeiten: Bei Verstoß der Naturschutzauflagen habe ich eine höfliche und 
aufklärende Rolle eingenommen, um das Bewusstsein für den Naturschutz zu stärken und 
Wissen über die lokale Flora und Fauna zu vermitteln. 
3. Pflege und Instandhaltung: Im Falle von wilder Müllablagerung oder Zerstörung von 
Lebensräumen habe ich die angemessen Behebungsmaßnahmen ergriffen. 
4. Überprüfung von Bürgerbeschwerden: Ich bin Bürgerbeschwerden (z.B. bei Verdacht auf 
illegale Abholzungen) nachgegangen und habe folglich Bericht erstattet. 
Wahrgenommene Verstöße & Bürgerbegegnungen 
Im vergangenen Jahr habe ich mehrere Verstöße gegen die Naturschutzbestimmungen festgestellt: 
1. Illegales Betreten geschützter Gebiete: Bei fast jedem Besuch im Naturschutzgebiet N13 
Am Ginsterpfad gab es mehrere Personen, die geschützte und verbotene Bereiche betreten 
haben. Hierbei habe ich manche Menschen beim Pflanzenpflücken erwischt, andere haben 
wiederum laute Musik gespielt oder sind im See schwimmen gegangen. Bei höflicher 
Interaktion und Aufklärung waren die überwiegende Mehrheit der angetroffenen 
Mitmenschen leider eingeschränkt einsichtig. Obwohl die meisten gewillt waren den 
verbotenen Bereich des Naturschutzgebietes zu verlassen, verspürte ich immer wenig

Einsicht von den Menschen nicht wiederzukommen. Im Gegenteil, mir wurde von ihnen oft 
gesagt, dass sie wiederkommen werden und haben oft die Schuld bei Anderen gesucht. 
2. Hunde: In den Landschaftsbestandteilen sowie im Naturschutzgebiet sind Hunde nach wie 
vor ein Problem. Oft sind sie nicht angeleint und sind sogar in die für Menschen verbotenen 
Bereiche des Naturschutzgebietes N13 aufzufinden. Hundehalter scheinen leider konsequent 
das Wohl Ihres Tieres über das Wohl aller anderen wilden Tierarten zu stellen und geben 
dies auch preis. 
3. Menschengemachte Veränderung des Lebensraums: Das verbotene Führen der Hunde 
und Betreten der verbotenen Bereiche führte dazu, dass folgende Veränderungen des 
Lebensraumes auftraten: Nicht entsorgter Müll/Abfall, menschengemachte Spazierpfade, 
zertrampelte Fauna, Hundekot, und umgedrehte (bzw. verrückte) Steine, die als 
Winterquartier für diverse Lebewesen dienen (siehe: Bild 1 & 2 im Anhang). 
4. Müllablagerungen: In den Landschaftsbestandteilen wurden wiederholt Müllablagerungen 
festgestellt, die nicht nur die Ästhetik, sondern auch die Gesundheit der lokalen Tierwelt 
gefährdeten. Im Naturschutzgebiet N13 war dies eher vereinzelt der Fall. 
Verbesserungsvorschläge 
Folgende Ideen sind Verbesserungsvorschläge für das Naturschutzgebiet N13 Am Ginsterpfad. Die 
Menschen, die den verbotenen Bereich des besagten Naturschutzgebiets betreten, tun dies 
ausschließlich über einen Eingang, von Osten. Dieser Eingang hat keine Beschilderung, die darüber 
informiert, dass das betreten des Gebietes verboten ist (siehe: Bild 3). Die einzige Beschilderung 
befindet sich am ganz Anfang des Naturschutzgebietes und ist schnell zu übersehen, zumal die 
Schrift, die über die geltenden Regeln informiert, schwer lesbar ist (siehe: Bild 5 & 6). Des weiteren 
ist der Eingang zum verbotenen Bereich leicht zugänglich (siehe: Bild 3). Ich habe einige 
Überlegungen diesen Eingang zu versperren. Man könnte den Zaun um 2 m erweitern. Wenn dies 
aufgrund der hohen Kosten und der Angst, dass er runtergerissen wird nicht riskieren will, kann 
man stattdessen mitten auf den Trampelpfad (siehe: Bild 4) und am Eingang (siehe: Bild 3) 
einheimische ausgewachsene Brombeerbüsche pflanzen, da diese Büsche kostengünstig und 
stachelig sind. Neben der angemessenen Positionierung und leserlichen Beschriftung von 
aufklärenden und warnenden Schildern, sowie dem Zustellen des Eingangs, könnte man auch 
günstige Kameraattrappen aufstellen, die der Abschreckung dienen sollen. Diese Kameraattrappen 
wären nicht funktionstüchtig, da dies sonst rechtliche Fragen aufwirft. Eine solche Kameraattrappe 
kostet ca. 20EUR. Ich erkläre mich sehr gerne dazu bereit bei der Umsetzung einiger oder aller 
dieser V orschläge mitzuwirken.

