0056/2025
Jahresbericht 2024 Naturschutzwart Bezirk 5
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2024 Naturschutzwart-Jahresbericht - Bezirk 5
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Naturschutzwart-Jahresbericht - Bezirk 5 (Nippes) Haupteinsatzgebiete Da das Naturschutzgebiet N13 Am Ginsterpfad, im Vergleich zu den anderen in Nippes vorhandenen Schutzgebieten, den strengsten Auflagen unterliegt, war dies mein Haupeinsatzgebiet im vergangenen Jahr. Die Landschaftsbestandteile LB 5.01 - 5.05 waren jedoch auch von Relevanz. Ausgeübte Tätigkeiten Im vergangenen Jahr habe ich als Naturschutzwart folgende Tätigkeiten ausgeübt: 1. Regelmäßige Überwachung der Schutzgebiete: Ich habe regelmäßige Patrouillen durchgeführt, um die Umweltbedingungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Lebensräume intakt bleiben. Unter anderem galt es konkret zu gewährleisten, dass Naturschutzauflagen von Mitbürgern nicht missachtet werden. 2. Aufklärungsarbeiten: Bei Verstoß der Naturschutzauflagen habe ich eine höfliche und aufklärende Rolle eingenommen, um das Bewusstsein für den Naturschutz zu stärken und Wissen über die lokale Flora und Fauna zu vermitteln. 3. Pflege und Instandhaltung: Im Falle von wilder Müllablagerung oder Zerstörung von Lebensräumen habe ich die angemessen Behebungsmaßnahmen ergriffen. 4. Überprüfung von Bürgerbeschwerden: Ich bin Bürgerbeschwerden (z.B. bei Verdacht auf illegale Abholzungen) nachgegangen und habe folglich Bericht erstattet. Wahrgenommene Verstöße & Bürgerbegegnungen Im vergangenen Jahr habe ich mehrere Verstöße gegen die Naturschutzbestimmungen festgestellt: 1. Illegales Betreten geschützter Gebiete: Bei fast jedem Besuch im Naturschutzgebiet N13 Am Ginsterpfad gab es mehrere Personen, die geschützte und verbotene Bereiche betreten haben. Hierbei habe ich manche Menschen beim Pflanzenpflücken erwischt, andere haben wiederum laute Musik gespielt oder sind im See schwimmen gegangen. Bei höflicher Interaktion und Aufklärung waren die überwiegende Mehrheit der angetroffenen Mitmenschen leider eingeschränkt einsichtig. Obwohl die meisten gewillt waren den verbotenen Bereich des Naturschutzgebietes zu verlassen, verspürte ich immer wenig Einsicht von den Menschen nicht wiederzukommen. Im Gegenteil, mir wurde von ihnen oft gesagt, dass sie wiederkommen werden und haben oft die Schuld bei Anderen gesucht. 2. Hunde: In den Landschaftsbestandteilen sowie im Naturschutzgebiet sind Hunde nach wie vor ein Problem. Oft sind sie nicht angeleint und sind sogar in die für Menschen verbotenen Bereiche des Naturschutzgebietes N13 aufzufinden. Hundehalter scheinen leider konsequent das Wohl Ihres Tieres über das Wohl aller anderen wilden Tierarten zu stellen und geben dies auch preis. 3. Menschengemachte Veränderung des Lebensraums: Das verbotene Führen der Hunde und Betreten der verbotenen Bereiche führte dazu, dass folgende Veränderungen des Lebensraumes auftraten: Nicht entsorgter Müll/Abfall, menschengemachte Spazierpfade, zertrampelte Fauna, Hundekot, und umgedrehte (bzw. verrückte) Steine, die als Winterquartier für diverse Lebewesen dienen (siehe: Bild 1 & 2 im Anhang). 4. Müllablagerungen: In den Landschaftsbestandteilen wurden wiederholt Müllablagerungen festgestellt, die nicht nur die Ästhetik, sondern auch die Gesundheit der lokalen Tierwelt gefährdeten. Im Naturschutzgebiet N13 war dies eher vereinzelt der Fall. Verbesserungsvorschläge Folgende Ideen sind Verbesserungsvorschläge für das Naturschutzgebiet N13 Am Ginsterpfad. Die Menschen, die den verbotenen Bereich des besagten Naturschutzgebiets betreten, tun dies ausschließlich über einen Eingang, von Osten. Dieser Eingang hat keine Beschilderung, die darüber informiert, dass das betreten des