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Niehler Kirchweg, Parken an der Hochbahn
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1004/2022 vom 24.03.2022
Stand: Am 28.04.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 1004/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 Niehler Kirchweg, Parken an der Hochbahn Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Nippes hat eine Anfrage (AN/0533/2002) gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates zur Parksituation unter der Hochbahn am Niehler Kirchweg gestellt. Details: 1. Wie häufig wird unter der Hochbahn kontrolliert, dass die Parkgebühren ordnungsgemäß ent- richtet werden? 2. Wie ist das Ergebnis dieser Kontrollen? 3. Da auf dem Gelände auch Lastkraftwagen parken fragen wir: ist das Parken von Lastkraftwa- gen auf dem Gelände erlaubt? 4. Was unternimmt die Verwaltung, falls Lastkraftwagen nicht in den Parkbuchten parken Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.) Der Niehler Kirchweg wird regelmäßig bei der Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung berücksich- tigt; hierbei wird auch der Bereich unter der Hochbahn kontrolliert. Die Mitarbeitenden sind mindestens 1x pro Woche zu unterschiedlichen Zeiten vor Ort und hierbei werden auch die entrichteten Parkgebühren auf dem Parkplatz an der Hochbahn kontrolliert. Eine tägliche Kontrolle ist aufgrund des hohen Kontrollbedarfs im Bezirk Nippes nicht möglich. Zu 2.) Vom 01.07.2021 bis 22.03.2022 wurden auf dem Niehler Kirchweg insgesamt 685 Verwarnungen ausgestellt, 200 dieser Verwarnungen können eindeutig dem Bereich an der Hochbahn zugeordnet werden. Zu 3.) Auf dem Gelände ist das Parken von Lastkraftwagen zulässig. Zu 4.) Lastkraftwagen, die nicht ordnungsgemäß parken, werden verwarnt, die Anzahl unzulässig bzw. be- hindernd parkender LKW ist jedoch gering.
Beratungsverlauf
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