Anhang 
 
Bilder 1 & 2. Verrückte Steine im Naturschutzgebiet N13 
Bild 3. Eingang Am Ginsterspfad (Naturschutzgebiet N13)  Bild 4. Trampelpfad hinter Eingang zu N13.

Bilder 5, 6. Beschilderung Am Ginsterpfad.

Mitteilung BV

2247 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0056/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 27.01.2025 
 
Jahresbericht 2024 Naturschutzwart Bezirk 5 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet eine sehr gute Zusammenarbeit mit 
dem Naturschutzwart Niko Britt statt.  
Die Naturschutzwacht des Bezirks 5 setzt sich mit großem ehrenamtlichem Engagement für 
den von ihm betreuten Bezirk ein, so dass ihm hierfür auch an dieser Stelle seitens der UNB 
gebührender Dank ausgesprochen wird. 
Zu den aufgeführten Verbesserungsvorschlägen kann folgendes berichtet werden: 
 
Illegale Zuwegung und Nutzungsdruck N 13 Am Ginsterpfad 
Die Probleme der illegalen Zuwegungen und des hohen Nutzungsdrucks im NSG Ginsterpfad 
sind hinreichend bekannt. Es gestaltet sich seit Jahren schwierig dem Einhalt zu bieten. Bis-
lang wurde bereits im Jahr 2023 der Stabgitterzaun entlang des Plateaus um einige Meter er-
weitert um so den ursprünglichen Trampelpfad zu schließen. An dem Zaun selbst wurde 
ebenfalls ein NSG-Schild mit Informationen und den Verboten aufgestellt und das Ende des 
Zaunes zusätzlich mit Brombeerrückschnitt blockiert. Beides zeigte leider wenig Wirkung, der 
Rückschnitt wurde nach kurzer Zeit beseitigt und um das Ende des Zauns etablierte sich ein 
neuer Trampelpfad. Die UNB hat daher entschieden noch verbleibenden Geldern aus dem 
Jahr 2024 zu nutzen um den Zaun um 40 Meter zu erweitern, der dann in einer dichten Ge-
büschstruktur enden soll. Der Auftrag wurde bereits erteilt, die Errichtung soll noch vor Beginn 
der Vegetationsperiode 2025 erfolgen. 
Dem hohen Nutzungsdruck vor allem in den Sommermonaten aus Spaziergänger*innen (mit 
und ohne Hund) und Badegästen wird bereits durch regelmäßige Besuche durch das Ord-
nungsamt versucht Einhalt zu bieten. Parallel sollten Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibi-
lisierung weiterverfolgt werden, wie sie durch den Naturschutzwart bereits erfolgen. 
Beschilderung 
Der Ginsterpfad ist von allen Seiten mit mehreren NSG-Schildern bestückt. Allerdings fehlt tat-
sächlich bislang ein NSG Schild am östlichen Zugang zum NSG (Zuwegung vom Ginster-
pfad). Dieses soll schnellstmöglich angebracht werden.

Beratungsverlauf (2)

27.01.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ginsterpfad

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Details

Aktenzeichen
0056/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.01.2025
Erstellt
08.01.2025 11:09