Gebietes verboten ist (siehe: Bild 3). Die einzige Beschilderung befindet sich am ganz Anfang des Naturschutzgebietes und ist schnell zu übersehen, zumal die Schrift, die über die geltenden Regeln informiert, schwer lesbar ist (siehe: Bild 5 & 6). Des weiteren ist der Eingang zum verbotenen Bereich leicht zugänglich (siehe: Bild 3). Ich habe einige Überlegungen diesen Eingang zu versperren. Man könnte den Zaun um 2 m erweitern. Wenn dies aufgrund der hohen Kosten und der Angst, dass er runtergerissen wird nicht riskieren will, kann man stattdessen mitten auf den Trampelpfad (siehe: Bild 4) und am Eingang (siehe: Bild 3) einheimische ausgewachsene Brombeerbüsche pflanzen, da diese Büsche kostengünstig und stachelig sind. Neben der angemessenen Positionierung und leserlichen Beschriftung von aufklärenden und warnenden Schildern, sowie dem Zustellen des Eingangs, könnte man auch günstige Kameraattrappen aufstellen, die der Abschreckung dienen sollen. Diese Kameraattrappen wären nicht funktionstüchtig, da dies sonst rechtliche Fragen aufwirft. Eine solche Kameraattrappe kostet ca. 20EUR. Ich erkläre mich sehr gerne dazu bereit bei der Umsetzung einiger oder aller dieser V orschläge mitzuwirken. Anhang Bilder 1 & 2. Verrückte Steine im Naturschutzgebiet N13 Bild 3. Eingang Am Ginsterspfad (Naturschutzgebiet N13) Bild 4. Trampelpfad hinter Eingang zu N13. Bilder 5, 6. Beschilderung Am Ginsterpfad.
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 0056/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 27.01.2025 Jahresbericht 2024 Naturschutzwart Bezirk 5 Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Naturschutzwart Niko Britt statt. Die Naturschutzwacht des Bezirks 5 setzt sich mit großem ehrenamtlichem Engagement für den von ihm betreuten Bezirk ein, so dass ihm hierfür auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender Dank ausgesprochen wird. Zu den aufgeführten Verbesserungsvorschlägen kann folgendes berichtet werden: Illegale Zuwegung und Nutzungsdruck N 13 Am Ginsterpfad Die Probleme der illegalen Zuwegungen und des hohen Nutzungsdrucks im NSG Ginsterpfad sind hinreichend bekannt. Es gestaltet sich seit Jahren schwierig dem Einhalt zu bieten. Bis- lang wurde bereits im Jahr 2023 der Stabgitterzaun entlang des Plateaus um einige Meter er- weitert um so den ursprünglichen Trampelpfad zu schließen. An dem Zaun selbst wurde ebenfalls ein NSG-Schild mit Informationen und den Verboten aufgestellt und das Ende des Zaunes zusätzlich mit Brombeerrückschnitt blockiert. Beides zeigte leider wenig Wirkung, der Rückschnitt wurde nach kurzer Zeit beseitigt und um das Ende des Zauns etablierte sich ein neuer Trampelpfad. Die UNB hat daher entschieden noch verbleibenden Geldern aus dem Jahr 2024 zu nutzen um den Zaun um 40 Meter zu erweitern, der dann in einer dichten Ge- büschstruktur enden soll. Der Auftrag wurde bereits erteilt, die Errichtung soll noch vor Beginn der Vegetationsperiode 2025 erfolgen. Dem hohen Nutzungsdruck vor allem in den Sommermonaten aus Spaziergänger*innen (mit und ohne Hund) und Badegästen wird bereits durch regelmäßige Besuche durch das Ord- nungsamt versucht Einhalt zu bieten. Parallel sollten Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibi- lisierung weiterverfolgt werden, wie sie durch den Naturschutzwart bereits erfolgen. Beschilderung Der Ginsterpfad ist von allen Seiten mit mehreren NSG-Schildern bestückt. Allerdings fehlt tat- sächlich bislang ein NSG Schild am östlichen Zugang zum NSG (Zuwegung vom Ginster- pfad). Dieses soll schnellstmöglich angebracht werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ginsterpfad
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0056/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 11:09